| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7236
|
Verfasst am: 21.Aug 2006 6:18 Titel: Schäden am Mietwagen |
|
|
Wer mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt wird, sollte zu seiner eigenen Sicherheit immer die Polizei verständigen. Geschieht dies nicht, wird der betroffene Autofahrer vom Mietwagen-Unternehmen möglicherweise zusätzlich zur Kasse gebeten.
Fast sämtliche in- und ausländische Autovermietungen sehen in ihren Mietbedingungen vor, dass bei jedem Unfall sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen ist, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, beschränkt sich seine Haftung nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung sondern führt in der Regel dazu, dass der gesamte Schaden getragen werden muss.
Dass solche Mietvertragsbedingungen wirksam sind, entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Begründet wird dies damit, dass auch der Versicherungsnehmer im Rahmen der Vollkaskoversicherung verpflichtet ist, alles zu tun, was der Aufklärung dienlich sein kann. Da die vom Mieter unter Alkoholeinfluss, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden von diesem in vollem Umfang zu tragen sind, kann ohne polizeiliche Unfallaufnahme der Vermieter hierüber keine Kenntnis erlangen. Der Mieter hat es in der Hand, die Obliegenheit zu erfüllen oder aber sich über sie hinwegzusetzen, dann aber seine Haftungsfreiheit einzubüßen.
Nicht jede Obliegenheitsverletzung führt zum Wegfall der Haftungsreduzierung. Wie bei der Kaskoversicherung hängt der Fortfall der Haftungsreduzierung maßgeblich von der Intensität des Verschuldens sowie von der Relevanz der Pflichtverletzung für die Interessen des Vermieters ab. Hat man die Polizei nach einem Unfall verständigt und trifft diese nicht innerhalb einer angemessenen Wartezeit ein, die bei erheblicheren Schäden schon zwei Stunden betragen sollte, darf man die Unfallstelle verlassen.
Man sollte jedoch die nächstliegende Polizeidienststelle anfahren, um dort den Unfall aufnehmen zu lassen, wenn man kein Risiko eingehen will.
(WELT.de) |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |