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Selbständig: Von der PKV zurück in die GKV durch Trick?

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Schlurie
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Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2006 6:08    Titel: Re: GKV Antworten mit Zitat

jersey hat folgendes geschrieben::
Wie wärs damit: Gesellschaft gründen z.B. Ltd. mit 1GBP Haftkapital, Alleingesellschafter ist ein Treuhänder (z.B. die beste Freundin), Director ist die angestellte Dolmetscherin mit einem geringem Gehalt z.B. 500 €.
Ltd. ins deutsche Handelsregister eintragen.
GFin zur Sozialversicherung anmelden. Monatliche Beiträge ca. 205,00 € inkl. Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, Familienversicherung.
Ltd. stellt die Rechnungen an die Kunden.
Gewinn kann in England versteuert werden.
Klappt bestimmt.


Hallo Leute,

ich habe irgendwo weiter unten und vor ein paar Stunden meine grundsätzlich Meinung zum "Rückwechsel" in die "Gesetzliche" geschrieben, der meines Erachtens garantiert nicht einfach wird. Die Aufgabe der Selbständigkeit und anschließende Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit heißt aus meiner Sicht doch nur, dass man pflichtversichert ist. Aber Pflichtversicherung heißt noch lange nicht automatisch, dass man in der GESETZLICHEN ist. Denkt hier mal an all jene Angestellte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und ein ein Wahlrecht haben, ob sie in der gesetzlichen oder in der privaten versichert sind.
Ob eine englische LTD. hilfreich ist? Glaube ich nicht, dass dies die Lösung für das Versicherungsproblem ist. Und wer eine LTD gründet, denkt doch erstmal an die niedrigen Kosten bzg. Haftungskapital und Gründung. Aber dann? Eine LTD ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft und wer früher eine einfache Einnahme/Überschußrechnung gemacht hat, muß jetzt bilanzieren. Dann gibt es da noch in England (soweit ich weiß) Veröffentlichungspflichten usw.
Und überhaupt kann man hier über eine Abwicklung des ganzen Problems über den Ehemann nur Vermutungen anstellen. Er ist ja z. Zt. arbeitslos. Wenn er jetzt plötzlich in die Selbständigkeit geht, können Kürzungen drohen oder er muß erstmal eine ICH-AG beantragen (jetzt geht es ja noch) mit Geschäftsplan usw.

Ich drücke zwar die Daumen, aber einfach dürfte ein Rückwechsel nicht werden.
Vielleicht findet jemand ja ein anwaltliches Statement. Habe da kürzlich eine nette Seite gefunden mit leserforum usw.
www.123recht.net

Viel Glück

Schlurie
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Interessent
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.03.2004
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2006 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wieder haben die Provisionsgeier der Privaten Krankenversicherung ein Opfer gefunden. Wahrscheinlich wurde keine Aufklärung über die künftigen Konsequenzen z.B. hinsichtlich von Kindern vorgenommen. Eine Klage gegen den Vermittler sollte deshalb nicht aus dem Auge verloren werden. Für die Details ist anwaltlicher Rat sicher erforderlich.

Viel zu oft bleibt unberücksichtigt, dass die privaten Krankenkassen den Vertrag kündigen, wenn zwei Monatsbeiträge Rückstand auftreten. Dabei müssen es nicht mal zwei aufeinanderfolgende Monate sein. Die Konsequenz ist entweder kein Versicherungsschutz mehr oder die Kassen pressen aus den Versicherten den letzten Euro raus, gerade bei den Selbständigen mit geringen Einkünften.

Niemand sollte vergessen, dass das ganze System in diesem Land sehr wenig mit Freiheit zu tun hat, sondern ausschließlich dem Auspressen der Mehrheit zugunsten von ganz Wenigen dient. Dazu trägt die private Krankenversicherung ihren Teil bei. Die politischen Demagogen, man könnte sie auch Regierungskriminelle nennen, schaffen dafür die gesetzlichen Voraussetzungen. Und erst dann, wenn es der Masse der Menschen so schlecht geht, dass sie unter den Abhör-. Beschnüffelungs- und staatlichen Abzockerbedingungen nicht mehr leben können, werden Veränderungen zum Besseren eintreten. Und, wer das öffentliche Leben verfolgt, stellt fest, dass wir uns zügig in diese Richtung bewegen.
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Uwe88
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 4.Feb 2006 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich kann Ihnen helfen in die GKV zu kommen :

Egal was für eine Vorgeschichte - ob mit oder ohne Vorversicherung -auch für die Kandidaten, die älter als 55 sind !

