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klara14 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 29.Jan 2006 18:18 Titel: Selbständig: Von der PKV zurück in die GKV durch Trick? |
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Hallo!
Ich bin freiberufliche Übersetzerin und seit 2000 bei der ARAG privat krankenversichert. Diesen Schritt bereue ich nun zutiefst, da ich nicht mit solchen hohen Beitragssteigerungen gerechnet habe. Dieses Jahr ist mein Beitrag um sage und schreibe 24% erhöht worden.
Dazu kommt, dass mein Mann derzeit arbeitslos ist. Wäre ich in der GKV, wäre er einfach bei mir mitversichert. So aber wird die Hälfte meines Einkommens als Bemessungsgrundlage für seinen Beitrag genommen (leider zahlen wir auch noch den Höchstsatz!). Außerdem wollen wir noch Kinder. In der jetzigen Situation müssten wir für jedes Kind einen eigenen PKV-Vertrag abschließen, weil ich ja das höhere Einkommen habe und in der PKV bin.
Nun überlege ich, wie ich am besten wieder zurück in die GKV komme. Am einfachsten wäre es natürlich, kurzfristig die selbständige Tätigkeit aufzugeben und eine Festanstellung anzunehmen, sodass ich wieder pflichtversichert wäre.
Meine Übersetzertätigkeit will ich aber keinesfalls aufgeben, auch nicht vorübergehend, da ich sonst meine Kunden verlieren würde.
Ich habe folgende Idee: Ich könnte mich beim Finanzamt abmelden und mein Mann (der derzeit arbeitslos und bei der GKV versichert ist) könnte sich unter meinem Firmennamen anmelden.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
Option a) Ich melde mich beim Arbeitsamt arbeitslos
Option b) Mein Mann stellt mich als Disponentin oder Übersetzerin ein und ich werde dadurch GKV-pflichtversichert.
Nach ein paar Monaten meldet sich mein Mann wieder beim Finanzamt ab und ich melde mich wieder an und bleibe als freiwilliges Mitglied bei der GKV.
Kann mir jemand sagen, ob ich damit durchkommen würde? Danke im Voraus für jegliche Ratschläge und Tipps.
Grüße
Klara14 |
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anlegerschuetzer Newbie
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.Jan 2006 16:50 Titel: |
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Hallo Klara!
Vergiß diese "Tricks", damit hast Du nur Arbeit und möglicherweise viel Ärger am Hals.
Als Übersetzerin fällst Du grundsätzlich unter die künstlersozialversicherungspflicht, d. h. mit Eintritt in die Künstlersozialkasse bist Du pflichtversichert in der GKV, sofern Du Dich dann nicht befreien läßt.
Ich geb Dir gerne weitere Informationen, schreib mir einfach an [E-Mail anzeigen]. |
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klara14 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 30.Jan 2006 17:03 Titel: |
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@anlegerschuetzer
Hallo!
Soweit ich informiert bin, kann ich als Übersetzerin nur dann in die Künstlersozialkasse, wenn ich überwiegend "künstlerische" Texte übersetze, also Literatur, Geisteswissenschaften etc. Ich bin aber ausschließlich für die Wirtschaft tätig und übersetze keine Bücher usw. Deshalb komme ich leider in die KSK nicht rein.
Grüße
klara14 |
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PKV Spezialist Newbie
Anmeldungsdatum: 26.01.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 30.Jan 2006 17:28 Titel: |
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| Hallo klara,meld dich dochmal bei interesse bei mir,vielleicht kann ich dir da weiter helfen... [E-Mail anzeigen] |
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anlegerschuetzer Newbie
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.Jan 2006 19:03 Titel: |
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Da hast Du grundsätzlich recht, Klara. Aber auch "künstlerisch" ist ein dehnbarer Begriff...
Hast Du denn schon jemals einen Antrag bei der KSK gestellt?
Du müsstest nachweisen können, daß Du künstlerisch oder publizistisch tätig
bist. Schreibst Du auch selber Artikel oder Beiträge?
Hast Du einen Presseausweis?
Was hast Du für eine Ausbildung?
