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Fingerhut Newbie
Anmeldungsdatum: 28.03.2006 Beiträge: 9 Wohnort: Weg 2
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Verfasst am: 11.Nov 2006 23:46 Titel: Unfallversicherungen -wofür? |
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Eigentlich schloss ich eine gute(dachte ich)Unfallversicherung bei der LVM Münster ab.Vollinvalidität 250000 Euro Grundsumme 50000 Euro Tagegeld 100,-Euro,damit ich,so der Vertrag,im Unfallereignis abgesichert sei!
Die Bearbeitung ging schnell voran,bis ich an den Gutachter kam,der als Chirurg in Kassel eine Chirurgische Praxis hat,aber -nur-für Versicherungen und feststellt,wie diese Gesellschaften den Kunden nix zahlen müssen.
So kommt es dann,dass aus 50.000 Euro Grundsumme erst einmal und völlig in Ordnung 70 % für den Knieschaden(verdrehen im November 05)angesetzt werden,dann waren es noch 35000 Euro,eigentlich nicht schlecht,aber der"Gutachter"stellt erst mal eine vorläufige Behinderung von 1/7tel fest,also ca.14 %,dafür kann ich zwar nur an Krücke gehen und das nicht länger als 1 Stunde,dafür muss ich 3 x a.Woche zum Arzt,der punktiert und Schmerzmittel spritzt.Alles für die Versicherung.
So bleiben bei dem 1/7tel aus der Grundsumme nunmehr nur noch 5000 Euro.
Doch die gibt es nicht,denn nun stellt der "Gutachter"noch fest,dass der Schaden,der vorher nicht bekannt war und der lt.eigenem Gutachter erst durch den UNFALL ausgelöst wurde einen anzurechnenden Vorschaden beinhaltet,somit ist unfallbedingt 25 % und altersbedingt 75 % anzurechnen,das bedeutet,ich erhalte aus ehemals 50.000 Euro nunmehr satte 1.250,-Euro.
Ich bin also toll abgesichert.
Und allein der angebliche Vorschaden und die 14 % Behinderung zeigen,was man von der LVM UnfALLVERSICHERUNG ZU ERWARTEN HAT
Und zu guter letzt,wenn ich jetz ins Krankenhaus gehe,um mich nach nunmehr 15 Monaten Krankheit operieren zu lassen,dann bekomme ich von dem Tagegeld 14 % aus 100,-Euro ,das ist meine Absicherung.
Um mich gegen Unfall zu schützen,hätte ich mich mit dem 100 fachen Betrag versichern müssen.
Zudem gibt es keine altersbedingte Klausel,denn dann würde jeder Schaden abzüglich"altersbedingt"abgerechnet werden.
Für 11/4 Jahr unfallbedingt abgesichert gibt es also max.1700,-Euro.
Wer kennt dies Thema der Unfallversicherer. [/b] |
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maleh Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 255
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Verfasst am: 13.Nov 2006 13:12 Titel: |
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Hallo Fingerhut,
abgesehen davon, dass die LVM nicht die preiswerteste Gesellschaft ist und deswegen meist die 500%-Progressions-Tarife verkauft, ist sie mir aber als schneller und unkomplizierter Schadenregulierer bekannt.
1. Hast Du bei Beantragung der UV etwas über Deinen Gesundheitszustand verschwiegen-dann ist die Entscheidung o.k.?
2. Wenn Du nix verschwiegen hast, dann kannst Du zum Obmann gehen und Dich beschweren-steht irgendwo auf Deiner Police.
3. Solltest Du die Progression auf 225 % reduzieren und eine gute preiswerte Gesellschaft suchen-(HKD, Baden-Badener,Nordvers, interlloyd etc. geh am Besten zu einen Makler, der Dich auch im Schadenfall berät). |
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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 13.Nov 2006 19:37 Titel: Internet-Info - |
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per Kurzblick:
Tagegeld
In der Unfallversicherung werden zwei Arten von Tagegeldern angeboten. Die häufigste Variante (Unfall-Krankenhaustagegeld) zahlt, wenn Sie nach einem Unfall im Krankenhaus liegen.
Bei der zweiten Variante, der Tagegeldversicherung, zahlt der Versicherer auch dann, wenn man nach einem Unfall arbeitsunfähig ist, aber nicht im Krankenhaus liegt.
Wird durch einen Unfall die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung das vereinbarte Tagegeld ausbezahlt. Das Tagegeld wird entsprechend dem attestierten Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Die Bemessung richtet sich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten.
Arbeitnehmer können erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Ende der Lohnfortzahlung) Tagegeld beantragen.
Krankenhaustagegeld
Ist aufgrund den Unfallfolgen des Versicherten ein stationärer Krankenhausaufenthalt nötig, wird für jeden Tag des Aufenthaltes das vereinbarte Tagegeld bezahlt.
Krankenhaustagegeld wird längstens bis zu zwei Jahren nach dem Unfalltag gezahlt.