Bitte e-mail mit Ihren Kontaktdaten an : [E-Mail anzeigen]
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Dagmar
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 5.Feb 2006 12:27    Titel: zurück in GKV Antworten mit Zitat

Hallo Uwe88

Bin durch Zahlungsausfall in die Situation gekommen das ich meine Beiträge zur GKV nicht bezahlen konnte. War Freiwilliges Mitglied einer GKV und möchte dorthin zurück. Eine Private KV kommt nicht in Frage!!
Habe mit unzähligen Kassen gesprochen aber nur Absagen erhalten.

Kontakt: [E-Mail anzeigen]

Gruß Dagmar
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Akimo
User gebannt


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 5.Feb 2006 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

das sie in keine GKV reinkommen liegt daran, das Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen müssen, wie im Verein, und das es Aufnahmebedingungen gibt, werden Sie nie in eine GKV reinkommen. Und selbst, wenn mit Tricks. die Gefahr wieder rauszufliegen durch ne Revision, wäre sehr bedenklich. Leute, die da Versprechungen machen, ich weiss nicht.......Es steht immer das SVG dagegen, wo drin steht er reindarf.

Alle die ich kenne sind nur durch Gewerbeabmeldung und ALG2 reingekommen.....Is leider so.......
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Liberalix
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 34
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 5.Feb 2006 13:09    Titel: @uwe 88 Bitte um Kontaktaufnahme Antworten mit Zitat

Hallo, bitte melden Sie sich bei mir wg. Rückkehr in die GKV.
liberalix(ät)kex.de
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Akimo
User gebannt


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 5.Feb 2006 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

hallo DAgmar,

schreib doch bitte mal unter welchen Voraussetzungen und mit welchen vorleistungen du in die GKV darft..........

Wäre doch sehr interessant
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Dagmar
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 5.Feb 2006 18:32    Titel: GKV Antworten mit Zitat

Akimo

Ich möchte weder meine Firma abmelden (schließen) noch ALG2 beantragen.

Habe hier um Rat und Hilfe gebeten!

Vielen Selbstständigen ergeht es so wie mir.

Gruß Dagmar
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Akimo
User gebannt


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 5.Feb 2006 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

von 30 Kunden, die jeden Monat wegen Krankenversicherung übers Internet anfragen, sind mit Sicherheit 10 dabei, die aus den genannten Gründen keine Krankenkasse haben. Weil Sie sich keine leisten können oder keine mehr haben......Ich kann denen auch nichts anderes sagen. Wenn es was anderes gäbe, würde ich es tun....Und dies geht seit 10 Jahren so.
Es ist nicht das Problem in eine Krankenkassen zu kommen, sondern in eine Gesetzliche zu kommen......Am besten wie gesagt mal die gesetzliche Regelung des SVG lesen, das gilt ja für alle gesetzlichen........

Tu mir leid, das ich nichts positives schreiben lann, es sei denn der andere Kollege hat ne bessere Lösung
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Uwe88
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2006 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Akimo,

bitte schicke mir eine mail mit Deinen Kontaktdaten, dann kannst Du in Zukunft die Menschen die sich GKV versichern wollen auch unterbekommen. Meine mail-anschrift ist unter meinem profil abrufbar.

Gleiches gillt für Dagmar ! (Kontaktdaten)
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Akimo
User gebannt


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2006 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Uwe88

hab ja geschrieben, dass ich keine Chanche sehe mit GKV versichern. Wenn Du die Möglichkeit für die Leute hast, umso besser...

Ich krieg zwar Kranke, Schufa etc. in die Private rein aber GKV ne,ne. keine Chanche...........