KSK wäre sicherlich das beste für Dich, denn günstiger kommst Du nicht an eine Krankenversicherung. |
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klara14 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 30.Jan 2006 19:16 Titel: |
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Hallo Anlegerschuetzer,
ja, ich habe mir zu Beginn meiner Tätigkeit die Aufnahmeunterlagen von der KSK zusenden lassen und mich genau informiert und auch bei der KSK angerufen. Ich habe bei der Art meiner Übersetzungen leider keine Chance, dort aufgenommen zu werden. Ich übersetze keine Artikel oder Beiträge und habe keinen Presseausweis. Ich bin Diplom-Übersetzerin und übersetze in den Bereichen Wirtschaft, Recht, Finanzen für Unternehmen aus Wirtschaft und Industrie.
Grüße
klara14 |
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Frank__13 Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 2 Wohnort: 08294 Lößnitz
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Verfasst am: 1.Feb 2006 14:22 Titel: Keine pauschale Beurteilung möglich |
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Ich denke, das kann man mit den wenigen Angaben nicht sachkundig beurteilen.
Die Ansatzpunkte wären:
- PKV Verträge optimieren (da gibt es Lösungen, die ich aber hier wohl nicht bewerben kann?) Bei Interesse ein eMail an [E-Mail anzeigen] |
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winzag Newbie
Anmeldungsdatum: 02.07.2005 Beiträge: 32 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 1.Feb 2006 17:53 Titel: Selbständig: Von der PKV zurück in die GKV durch Trick? |
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Hallo Clara 14,
Dein "Problem" läßt sich mit so verkürzten Angaben nicht lösen. Du solltest
Dir professionellen Rat holen. Es sollte ein Krankenversicherungsspezialist sein. www.kv-plus.net ist eine gute Seite.
Es gibt bestimmt eine sinnvollere Lösung als GKV.
ARAG war mit Sicherheit nicht die richtige Entscheidung, aber GKV wird es auch nicht sein.
Lass Dichvon jemanden beraten, dass ist der beste Rat den ich Dir geben kann.
winzag |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 1.Feb 2006 18:04 Titel: |
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die PKV Haie wollen wiede Ihre Billigtarife verkloppen.
Ich würde das Gwerbe abmelden. Man muß ca. ein halbes Jahr in der gesetzlich gewesen sein um Bleiberecht zu haben.
Und selbst, wenn Sie in dieser Zeit ein freies Einkommen haben, ist die Nachversteuerung immer noch einfacher.
Ich würde mich da nicht verrückt machen lassen. |
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winzag Newbie
Anmeldungsdatum: 02.07.2005 Beiträge: 32 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 1.Feb 2006 18:21 Titel: |
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Akimo,
wenn Sie schon so einen Unsinn schreiben, sollten Sie wenigstens auf Ihre Rechtschreibung achten. Ich glaube nicht, dass clara 14 mit Ihrem Stummelbeitrag geholfen ist. Und darum geht es wohl unter uns Usern hier. Gegenseitige Hilfe und Unterstützung.
Außerdem scheinen Sie, nach Ihren Beiträgen zu urteilen im Glashaus zu sitzen, also schmeissen Sie nicht mit Steinen. |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 1.Feb 2006 18:32 Titel: |
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erklären Sie doch mal wieso dies Unsinn ist. Hier in Berlin machen die Selbstständgen dies tagtäglich. Nicht weil Sie die PKV nicht mehr bezahlen wollen, sondern weil Sie nicht mehr können. Ich kenn das Einkommen der Dame nicht aber bei den hohen Prämien der Arag, die sehr bekannt sind, hat ja wohl jede Schraube mal ein Ende. Und wenn Se von Gesellschaft zu Gesellschaft switchen ist auch keinem geholfen....Da geht es um Provisionsreiterei und nichts anderes.
Was wollen Sie denn machen, wenn Sie nur noch für PKV Prämien arbeiten?
Und die KSK hat so schwere Aufnahmebedingungen, das kann man knicken |
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MichaelHH44 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.11.2003 Beiträge: 10 Wohnort: Seevetal
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Verfasst am: 1.Feb 2006 19:06 Titel: Rückkehr in die GKV |
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Natürlich gibt es immer einen Weg der Rückkehr in die GKV, wenn man das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Darüber möchte ich hier aber nicht "öffentlich" referieren. Bitte kurze eMail an [E-Mail anzeigen] mit Angabe Ihres Geburtsdatums (wenn Sie möchten, auch Ihrer Rufnummer - das würde eine Kontaktaufnahme mienerseits beschleunigen) und ich nehme umgehend Kontakt mit Ihnen auf.