Unfallversicherung - Information
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Zu den Folgen, wenn der Unfallversicherung eine Invalidität des Versicherten nicht binnen 15 Monaten nach dem Unfall mitgeteilt wird ...
Bei Unfallversicherung Fristen beachten! .:. Juraforum.de - Portal für Recht mit Expertensuche! |
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beih14 Specialist
Anmeldungsdatum: 07.04.2004 Beiträge: 154 Wohnort: im deutschsprachigen Raum
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Verfasst am: 13.Nov 2006 20:29 Titel: |
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Also bei einer Versicherung steht an erster Stelle der Shareholder und dann irgendwann der Versicherte, ansonsten gäbe es hier vermehrt Klagen über entgangene Gewinne ?!
Eine kleine Geschichte.
Vor 4 Jahren rutschte eine Leiter aus, und schneller als ich wollte, ging es 6m hinunter. Der Kick wurde durch einen nachkommenden Ziegel noch besiegelt.
Im Krankenhaus wurden Prellungen, Zerrungen und Abschürfungen festgestellt.
Pflichtbewusst leitete ich auch eine Schadensmeldung an die UV.
Diese gab zur Erklärung, es wird laut Krankenbericht keine nachhaltige Einschränkung geben.
Leider wurde von dieser Diagnose die rechte Schulter nicht besser.
Nach einem Jahr stellte in einem anderen Krankenhaus nach einer Röntgenuntersuchung einen verknorpelten Bruch fest.
Nächste Urgenz bei der UV --- abgeblitzt.
Zwei Jahre nach diesem Unfall, war eine Staplergabel wieder in dieser verflixten Höhe.
Krankengeschichte des AKH; schwere Prellung, Zerrung und Bluterguss.
Die Urgenz bei der UV ergab eine Abweisung aufgrund von Abnützung im fortgeschrittenen Alter.
Heuer 4 Jahre danach wieder die selbe Schulter. Beissende Schmerzen ergaben die Diagnose Prellung und Zerrung.
Nach 5 Wochen Schlafentzug sprach ich mit leitenden Oberarzt Klartext.
Die Diagnose ergab nach Ultraschall und MR Untersuchung, 3facher Muskel und Sehnenriss und die alte nicht verheilte Verletzung war auch plötzlich Thema.
Die Moral von der Geschichte, traue keinem Fachmann absolut.
Titel sind Theorie, die Praxis muss erst bewiesen werden.
Die Übersicht muss jeder selbst behalten.
Übrigens der Versicherung ist der Schadensfall gemeldet worden,
unqualifizierte Ferndiagnosen werden mit medialer Aufklärung bestraft.
mfg |
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Fingerhut Newbie
Anmeldungsdatum: 28.03.2006 Beiträge: 9 Wohnort: Weg 2
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Verfasst am: 14.Nov 2006 22:13 Titel: |
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Nochmals danke,jedoch bestand bei Abschluss der Versicherung keine Einschränkung,erst durch den Unfall durch verdrehen des Beins entstand ein sogenannter Gelenkspaltschaden.
Der Gutachter bezifferte dies auf einen schlafenden Schaden,der durch den Unfall erst ausgelöst wurde.
Dies bedeutet,dass man nun seitens der Versicherung um"altersbedingten
Vorschaden"dies auf 75 % und "unfallbedingt"auf 25 % setzte.
Der Vorschaden wird abgelehnt,da er nicht nur nicht bekannt war,sondern zudem auch nicht anzurechnen ist,da dies in der Versicherung nicht gefragt wird.So würde ja jede Versicherung bei Unfällen das Alter aufrufen und viel abziehen.
Auf der gleichen Basis wird nun auch das Krankenhaustagegeld gekürzt.
Unfallbedingt 25 % altersbedingt 75 %,das würde bedeutenich zahlte für 100,-Euro,erhalte aber nur 25 Euro.
Einschlägige Urteile sagen aber aus,dass es "altersbedingte"Schäden nicht gibt,es sei den,es hätte über das altersbedingte hinaus ungewöhnliche ohe Belastungen gegeben.
Demnach würde man also mit 20 Jahren abschliessen und bei Unfall mit 50 Jahren nur auf Grund des Alters hohe Abzüge hinnehmen müssen.
Das ist doch nicht richtig. |
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maleh Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 255
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Verfasst am: 15.Nov 2006 17:23 Titel: |
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Hallo Fingerhut,
Du solltest evtl. mal den chronologischen Ablauf beschreiben. Oben schreibst Du, dass Du einen Vertrag abgeschlossen hast und weiter unten schreibst Du, dass es einen Vorschaden gab....wie auch immer. Ich empfehle Dir, geh zu einem Makler oder einen Versicherungsberater (nicht Versicherungsvertreter) bei Dir in der Nähe und laß Dich ordentlich beraten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast solltest Du die mal fragen ob die Dir Deckung geben und dann geh zum RA.