Wäre jedoch interessant, wie Du es anstellst.......
Ich hab in einer Laufbahn schon viel gehört und gesehen. Wäre ne echte Herausforderung......
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Uwe88
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2006 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Akimo,

wie gesagt schick mir Deine Kontaktdaten auf meine e-mail und ich werde Dir antworten.
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Akimo
User gebannt


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2006 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

annste haen unter [E-Mail anzeigen]
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MichaelHH44
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.11.2003
Beiträge: 10
Wohnort: Seevetal

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2006 20:55    Titel: Rückkehr in die GKV Antworten mit Zitat

Tja, wie soll ich mich ausdrücken ? "Hätte ich mal nicht....." mich in diesem Forum zum Thema "Rückkehr in die GKV" geäußert, dann müßte ich mich hier jetzt nicht darüber auslassen, weshalb ich nicht alles sofort beantworten kann !
Okay: Nachdem ich vor einigen Tagen hier etwas zum Thema "Rückkehr in die PKV" zum Besten gegeben habe und dabei - natürlich !- nicht vergaß, meine individuelle eMail-Adresse zu erwähnen, weil ich EINEM User Hilfestellung geben wollte, liegen mir bis heute sage und schreibe 86 Zuschriften vor, in denen ich um Unterstützung bei einer gewünschten - in einigen Fällen sicherlich auch auf Grund der Beitragsentwicklung beim jeweiligen PKV-Unternehmen als "erzwungen" empfundenen - Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gebeten werde. Ich werde jede Zuschrift individuell beantworten und dabei sicherlich auch die eine oder andere "intime" Frage (etwa nach dem Einkommen des Anfragers und ggf. seiner Familienangehörigen etc.) stellen, denn ein "Patentrezept" gibt es nicht, jeder Einzelafall muss separat beurteilt werden. Bitte, haben Sie Verständnis, dass bei dieser Anzahl der Anfragen einige Zeit verstreichen kann, bis meine Antwort vorliegt. Aber: Es wird garantiert JEDE Anfrage beantwortet (diese "Ganrantie" gilt für die bis zu diesem Zeitpnukt vorliegenden Anfragen, denn wenn übermorgen 1.000 derartiger Gesuche vorliegen würden, könnte ich auch das nicht mehr bewältigen, denn schließlich habe ich auch noch einen "Hauptjob" !).

An dieser Stelle möchte ich vorab versuchen, die von den meisten Usern, die mich angesprochen haben, gestellten Fragen zu beantworten.

Zunächst eine Antwort auf die wohl am Häufigsten gestellt Frage: NEIN, Sie brauchen mich NICHT in wie auch immer gearteter Form zu "honorieren", denn wo ich kann, helfe ich gerne. Die Hilfestellung hat allerdings dort ihre Grenzen, wo die Legalität auf der Strecke bleibt (dieses heißt nun wiederum nicht, dass bestehende Gesetzeslücken nicht - legal - ausgenutzt werden können (aufgepasst. doppelte Verneinung !). Es hat auch KEINEN Zweck und beschleunigt auch NICHT meine Antwort an Sie persönlich, wenn Sie mir ein Honorar (oder "Erfolgshonorar" bei Aufnahme in eine GKV-Kasse) in Aussicht stellen.

Die zweithäufigste Frage bezieht sich auf meine Person und meine Qualifikation: Ich bin 47 Jahre alt (bei der Gomopa-Anmeldung vor drei Jahren mit dem Pseudo "MichaelHH44" war mir noch nicht bewusst, dass auch ich älter werde und das im Pseudo enthaltene "44" sich möglicherweise einmal als überholt herausstellen wird), wohne und arbeite - die meisten haben es ohnehin erraten - in der schönen Stadt Hamburg. Hier habe ich auch - bei einer gesetzlichen Krankenkasse - in den Jahren 1976 - 1978 den (ehrenwerten ?) Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten der Fachrichtung "Krankenversicherung" erlernt und einige Jahre ausgeübt. Zunächst neben dem Job und später in Vollzeit habe ich dann Jura studiert und es auch zum Abschluss des 1. Staatsexamens gebracht. Gerade wollte ich meine Referendariatszeit beginnen, da wurde ich Vater (....weiß bis heute nicht, wie das passiert ist, vielleicht kann mir hier jemand - sozusagen als "Gegenleistung" - einen Tip geben ?) und habe das Rferendariat erst einmal "ad acta" gelegt, weil ich Verantwortung für die Familie übernehmen und Geld verdienen musste. Dort liegt es bis heute.... Heute würde ich keine juristische Prüfung mehr bestehen (auch nicht das 1. Staatsexamen !), weil sich das Recht rasant fortentwickelt hat: IT-Recht? Im Studium (ab 1980) nie gehört. Umweltrecht ? Das hat bestimmt etwas mit dem gelben Sack zu tun... EU-Recht ? Frag' mal einen meiner damaligen Professoren ! Markenrecht im Internet ? Tja...., ähm...
Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortführen...
So darf ich mich nur "Jurist" nennen, "voll" sind die anderen, die auch das 2. Staatsexamen mit Erfolg bewältigt haben ("voll" im Sinne von "Volljurist"). ALLERDINGS (ist ja schon gut, ich komme jetzt auf den Punkt !): Auf den meisten Rechtsgebieten, mit denen ich während meines Studiums in Berührung kam und insbesondere im SOZIAL- VERSICHERUNGSRECHT habe ich mich stetig nicht nur auf dem Laufenden gehalten, sondern auch gezielt fortgebildet (auch hier ist nichts mehr, wie es war: Wo seinerzeit die RVO ("Reichsversicherungsordnung" -so hieß das wirklich noch Anfang der 80er Jahre !) galt, wird heute das SGB (Sozialgesetzbuch, im Falle der Krankenversicherung das Buch V [römisch 5]) angewandt.

Okay, nun zu den vielen Fragen nach meiner aktuellen Tättigkeit, also "Butter bei die Fische, wie die Nordlichter sagen (einmal kommt es ja doch heraus....!):: Ich bin heute Prokurist bei einem Versicherungs- maklerunternehmen in Hamburg. Dieses Unternehmen hat sich - jetzt geht gleich ein Aufschrei durch das Forum - auf die Sparte "Private Krankenversicherung" spezialisiert. Im Gegensatz zu vielen Kollegen betreiben wir dieses Geschäft aber ernsthaft und mit echten know-how und effektivem Hintergrundwissen. Dieses bedeutet, dass wir öfter von einem Wechsel in die PKV ABRATEN und empfehlen, in der GKV zu bleiben, als umgekehrt. Leider finden sich hier im Forum überwiegend Beiträge, die entweder nur die Farbe schwarz - totale, beinahe schon hasserfüllte Ablehnung der PKV - oder weiß - bedingungslose Beweihräucherung der PKV - kennen. Beides ist wohl überweigend von persönlichen Erfahrungen (und möglicherweise auch persönlichen Interessen....?) geprägt, aber ebenso unsinnig wie gefährlich, denn der Laie findet sich angesichts dieser Demagogie überhaupt nicht mehr zurecht. Und das kann nicht der Sinn dieses Forums sein....

Ich meine, dass beide Systeme ihre jeweiligen Vor- und Nachteile haben, bin mir aber auch dessen bewusst, dass es auf Seiten der PKV - leider - mehr "schwarze Schafe" gibt, sowohl bei den Unternehmen als auch auf seiten der Vermittlerschaft (wirkliche Fachleute, die diese Bezeichnung auch verdienen, findet man ohnehin relativ selten, was sicherlich eine Folge der Vergütungssystems, das die "schnelle Mark" in Aussicht stellt, ist [der "schnelle Euro" hört sich irgendwie blöd an, obwohl selbst in der PKV inzwischen in dieser Währung bezahlt wird]). Beide Seiten haben ihre Existenzberechtigung und beide Systeme eben auch ihre Nachteile - wie sich hier im Forum (und in meinem eMail-Eingang) zeigt, insbesondere dann, wenn die Wechselentscheidung "pro PKV" später - aus welchen Gründen auch immer - rückgängig gemacht werden soll.

Deshalb hier eine wirklich ernst gemeinte Bitte an die Kollegen und Insider, die hier versuchen, Tipps zu geben: Bleibt auf dem Teppich, macht Euch nicht die Not anderer, wirklich Ratsuchender zu Nutze, indem ihr hier mit irgendwelchen "Geheimtipps", die nur in der Theorie "erprobt" sind, auftrumpft und dabei Euer eigenes Produkt oder das eines Geschäftspartners anpreist. Was - bitteschön - soll denn der Aufwand der Gründung einer Limited (die offensichtlich inzwischen zu einer Art "Allheilmittel" gegen jedwede wirtschaftliche Unbill avanciert [oder soll ich sagen: mutiert ?]) zwecks Rückkehr in die GKV ? Bin ich als Limited-Gründer nicht mehr selbständig und unterliege dann der Versicherungspflicht ??? Oder gar die "Hartz IV" - Ratschläge ? Okay, jetzt fällt es mir womöglich schwer, meine PKV zu bezahlen, weil es meinem Geschäft nicht gut geht, also melde ich die Firma ab und werde zu einem Hartz V - Bezieher und damit versicherungspflichtig in der GKV. Abgesehen davon, das ich "im stillen Kämmerlein" trotzdem weiter selbständig tätig bin (oder dieses über die Einschaltung eines "Strohmannes" kaschiere) und mich damit strabar mache (Kulturbeutel mit Zahnbürste und dem Notwendigsten ist für den "Fall der Fälle" schon 'mal gepackt, man weiß ja nie....), muss ich im Regelfall ein ganzes Jahr (12 Monate !!!!) versicherungspflichtig bleiben und auch danach - wenn ich kein ALG II oder andere Leistungen mehr beziehe - in der GKV als freiwillig Versicherter bleiben zu können. Dann kann ich allerdings jubeln: Mit Fug und Recht bin ich jetzt Mitglied "meiner" Kankenkasse (GKV), und kein noch so widriges Schicksal und keine kasseninterne Revision kann mir das wieder streitig machen ! Toll ! Okay, einige Nachteile habe ich in Kauf nehmen müssen: Mein Einfamilienhaus und der BMW sind natürlich inzwischen "draufgegangen", denn werthaltige Besitztümer lassen die Hartz IV - Vorschriften natürlich auf Dauer nicht zu. Dafür bin ich in der GKV ! Die MÜSSEN mich behalten ? Müssen sie (die GKV) das wirklich ? Ja, solange die Beiträge gezahlt werden ! Tritt aber ein Beitragsrückstand von mind. zwei fälligen Monatsbeiträgen ein, so ist bei freiwilligen Mitgliedern ein Ausschluss fällig. Dabei ist egal, wie lange (oder wie kurz) die Mitgliedschaft bereits bestand. Die Entsprechung des § 39 Versicherungsvertragsgesetz (Ende der Leistungspflicht und Kündigung des Vertrages durch das PKV-Unternehmen bei Zahlungsverzug) findet nämlich seine Entsprechung in $ 191 Nr. 3 SGB V. Leider wird dieses oft - auch hier im Forum - übersehen, und nur eine Seite ist die "böse Seite". Diese schwarz-weiß-Malerei ist völlig unangebracht, zumal es sich in beiden Fällen um Rechtsvorschriften - also Gesetze - handelt, die alle Beteiligten selbstverständlich zu beachten haben - ob sie wollen oder nicht und unbeschadet dessen, ob darin eine besondere Härte für den Betroffenen liegt oder nicht. Fazit: Ein bißchen mehr Sachlichkeit ist durchaus angebracht !!!!

So, nun habe ich mich angesichts der speziell zu diesem Thema hier anzutreffenden Einseitigkeit und der Darbietung von "profundem Halbwissen" förmlich "in Rage" geschrieben. Individuelle Fragen sind damit natürlich nicht beantwortet uind keinem einzigen User, der vor dem Problem der augenscheinlich nicht möglichen Rückkehr in die GKV steht, ist damit geholfen. Ganz schön egoistisch von mir (...und das meine ich ernst !).

Mein Versprechen: Spätestens am MIttwoch (08.02.) stelle ich hier die Rechtsgrundlagen und Sachverhalte, die eine Rückkehr in die GKV nach vorheriger PKV-Versicherung ermöglichen, in allgemeinverständlicher Form (obwohl den Juristen diese Form ja bekanntlich sehr schwer fällt...) ein. Damit wird sicherlich ein Großteil der mir gestellten Fragen schon beantwortet. Natürlich bleibt es bei meinem obigen Versprechen der jeweils individuellen Antwort, bitte etwas Geduld. Danach gehe ich vielleicht noch auf den einen oder anderen mir zugetragenen Spezialfall, der möglicherweise auf einen größeren PersonenKreis zutrifft, ein (selbstverständlich nenne ich hier KEINE Namen oder sonstigen Daten, die zu einer Identifizierung führen könnten). Danach sehen wir einfach 'mal weiter, vieles wird sich aus den hiesigen Reaktionen ergaben.