MfG
Michael Schwen |
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MichaelHH44 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.11.2003 Beiträge: 10 Wohnort: Seevetal
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Verfasst am: 1.Feb 2006 19:17 Titel: |
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Habe leider erst nach meinem Beitrag die Kommentare der übrigen User gelesen. Dabei muss ich Winzag Recht geben in Bezug auf das, was er über bzw. an Akimo schreibt:
Abgesehen davon, dass die Angebe "muss man ca. eine halbes Jahr" (allein diese "circa" !!!) GKV-versichert gewesen sein, doch recht nichtssagend ist, gilt folgende Regelung:
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (es folgt eine verkürzte, eigene Formulierung dieser jederzeit im Internet nachlesbaren Rechtsvorschrioft):
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherugspflciht ausgeschieden (z.B. wg. Statuswechsel vom Arbeitnehmer zum Selbständigen/Freiberufler) sind und unmittelbar vorher mindestens 12 MOnate pflichtversichert waren (es gibt noch weitere Tatbestände für einen freiw. Beitritt, die aber hier erkennbar nicht zutreffen). SO GEHT ES ALSO NICHT ! |
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MichaelHH44 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.11.2003 Beiträge: 10 Wohnort: Seevetal
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Verfasst am: 1.Feb 2006 19:22 Titel: |
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| Habe gerade meinen vorherigen Beitrag gelesen und muss dementieren: NEIN, ICH BIN KEIN LEGASTHENIKER, SONDERN EINFACH NUR IN EILE - DA BLEIBEN TIPPFEHLER NICHT AUS ! |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 1.Feb 2006 19:32 Titel: |
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Jungs, Ihr seid ja halbe Verwaltungsbeamte hier. Was ich jedoch gut finde, denn dann kommt Klarheit rein in die ganze Sache.
Ich mach seit 12 Jahren das PKV Gescäft mit und ohne Adresskauf. Jetzt fangen schon die Rechtsanwälte als Ich AG an....Hurra, Deutscland lebt.
Was sol ich den Leuten sagen. Die GKV bietet Einsteigertarife für ca. 150€ an. Da hat man es als Vermittler auch nicht einfach.......
Ich habs noch ncht gesehen, dass jemand nicht zurück in die gesetzliche kam. Allerdings in der Regel nur Familienversicherung. Denn normal liegt der Satz ja bei ca. 280 plus Pflege plus Tagegeld plus Zahnersatz....Oder sollte ich mich irren.......... |
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jersey Newbie
Anmeldungsdatum: 05.11.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 1.Feb 2006 20:31 Titel: GKV |
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Wie wärs damit: Gesellschaft gründen z.B. Ltd. mit 1GBP Haftkapital, Alleingesellschafter ist ein Treuhänder (z.B. die beste Freundin), Director ist die angestellte Dolmetscherin mit einem geringem Gehalt z.B. 500 €.
Ltd. ins deutsche Handelsregister eintragen.
GFin zur Sozialversicherung anmelden. Monatliche Beiträge ca. 205,00 € inkl. Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, Familienversicherung.
Ltd. stellt die Rechnungen an die Kunden.
Gewinn kann in England versteuert werden.
Klappt bestimmt. |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 1.Feb 2006 21:05 Titel: Ltd |
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klingt gut Jersey, also ich schwanke ja immer bei der Gesellschaftsform.
wenn die Gesellschaft in Detschland arbeitet, muß ich doch in Deutschland versteuern oder? Ich muss doch die Frau hier sozial versichern?
Ich brauch doch ein Korrsepondenzbüro in England. Muss doch dort steuern zahlen.
wenn ich 100tsd gewinn vosteuer ache, was zahl ich denn wirklich mit ner limtid |
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jersey Newbie
Anmeldungsdatum: 05.11.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 1.Feb 2006 22:27 Titel: GKV |
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Akimo, ich kann ja nun nicht alles schreiben. Natürlich muss eine ins deutsche HR eingetragene Niederlassung in Deutschland versteuern. Aber wieviel Gewinn sie macht, ist doch wohl eine andere Frage.
