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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 17.Sep 2006 14:15 Titel: |
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Irreführende Pressemitteilung der VIP-Gruppe
Pressemitteilung von: BSZ®
In einer Pressemitteilung vom 15.09.2006 suggerieren die VIP-Verantwortlichen, dass die Staatsanwaltschaft ihre bisherigen Vorwürfe aufgegeben habe.
Der Kern der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ist aber nach wie vor, dass die Gelder der Anleger von dem Produktionsdienstleister über den Lizenznehmer an die schuldübernehmende Bank weitergeleitet wurden. Dies ist entgegen der VIP-Pressemitteilung nicht neu.
Der Umstand, dass die Zahlungen von dem Vertriebsnehmer zum Lizenznehmer als Darlehen deklariert wurde, ist nach Ansicht der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte KTAG Rechtsanwälte eine absolut irrelevante Nebensächlichkeit.
Wenn die VIP Verantwortlichen hieraus gar folgern, dass die Gelder der Fonds "offenbar" prospektgemäß in die Herstellung der Filme geflossen sein sollen, ist dies schlicht falsch. Dann hätte die Staatsanwaltschaft in der Tat den Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Betruges fallen lassen müssen. Dies behauptet aber nicht einmal die VIP-Gruppe selbst.
Rechtsanwalt Kälberer: "Diese Pressemitteilung ist ein typisches Beispiel für die irreführende Informationspolitik der VIP-Gruppe. Je länger die Untersuchungshaft andauert, um so schwerwiegender müssen die Vorwürfe sein um diese zu rechtfertigen. Der Umstand, dass die Haft wiederum verlängert wurde, beweist gerade die Schwere der Vorwürfe. Dass die Ermittlung länger andauern, kann leicht durch den Umfang des auszuwertenden Materials erklärt werden.
Praxis bei VIP ist, dass die eigene Pressemitteilung den Anlegern als angeblich neutraler Artikel ohne Hinweis auf die eigene Urheberschaft übersandt wird, wenn sie von einem Internetportal oder ähnlichem übernommen wird. Dies ist nach unserer Auffassung der maßgebliche Zweck dieser Pressemitteilung."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 11.Okt 2006 3:20 Titel: |
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VIP Medienfonds hat drei Gutachten veröffentlicht, um ihren geschäftsführenden Gesellschafter Andreas Schmid zu verteidigen.
Darüber hinaus hat das Unternehmen angekündigt, eine Beschwerde gegen das Oberlandesgericht München einzulegen, nachdem auch der fünfte Haftprüfungstermin zu Ungunsten von Schmid endete.
** den vollständigen Artikel lesen Sie >> hier |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 31.Okt 2006 17:39 Titel: |
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Drohen den 12.000 Anlegern der geschlossenen Filmfonds „Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG“ und „Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG“
Steuernachzahlungen in Höhe von 275 Millionen Euro?
Derzeit prüfen die Steuerfahnder des Finanzamtes München ob der Feststellungsbescheid zur steuerlichen Behandlung der Fonds zu ändern ist. Nur 20 % der Mittel, welche in die Finanzierung der Filme gesteckt worden sind, sollen als absetzbare Betriebsausgaben anerkannt werden. Die restlichen 80 % sollen wie eine Art Festgeld bei den Banken angelegt worden sein.
Sollte sich das Finanzamt mit seiner Auffassung durchsetzen, kämen gigantische Steuernachzahlungen von 275 Millionen Euro zuzüglich Zinsen auf die 12.000 Anleger zu.
Anleger, welche sich von VIP und dem in U-Haft befindlichen Kaufmann Andreas Schmidt in die Irre geführt fühlen, sollten noch vor Aberkennung der Steuervorteile Privatklagen gegen Andreas Schmid einreichen. Das Risiko der Aberkennung der Steuervorteile ist in den Prospekten nicht hinreichend genug dargestellt.
Die Anwälte der Thieler Rechtsanwalts GmbH bereiten derzeit Sammelklagen gegen die Verantworlichen vor auf Rückzahlung des eingezahlten Eigenkapitals.
Pressemitteilung von: Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 20.Dez 2006 7:36 Titel: |
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Anklage gegen VIP-Medienfonds-Initiator erhoben.
Anwalt: „Größtes Steuerstrafverfahren in Deutschland.“
Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den Initiator der VIP-Medienfonds, Andreas Schmid, erhoben. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts München heute auf Nachfrage. „Das wird das größte Steuerstrafverfahren in Deutschland“, meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KTAG aus Bremen.
Nach seinen Angaben hatte die Steuerfahndung München kürzlich ihren umfangreichen Abschlussbericht zu den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 vorgelegt, auf den sich die Anklage jetzt stützt. VIP-Geschäftsführer Schmid soll den größten Teil des Anlagevolumens von mehr als 630 Millionen Euro prospektwidrig nicht in Filmproduktionen investiert und damit Steuerhinterziehung begangen haben. Der Anfangsverdacht gegen den Fondsinitiator habe sich „vollumfänglich“ bestätigt, heißt es laut Gieschen in dem mehr als 100 Seiten starken Papier der Fahnder. Schmid sitzt seit Ende September 2005 in Haft. Die Anleger seiner Fonds müssen nun mit Rückforderungen der Finanzämter in Höhe von insgesamt mindestens 300 Millionen Euro rechnen. Schmid wird außerdem Betrug und Untreue vorgeworfen.
Die dubiosen Fonds sind bundesweit mehr als 11.000 Anlegern zum Verhängnis geworden. Denn offenbar sind nur etwa 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich in die konkrete Produktion von TV- und Kinofilmen geflossen. Der Rest wurde wie Festgeld bei Banken geparkt. Die Fonds wurden als so genannte „Garantiefonds“ vertrieben. Gieschen: „Das wird nun dazu führen, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile nachträglich aberkannt und Nachzahlungen in erheblicher Höhe auf jeden einzelnen Anleger zukommen werden.“ Außerdem würde der Fiskus noch sechs Prozent Zinsen und Säumniszuschläge verlangen.
Schmid ist unter anderem an erfolgreichen Produktionen wie „Das Parfum“ und „Die Nibelungen“ beteiligt, hatte aber auch eine ganze Reihe von Filmen finanziert, die an den Kinokassen durchgefallen sind. Für das Jahr 2005 mussten die Anleger bereits auf Ausschüttungen verzichten. Rechtsanwalt Gieschen sieht sich durch die bayerischen Steuerfahnder bestätigt, die in ihrem Abschlussbericht obendrein feststellen, dass die atemberaubenden Renditeprognosen bei den VIP-Fonds „reine Fiktion“ waren: „Auch die Steuerbehörden sind der Auffassung, dass die Verantwortlichen an Hand der Erfahrungen aus ihren ersten beiden Filmfonds hätten wissen müssen, dass die behaupteten Erlösprognosen nicht erzielt werden.“
Schmid selbst hat stets alle Schuld von sich gewiesen, allerdings blieben mehrere Haftbeschwerden seiner Anwälte erfolglos.
Laut Gieschen waren auch die finanzierenden Banken in die zweifelhafte Struktur der VIP-Fonds eingeweiht: „Es zeichnet sich ab, dass die Bayerische HypoVereinsbank grundsätzlich als Prospektverantwortliche angesehen werden kann.“ Diese Prospektverantwortlichheit der HypoVereinsbank könne sich daraus ergeben, dass sie einerseits schuldübernehmende Bank der Medienfonds war, zum anderen einen Teil der Anlegergelder als obligatorische Darlehen einbrachte. Die KTAG Rechtsanwälte haben neben der HypoVereinsbank auch die Dresdner Bank auf Schadenersatz verklagt. Prospektverantwortlichkeit ist Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht. Weiter richtet sich eine Klage gegen die Commerzbank, die den Vertrieb der VIP-Medienfonds übernommen hatte.
Nach den VIP-Fonds sind in den vergangenen Monaten auch andere Medienfonds in die Krise geraten. Inzwischen hat unter anderem die Victory Media AG Insolvenz angemeldet. Hier läuft gegen Verantwortliche seit geraumer Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges.
Ebenfalls im Visier von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft sind die Apollo Media GmbH und die Equity Pictures AG, deren Geschäftsräume ebenfalls durchsucht worden sind. Equity hatte in den USA mit denselben Produktionsfirmen zusammengearbeitet, die im Fokus der VIP-Ermittler stehen, Apollo soll ein ähnliches Geschäftsmodell wie VIP betrieben haben.
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen erwartet deshalb nichts Gutes: „Alle Anleger, die in so genannte Garantiefonds investiert haben, müssen demnächst höchstwahrscheinlich mit unliebsamen Überraschungen rechnen.“
Pressemitteilung von: BSZ® |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 7.Jan 2007 20:09 Titel: |
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Das Finanzamt München hat den so genannten Grundlagenbescheid für die Gesellschaften VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG und die VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG inzwischen zu Lasten der Anleger geändert.
(Auszug aus einer Pressemeldung - BSZ®) |
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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2172
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Verfasst am: 13.Jan 2007 10:30 Titel: |
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Anleger kämpfen um Steuervorteile
Filmfondsanbieter streitet mit dem Finanzamt
Der Filmfondsanbieter VIP versucht, Steuervorteile für die Anleger seiner Fonds 3 und 4 zu retten. Das zuständige Finanzamt hat Bescheide zu deren Nachteil geändert. Derweil wurde eine Sparkasse verurteilt, gegenüber einem Kommanditisten des Fonds Mediastream IV des VlP-Wettbewerbers Ideenkapital Schadenersatz zu leisten. Steuervorteile waren ausgeblieben. Das Institut hatte den Fonds vertrieben.
VIP teilte mit, dass das Finanzamt München II die Grundlagenbescheide für die Fonds 3 und 4 geändert habe. VIP sieht nun erstmals eine Chance, gegen die Bescheide juristisch vorzugehen. Die Bescheide würden zunächst nicht an die Wohnsitzfinanzämter der Anleger weitergeleitet. Deshalb würden von den Anlegern aktuell keine Steuernachzahlungen gefordert. Die Anleger sollen am Mittwoch über mögliche Verhaltensweisen gegenüber den Finanzämtern informiert werden. VIP bestätigte die Behauptung der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte, dass eine Empfehlung die „vorsorgliche Einzahlung der Steuer ist". Dadurch könnten Verzugszinsen bei Niederlage vor Gericht vermieden werden.
Grundlagenbescheide sind nötig, um die Einkommensteuer eines Fondsanlegers berechnen zu können. Vorläufig ist nicht damit zu rechnen, dass die Finanzbehörden die von VIP avisierten steuermindernden Verlustzuweisungen von bis zu 175 Prozent auf die Bareinlage anerkennen. Die Staatsanwaltschaft München hat VIP-Chef Andreas Schmid in diesem Zusammenhang wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Sie wirft ihm vor, falsche Angaben über die Verwendung der Anlegergelder gemacht zu haben. VIP bestreitet dies.
Im Fall des Ideenkapital-Fonds Mediastream IV vertrat das Oberlandesgericht Koblenz die Auffassung, dass die Sparkasse auf die besonderen steuerlichen Risiken hätte hinweisen müssen (Az.: 6 U150/06 v. 16.11.06). Untypischer- weise sind Anleger bei diesem Fonds nicht Filmproduzenten, sondern Filmvermarkter. Das Finanzamt hatte Ideenkapital zunächst die Anerkennung des Steuersparmodells schriftlich, aber nicht rechtsverbindlich, signalisiert und die Konstruktion dann zum Nachteil der Anleger abgelehnt..
Quelle: Handelsblatt vom 08. Januar 2007, Seite 28 |
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1120 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 5.Feb 2007 8:06 Titel: |
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Nächster Mammutprozess steht bevor
Von ihren Kollegen wird Huberta Knöringer gerne mal auf den Arm genommen. "Na, gestern wieder im Fernsehen gewesen statt hier gearbeitet", bekommt die Vorsitzende Richterin der vierten Strafkammer am Landgericht München I dann zu hören
Den früheren Geschäftsführer des Fußballklubs 1860 München, Karl-Heinz Wildmoser junior, schickte die Richterin wegen eines Bestechungsskandals beim Bau der neuen Münchner Arena ins Gefängnis. Dem Knast entkam der einstige Tennis-Star Boris Becker gerade noch; er erhielt wegen Steuerhinterziehung zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung.
In Bälde steht, sofern alles nach Plan läuft, der nächste Mammutprozess bevor. Seit Dezember sitzen Knöringer und ihre Kollegen über einer 498 Seiten dicken Anklageschrift, in der es um zahlreiche eher unbekannte Kinowerke aus Hollywood (Händler des Todes), einige wenige Produktionen aus Deutschland (Der Ring der Nibelungen) und ein lange Zeit praktiziertes Steuersparmodell im Filmgeschäft geht.
Bei zwei Medienfonds, VIP 3 und 4, sollen fast 10.000 Kapitalanleger dem Fiskus insgesamt 275 Millionen Euro vorenthalten haben. Voraussichtlich nächste Woche wird die Anklage wohl zugelassen und das Verfahren eröffnet. Alles andere wäre eine Überraschung.
Schließlich hat die vierte Strafkammer zwischenzeitlich bereits entschieden, dass der Hauptbeschuldigte, der Kaufmann Andreas Schmid, in Untersuchungshaft bleibt. Schmid, der VIP aufgebaut und geleitet hat, und ein weiterer früherer Fonds-Geschäftsführer sollen sowohl den Fiskus wie auch die Anleger getäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft hat 29 Zeugen benannt. Die beiden Beschuldigten und ihre Anwälte bestreiten die Vorwürfe vehement.
Quelle (auszugsweise): http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/680/100580/ _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 12.Feb 2007 5:30 Titel: |
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Anklage gegen VIP Initiator Andreas Schmid zugelassen
Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte beim Landgericht München I eine 498-Seiten umfassende Anklageschrift gegen den Initiator der VIP-Medienfonds Herrn Andreas Schmid eingereicht. Wie nunmehr bekannt wurde, hat das Landgericht die Anklage gegen Herrn Andreas Schmid, der sich bereits seit Herbst 2005 in Untersuchungshaft befindet, nun zugelassen. Aller Voraussicht nach wird der Strafprozess vor der vierten Strafkammer des Landgerichts München im April beginnen.
Die Anleger des VIP Medienfonds 3 und 4 sehen sich hingegen drohenden Steuerrückforderungen der Finanzämter ausgesetzt, da diese nunmehr geänderte Einkommensteuerbescheide versenden werden bzw. bereits versandt haben.
Nach den der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Informationen hat beispielsweise das Finanzamt Weinheim in Baden-Württemberg vor kurzem einem betroffenen Anleger einen geänderten Einkommensteuerbescheid zugestellt und ihn zur Zahlung von mehr als € 15.000,00 mit Zahlungsziel 5. März 2007 aufgefordert. Die Geschäftsführung der VIP Medienfonds hat deshalb mit einem Brief vom 5. Februar 2007 alle betroffenen Anleger angeschrieben und ihnen geraten, Vollstreckungsaufschub bei den jeweiligen Wohnsitzfinanzämtern zu beantragen, da ein Einspruch und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen einen geänderten Folgebescheid (=Einkommensteuerbescheid) unzulässig sind. Ein entsprechend vorformuliertes Schreiben lag diesem Brief bei. Die Geschäftsführung der VIP Medienfonds hat es jedoch dabei unterlassen, die betroffenen Anleger darauf hinzuweisen, dass bei Beantragung eines Vollstreckungsaufschubs von den Finanzämtern gemäß § 240 AO grundsätzlich Säumniszuschläge in Höhe 12 % p.a. zu erheben sind, da der Vollstreckungsaufschub die Fälligkeit der Forderung unberührt lässt. „Für die betroffenen Anleger besteht jedoch eine effektivere und günstigere Handlungsoption“, so der Rechtsanwalt und Steuerrechtler Ralf Biebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden, sollten diejenigen Anleger, die demnächst geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten oder bereits erhalten haben, umgehend ihre steuerrechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Darüber hinaus sollten die Anleger auch prüfen lassen, welche Schadenersatzansprüche ihnen im Zusammenhang mit Ihrer VIP-Medienfondsbeteiligung zustehen. „Sollten Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen bzw. die involvierten Banken erfolgreich durchgesetzt werden, so erhält der Anleger sein investiertes Kapital zurück, wird von weiteren Darlehensverpflichtungen freigestellt (VIP 4) und kann auch den Ausgleich der steuerlichen Nachteile von den Anspruchsgegnern verlangen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz.
Pressemitteilung von: BSZ® |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5822
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Verfasst am: 23.März 2007 7:46 Titel: |
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Im Rechtsstreit um die in Schieflage geratenen VIP-Medienfonds 3 und 4 drohen Hypovereinsbank Commerzbank und Dresdner Bank eine Welle an Schadenersatzklagen. Mehr als 400 betroffene Anleger wollen insgesamt 35 Mio. Euro von den Geldhäusern zurückfordern.
Das teilte Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen am Donnerstag in München mit. Die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei KTAG hat nun ein Musterverfahren beim Münchner Oberlandesgericht beantragt. Dabei können rechtliche Fragen für alle anhängigen Schadenersatzprozesse verbindlich entschieden werden.
Bei dem Rechtsstreit geht es um Vertrieb und Praktiken zweier Fonds des Anbieters Film & Entertainment VIP Medienfonds. Dieser hatte rund 11.000 Investoren über die genannten Banken auch im Fall eines Misserfolges ihre Anlagegelder garantiert. Hierzu wurden nur 17 Prozent des Geldes in Filmproduktionen gesteckt, der Rest als eine Art Festgeld bei Banken geparkt. Diese Form der Anlage führte aber dazu, dass der Fiskus den Investoren die Steuerbegünstigung aberkannte, die der Fonds-Anbieter versprochen hatte. Insgesamt sollen die Anleger rund 275 Mio. Euro Steuern zurückzahlen.
Nach Angaben der KTAG-Anwälte stützen sich die Ansprüche gegen die Banken vor allem auf Produkthaftung und falsche Beratung beim Vertrieb der Fonds. Einer der Fonds-Gründer, Andreas Schmid, muss sich ab dem 2. April vor dem Münchner Landgericht wegen Betruges und Steuerhinterziehung verantworten.
Quelle: FTD |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 3.Apr 2007 7:35 Titel: |
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In einem der größten Steuerhinterziehungsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik muss sich seit Montag (den 02.04.2007) der Gründer der Gesellschaft VIP Medienfonds, Andreas Schmid, vor dem Landgericht München verantworten. Die Anklagebehörde wirft dem seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzenden 45-Jährigen sowie seinem mitangeklagten früheren Geschäftsführer Steuerhinterziehung in dreistelliger Millionenhöhe sowie Untreue vor.
alles dazu lesen Sie im - Manager-Magazin |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 27.Jul 2007 6:11 Titel: |
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Die Staatsanwaltschaft München I hat gestern im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen die früheren VIP-Geschäftsführer Andreas Schmid und Andreas Grosch eine weitere Durchsuchung der Geschäftsräume der VIP Medienfonds veranlasst. Gegenstand der Ermittlungen sind ausschließlich die zwei Filmprojekte „The Punisher“, eine Koproduktion der VIP Medienfonds 2 und 3, sowie „Control“, eine Produktion des VIP Medienfonds 2. Die Untersuchungen beschränken sich laut Angaben der Staatsanwaltschaft und des Durchsuchungsbeschlusses explizit auf diese beiden Einzelprojekte. Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht die Frage, ob im Rahmen dieser beiden Filmprojekte Betriebsausgaben zu Unrecht geltend gemacht worden sind.
„Diese Ermittlungen beziehen sich ausschließlich auf die Filmproduktionen ‚The Punisher’ und ‚Control’. Das grundsätzliche Konzept des Fonds VIP 2 wird dabei in keiner Weise in Frage gestellt. Es ist uns ein besonders wichtiges Anliegen, die Kommanditisten und die Öffentlichkeit so umfassend und transparent wie möglich aktuell anhand von Fakten über die Vorgänge im Unternehmen zu informieren“, erklärte die Geschäftsführung der VIP Geschäftsführungs GmbH.
Pressemitteilung von: VIP Media Group |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5822
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 29.Okt 2007 7:08 Titel: |
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Ex-Banker bestätigt mangelnde Beratung bei VIP-Medienfonds
Ein ehemaliger Commerzbank-Mitarbeiter erhebt schwere Vorwürfe gegen seinen alten Arbeitgeber. Dieser soll beim Vertrieb des in Turbulenzen geratenen VIP-Medienfonds nur am eigenen Geschäft interessiert gewesen sein.
„Dem Vertrieb ist demnach in den internen Schulungen des Institutes wortwörtlich gesagt worden, ‚sie sind keine Juristen, wenn wir sagen, der Fonds ist gut, dann ist er gut’“, sagt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG und stützt sich dabei eigenen Angaben zufolge auf eine entsprechenden Aussage eines ehemaligen Commerzbank-Mitarbeiters vor dem Landgericht München in der vergangenen Woche.
Gieschen zufolge habe der Banker in seiner Zeugenaussage auch von einem speziellen „Ranking“ gesprochen, in dem zum Teil sogar täglich die Anzahl der von den einzelnen Mitarbeitern verkauften Fondsanteile veröffentlicht wurde. Dabei sei die Beratung auf der Strecke geblieben, wie der Zeuge bestätigte, der zudem – laut Gieschen – auch von einem „erheblichen Vertriebsdruck“ berichtete.
„Wenn es mal nicht gut lief, wurden die Mitarbeiter in persönlichen Gesprächen von ihren Vorgesetzen gefragt, ‚ob sie noch nicht begriffen hätten, wie gut das Produkt sei oder ob man den falschen Zielkunden herausgesucht habe.“
Der Zeuge erinnerte sich außerdem an den bezeichnenden Spruch eines leitenden Mitarbeiters: „Wir haben in der Bank Arbeitsteilung. Der Vorstand hat beschlossen, dass wir das Produkt verkaufen und Sie verkaufen es.“
Laut Gieschen bestätigte der Zeuge in der Verhandlung ebenfalls, dass zum Beispiel der VIP-Fonds 3 den Commerzbank-Kunden als „letzte Möglichkeit, Steuern zu sparen bei hoher Sicherheit“ angepriesen werden sollte: „Die angeblichen Garantien erwiesen sich für die Anleger als Flop, weil sie nur gegenüber dem Fonds galten, nicht aber gegenüber den Anlegern.“
In einem internen Schreiben des Institutes, das KWAG vorliegt, ist sogar von „115-prozentiger Sicherheit“ bei VIP 4 die Rede. Die Kanzlei vertritt inzwischen mehr als 400 Anleger, die Schadensersatz von der Commerzbank und der HypoVereinsbank fordern. Die Commerzbank hatte beim Vertrieb der Fonds hohe Provisionen kassiert. Die von den Anlegern jetzt zu erstattenden Steuervorteile belaufen sich insgesamt auf mindestens 270 Millionen Euro. „Am Ende der Verhandlung hat das Gericht der Commerzbank dringend zu einem Vergleich mit dem Kläger geraten“, sagt Gieschen.
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Die Commerzbank war in den Jahren 2003 und 2004 zum Hauptvertriebspartner der VIP-Medienfonds geworden. Sie hatte die Geldanlage insbesondere so genannten guten Kunden angedient. Insgesamt haben rund 11.000 Anleger die Fonds gezeichnet. Sie müssen jetzt in erheblichem Umfang Steuernachzahlungen leisten, weil die Finanzverwaltung den Fonds nachträglich die steuermindernden Eigenschaften aberkannt hat (Fonds professionell berichtete). (ir)
Quelle: FONDS professionell |
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CLLB Rechtsanwälte Newbie

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 41 Wohnort: München
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Verfasst am: 29.Okt 2007 17:18 Titel: VIP Medienfonds – Commerzbank AG verurteilt |
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München, 29.10.2007 – In einem Prozess gegen die Commerzbank AG konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte einen erneuten Erfolg für zwei ihrer Mandanten verbuchen. Am 25.10.2007 verurteilte das Landgericht München I die Commerzbank zum Schadenersatz. Die beiden Anleger hatten Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 über insgesamt € 105.000,00 gezeichnet. Die bisher auf die Beteiligungen eingezahlten Beträge muss ihnen die Commerzbank jetzt erstatten. Außerdem hat die Bank die beiden betroffenen Anleger von den jeweiligen Darlehen freizustellen, deren Aufnahme beim VIP Medienfonds 4 obligatorisch war. Das Urteil ist bereits der zweite Erfolg, den die Kapitalmarktrechtsexperten von CLLB im Fall der VIP Medienfonds errungen haben. Die Münchener Kanzlei ist auf Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt eine Vielzahl weiterer geschädigter Anleger der VIP Medienfonds.
Die VIP Medienfonds 3 und 4 hatten schon 2005 wegen der Verhaftung ihres Gründers und Initiators Andreas Schmid, gegen den derzeit auch ein Strafprozess wegen Steuerhinterziehung läuft, Schlagzeilen gemacht. Außerdem sorgte die Aufhebung von Grundlagenbescheiden der Finanzbehörden für eine rückwirkende Änderung der Verlustabzugsfähigkeit und infolgedessen auch für erheblichen Ärger unter den Anlegern. Denn ihnen drohten bzw. drohen jetzt empfindliche Steuernachzahlungen. In den meisten Fällen war die Anlageform der VIP Medienfonds gerade deshalb empfohlen und ausgewählt worden, weil sie angeblich – so zumindest die Berater – voll abzugsfähig sei.
Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der auch die beiden Kläger in diesem Verfahren vertrat, kann nur alle betroffenen Anleger auffordern, selbst aktiv zu werden: „Beratungshaftungsansprüche kommen nach wie vor in Betracht, wenn die Banken bzw. deren Berater nicht auf die Risiken der Beteiligungen im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen Aberkennung der steuerlichen Vorteile im Besonderen hingewiesen haben.“
Akuter Handlungsbedarf besteht aber auch hinsichtlich der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen. So verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung, die beim Fonds VIP 4 z.B. gegenüber der HypoVereinsbank AG in Betracht kommen, spätestens drei Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Da die meisten Anleger den VIP Medienfonds 4 bereits gegen Ende des Jahres 2004 zeichneten, ist hier höchste Eile geboten. Betroffene Anleger sollten also nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Kainz ihre berechtigten Ansprüche möglichst zeitnah geltend machen, um eine Verjährung zu verhindern. _________________ CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
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Fax.: 030 288 789 6 20
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E-Mail: kanzlei@cllb.de |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5822
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Verfasst am: 30.Okt 2007 9:16 Titel: |
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Das Finanzamt München II hat rund 5 000 Anlegern des Filmfonds VIP 3 die Steuervorteile zu Recht aberkannt. Das hat das Finanzgericht München jetzt entschieden (8 V 1634/07).
Die Beamten werfen den Fondsmanagern vor, nur 20 Prozent des eingezahlten Geldes in Filme investiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft München hat VIP-Chef Andreas Schmid deshalb wegen Steuerhinterziehung angeklagt, der Prozess vor dem Landgericht München I könnte in den nächsten Wochen enden.
Aus Sicht des Finanzgerichts kann offen bleiben, ob der Vorwurf zutrifft: Der Steuervorteil scheitere schon daran, dass der Fonds die in seinem Auftrag produzierten Filme nicht selbst vermarktete, sondern dafür Lizenzen vergab, heißt es in der Urteilsbegründung. Damit habe er keinen Anspruch auf die für echte Filmhersteller gedachten Steuervorteile.
Da viele Fondsanbieter eine ähnliche Gestaltung wie beim VIP 3 gewählt haben, um mit feststehenden Lizenzeinnahmen die Risiken zu reduzieren, drohen Tausenden von Anlegern Steuernachforderungen. Der Fiskus hat bereits angekündigt, die Steuervorteile in vielen Fällen massiv zu kürzen.
Quelle: WiWo |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 31.Okt 2007 18:31 Titel: |
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VIP-Medienfonds: Haftstrafen gefordert
Im Strafprozess gegen die Geschäftsführer des Medienfonds-Anbieters VIP, München, fordert die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft für Andreas Schmid und 2,5 Jahre für Andreas Grosch. Das bestätigte das Oberlandesgericht München gegenüber cash-online.
Beiden Managern wird vorgeworfen, sie hätten 80 Prozent der Fondsgelder nicht wie versprochen in Filmproduktionen investiert, sondern zur Absicherung von Rückzahlungen mittelbar an Banken weitergeleitet und damit die Anleger und den Fiskus hintergangen. Nach Mitteilung der Justizpressestelle bezieht sich die geforderte Strafe nur auf Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit dem VIP-Medienfonds 3. Das Verfahren hinsichtlich des VIP Medienfonds 4 und hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue sei abgetrennt und ausgesetzt worden.
Der Branchendienst "fondstelegramm" berichtet, dass Schmid, der seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, laut dem Schlussplädoyer von Staatsanwalt Michael Koch-Schulte die treibende Kraft war. Die Ermittlungen hätten aber auch ergeben, dass Grosch mehr involviert gewesen sei, als ursprünglich angenommen wurde. (sl)
cash-online.de |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 13.Nov 2007 14:09 Titel: |
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VIP-Medienfonds-Gründer zu sechs Jahren Haft verurteilt
Im Prozess um die in Schieflage geratenen VIP Medienfonds hat das Münchener Landgericht den Fonds-Gründer und früheren Geschäftsführer Andreas Schmid wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Schmids ehemaliger Partner Andreas Grosch erhielt eine zweijährige Strafe auf Bewährung, sowie die Auflage einer Geldbuße von 30.000 Euro.
„Beide Angeklagten wussten, dass die Angaben in den Steuererklärungen falsch waren“, sagte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer bei der heutigen Urteilsverkündung.
Das Urteil bildet den vorläufigen Höhepunkt einer der größten Steuerverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt wurde der Fall bereits seit sieben Monaten von der vierten Strafkammer verhandelt.
Den beiden Angeklagten wird Steuerhinterziehung und Untreue im großen Stil sowie unlautere Praktiken bei Vertrieb und Verwaltung den Fonds vorgeworfen.
Diese hatten dazu geführt, dass der Fiskus den Investoren den Steuervorteil aberkannte und sie jetzt Steuern in Millionenhöhe nachzahlen sollen.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie die eingesammelten Mittel der Filmfonds VIP 3 und 4 in Höhe von insgesamt etwa 630 Millionen Euro zum weitaus größten Teil zweckentfremdet hätten. Statt damit Filme zu finanzieren, seien 80 Prozent der Gelder als ‚Garantie’ auf sicheren Bankkonten geparkt worden, wo sie wie Festgeld verzinst wurden.
Laut Argumentation der Staatsanwaltschaft seien so beträchtliche Steuervorteile zu Unrecht beansprucht worden und der Fall der Steuerhinterziehung gegeben.
Ob dies die letzte Episode in dem Fall gewesen ist, darf bezweifelt werden. Etliche Beobachter rechnen jedenfalls damit, dass Schmid, der bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat, in die Revision vor dem BGH gehen wird. (ir)
Quelle: FONDS professionell |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 28.März 2008 15:10 Titel: |
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290 Millionen Euro Steuernachzahlung bringen VIP-Anleger in Existenznot
Durch die fehlerhafte Anlageberatung der Commerzbank in Sachen VIP-Fonds kommen laut Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen, auf die VIP-Anleger Steuernachzahlungen in einer Gesamthöhe von 290 Millionen Euro zu. "Dies führt in vielen Fällen nicht nur zu erheblichen Liquiditätsengpässen, sondern teilweise sogar zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz", sagt Gieschen und nennt ein Beispiel:
So habe sich unter anderem ein Rentner aus Siegen seinen Lebensabend ganz anders vorgestellt. Der heute 67-Jährige war Mitte 2004 aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden und hatte eine Abfindung in Höhe von rund 50.000 Euro erhalten. Bereits kurz nach der Gutschrift auf seinem Privatkonto bei der örtlichen Commerzbank-Filiale erhielt der ehemalige Handelsvertreter den ersten Anruf von einem Bankmitarbeiter. "Der drängte mich, das Geld doch sinnvoll anzulegen", so der Rentner. Nach angeblich vollmundigen Versprechungen des Commerzbank-Beraters entschied sich der Rentner seine gesamte Abfindung in eine Beteiligung am VIP-Medienfonds 4 zu investieren. Seine Hausbank hatte ihm immerhin eine Rendite von bis zu acht Prozent im Jahr versprochen. Die zu erwartenden Fondsausschüttungen sollten seine bescheidene Altersrente von monatlich knapp 520 Euro aufbessern.
"Die Realität gestaltet sich heute allerdings völlig anders", so Gieschen. Der Rentner aus Siegen sehe sich mit einer Forderung seines Finanzamts in Höhe von 66.000 Euro konfrontiert. Die Finanzverwaltung habe den Medienfonds die steuermindernde Wirkung aberkannt. Da der Rentner die Summe von seiner kleinen Rente nicht zahlen könne, seien mittlerweile Zwangshypotheken auf seinem Grundstück eingetragen und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beantragt. "Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und einem entsprechenden SCHUFA-Eintrag gibt es nicht mal mehr einen Handyvertrag", so Gieschen weiter. Inzwischen sei sogar der Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl hinter dem 67-Jährigen her.
"All das sind Folgen einer eklatanten Falschberatung durch Mitarbeiter der Commerzbank", sagt der Rechtsanwalt. Allein Commerzbank-Berater hätten im eigenen Provisionsinteresse und unter erheblichem Vertriebsdruck Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 an mehr als 8.500 Anleger in ganz Deutschland verkauft.
Das Geschäftsgebaren der Commerzbank sei inzwischen Gegenstand von mehreren hundert Gerichtsverfahren, die immer häufiger mit Vergleichen der Urteile zu Ungunsten der Bank ausgingen. "Das Landgericht München hat dem Kreditinstitut inzwischen eine schallende Ohrfeige verpasst", so Gieschen. In einem Urteil (Az. 28 O 11023/07) von Mitte März 2008 hätten die Richter die Beratungspraxis der Commerzbank mit deutlichen Worten bestätigt: „Die immer wieder festzustellende unzureichende Risikoaufklärung durch die Mitarbeiter der Beklagten [...] scheint ein systembedingter Fehler zu sein." Dieser sei inzwischen bei mehreren Beweisaufnahmen zu Tage getreten.
Inzwischen liege auch die schriftliche Fassung des Strafurteils gegen den Fondsinitiator Andreas Schmid vor, der wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem VIP Medienfonds 3 bereits zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden ist. Dem Urteil seien deutliche Hinweise zu entnehmen, dass nicht nur die Commerzbank hier eine erhebliche Verantwortung trage, sondern dass darüber hinaus auch die beteiligten „garantiegebenden Banken,“ wie die Dresdner Bank bei VIP 3 und die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG bei VIP 4, ein erhebliches Mitverschulden tragen, meint Gieschen. "Beiden Banken kann der beanstandete Zahlungskreislauf, der schlussendlich dazu führte, dass das Modell steuerlich nicht anerkannt worden ist, nicht verborgen geblieben sein", so der Jurist. Schließlich seien sämtliche Zahlungsströme über interne Konten der beiden Banken abgewickelt worden.
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| Die Commerzbank war in den Jahren 2003 und 2004 zum Hauptvertriebspartner der VIP Medienfonds geworden. Sie hatte die Geldanlage insbesondere so genannten „guten Kunden“ angedient. Insgesamt haben rund 11.000 Anleger die Fonds mit einem Gesamtvolumen von rund 690 Millionen Euro gezeichnet. Sie müssen jetzt alle in erheblichem Umfang Steuernachzahlungen leisten, weil die Finanzverwaltung nachträglich den Fonds den sofortigen Verlustabzug aberkannt hat. (bb) |
Quelle: FONDS professionell |
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