Gruß maleh |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3977
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Verfasst am: 18.Mai 2007 8:21 Titel: |
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Zur Diskussion gestellt:
| Zitat: |
An den Folgen schwerer Unfälle tragen manche ein Leben lang - gut, wenn man in solchen Fällen wenigstens finanziell abgesichert ist. FINANZtest hat knapp 4000 Angebote für Unfallversicherungen untersucht. Sehr guten Schutz gibt es schon ab 100 Euro Jahresbeitrag.
Einer der Testsieger, die NV, verkauft der Frau und dem Mann mit einem ungefährlichen Beruf schon für 100 Euro im Jahr eine Unfallschutzpolice (Tarif P350 UnfallMaxx). Frauen bekommen bei der Ammerländer (Tarif P 225 Exklusiv) sogar schon für 92 Euro ein sehr gutes Angebot.
Quelle: mm |
Finanztest - 4 000 Tarife im Test
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maleh Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 255
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Verfasst am: 18.Mai 2007 8:53 Titel: |
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...und ich biete eine für 25 Euro im Jahr...
Bei solchen Aussagen kräuseln sich meine Zehennägel. Was ist denn ein gutes Angebot? Abgestimmt auf des Kunden Bedürfnisse und seinem bisherigen Lebensstandart. Gerade die genannten Gesellschaften glänzen nicht mit besonderem Bedingungswerk. Gute Angebote bekommt man nur über Makler, dort werden Klauseln eingeschlossen und Kosten versichert, die diese Gesellschaften nicht oder nicht im ausreichenden Maße versichern.
...und diese ganzen Finanzzeitschriften werden von Versicherung- bzw, Kapitalanlagegesellschaften bezahlt..... |
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Fruity Concepts Newbie
Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 32 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 19.Mai 2007 0:20 Titel: |
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| maleh hat folgendes geschrieben:: |
| ...und diese ganzen Finanzzeitschriften werden von Versicherung- bzw, Kapitalanlagegesellschaften bezahlt..... |
Da kann ich mich nur anschliessen. Um an solchen Finanz-Tests der Zeitschriften teilnehmen zu können, müssen die Versicherungen oftmals zahlen. Auf alles, was dort so geschrieben wird, würde ich mich also nicht verlassen. Ich denke die sind manchmal nicht so ganz objektiv.
Vielleicht noch kurz etwas zum Thema Unfallversicherungen allgemein. Ich kann mir vorstellen, dass sich der ein oder andere hier fragt, ob so eine private Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist.
Ich denke diese Frage sollte man mit "ja" beantworten. Sie gehört für mich zwar nicht zu den absolut notwendigen Versicherungen, doch trotzdem ist sie nicht unwichtig. Als Arbeitnehmer sind Sie zwar auch gesetzlich unfallversichert, doch leistet die nur bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei anerkannten Berufskrankheiten. Somit sind acht Stunden des Tages über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Die restlichen 16 Stunden haben Sie keinen Unfallschutz. Da ca. 80 Prozent der Unfälle in der Freizeit passieren, kann so eine private Absicherung schon ganz nützlich sein.
Besonders für Kinder, Selbständige und Hausfrauen/-männer ist sie sinnvoll. Wenn Kinder Spielen oder Toben kann schnell mal etwas passieren. Selbständige, sowie Hausfrauen/-männer, haben gar keinen gesetzlichen Unfallschutz.
Die Progressionen haben den Vorteil, dass man eine grössere Höchstsumme für weniger Geld absichern kann. Nachteil ist, dass man erst ab einem relativ hohen Invaliditätsgrad viel Geld ausgezahlt bekommt. Ich denke ein gesundes Mittelmaß ist hier okay und mit einer 250er Progression kann man noch leben.
Hier noch ein kleiner Tipp:
Generell würde ich jedoch auf teure Zusatzleistungen, wie Krankenhaustagegeld (KHT) und Krankentagegeld (KT) in der Unfallversicherung verzichten,dafür aber eine ausreichend hohe Invaliditätsleistung wählen (mind. 250.000 Euro). Denken Sie daran, dass das KHT und KT nur gezahlt wird, wenn Sie unfallbedingt ins Krankenhaus müssen. Wenn Sie jedoch erkranken und stationär behandelt werden müssen, gibt's keinen Cent. Also sollte man diese beiden Leistungen besser durch eine Krankenzusatzversicherung absichern. Das ist meist günstiger und es wird immer gezahlt, unabhängig vom Grund Ihres Krankenhausaufenhalts.
Das KHT ist für jeden sinnvoll, das KT nur für Selbständige, die durch Krankheit oder Unfall einen Verdienstausfall haben. Arbeitnehmer/inner erhalten ja vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung.
Ich hoffe mein Beitrag hat Ihnen gefallen und geholfen.
Hier finden Sie noch viele weitere Infos zu Versicherungen |
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