Wer in einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigter steht, bekommt auch
das Geld - unabhängig davon, ob er vom Versicherten längst geschieden ist.
Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm (Az 20 U 6/01).
Imverhandelten Fall war ein Mann mehrere Jahre nach der Scheidung von seiner
ersten Frau verstorben. Obwohl er sich längst neu verheiratet hatte, war die
Ex-Frau in seiner Lebensversicherung noch immer als bezugsberechtigte Person
eingetragen. Nach dem Tod des Mannes wollte seine zweite Frau die
Versicherungssumme mit der Begründung einklagen, ihr verstorbener Gatte habe
die Bezugsberechtigung nicht geändert, weil er irrtümlich der Ansicht
gewesen sei, die Versicherungsleistung stünde automatisch seiner aktuellen
Ehepartnerin zu. Diese Meinung teilten die Richter nicht: es könne nicht
nachgewiesen werden, dass die Bezugsberechtigung vom Versicherten aus
Versehen nicht geändert wurde. Infolgedessen habe die im Vertrag begünstigte
Ex-Frau - und nicht die Witwe des Verstorbenen - Anspruch auf die
Versicherungssumme. Wichtig also für alle Besitzer von Lebensversicherungen:
wenn sich die Lebensumstände etwa durch Scheidung und Neuverheiratung
ändern, sollte man die Police rechtzeitig prüfen und nötigenfalls die
Bezugsberechtigung anpassen.
Quelle: MONEY-TIMES Nr. 541003 vom 06.10.03
________________
...sonst wird aus dem LAP(LebensAbschnittsPartner)
ein LAB(LebensAbschnittsBevollmächtigter)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.