Der Service für die Ltd. in England übernehmen entsprechende Anbieter, die seriös sind (siehe Forum).
Die Steuern in England sind wesentlich niedriger als in Deutschland.
Aber darum ging es nicht, sondern um eine legale Möglichkeit, in die GKV zurück zu kehren.
Alternativ bietet sich auch die Gründung einer deutschen GmbH an, aber da sind 25.000€ Stammkapital und höhere Eintragungskosten fällig. Außerdam kann der Vorgang einige Wochen dauern, in England ggfls. nur 24 Std.
Bei unerfahrenen Kaufleuten bietet es sich an, sich professionellen Rat einzuholen. |
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Schlurie Newbie
Anmeldungsdatum: 30.12.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 1.Feb 2006 22:55 Titel: |
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Hi Klara 14,
so einfach, wie Du Dir dies vorstellst, ist es garantiert nicht. Bin zwar kein Versicherungsfachmann, aber ich kenne mich schon ein wenig aus, denn als ich zu Beginn meiner Selbständigkeit stand, wusste ich auch nicht so recht, wie ich mich am besten versichere. Das Problem für mich als gründer war, das die gesetzliche Kasse von einem Minimalgewinn von um die 2000 Euro ausgeht und dann darauf ihre 14 % (+/-) erhebt. Die denken immer noch, wer selbständig ist, muß auch genügend Gewinn einfahren. Und genau diese Denkweise zwingt viele ICH-AGler nach 3 Jahren zur Aufgabe. Wer dann 1000 oder 1200 Euro Gewinn hat und gleich mal rund 300 Euro an die Kasse zahlen muß, der ist trotz Selbständigkeit schon fast wieder auf ALG2-Niveau, denn hier gibt es ja die spärlichen Lebenshaltungskosten plus Wohnung plus Krankenkasse plus Meldung bei der Rentenkasse.
Zu Deiner Frage:
Wenn Du überhaupt irgenwas abmelden willst, dann doch Dein Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde. Eine explizite Abmeldung beim Finanzamt kenne ich jetzt gar nicht. Ist auch egal. Du stellst also Deine Tätigkeit ganz offiziell ein. Jetzt hast Du ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gegenüber dem Arbeitsamt. Du könntest nur bei der ARGE einen Antrag auf ALG2 stellen und die würden Dich dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse Deiner Wahl pflichtversichern. Dies ist aus meiner Sicht der einige Weg, wie Du überhaupt zurückkommst. Und er funktioniert, denn ich musste genau diesen Weg gehen. Ich habe mir diesen Weg also nicht selbst ausgesucht, sondern habe musste in der Baubranche konjunkturbedingt aufgeben, weil ich einfach kein Geld mehr verdient habe.
Mir geht es inzwischen wieder finanziell besser und ich bin und bleibe jetzt bei der Gesetzlichen. Aber angenehm war das alles nicht.
Was Dich betrifft, wirst Du aber eine praktikable Begründung brauchen, warum Du Deine Selbständigkeit aufgibst. Und Du musst alle Vermögenswerte offenlegen, event. auch erstmal verbrauchen usw.
Überlege es Dir gut.
Würdest Du jetzt in eine Festeinstellung gehen, bist Du nach meinem kenntnisstand keineswegs automatisch in der Gesetzlichen. Du bleibst in der Privaten, zahlst Beiträge wie bisher mit dem Unterschied, dass der AG die Hälfte zahlt. Wie heißt es so nett: Einmal entschieden gilt ein ganzes Leben.
Vielleicht hilft es Dir und überlege Dir die Sache mit dem ALG2.
Gruß
Schlurie |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 1.Feb 2006 23:13 Titel: |
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Hi Schluni, so dachte ich das auch. nur wird sie dann automatisch beim mann mit versichert, weil er ja am meisten verdient.
Wenn Se Pech hat bekommt sie überhaupt nichts vom Amt.
Aber Sie kann ja über nen Berufskollegen die Aufträge abwickeln. Da soll er halt gleich die Steuer abziehen. Er erhöht seine Bonität und sie hat bargeld und ist versichert. wenn der staat das so will was solls.
Ich kenn genug Leute, die das so machen Nicht, weil sie den Staat betrügen wollen, sondern weil sie müssen....Niemand will in der Illegalität arbeiten. Das machen andere Branchen |
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