Der Verein schließt die Unfallversicherung für die Mitglieder ab.
Ein Mitglied des Vereins hat einen Unfall - die Unfallsumme für den Schaden kassiert der Verein. So geschehen jetzt in Österreich.
Zitat:
Wie jeder Verein hätte auch dieser eine Versicherung für seine Spieler abgeschlossen. "Es handelt sich somit um einen Vertrag zugunsten Dritter", sagt der Jurist. "Dritter" sei in dem Fall der 18-Jährige.
Sein Mandant, ein 18-jähriger Bursche, kickte bei dem Verein. Als er sich während eines Matches am Spielfeld verletzt hat, wurde die Unfallversicherung eingeschalten. Sie zahlte 2300 Euro Entschädigung, weil der Bursche einen Kreuzbandriss erlitten hat.
"Selbstbehalt". "Doch der Verein will sich nun 2000 von den 2300 Euro selbst behalten"....
"Die Entschädigung gehört somit dem Verletzten." Doch die Vereinsführung argumentiert anders: "Die Verantwortlichen sind der Meinung, dass der Verein die Versicherung und die Prämien zahlt. Daher könne auch der Verein das Geld für die Verletzung kassieren."
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