Verfasst am: 30.Jan 2005 10:08 Titel: Tsunami: Verschollenheitsgesetz und Versicherungsleistungen
Der Bund der Versicherten informiert:
(Zitat)
...Üblicherweise ist die Todeserklärung Voraussetzung für Leistungen aus Lebens- und Unfallversicherungen, erläutert BdV-Versicherungsberater Thorsten Rudnik: „Rechtliche Grundlage ist das Verschollenheitsgesetz. Danach dürfen totgeglaubte Vermisste zwar erst zehn Jahre nach ihrem Verschwinden für tot erklärt werden, im Falle des Seebebens gilt aber eine Besonderheit: Die sogenannte Gefahrverschollenheit, bei der sich ein Mensch in Lebensgefahr befand und seitdem verschollen ist“. In diesem Fall könne das Gericht für den Verschollenen bereits ein Jahr später eine offizielle Todeserklärung aussprechen. Vorab muss aber auf alle Fälle bei den örtlichen Polizeidienststellen eine Vermisstenanzeige aufgegeben werden. Grundsätzliche Ausnahme: Personen unter 25 Jahre dürfen nach dem Gesetz nicht für tot erklärt werden.
>>Deutsche Millionen hängen im Behörden-Dickicht<<
Vier Monate nach der Tsunami-Katastrophe ist die Not in der Region noch immer groß. Deutsche Unternehmen wollen helfen, Dutzende Projekte sind ausgearbeitet - doch das Geld der Bundesregierung fehlt.
Die Bundesregierung hat 500 Millionen Euro Aufbauhilfe versprochen. Bisher ist kein einziger Euro an deutsche Unternehmen geflossen, die vor Ort helfen wollen.
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