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Tarife bei der Krankenkasse: die neuen Tarifformen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6451

BeitragVerfasst am: 28.März 2007 17:41    Titel: Tarife bei der Krankenkasse: die neuen Tarifformen Antworten mit Zitat

Selbstbehalte, Kosten- und Beitragserstattungen - die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen, die zum 1. April ermöglicht werden, klingen, als könnten Versicherte mit ihnen künftig viel Geld sparen. Das stimmt allerdings nur bedingt, warnen Verbraucherschützer.
Denn manche Tarife, die auf Kostenersparnis zielen, belohnen nur gesunde Menschen. Außerdem haben zum Stichtag längst noch nicht alle Krankenkassen ihre Tarifmodelle ausgearbeitet. Ein umfassender Vergleich ist deshalb noch gar nicht möglich.

Es geht aber nicht bei allen Tarifen nur darum, den Kassen möglichst wenig zur Last zu fallen. Die Gesundheitsreform verpflichtet die Krankenkassen auch, besondere Versorgungsformen einzuführen. So müssen sie zum Beispiel hausarztzentrierte Versorgung und Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten anbieten. Wer daran teilnimmt, also zum Beispiel immer erst den Hausarzt aufsucht und sich erst dann an den Facharzt überweisen lässt, wird mit kleinen Boni wie Prämien oder Ermäßigungen bei den Zuzahlungen belohnt.

Ungünstige Vertragslaufzeit über drei Jahre

„Das sind Programme, die die Qualität erhöhen”, sagt Thomas Isenberg vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin. Diese Tarife seien zu empfehlen, weil Versicherte meist ohne größere Nachteile wieder aussteigen können.

Bei anderen Wahltarifen, die die Krankenkassen ab dem 1. April freiwillig anbieten können, ist das dagegen nicht der Fall, warnt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn bei diesen Wahltarifen binden sich die Versicherten für drei Jahre und geben ihr Sonderkündigungsrecht auf. Das heißt, selbst bei Beitragserhöhungen können die Krankenversicherten ihre Krankenkasse nicht mehr wechseln. „Die Versicherten sollten die neuen Tarifangebote sehr genau auf Chancen und Risiken prüfen”, rät der BKK-Bundesverband.

Zu diesen freiwilligen Wahltarifen gehören zum Beispiel Selbstbehalte. Wie bei einer Teilkasko-Versicherung für das Auto erklärt sich der Patient bereit, die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu übernehmen. Bleibt er in diesem Rahmen, erhält er am Ende des Jahres eine Prämie - maximal sollen es 600 Euro vor. „Für einen 30-jährigen Gesunden kann das interessant sein, aber nicht für einen chronisch Kranken”, sagt Thorsten Jakob von der Barmer Ersatzkasse in Wuppertal.

Daneben können die Kassen auch Beitragserstattungen anbieten. Wenn der Versicherte ein Jahr lang außer zu Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen nicht zum Arzt geht, bekommt er einen Teil des Jahresbeitrags zurück, maximal aber ein Zwölftel. „Ein Pokerspiel”, findet Thomas Isenberg. Denn nicht nur der Versicherte, auch Familienversicherte dürfen in dem Jahr keine Leistungen außer der Vorsorge in Anspruch nehmen.

Eine andere Möglichkeit ist die der Kostenerstattung. „Da mutiert der Versicherte ein bisschen zum Privatpatienten”, sagt Wolfgang Schuldzinski. Der Arzt stellt dem Patienten eine Rechnung aus, deren Betrag die Kasse dann zu einem bestimmten Anteil übernimmt. Das könnte für manche Patienten zum Vorteil werden, denn der Arzt wird sie unter Umständen nicht mehr abweisen, weil er nicht auf sein Budget achten muss.

Schließlich können Krankenkassen ihren Versicherten auch Tarife anbieten, bei denen Kosten für bestimmte Heilmethoden wie Homöopathie und anthroposophische Medizin übernommen werden. „Das ist ein Vorteil für diejenigen, die sich jetzt schon vorwiegend ganzheitlich behandeln lassen”, sagt Judith Storf. Doch das gelte nur für Ärzte mit Zusatzausbildung, nicht etwa für reine Homöopathen. Patienten, die sich nicht ausschließlich alternativ behandeln lassen, sollten deshalb gegenrechnen, ob der Tarif überhaupt lohnt.

Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer, mit dem Abschluss eines der freiwilligen Wahltarife abzuwarten. „Es sind noch nicht viele Kassen dabei”, sagt Wolfgang Schuldzinski. Einen umfassenden Preis-Leistungs-Vergleich werden Versicherte wahrscheinlich erst im Herbst machen können.

Was sind Wahltarife?

* Ab dem 1. April können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten verschiedene Tarife zur Auswahl anbieten. Mit dieser Neuerung soll der Wettbewerb der Versicherungen angefeuert werden, was letztlich Kosten sparen soll.
* Die rechtliche Grundlage hat die Bundesregierung im vergangenen Herbst mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet.
* Als Wahltarife sind etwa Selbstbehalte möglich, das heißt: Der Versicherte zahlt Behandlungskosten bis zu einem bestimmten Beitrag selber. Auch Prämien für Verbraucher sind möglich, die selten zum Arzt gehen.


Quelle: Annika Graf/Merkur
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6451

BeitragVerfasst am: 5.Apr 2007 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktlich zum Start der Gesundheitsreform trumpfen die Krankenkassen auf. Die einen bieten ein "Smile-Konto" oder das "Return"-Programm, die anderen "Doppel Plus", "CuraPlan" oder "ProPartner". Alte Programme werden neu vermarktet, allerlei neue Tarife kommen hinzu.

Anlass für die vielen verlockenden neuen Angebote ist die Gesundheitsreform, die seit 1. April in Kraft ist - und die folgende neue Tarifformen möglich beziehungsweise sinnvoll macht.

Viele Kassen haben zahlreiche Untertarife geschaffen, die sich vor allem nach dem jeweiligen Einkommen richten. Allerdings sind viele Tarife von den zuständigen Aufsichtsbehörden noch nicht genehmigt. Und so mancher Versicherer hat es wegen der Kürze der Zeit seit Verabschiedung der Gesundheitsreform noch gar nicht geschafft, neue Tarife auszuarbeiten.

Vor allem große Kassen haben zum Auftakt der Gesundheitsreform zahlreiche neue Tarife geschaffen. SPIEGEL ONLINE vergleicht die Angebote verschiedener Versicherer - klicken Sie hier für eine Übersicht der Angebote...

Im einzelnen:

- Barmer Ersatzkasse
- Deutsche Angestellten Krankenkasse
- Techniker Krankenkasse
- AOK Westfalen-Lippe
- AOK Niedersachsen
- Kaufmännische Krankenkasse
- Knappschaft
- AOK Hessen
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