ZUM ABSCHLUSS NOCH EIN VORSORGLICHER HINWEIS AN DIE "ABMAHNENDE" GATTUNG DER JURISTEN:

Ich betreibe hier KEINE Rechtsberatung ! Ich gebe als Mitglied dieses Forums und gelernter Sozialversicherungsfachangestellter auf entsprechende Anfragen bzw. Forumsbeiträge lediglich Hinweise, unter welchen Voraussetzungen jemand (wieder) in die GKV aufgenommen werden kann. Hierzu bedarf es keines Jurastudiums, sondern allein einer fundierten, nach Möglichkeit in der hier betroffenen Branche (GKV) absolvierten Ausbildung. Ich unterliege NICHT dem Standesrecht ! Ich werde NICHT entgeltlich tätig. Ich versuche NICHT, mit meinen Forumsbeiträgen einen wie auch immer gearteten wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen ! Sollten Sie unbeschadet dieser eindeutigen Hinweise dennoch erwägen, aus vorerwähnten (nicht zutreffenden) Gründen rechtlich gegen mich vorzugehen, empfehle ich dringend, eine Rücklage für die allfälligen Gebühren und Kosten zu bilden: Diese werden nämlich Sie zu tragen haben !

(Hinweise für die genervten User: Leider hat sich vorstehender Hinweis aus Erfahrung als notwenig erwiesen !)
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Akimo
User gebannt


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2006 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

DAs war aber ein schöner Beitrag....Nun trotzdem hat sich mir seit 1996 die Frage nicht beantwortet, wie ich in die GKV zurückkomme, ohne mein Gewerbe abzumelden......

Vor allem, wie komme ich rein, ohne als Jurist das Sozialgesetzbuch auszuhebeln und zu brechen.

Wie komme ich um die Mindestprämien von ca. 280€ herum.....
Weil die meisten können ihre prämien nicht zahlen, weshalb sollten sie die gesetzliche zahlen können.......

Tj, dann warten wir mal auf Mittwoch.......
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2006 22:49    Titel: Re: Rückkehr in die GKV Antworten mit Zitat

MichaelHH44 hat folgendes geschrieben::
Tja, wie soll ich mich ausdrücken ?


Tiefe Verbeugung und ein herzliches 'Danke-schön' für Ihren hervorragenden Beitrag. Ein Thema das viele berührt.
Prädikat 'außerordentlich wertvoll'
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Greebo
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Salzwedel

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2006 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

@michaelhh44
sehr eindrucksvoll und ausgewogen geschrieben. endlich mal jemand der beide systeme unter realistischen gesichtspunkten betrachtet.
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Jamescook62
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Eisenach

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Akimo hat folgendes geschrieben::
DAs war aber ein schöner Beitrag....Nun trotzdem hat sich mir seit 1996 die Frage nicht beantwortet, wie ich in die GKV zurückkomme, ohne mein Gewerbe abzumelden......

Vor allem, wie komme ich rein, ohne als Jurist das Sozialgesetzbuch auszuhebeln und zu brechen.

Wie komme ich um die Mindestprämien von ca. 280€ herum.....
Weil die meisten können ihre prämien nicht zahlen, weshalb sollten sie die gesetzliche zahlen können.......

Tj, dann warten wir mal auf Mittwoch.......


Ab 401,00 Euro wird man Versicherungspflichtig. Hier könnte eine, einem selbst sehr gut bekannte Firma, helfen, die einem für das 401,-Euro "einstellt" (ordendliche über Steuerbüro ec. und Finanzamt. Die Firm hat was abzusetzen und man selbst ist Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversichert.
Wie gesagt, mit guten Bekannten kann man ja über alles reden.Die Eigenkosten sind dann (Bruttolohn + AG Zuzahlung) abzüglich Nettolohn.
Da 401,00 Euro nicht ausreichen zum Leben, muß man halt selbstständig noch was dazu verdienen.
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tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 201
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

@Jamescook62

Solche Taschenspielertricks funktionieren nicht.
Wenn nach langer Selbständigkeit eine "pseudo" Anstellung erfolgt, führt das definitiv nicht zurück in die GKV.
Insbesondere dann nicht, wenn der 401,- Euro Nebenjob das kleinere Einkommen ist und der größere Teil zum Lebensunterhalt aus anderen Quellen kommt.
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Akimo
User gebannt


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 8.Feb 2006 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

ja ich glaube auch nicht, das das mit den 401 funktioniert. Das ging wohl früher so.
Aber für die meisten kommt ja nur Familienversicherung in Frage.
Die 280€ bei der GKV sind ja auch nicht zu verachten.......

Also wir warten auf den Vortag von dem netten Kollegen, wie er es schafft.
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