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Elternative Newbie
Anmeldungsdatum: 28.10.2002 Beiträge: 3
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Verfasst am: 28.Okt 2002 10:08 Titel: Rückabwicklung einer Fondeinlage |
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Liebe Forumsgemeinde,
vielleicht könnt Ihr helfen?
Der Sachverhalt: Als meinen, in Wertpapieren unerfahrenen, Eltern eine Lebensversicherung ausbezahlt werden sollte, kamen natürlich die netten Versicherungsvertreter vorbei und Ruck-Zuck wurde die LV nicht mehr ausbezahlt sondern in einen Fond einbezahlt.
Nun kann sich jeder ausmalen, wieviel Geld dadurch verloren gegangen ist.
Meine Fragen: Da meine Eltern nicht den blassen Schimmer über Wertpapiergeschäfte hatten und haben aber natürlich auch nicht aufgeklärt wurden, stellt sich mir die Frage, ob das einbezahlte Kapital nicht zurückgefordert werden könnte.
Meines Wissens ist das möglich. Wie sehen Sie das und was müsste jetzt veranlasst werden?
Vielen Dank. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 28.Okt 2002 12:14 Titel: Das wusste ich... |
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Hallo
Das ist ein Thema für money-baer, war mir klar, ausgewiesener und seriöser Fachmann.
Aber was mir auch auffiel - auf was man nicht alles achten muss - Zitat money-baer:
" Dies ist keine Rechtsberatung o.ä. Verletzung der Standesrichtlinien o.ä."
Da musst du schon davor Angst haben, dass aufgrund einer kleinen Foren Kommunikation dir Neider einen Rechtsberatung daraus machen können. Und Neider gibt es viele...
Gruß |
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Elternative Newbie
Anmeldungsdatum: 28.10.2002 Beiträge: 3
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Verfasst am: 28.Okt 2002 13:17 Titel: Gesprächnotiz |
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Viele Dank für die schnelle Beantwortung.
Soweit ich weiss wurden keine Gesprächsnotizen oder Protokolle angefertigt.
Müssten wir denn klagen oder wird so etwas aufgrund eines Grundsatzurteils entschieden? |
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The Saint Specialist
Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
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Verfasst am: 28.Okt 2002 13:35 Titel: |
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Lieber Elternative,
es gibt immer die Möglichkeit zu klagen. Dabei ist abzuwägen, ob Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Klärt vorher ab welche Beweise ihr wirklich habt. Es sollte an dt. Gerichten noch der Grundsatz gelten: "Wer behauptet muß beweisen" (Bin mir diesbezgl. nicht mehr so ganz sicher bei dt. Richtern). Ihr behauptet es war Falschberatung! Dann sollten Ihr Beweise vorlegen können und somit euch der Meinung von money-baer nähern (Keine Rechtsberatung).
Sofern Ihr über keine Rechtsschutzvers. verfügt, welche solche Risiken abdeckt, kann es durchaus ein teurer Spaß werden.
Für bereits gefällte Urteile in ähnlichen Fällen könnt Ihr auch hier nachschauen:
http://www.judicialis.de/
The Saint |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 26.Mai 2003 9:09 Titel: |
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Schadenersatzklagen - Hartnäckigkeit lohnt sich
Vor Fehlberatung sind auch Kunden von Privatbanken nicht gefeit.
Was aber kann ein Anleger tun, wenn er durch wenig qualifizierte Ratschläge eines Bankmitarbeiters viel Geld verloren hat? Und welche Chancen bestehen, diesen Schaden vor Gericht einzuklagen?
Im MANAGER MAGAZIN - äußert sich Anwalt Wolf Freiherr von Buttlar zum Thema.
Sein Fazit: Bei Vermögensschäden immer zunächst das Gespräch mit dem betroffenen Berater oder seiner Bank suchen. Und erst wenn alle gütlichen Einigungsversuche gescheitert sind, den Fachanwalt einschalten. Das ganze Interview mit dem Vertreter der Kanzlei TILP & KÄLBERER unter nachfolgendem Link.
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,249650,00.html |
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