| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
monxx77 User gebannt
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 1604
|
Verfasst am: 22.Aug 2004 20:31 Titel: Schadensersatzrecht/BGH:Getäuschte Fondsanleger haben Rechte |
|
|
Schadensersatzrecht: Getäuschte Fondsanleger können auch von Bank Geld zurückfordern
Düsseldorf (dpa/gms) - Wer über Kredit in unrentable Fonds investiert hat, kann sein Geld unter Umständen auch von der Bank zurückfordern. Voraussetzung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, dass Anleger bei der Abwicklung getäuscht wurden, den Vertrag in ihrer Wohnung oder ohne hinreichende Belehrungen über die Kreditkonditionen abgeschlossen haben. Die Verbraucherschützer berufen sich dabei auf neue Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe.
Mehr als 40 Milliarden Euro versickerten jährlich in Anlageprodukten auf dem staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarkt, heißt es. Gutgläubige Kunden vertrauten hohen Renditeversprechen und in Aussicht gestellten Steuervorteilen und legten ihr Geld gutgläubig für eine zusätzliche Altersvorsorge an.
Besonders ertragreich erschienen Beteiligungen an Vermögens- und Immobilienfonds, bei denen Fondsgesellschaften in Absprache mit Banken einen Einstieg nicht über Eigenkapital, sondern per Kredit ermöglichen. Dabei werde Kunden weisgemacht, dass die Ausschüttungen den Kredit schon abzahlen würden. Bei ausbleibenden Gewinnen werde vielen Anlegern das Abstottern der Raten jedoch zum Verhängnis.
Die jüngste BGH-Rechtsprechung verschaffe Betroffenen nun gute Karten, um aus solch unrentablen Knebelverträgen auszusteigen, so die Verbraucherzentrale. Wurden sie beispielsweise über die Rentabilität des Fonds getäuscht, können sie Schadensersatzansprüche nicht nur gegenüber der Gründungsgesellschaft, sondern auch der Bank geltend machen, sofern diese an der Abwicklung des Geschäfts beteiligt war (Az.: BGH II ZR 392/01 u. II ZR 374/02).
Wurde von den Fondsinitiatoren ein Treuhänder beauftragt, der kein Rechtsanwalt ist und keine Erlaubnis zur Besorgung von Rechtsangelegenheiten hat, sind die abgeschlossenen Kreditverträge laut Verbraucherzentrale unwirksam (Az.: BGH II 407/02). Ein Widerrufsrecht haben Kunden grundsätzlich, wenn die Verträge in ihrer Wohnung abgeschlossen wurden. Dabei besteht auch Anspruch auf die bisher geleisteten Zahlungen (Az.: BGH II ZR 395/01 u. II ZR 385/02).
Enthalten die Kreditverträge keine Angaben zu den Gesamtbelastungen oder werden weitere, wichtige Informationen verschwiegen, gelten sie als nichtig. Schadensersatz leisten muss die kreditgebende Bank, wenn sie vor Fondsbeitritt wissentlich ihre Aufklärungspflicht verletzt hat (Az.: BGH II ZR 393/02).
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
(Meldung vom 04.08.2004)
MfG monxx77 |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |