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Staatsanwaltschaft geht VIP-Medienfonds an den Kragen

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
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BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 5:27    Titel: Staatsanwaltschaft geht VIP-Medienfonds an den Kragen Antworten mit Zitat

Zitat:
Staatsanwaltschaft geht VIP-Medienfonds an den Kragen
28.09.2005

Am Montag hatte die Grünwalder VIP-Gruppe noch Großes verkündet und sich im Licht der Marktführerschaft bei deutschen Medienfonds gesonnt

Zitat:
VIP-Gruppe untermauert Spitzenstellung bei deutschen Medienfonds
26.09.2005

Deutschlands größter Medienfondsinitiator des Jahres 2004 legt eigenen Angaben zufolge die Latte der Leistungsbilanz für alle Marktteilnehmer entscheidend höher. Gleich vier Produktionen der Münchener VIP-Gruppe haben bereits die Gewinnschwelle überschritten. Als bekannteste Vertreter der Erfolgsstreifen der VIP-Gruppe stehen „Monster“ (Oscar und Golden Globe für Charlize Theron) und „7 Zwerge - Männer allein im Wald“ (Goldene Leinwand mit Stern und Platin Bogey für rund sieben Millionen Kinobesucher).

„Wir sind sehr stolz, dass wir nicht nur begehrte Filmpreise gewinnen, sondern viele unserer Produktionen in einem frühen Stadium der Verwertung auch Gewinne für die Investoren abwerfen“, sagt Andreas Schmid, Vorstandsvorsitzender der VIP-Gruppe. Dadurch, dass bereits jetzt vier von aktuell 13 in der Vermarktung befindlichen Filmen Gewinne erzielen, sieht Schmid die Bestätigung des VIP-Konzeptes: „Experten unterschiedlicher Kulturkreise prüfen pro Jahr mehrere hundert Drehbücher für Produktionsvolumina von mehr als fünfeinhalb Milliarden Dollar. Unsere eigenen Rechtsabteilungen in den USA und in Deutschland setzen die ausgesuchten Projekte dann in anlegeroptimierte Verträge um und die Controllingabteilung überwacht jeden Dollar, der ausgegeben wird.“ Dass dieses Know-how von den Anlegern honoriert wird, spiegle die Marktführerschaft 2004 wider. Für das laufende Jahr rechnet die VIP-Gruppe mit einem Produktionsvolumen von gut 200 Millionen Euro.
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Zitat:
VIP Medienfonds ist eine große europäische Filmfinanzierungs- und Produktionsgesellschaft und ein Mitglied der medieninitiative! Deutschland (mid). 2004 hat die Münchener VIP-Gruppe mit ihrem Medienfonds „VIP 4“ eigenen Angaben zufolge knapp 400 Millionen Euro eingesammelt. Mittel, die verstärkt auch in deutsche Projekte fließen sollen.

Keine 24 Stunden später hat die Staatsanwaltschaft München I, indem sie ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder der Geschäftsleitung der VIP-Gruppe, Andreas Schmid, Eduard Wallner und Andreas Grosch, sowie den steuerlichen Berater eingeleitet hat, auf die Euphoriebremse getreten.

Garantiestruktur ein Dorn im Auge

Die Ermittlungen betreffen die beiden Medienfonds „VIP3“ und „VIP4“ und im Wesentlichen deren Garantiestruktur, so die VIP Gruppe in einer heute veröffentlichten Stellungnahme. Darin heißt es: „Zum einen wird von der Staatsanwaltschaft die Annerkennung des zugrunde liegenden steuerlichen Konzeptes in Frage gestellt. Es wird behauptet, dass die steuerliche Verlustzuweisung nicht in voller Höhe anzuerkennen ist […]. Zum anderen folgert die Staatsanwaltschaft aus der Nichtanerkennung des steuerlichen Konzeptes, dass den Anlegern ein Schaden in Höhe des Agios und der Fondsnebenkosten entstanden sein soll. Denn die Anleger hätten die Investitionen nicht getätigt, wenn sie gewusst hätten, dass das steuerliche Konzept nicht anerkannt würde.“ Wie die VIP-Gruppe betont, gehen die Vorwürfe aber nicht dahin, dass das eingesetzte Kapital der Anleger verloren wäre.

Gängige Praxis

Die erhobenen Vorwürfe seien in der Vergangenheit bereits mehrfach in der Öffentlichkeit diskutiert worden, u. a. vom „Direkter Anlegerschutz“ Heinz Gerlach und einem anderen Medienfondsinitiator. Zu den Vorwürfen hat auch die VIP mehrfach und ausführlich öffentlich Stellung genommen, heißt es weiter. „Eine vergleichbare Garantiestruktur durch Schuldübernahme/Defeasance durch eine Großbank werde seit vielen Jahren von vielen großen Anbietern im Markt praktiziert. Die Struktur sei zudem von verschiedenen Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mehrfach geprüft worden.“

Kapital nicht in Gefahr

Das eingesetzte Kapital der Kommanditisten der beiden Fonds „VIP3“ und „VIP4“ war und ist zu keinem Zeitpunkt in Gefahr und ist durch Garantien der beiden deutschen Großbanken Dresdner Bank AG beim ,VIP3´“ und der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG beim ,VIP4´ abgesichert“, erklärt die VIP-Gruppe in ihrer Mitteilung. Die Garantien zur Zahlung von 100 Prozent des eingesetzten Kommanditkapitals beim „VIP3“ bzw. von 115 Prozent beim „VIP4“ lägen schriftlich vor.

"Vorwürfe treffen nicht zu"

„Nach erster Prüfung halten wir sämtliche Vorwürfe der ermittelnden Behörden für unzutreffend“, sagt Michael Reinhart, Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Roxin und Berater von Andreas Schmid, dem Vorstandsvorsitzenden der VIP. „Nachdem unser steuerliches Konzept gemeinsam mit international renommierten Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzleien entwickelt und laufend von diesen überprüft worden ist und auch verschiedene namhafte Wettbewerber mit einem solchen Konzept arbeiten, sind wir über die aktuellen Ermittlungen fassungslos“, erklärt die Geschäftsleitung der VIP. „Sämtliche Verträge unserer verschiedenen Medienfonds wurden von namhaften Kanzleien erstellt.“

Darüber hinaus würden von den Medienfonds „VIP1“ und „VIP2“ bereits abgeschlossene positive Betriebsprüfungen vorliegen. „Vom Prüfer der nahezu abgeschlossenen Betriebsprüfung des ,VIP3´ haben wir ausschließlich positives Feedback erhalten", wird der die Betriebsprüfung betreuende Steuerberater zitiert. Die Geschäftsleitung unterstütze die Ermittlungen und trage kooperativ zur baldigen Klärung des Sachverhaltes bei.

"VIP5" und "6" werden aus der Platzierung genommen

Das besagte steuerliche Konzept der Schuldübernahme durch Banken liegt auch den momentan im Markt befindlichen „Medienfonds VIP5“ und „VIP6“ zugrunde. „Aus Verantwortung gegenüber unseren Anlegern möchten wir diesen keinerlei Risiko zumuten. Wir werden beide Fonds mit sofortiger Wirkung aus der Platzierung nehmen, rückabwickeln und den Anlegern die komplett geleisteten Einlagen in voller Höhe zuzüglich Agio zurückbezahlen“, sagt Schmid. „Wir werden dazu kurzfristig auf die Kommanditisten des ,VIP5´ und ,VIP6´ zugehen." Nachdem bereits heute kurzfristig zwei Gesellschafterversammlungen für die beiden Fonds „VIP1“ und „VIP2“ einberufen worden sind, geht es morgen weiter. In München stellt sich Andreas Schmid den Anlegern des „VIP 3“ und „VIP 4“.

Vertriebsschock

Trotz Marktführerschaft scheinen die Negativschlagzeilen bei der VIP-Gruppe nicht abreißen zu wollen. Erst Ende August hatte die Commerzbank (bis dato größter Vertriebspartner der Grünwalder) den Vertrieb der VIP-Medienfonds eingestellt. Angeblich wegen eklatanter Zielverfehlung auf der Einnahmeseite der Fonds.

Zitat:
Vertriebsstopp – Filmfondsanbieter verliert größten Vertriebspartner
29.08.2005

Eine Bericht des Handelsblatt zufolge, hat die Commerzbank den Verkauf der VIP-Medienfonds eingestellt. Das hätten beide Unternehmen bestätigt. Damit falle der wichtigste Vertriebspartner des zurzeit größten Anbieters geschlossener Filmfonds aus.

Commerzbank will Haftungsrisiken ausschließen

Zu den Gründen und zur Dauer des Vermittlungsstopps schweigt die Bank, so die Wirtschaftszeitung. Der Hintergrund: Die Einnahmen eines Fonds würden deutlich unter den Planzahlen liegen. Dies sei allerdings bei Filmfonds nicht ungewöhnlich. Daher werde in der Branche vermutet, die Commerzbank wolle Haftungsrisiken aus dem Weg gehen.

Schlecht fürs Geschäft

Der Wirbel um den Marktführer drohe der Branche das Geschäft zu verderben, schreibt das Handelsblatt weiter. Dabei hätten die Medienfondsanbieter gerade auf eine Sonderkonjunktur wie im vergangenen Jahr bei den Lebensversicherern gehofft. Denn wahrscheinlich würden Filmfonds ihre Steuervorteile verlieren, auch wenn der jüngste Anlauf der rot-grünen Regierung zur Abschaffung von Steuersparmodellen gescheitert sei. Auch Schwarz-Gelb dürfte dieses Vorhaben wieder aufgreifen, heißt es in dem Bericht.

13.000 Anleger, 750 Millionen Einlagen

Die Münchener VIP-Gruppe habe nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren bei 13.000 Anlegern rund 750 Millionen Euro eingeworben – allein 400 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Ihre Kunden finanzierten damit bisher 40 Filme, so das Handelsblatt. Rund drei Viertel des Anlagevolumens habe die Commerzbank vermittelt. Aktuell biete die VIP zwei neue Fonds an, „Nr. 5“ und „Nr. 6“. Das Unternehmen erwarte, dass Anleger in beide Fonds zusammen mindestens 45 Millionen Euro investieren. Normalerweise, so das Handelsblatt, rechnen die Anbieter damit, ein Vielfaches der Mindestsumme einzuwerben.

98 Prozent Zielverfehlung

Die Commerzbank habe den Vertrieb der VIP-Produkte wenige Tage nach der Veröffentlichung der jüngsten Quartalsberichte der VIP-Fonds eingestellt. Aus denen ginge hervor, dass der bereits platzierte Fonds „Nr. 3“ bisher kaum Erlöse aus dem Filmgeschäft hatte. Heinz Gerlach, Herausgeber des Branchenblattes für Finanzdienstleister, „Direkter Anlegerschutz“, rechnet im Handelsblatt auf Basis des Berichts eine Zielverfehlung um 98 Prozent hoch. Das hieße, bislang kamen nur zwei Prozent der geplanten Einnahmen herein. Bereits Ende 2004 habe Gerlach kritisiert, dass dieser Fonds die Planzahlen nicht erreicht habe. In einem Brief habe er Anfang des Jahres die Commerzbank ausdrücklich auf die schwache Performance aufmerksam gemacht. Der Hintergrund: Ein Finanzvertrieb hafte für finanzielle Schäden der Anleger, wenn er negative Informationen über Kapitalanlagen verschweigt.

Verluste ausgeschlossen

VIP-Chef Andreas Schmid habe zwar eingeräumt, dass die Einnahmen aus dem Filmgeschäft hinter den Planungen zurückgeblieben sind, legte aber eine neue Prognoserechnung vor: Ein Anleger, der 100 000 Euro investiert habe, werde einen Überschuss von 50 000 Euro statt ursprünglich avisierter 64 600 Euro erreichen. Und Verluste, so das Handelsblatt, habe Schmid ausgeschlossen; denn durch Garantien seien faktisch die Einlagen ohne den Ausgabeaufschlag abgesichert. Die Garantiebeträge würden von den Verleihern bei einer Bank vor Vertriebsbeginn hinterlegt. Die fehlenden Einnahmen habe Schmid so erklärt: „Weil die Platzierungsphase ein Jahr länger dauerte als geplant, wollten wir TV-Filme statt Kinofilme produzieren. Fernsehfilme bringen schneller als Kinofilme Erlöse.“ Die Rechnung sei nicht aufgegangen, so die renommierte Wirtschaftszeitung. Mangels interessanter TV-Angebote sei die VIP wieder zur ursprünglichen Strategie zurückgekehrt und habe Kinofilme produziert. Dadurch habe sich der Drehbeginn verzögert.


Der aktuelle Vorfall dürfte also der nächste große Schock für Deutschlands größten Anbieter geschlossener Filmfonds sein. Da sich wegen der Steuerdebatte um den Wegfall der Verlustzuweisungen dieses Jahr wohl letztmalig die Gelegenheit bietet, mit Medienfonds Steuern zu sparen, hatte die VIP-Gruppe wie alle Filmfonds-Initiatoren auf ein gutes Jahresendgeschäft gehofft. Daraus wird wohl nichts: Vor dem Hintergrund der Beraterhaftung muss nun im Vertrieb des „VIP5“ und „VIP6“ auch auf die laufenden Ermittlungen hinweisen werden, deren steuerliches Konzept – Schmid hatte es gesagt – identisch mit dem der VIP-Fonds „3“ und „4“ ist.

In der Vergangenheit hatten immer wieder die unterschiedlichen Verlustzuweisungsmodelle der Filmfonds-Initiatoren und ihre Anerkennung durch die Finanzbehörden für Aufregung gesorgt. Jüngstes Beispiel: die Victory-Fonds (>>> siehe Link).



Quelle: FONDS professionell
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A. Henneberg
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BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 7:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Deutschlands Fondsbranche droht der schlimmste Skandal seit Jahren. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen den prominenten Medienfondsanbieter VIP wegen Betrugs in dreistelliger Millionen-Euro-Höhe. Tausende Anleger der VIP-Fonds-III und -IV bangen um ihr Steuersparmodell.

Der führende deutsche Medienfondsanbieter VIP München ist in Schwierigkeiten. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen die Filmfinanzierungsfirma um Chef und Unternehmensgründer Andreas Schmid wegen Betrugs. Der Vorwurf der Ermittler: VIP München habe das Geld seiner Anleger aus den Filmfonds VIP-III und VIP-IV gar nicht zu Filmproduktionen eingesetzt.

"Wir glauben, dass die Gesellschaft um Firmengründer Schmid das Geld der VIP-III- und VIP-IV-Anleger nie in Filmproduktionen gesteckt, sondern direkt auf Konten zweier Großbanken weitergeleitet hat", sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler gegenüber manager-magazin.de.

Die Staatsanwaltschaft München I hat am Dienstag dieser Woche bereits die Münchener Geschäftsräume der VIP-Gruppe durchsuchen lassen und dabei vor allem elektronische Daten sichergestellt. Auch die Privaträume des Fondspromotors Schmid wurden durchsucht.

VIP München war einer der ersten Anbieter, der seinen Anlegern besondere Sicherheiten für ihre Investments einräumte. Je nach Fonds garantierten die VIP-Vertragspartner Dresdner Bank und HypoVereinsbank den Anlegern, nach Ende der Fondslaufzeit im Jahre 2011 und 2014 mindestens das eingezahlte Kommanditkapital zu erstatten - egal wie gut oder schlecht sich das Filmgeschäft der Fonds entwickeln sollte.


Die Garantien für die VIP-III-Anleger übernahm die Dresdner Bank, die HypoVereinsbank sprang für die VIP-IV-Investoren in die Bresche.

Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem Münchener Medienfondsanbieter VIP nun vor, das Geld seiner Anleger sogleich den beiden Großbanken zur Verfügung gestellt zu haben, die das Kapital als Sicherheit für ihre eigene Garantieerklärung nutzten und zinstragend anlegten. Neue Kino-Krimis, Komödien oder Fernsehfilme habe VIP mit dem Geld seiner Anleger dagegen nie produzieren lassen. VIP-Chef Schmid will zu den Vorwürfen nicht Stellung beziehen. Behält die Staatsanwaltschaft Recht, hätte das für die Investoren der VIP-Fonds-III und -IV fatale Folgen.

Quelle: Manager-Magazin
Weiter hier: >>> klick
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A. Henneberg
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BeitragVerfasst am: 4.Okt 2005 5:08    Titel: Antworten mit Zitat

„Klagewelle rollt auf Commerzbank zu“

Nachdem Ende vergangener Woche bekannt wurde, dass gegen das Management des Münchner Marktführers VIP strafrechtliche Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Steuerhinterziehung eingeleitet wurden, werden von Anlegerschützern nun auch Vorwürfe gegen die am Vertrieb der VIP Medienfonds 3 und 4 beteiligte Commerzbank AG laut.

Dass das von der Finanzverwaltung und der Staatsanwaltschaft in Beschuß genommene „Garantiemodell“ der VIP-Fonds problematisch sei, hatten Branchenkenner bereits frühzeitig moniert. Auch auf weitere fragliche Prospektangaben im Zusammenhang mit vermeintlichen Vertragspartnern der VIP KG hatten die so genannten Brancheninformationsdienste hingewiesen. „Von diesen Problemen wurden die Anleger von der Commerzbank AG, die mehr als drei Viertel des Kapitals der Fonds VIP 3 und 4 eingeworben hatte, jedoch nicht in Kenntnis gesetzt“, wirft Rechtsanwältin Katja Fohrer von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen dem Kreditinstitut vor.

„Außerdem sollen die Anleger falsch über die tatsächliche Absicherungshöhe des einbezahlten Betrags informiert worden sein.“ Das „schlagende Verkaufsargument“ sei aber bei den Fonds 3 und 4 gerade die Absicherung der Produktionen durch eine bankunterlegte Sicherheit, die bei dem Fonds VIP 4 bei einer Laufzeit bis zum Jahre 2014 insgesamt 115 Prozent absichern sollte. Durch die Bezeichnung als „Garantiefonds“ habe beim Anleger der Eindruck erweckt werden sollen, dass der Einsatz plus 15 Prozent sicher sei. „Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall“, so Fohrer, „die Garantie bezieht sich nur auf die Produktionskosten, nicht auf den Einsatz des einzelnen Anlegers.“ Effektiv sichere die Garantie lediglich 80 Prozent der Einlage ab.

Commerzbank hätte über Unwägbarkeiten informieren müssen

Fohrer sieht hierin nicht nur eine klare Irreführung des Anlegers, sondern erhebt gleichzeitig Vorwürfe gegen die Commerzbank, weil der Anleger vor Zeichnung auf all diese Unwägbarkeiten hätte aufmerksam gemacht werden müssen. „Nicht nur der Initiator haftet für falsche Prospektangaben, sondern auch der Vermittler, der diese Angaben ungeprüft weitergibt“, so Fohrer, die eine Klagewelle auf die Commerzbank zurollen sieht.

Zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen meint die Rechtsanwältin: „Sollte sich ergeben, dass die Anlegergelder nicht in ausgereifte Filmprojekte, sondern in reine Luftnummern oder in die Garantien geflossen sind, können Anleger die Initiatoren auch persönlich auf Schadensersatz verklagen“.

VIP-Medienfonds nicht der einzige Fehlgriff der Commerzbanker

Die Commerzbank, die fast 300 Millionen Euro Kommanditkapital für den „Garantiefonds“ 4 im Jahr 2004 eingesammelt hatte, habe im August die „Notbremse“ gezogen und den Vertrieb der aktuellen Fonds 5 und 6 eingestellt. Grund hierfür sei allerdings die eklatante Zielverfehlung gewesen: der Fonds VIP 3 habe statt der prospektierten 29.492 Millionen Euro gerade einmal 519.000 Euro erwirtschaften können. Rund 13.000 Anleger haben sich bislang mit 750 Euro Kapital an den verschiedenen VIP-Fonds beteiligt.

„Die Filmfonds VIP 3 und 4 sind nicht der einzige Fehlgriff der Commerzbank bei der Vermittlung von Filmfonds“, erklärt Fohrer, „bereits im Jahre 2000 hatte sie den Potsdamer Medienfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG vermittelt und dabei ebenfalls mit einer Risikoabsicherung - allerdings über eine so genannte Erlösausfallversicherung - geworben, die so nicht bestand.“ Dazu sind nach Auskunft von Rechtsanwältin Fohrer, die 190 geschädigte Anleger des Fonds vertritt, vor dem Landgericht München I und vor dem Oberlandesgericht München zahlreiche Klageverfahren anhängig. In einigen Fällen sei die Commerzbank AG bereits zum Schadensersatz verurteilt worden (z.B. Az. 22 O 12186/04, 22 O 3630/05), wogegen die Commerzbank Berufung eingelegt habe.




Quelle: FONDS professionell
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=697741&nlc=AT
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
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BeitragVerfasst am: 4.Okt 2005 5:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verdacht auf Anlagebetrug bei VIP Medienfonds

Die VIP Medienfonds 3 und 4, die als Steuersparmodell verkauft wurden, geraten immer mehr ins Zwielicht. Die Initiatoren der Fonds sollen im Verkaufsprospekt die Anleger über die steuerlichen Risiken der Anlage getäuscht haben. Zwar hatten die VIP-Initiatoren in einer Stellungnahme betont, an den Vorwürfen sei nichts dran. Die Anwälte der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena halten jedoch den Vorwurf der Anlegertäuschung aufrecht.

„In Frage steht vor allem die Garantiestruktur der beiden Medienfonds Nummer 3 und 4 sowie und die Anerkennung des gesamten steuerlichen Konzepts“, sagt Rechtsanwalt Holm Hartwig von PWB. Zudem soll der Verkaufsprospekt mit geschönten Angaben Anleger geworben haben. „Ob die Investoren die versprochenen Steuervorteile in Zukunft noch geltend machen können oder für die Vergangenheit eventuell zurückerstatten müssen, steht in den Sternen“, so Hartwig. Denn dafür hätten die Anleger Mitunternehmer sein müssen, was nach Ansicht der PWB-Anwälte nicht immer der Fall war.

Anleger hatten keinen entscheidenden Einfluss auf Fonds-Konzeption

Die Anleger hätten keinen entscheidenden Einfluss auf die Konzeption des Fonds gehabt, da diese von den Initiatoren vorgegeben war und in den Gesellschafterversammlungen nur formal abgenickt wurde. Insofern hatten die Anleger nach Ansicht Hartwigs nicht die von den Finanzbehörden geforderte Mitunternehmerstellung. „Ohne diese gibt es aber keine steuerlichen Verluste und somit keine Steuerersparnis“, so Hartwig. Genau zu diesem Zweck aber hätten sich die meisten Anleger beteiligt, schließlich habe der Prospekt mit Bankgarantien geworben. „Damit erschien die Anlage auch noch als sicher“, erklärt Hartwig.

Bis vor kurzem noch waren Medienfonds eine beliebte Investition: Bereits im ersten Jahr konnte häufig ein Großteil der Anlage als steuerlicher Verlust abgeschrieben werden. Diese Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen und so der Steuerprogression ein Schnippchen zu schlagen, funktionierte lange Zeit. „Mittlerweile jedoch haben die Finanzbehörden bemerkt“, so Hartwig, „dass ihnen gerade durch Medienfonds riesige Beträge entgehen, und beobachten diese Anlageform mit immer wachsamerem Auge.“

Schadensersatzansprüche geltend machen

Auch der Fonds Mediastream IV, der 2003 aufgelegt wurde, habe eine enorme Steuerersparnis versprochen. „Der Prospekt hatte nicht nur mit einer 135-prozentigen Verlustzuweisung geworben, sondern auch damit, dass das Fondskonzept mit den Finanzbehörden abgestimmt sei“, so Hartwig. So hätten 4700 Anleger 231 Millionen Euro in den Filmfonds investiert, der hauptsächlich US-amerikanische Filmproduktionen vermarktete. „Die Anleger fielen aus allen Wolken, als sie ihre Steuerbescheide für das Jahr 2003 erhielten“, blickt Hartwig zurüc, „das zuständige Finanzamt München III hatte die umfangreich in Aussicht gestellten Steuervergünstigungen im Nachhinein nicht anerkannt und damit die ganze Anlage sabotiert.“

Aus Verbrauchersicht könne er als Anwalt den Anlegern nur raten, ihre Schadenersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren geltend zu machen. Denn sie seien mit offensichtlich falschen Versprechen gelockt worden.

Zitat:
Peter Speier
+49-3641/353508
[E-Mail anzeigen]



Quelle: FONDS professionell
http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=877424&nlc=DE
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A. Henneberg
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BeitragVerfasst am: 5.Okt 2005 7:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem bekannt werden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Medienfondsanbieter VIP ist jetzt schnelles Handeln der getäuschten Anleger notwendig. Zunächst direkt betroffen sind alle Anleger der Filmfonds VIP - III und VIP - IV. Die Rechtsanwälte der BSZ® Interessengemeinschaft VIP KTAG Rechtsanwälte warnen: „Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft München erhärten, steht zu befürchten, dass auf die Anleger erhebliche Steuernachzahlungen zukommen, darüber hinaus dürften die betroffenen Fonds und der Fondsanbieter VIP selbst die drohenden finanziellen Verluste auch im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche kaum verkraften und dann eventuell den Weg in die Insolvenz wählen.“

Eine Insolvenz von VIP Medienfonds würde zu weiteren erheblichen Verlusten der Anleger führen, befürchten die Anlegerschutzanwälte. Laut Verdacht der Staatsanwaltschaft München I flossen von den Anlegern eingezahlte Gelder auch direkt auf Konten der beiden Garantiegeber Dresdner Bank AG und HypoVereinsbank AG. Soweit die Gelder nicht in die Finanzierung von Filmprojekten investiert wurden, droht jetzt die Aberkennung der steuerlichen Vorteile.

In diesem Fall könnten die geprellten Anleger Schadenersatzansprüche auch gegen die betroffenen Großbanken geltend machen. Es liegt nahe, dass die Banken gewusst haben, dass bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung der Anlegergelder der erwünschte Steuereffekt nicht zu erreichen ist. Daraus folgt eine entsprechende Haftung. „Schließlich können einmal eingezahlte Gelder nicht zweimal verwendet werden, entweder liegen sie als Sicherheit für die eigene Garantieerklärung der Banken noch auf den Bankkonten oder wurden in Filmprojekte investiert. Wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigt, ist den beiden Großbanken eindeutig die Beteiligung an der Täuschung der Fonds-Anleger vorzuwerfen“, erklären die Anwälte und kündigen schnelles Handeln an: Die mit der Führung der BSZ® Interessengemeinschaft betraute Kanzlei KTAG Rechtsanwälte bereitet derzeit entsprechende Klagen vor.

Zitat:
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ bietet Betroffenen die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchgesetzt werden.

Zitat:
Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.



Zitat:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,


http://openpr.de/news/62743.html
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A. Henneberg
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Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2005 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verhaftung von VIP-Vorstand Andreas Schmid

Nach Informationen von Heinz Gerlach, Direkter Anlegerschutz, ist Andreas Schmid, Vorstandsvorsitzender der VIP-Gruppe wegen Fluchtgefahr verhaftet worden. Hintergrund ist das bereits am 27. September 2005 von der Staatsanwaltschaft München I offiziell eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Schmid und VIP, in das auch die Mitinitiatoren Eduard Wallner und Andreas Grosch sowie ein steuerlicher Berater der Fonds eingebunden sind. Dabei geht es um die Garantiemodelle für die beiden Medienfonds „VIP3“ und „VIP4“.

Die Verhaftung, so Gerlach, hat der leitende Oberstaatsanwalt Schmidt-Sommerfeld bestätigt. Erst heute morgen hatte FONDS professionell berichtet, dass Schmid freiwillig sein Amt ruhen lassen wolle, bis alle Vorwürfe vorbehaltlos aufgeklärt sind.


http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=469334&nlc=DE
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
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BeitragVerfasst am: 26.Nov 2005 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

VIP Medienfonds 3 und 4: Achtung Verjährung!

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Seit September 2005 ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft München gegen die Mitglieder der Geschäftsleitung der VIP Gruppe sowie deren steuerlichen Berater wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Steuerhinterziehung ermittelt.

Der Hauptvorwurf lautet: Große Teile der Anlegergelder aus den VIP Fonds 3 und 4 sollen nicht wie vorgesehen in die Produktion von Filmen investiert worden sein. Diese Gelder seien vielmehr prospektwidrig zur Absicherung der Schuldübernahmen der Dresdner Bank und der HypoVereinsbank verwendet worden.

Dadurch würde es sich bei diesen Zahlungen steuerlich nicht um abzugsfähige Produktionskosten handeln, sondern es stünden diesen Zahlungen aktivierungspflichtige Forderungen der Fonds gegen die jeweilige Bank gegenüber. Damit droht den Anlegern eine drastische Reduzierung der prognostizierten Steuervorteile.

Wenn sich die strafrechtlichen Vorwürfe bestätigen, stehen den Anlegern jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu. Ob sich die Verdachtsmomente bewahrheiten werden, kann heute allerdings noch niemand mit Gewissheit sagen. Zwar liegen den mit der Vertretung der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VIP betrauten Anlegerschutzanwälten Dokumente vor, die Anhaltspunkte dafür liefern, dass die Prospekte der betroffenen Fonds fehlerhaft sind. Bis zur endgültigen Klärung können aber noch Jahre vergehen. Bis dahin sind Prospekthaftungsansprüche wahrscheinlich in den meisten Fällen verjährt. Derartige Ansprüche verjähren nach den Regelungen im Prospekt beim VIP 3 sechs Monate und beim VIP 4 ein Jahr, nachdem der Anleger von der Unrichtigkeit des Prospekts erfahren hat. Unabhängig von dieser Kenntnis verjähren Prospekthaftungsansprüche drei Jahre nach dem Beitritt zu dem jeweiligen Fonds. Demzufolge können derartige Ansprüche eines Anlegers, der am VIP 3 beteiligt ist, bereits im März 2006 verjähren.

Anlegerschutzanwalt von Buttlar rät betroffenen Investoren: „Die Gesellschafter der VIP Fonds 3 und 4 sollten zunächst Maßnahmen ergreifen, um die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern. Dazu eignet sich beispielsweise eine Vereinbarung mit den Prospektverantwortlichen, wonach die Verjährungsfrist verlängert wird. Erfahrungsgemäß können Anleger eine solche Vereinbarung besser durchsetzen, wenn sie in großer Zahl auftreten.“

Die BSZ® Interessengemeinschaft VIP betreut bereits eine große Zahl Gesellschafter der VIP Fonds 3 und 4. Die BSZ® Anlegerschutzanwälte besitzen langjährige Erfahrungen im Umgang mit problembehafteten geschlossenen Fonds. So hat Rechtsanwalt von Buttlar in den vergangenen Jahren zahlreiche positive Entscheidungen für Anleger, die sich an Immobilien-, Windkraft- und Medienfonds beteiligt hatten, erstritten.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VIP bietet Anlegern die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihre Anlage fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.


http://openpr.de/news/69758.html
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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2005 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das Landgericht München hat heute eine Beschwerde gegen die Inhaftierung von Andreas Schmid, Chef des Münchener Medienfonds-Initiators VIP, als unbegründet zurückgewiesen. Das erfuhr cash-online exklusiv von der Münchener Staatsanwaltschaft. Schmid sitzt seit Anfang Oktober in München in Untersuchungshaft. Gemeinsam mit weiteren Verantwortlichen des Hauses VIP wird ihm gewerbsmäßiger Betrug und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Mittelverwendung der Filmfonds VIP 3 und 4 vorgeworfen (cash-online berichtete mehrfach).

Die vierte Strafkammer des Münchener Gerichts entschied heute, es bestehe gegen Schmid weiterhin der dringende Tatverdacht auf Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie auf gewerbsmäßigen Betrug. Auch der Haftgrund der Flucht- und Verdunkelungsgefahr besteht nach Ansicht der Richter nach wie vor. Mildere Maßnahmen wie etwa die Hinterlegung einer Kaution kämen nicht in Betracht.

Damit bleibt Schmid bis auf weiteres inhaftiert. Laut Staatsanwaltschaft München werden nach wie vor die Geldströme bei den VIP-Fonds 3 und 4 geprüft. Dies werde noch einige Monate in Anspruch nehmen. Aufgrund einer nach sechs Monaten obligatorischen Haftprüfung seitens des Oberlandesgerichts müsse nun allerdings beschleunigt weiterermittelt werden



http://www.cash-online.de/cash-online/news/index.php?aktion=news&kat_id=6&id=4200
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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 7:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Geschätzter Steuerschaden bei VIP Medienfonds 3 und 4 rund 160 Millionen Euro

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.


Verlust der Anleger übersteigt die bisher angenommenen circa 110 Millionen Euro für Disagio und Fondskosten wahrscheinlich deutlich / Schuldübernahmen der Dresdner Bank und der HypoVereinsbank mit Kapital hinterlegt.

Nach den mit der Vertretung der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft betroffener VIP Anleger betrauten KTAG Rechtsanwälten vorliegenden Informationen erhärtet sich der Verdacht, dass letztlich etwa 80 Prozent der nach Abzug der Fondskosten (ca. 12,8 Prozent) und Disagio verbleibenden Anlegergelder über zwischengeschaltete Firmen an die Dresdner Bank (VIP 3) und die HypoVereinsbank (VIP 4) für die Schuldübernahme weiter überwiesen wurde.

Die Gelder wurden zwar in der Regel in voller Höhe an eine Produktionsfirma gezahlt, diese hat aber Gelder üblicherweise in Höhe von circa 80 Prozent an eine so genannte Vertriebsfirma überwiesen, die sie wiederum an die, die Schuldübernahme erteilenden Banken weitergeleitet hat.

KTAG Rechtsanwälte rechnet deshalb damit, dass den Anlegern die Steuervorteile aberkannt werden. "Was für die Staatskasse ein unverhoffter Segen ist, wird für die Anleger ein Desaster: Ihnen stehen aber nicht nur hohe Steuernachzahlungen ins Haus. Wie viel die Anleger von ihren Geldern tatsächlich zurückerhalten, ist nach unserer Einschätzung ungewiss. Wir befürchten schlimmstenfalls eine Insolvenz, wenn entsprechend viele Anleger wegen obiger Vorkommnisse die Beteiligungen kündigen und ihr Kapital zurückverlangen", so Rechtsanwalt Dietmar Kälberer KTAG Rechtsanwälte, Berlin.

Im Falle einer Insolvenz der Fonds sind nicht nur die weichen Kosten verloren, sondern auch diverse andere Gläubiger, wie beispielsweise Produzenten, werden ihre Ansprüche anmelden. Ob und inwieweit die Anleger in ihrer Funktion als Gesellschafter hinter etwaigen anderen Gläubigern zurücktreten müssen, ist ungewiss.

Ein weiteres Problem ist, dass die Schuldübernahmen der Dresdner Bank (VIP 3) erst am 15. Dezember 2011 und die der HypoVereinsbank (VIP 4) erst am 30. November 2014 fällig werden. KTAG Rechtsanwälte befürchten deshalb, dass sich der Gesamtschaden beim VIP-3-Fonds und VIP-4-Fonds auf 300 bis 400 Millionen Euro anwachsen wird.

Positiv ist die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft für die Anleger. Bei einer Verurteilung der Verantwortlichen können die Anleger ihre Ansprüche nicht nur auf Prospekthaftungsansprüche, sondern auch auf § 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit einschlägigen strafrechtlichen Normen stützen.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen erklärt: "Damit ist nicht nur eine Klage gegen die Fonds-Verantwortlichen, sondern auch gegen die HypoVereinsbank und die Dresdner Bank aufgrund deren Einbindung und Beteiligung an dem fragwürdigen Konzept möglich."

Für die beabsichtigten Klagen von bisher rund 50 geschädigten Anlegern sehen KTAG Rechtsanwälte gute Erfolgsaussichten. Da inzwischen auch erste Kostendeckungszusagen seitens der Rechtsschutzversicherungen vorliegen, reichen die Anlegerschützer mit Sitz in Berlin und Bremen erste Klagen bereits im Februar dieses Jahres ein.

Die Klagen werden sich gegen die beiden Banken, VIP-Chef Andreas Schmidt persönlich, aber auch gegen die Commerzbank AG richten, die größtenteils den Vertrieb der VIP-3- und VIP-4-Fonds übernommen hatten. Den meisten der von KTAG vertretenen Anlegern wurden die Fonds von der Commerzbank als sichere Anlage im Medienbereich empfohlen, ohne dass ein Hinweis darauf erfolgte, dass die Anlage bei wirtschaftlicher Betrachtung zu 4/5 um eine festverzinsliche Anlage mit niedrigen Zinsen und hohen Kosten zu bewerten ist. "

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von KTAG Rechtsanwälte, Bremen dazu: "Bevor eine ordentliche und sorgfältige Bank einen Fonds in den eigenen Vertrieb aufnimmt, prüft sie diesen auf Herz und Nieren. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Commerzbank dabei alle geschlossenen Verträge zwischen den Fonds, der Vertriebsgesellschaft und den garantiegebenden Banken kennen musste. Wir werden bei der Staatsanwaltschaft München anregen, das Ermittlungsverfahren auch auf die Verantwortlichen der Commerzbank AG auszuweiten."

Zitat:
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VermögensGarant AG“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.


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BeitragVerfasst am: 14.Feb 2006 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
VIP Medienfonds: Drei Banken im Visier

Wegen ihrer Geschäfte mit dem Filmfonds-Anbieter Film & Entertainment VIP Medienfonds droht drei Großbanken eine Schadenersatzklage. Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt bei der Bremer Kanzlei Kälberer Tittel Ahrens Gieschen (KTAG): "Wir bereiten im Namen von rund 70 Anlegern eine Schadenersatzklage gegen Verantwortliche der VIP Medienfonds, aber auch gegen die Commerzbank, die Dresdner Bank und die Hypovereinsbank vor."

VIP-Vorstandsvorsitzende Andreas Schmid, seit dem 29. September 2005 in Untersuchungshaft, soll bei den VIP Fonds 3 und 4 mit einem Volumen von 235 Millionen beziehungsweise 392 Millionen Euro entgegen den Angaben in den Fondsprospekten und in Steuererklärungen einen geringen Teil des von den Anlegern eingesammelten Geldes in die Filmproduktion investiert haben.

Der Großteil der Anlegergelder soll hingegen über Zwischenstationen auf Konten der Dresdner Bank und der HVB geflossen sein, um so genannte Schuldübernahme-Garantien der Banken zu finanzieren, heißt es.

"Damit hätte sich der Fonds die prospektierten Garantien selbst erkauft", sagt Katja Fohrer, Rechtsanwältin der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen. Einen Prospektfehler sieht Fohrer darin, dass die Angaben über die Risikoabsicherung falsch dargestellt seien, da die Garantiezahlung am Ende der Laufzeit nicht an die Anleger, sondern an den Fonds selbst fließe.

Die Dresdner Bank und die HVB hätten das ins Visier der Staatsanwaltschaft geratene Fondskonzept durch ihre Beteiligung erst ermöglicht, behauptet Gieschen. Daraus erwachse der Verdacht der Beihilfe. Die Commerzbank habe die Fonds als sichere Anlage empfohlen, ohne darauf hinzuweisen, dass das Investment wirtschaftlich überwiegend als festverzinsliche Anleihe mit niedrigen Zinsen und hohen Kosten zu bewerten sei. Das sei als Falschberatung zu werten.

"Wir befürchten schlimmstenfalls eine Insolvenz, wenn entsprechend viele Anleger wegen obiger Vorkommnisse die Beteiligungen kündigen und ihr Kapital zurückverlangen", so Dietmar Kälberer, Kanzlei KTAG.

Aufgrund des laufenden Verfahrens ist von den betroffenen Banken derzeit keine Stellungnahme zu erfahren.



http://www.cash-online.de/cash-online/news/index.php?aktion=news&kat_id=6&id=4551
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excabe
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Anmeldungsdatum: 17.11.2005
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BeitragVerfasst am: 15.Feb 2006 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das wirklich so eine Überraschung?
So kennen WIR die Banken doch eigentlich ( Wolf im Schafspelz )!
excabe
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
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BeitragVerfasst am: 24.Feb 2006 9:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
VIP Medienfonds 3 und 4: Klagen gegen Banken eingereicht

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



KTAG Rechtsanwälte reichen Klage beim Landgericht Berlin gegen VIP-Medienfonds-Geschäftsführer, Dresdner Bank AG, HypoVereinsbank AG sowie Commerzbank AG ein

KTAG Rechtsanwälte reichen heute mit einem Streitwert von über 400.000 Euro beim Landgericht (LG) Berlin ihre erste Klage gegen den VIP-Geschäftsführer Andreas Schmid, die Commerzbank AG, die Dresdner Bank AG sowie die HypoVereinsbank AG im Zusammenhang mit den VIP-Medienfonds 3 und 4 ein. Gegen die Commerzbank AG richtet sich die Klage wegen nicht anleger- und anlagegerechter Beratung, während sich die Ansprüche gegen die weiteren Beteiligten auf einen deliktischen Schadensersatz und Prospekthaftung stützt. Da die HypoVereinsbank nach Ansicht von KTAG Rechtsanwälte ihre Rolle als bloße Kreditgeberin überschritt und deshalb weitergehende Informationspflichten gegenüber den Anlegern hatte, werden gegen sie zusätzlich vertragliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht. "Aus dem Fondsskandal wird immer mehr ein Bankenskandal, die Klagen von KTAG-Rechtsanwälte richten sich deshalb nicht nur aus Bonitätsgesichtspunkten in erster Linie gegen die beteiligten Banken", begründet Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von KTAG Rechtsanwälte, Bremen die Einbeziehung der drei Banken in die Klage vor dem LG Berlin.

Beide schuldübernehmende Banken waren umfassend in die fragwürdigen Fondskonstruktionen einge-bunden und hatten erheblichen Einfluss auf die Umsetzung des Fonds. Nach einer Aussage von Herrn Andreas Schmid hat beispielsweise die Dresdner Bank die Prospekte nicht nur geprüft, sondern sogar mitgestaltet. Obwohl der Commerzbank als Vertriebsbank nach Meinung der KTAG die Weiterleitung der Anlegergelder und sonstigen Prospektmängel nicht verborgen bleiben konnte, vertrieb sie die Beteiligungen fälschlicherweise als 'Garantiefonds' an Tausende von Commerzbankkunden

Nach der Bewertung von KTAG Rechtsanwälte sind die Emissionsprospekte deshalb in mehrfacher Hinsicht unrichtig: Schon die Bezeichnung "Garantiefonds" stellt eine Irreführung und Täuschung der Anleger dar, da Schuldübernahmen keine Garantien darstellen. Insbesondere bei dem VIP 4 wird eine wesentlich höhere Sicherheit suggeriert als tatsächlich vorhanden, nämlich 115 Prozent des jeweiligen Beteiligungskapitals. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer von KTAG Rechtsanwälte hierzu: "Unseren Mandanten war regelmäßig nicht bewusst, dass von den Zahlungen aus der Schuldübernahme in 2014 bestenfalls lediglich ein Rest in Höhe von circa 35 Prozent der jeweiligen Beteiligungssumme zur Sicherung des Eigenkapitals zur Verfügung steht. In 2014 ist nämlich von den Zahlungen aus der Schuldübernahme in Höhe von 115 Prozent der Beteiligungssumme zunächst der Kredit zu bedienen, der dann zusammen mit den hohen aufgelaufenen Zinsen ungefähr 80 Prozent der jeweiligen Beteiligungs-Summe ausmachen wird. "

Weiter wurde den Anlegern verschwiegen, dass letztlich nach Abzug der weichen Kosten die eigenen Gelder zu ungefähr 4/5 als Entgelt für eine Schuldübernahme unter Zwischenschaltung von Firmen an die schuldübernehmende Bank weitergeleitet wurden. RA Kälberer: "Als besonders skandalös bewerten wir dies bei dem VIP 4, da dort die Anleger zunächst 45,5 Prozent der Beteiligungssumme als Kredit bei der HypoVereinsbank aufnehmen mussten. Welchen Sinn - abgesehen davon, dass sich die weichen Kosten über das zusätzliche Volumen beinahe auf insgesamt 70 Millionen Euro verdoppeln werden und die HypoVereinsbank über 100 Millionen Euro an Zinsen berechnen kann - hat dies noch, wenn anstatt zur Produktion von Filmen rund 70 Prozent des jeweiligen Beteiligungskapitals als Entgelt für die Schuldübernahme wieder zurück an den Kreditgeber geht. Es liegt doch auf der Hand, dass Umgehungskonstruktionen bei dem Finanzamt kaum Bestand haben dürften."

Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
“VIP“ beraten lassen.

Zitat:
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.



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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
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BeitragVerfasst am: 31.März 2006 5:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Erste Klagewelle in VIP 3 und VIP 4 Fonds

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



Die Rechtsanwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ -KTAG Rechtsanwälte- reichten 244 Klagen ein. HypoVereinsbank und Dresdner Bank zwingen Anleger durch Verweigerung eines Verzichts auf Einrede der Verjährung zur Klage.

Bis zum 27.03.2006 reichten KTAG Rechtsanwälte Klage für 244 Mandanten mit einem geschätzten Anspruchsvolumen von circa 25 Millionen Euro ein. Die bei bundesweit mehr als 30 Landgerichten eingereichten Klagen richten sich überwiegend gegen den Geschäftsführer Andreas Schmid, die Commerzbank als Vertriebsbank und die schuldübernehmenden Banken Dresdner Bank (VIP 3) und die HypoVereinsbank (VIP 4).

Zusätzlich zu den bisher bekannten Prospektmängeln stützen sich die VIP-4-Klagen auch darauf, dass bei diesem Fonds nach bisherigen Erkenntnissen von KTAG Rechtsanwälte ein Betrag von rund 71 Millionen Euro von der als Produktionsdienstleister fungierenden ReelmaschinE International GmbH, noch Ende 1994 in Rechnung gestellt wurde. Ausweislich der Handelsregistereintragung wurde diese Firma aber erst am 17.11.2004 gegründet, Mitgesellschafter ist Hollywood-Produzent Roland Emmerich. Stutzig macht die Tatsache, dass auch VIP-Geschäftsführer Andreas Schmid Gesellschafter ist. Auf derartige personelle Verflechtungen zwischen Fondsgeschäftsführung und dem Produktionsdienstleister weist der VIP-4-Prospekt nicht hin.

KTAG Rechtsanwälte rechnen in den nächsten drei Wochen mit einer weiteren Klageflut aufgrund der drohenden Verjährung. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer dazu: "Die Dresdner Bank und die Hy-poVereinsbank haben durch ihre Mitwirkung an diesem fragwürdigen Anlagemodellen nach unserer Auffassung hohe Schäden der Anleger zu verantworten. Aufgrund des bislang verweigerten Verzichts auf Einrede der Verjährung werden die Anleger ein zweites Mal geschädigt und zur Erhebung von kostenintensiven Klagen gezwungen. Jeder potentielle Neukunde sollte bei zukünftigen Anlageentscheidungen ein derartiges Geschäftsgebaren berücksichtigen."

Dieses Verhalten wird allerdings noch von der VIP Medienfonds Geschäftsführungsfonds GmbH übertroffen. Schriftlich teilte sie den Anlegern mit, dass der Ablauf der Verjährungsfristen gehemmt sei, da die VIP Vermögensberatung München GmbH auf die Einrede der Verjährung verzichtet habe. Darüber hinaus bestünde kein Handlungsbedarf. "Aufgrund der geringen Haftungsmasse der GmbH ist dieser Verzicht faktisch bedeutungslos. Gefordert war ein Verzicht aller VIP-Verantwortlichen und VIP-Firmen. Dieser wurde wohlweislich nicht erklärt. Nach unserer Bewertung wird nur wiederum versucht, den Anlegern eine falsche Sicherheit zu suggerieren", kommentiert Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen.

Nach bisheriger BGH-Rechtsprechung beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate ab Kenntnis. Anleger, die bereits Klage einreichten, schließen etwaige Verjährungsprobleme sicher aus. Ab jetzt ist jeder Einzelfall gesondert zu prüfen. Problematisch sind insbesondere die Mitte Oktober 2005 an die Anleger versandten Rundschreiben, in denen beispielsweise die VIP-Beratung für Banken AG auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hinweist. Rechtsanwalt Kälberer zur Verjährung: "Es ist zwar fraglich, ob diese Schreiben eine hinreichende Kenntnis bei den Anlegern geschaffen haben. Da eine Entkräftung der Vorwürfe angekündigt wird, ist eine hinreichende Kenntnis wohl eher zu verneinen. Nur durch schnelles Handeln vor dem 18. April dieses Jahres können Anleger, die aus dieser juristischen Bewertung resultierenden rechtlichen Risiken sicher vermeiden. Die Anleger können jedenfalls nicht abwarten, bis sich der erste Schaden in Form von geänderten Steuerbescheiden realisieren wird."

KTAG Rechtsanwälte werden nunmehr sämtliche Personen, die als Prospekthaftende in Betracht kommen nochmals auffordern, einen entsprechenden Verzicht auf Einrede der Verjährung zu erklären. Dies betrifft auch sonstige Beteiligte, wie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Unterdessen versucht die VIP Medienfondsgruppe weiterhin den Informationsfluss an die Anleger zu erschweren. So versuchen die Anwälte von Andreas Schmid KTAG Rechtsanwälte durch Ab-mahnung zu untersagen, Informationsschreiben an die Mandanten zu versenden beziehungsweise bestimmte Informationen auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus blockieren die Anwälte von Andreas Schmid eine erneute Akteneinsicht in die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft München. Hier wird das Landgericht München entscheiden müssen. "Das Han-deln der Fondsverantwortlichen ist nicht dazu geeignet, Vertrauen in deren Aufklärungswillen zu finden. Man muss eher den Eindruck haben, dass hier mit aller Macht versucht wird, die Aufklärung eines durchaus anrüchigen Sachverhaltes zu verhindern", so Rechtsanwalt Gieschen.

Zitat:
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2006 6:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Heftiger Streit zwischen VIP und KTAG

Exklusiv auf cash-online nimmt der Medienfondsanbieter VIP, Grünwald bei München, zu Vorwürfen Stellung, die in den Medien seit einigen Tagen gegen das Unternehmen und kooperierende Banken erhoben werden.

Lesen Sie den Artikel hier:
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2936

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2006 5:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Andreas Schmid bleibt in Untersuchungshaft

Andreas Schmid, Vorstandsvorsitzender der VIP Gruppe, gegen die seit Ende September 2005 die Staatsanwaltschaft München wegen fragwürdiger Garantiemodelle der Medienfonds „VIP3“ und „VIP4“ ermittelt, bleibt in Untersuchungshaft. Schmid war wegen Fluchtgefahr am 5. Oktober 2005 verhaftet worden. (FONDS professionell berichtete).

Das Oberlandesgericht(OLG) München hat mit Beschluss vom 9. Mai 2006 die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Schmid angeordnet. Das hat die strafrechtliche Verteidigung der VIP-Gruppe mitgeteilt, zu der die Anwälte Dr. Jörg Weigell von der Münchener Kanzlei B&W Rechtsanwälte, Dr. Sven Thomas von Thomas Deckers Wehnert Elsner Rechtsanwälte in Düsseldorf und der Prof. Klaus Volk, Professor an der juristischen Fakultät in München gehören.

Die Verteidigung hatte nach eigenen Angaben in ihrer Stellungnahme vorgetragen, dass sowohl der Prospekt als auch die Abwicklung der Filmfinanzierungen steuerlich und damit auch strafrechtlich nicht zu beanstanden sind. Dabei wurde auch auf die in der gesamten Branche übliche Zwischenfinanzierung von Aufwendungen des Lizenznehmers durch Darlehen des Produktionsdienstleiters verwiesen. Mehrere Bestätigungen Dritter, wonach die Mittel prospektgemäß in vollem Umfang in die Produktion der Filme geflossen und die Darlehen zurückgeführt worden sind, hatten die VIP-Anwälte ebenfalls vorgelegt.

OLG München bleibt hart

Das OLG München habe aber, so die Verteidigung weiter, – trotz der den Ermittlungsbehörden obliegenden Beweislast für die Begründung eines Haftbefehls – diese Darstellungen mit Blick auf den sonstigen Akteninhalt als nicht hinreichend belegt angesehen. Die weiterhin ungeklärte Beweislage soll nach Ansicht des Gerichts einer Hauptverhandlung vorbehalten bleiben. Das OLG hat dazu wörtlich ausgeführt, dass „ die endgültige Klärung der Zurechenbarkeit der Zahlungen ... erst aufgrund einer genauen Überprüfung jedes einzelnen Vorgangs in der Hauptverhandlung erfolgen (kann) .“

Versäumnis

Dies ist nach Ansicht der Verteidigung aber nicht haltbar. Die Ermittlungsbehörden seien – angesichts einer nunmehr über sieben Monate andauernden Untersuchungshaft – dazu verpflichtet gewesen, eine solche genaue Überprüfung und endgültige Klärung vorzunehmen. Diese Aufklärungsarbeit sei nicht erfolgt. Sie stehe bis heute aus, so die VIP-Anwälte. Sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen befänden sich im Besitz der Ermittlungsbehörden.

Nach Ansicht der Verteidigung wird die vom Senat geforderte Überprüfung ergeben, dass weder die steuerliche Konzeption noch deren Abwicklung – beides sei von renommierten steuerlichen und anwaltlichen Beratern begleitet worden – Anlass für eine steuerliche Nichtanerkennung oder für die Feststellung einer Straftat bieten. Deshalb werde man weiter nachhaltig darauf drängen, dass diese bisher versäumten Überprüfungsmaßnahmen noch im Ermittlungsverfahren durchgeführt werden und damit eine Beendigung der Untersuchungshaft von Andreas Schmid bewirkt werde.

Quelle: FONDS professionell
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nosy
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Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2006 9:58    Titel: Pressemitteilung der Anlegeranwälte (KTAG) Antworten mit Zitat

Initiator der VIP-Medienfonds weiter in Untersuchungshaft

Mit Beschluss vom 9. Mai 2006 verfügte das Oberlandes-gericht (OLG) München die Fortdauer der Untersuchungshaft für VIP-Geschäftsführer Andreas Schmid. Damit bestätigt nun schon die dritte Gerichtsin-stanz den dringenden Tatverdacht wegen Steuerhinterziehung und Betruges zum Nachteil der Anleger. Ausdrücklich widersprochen hat das OLG den Anträgen der Verteidigung von Schmid, die vorgetragen hatte, dass die Zahlungsflüsse bei den VIP-Medienfonds 3 und 4 ordnungsgemäß seien.

Nach erneuter Akteneinsicht bestätigen sich auch für die Anlegerkanzlei KTAG Rechtsanwälte die Vorwürfe. „Die Tatsache, dass das OLG die U-Haft für Schmid weiterhin für gerechtfertigt hält ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Vorwürfe gegen die VIP-Gruppe berechtigt sind. Wir gehen davon aus, dass die von uns eingereichten Klagen sehr Erfolg versprechend sind“, erklärt KTAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen.
Bereits im März erhoben KTAG Rechtsanwälte für rund 250 Anleger Klage vor unterschiedlichen Landgerichten mit einem Gesamtstreitwert in Höhe von circa 25 Millionen Euro. Diese Klagen richten sich jedoch insbesondere auch gegen die beiden „garantiegebenden“ Banken HypoVereinsbank und Dresdner Bank sowie die Commerzbank, die weitestgehend den Vertrieb übernommen hatte. Rechts-anwalt Gieschen hierzu: „Aus den Akten ergibt sich, dass insbesondere die Hypo-Vereinsbank die Konstruktion des VIP 4 Fonds vor ihrem Engagement ausgiebig geprüft hat, sie selbst hat dies in einem Vertrag aus dem Jahr 2004 mit dem Fondsinitiator bestätigt. Sie wird sich nun nicht damit herausreden können von den beabsichtigten Geldflüssen nichts gewusst zu haben.“

Gute Erfolgsaussichten haben auch die Ansprüche aus Falschberatung gegen die Commerzbank. Hier kommen beispielsweise aktuelle OLG-Urteile den Anlegern zu Gute, die gerade bei komplizierten Anlagemodellen wie Medienfonds den Bera-tern eine hohe eigene Prüfungspflicht auf Plausibilität und Risiko auferlegen. Dar-über hinaus liegen KTAG Rechtsanwälte Dokumente der Commerzbank vor, aus denen sich ergibt, dass im Vertrieb Risiken der Anlage verharmlost wurden.

Derzeit korrespondieren KTAG Rechtsanwälte mit den amerikanischen Anwälten des Regisseurs Roland Emmerich, der im Jahr 2004 eine gemeinsame Firma mit Andreas Schmid gegründet hatte, an die noch im gleichen Jahr ein Betrag von rund 70 Millionen Euro überwiesen wurde. „Wir wollen klären, was aus diesen Anlegergeldern wurde und was Roland Emmerich von den Geschäftsmodellen des VIP-Geschäftsführers Schmid wusste“, erläutert Gieschen.
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