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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 10.Jun 2007 14:44 Titel: Unwetter - welche Schäden sind versichert? |
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Blitz, Sturm, Hagel und Regen. Welche Versicherung kommt für die Schäden durch Unwetter auf?
Gegen den finanziellen Schaden durch Blitzschlag, Feuer, Hagel und Sturm (mindestens Windstärke acht, also 62 Stundenkilometer) schützt die Wohngebäudeversicherung. Diese kommt für alle Gebäudeschäden, wie zum Beispiel beschädigte Dächern, gebrochene Fenster oder zerstörte Markisen auf.
Je nach Versicherungsbedingungen können sich auch Gartenbesitzer freuen: Die Kosten für die Wiederbepflanzung von Gärten mit Jungpflanzen werden - wenn Bäume, Sträucher oder Kletterpflanzen durch Sturm, Hagel, Brand oder Blitzschlag so schwer beschädigt wurden, dass eine Regeneration nicht zu erwarten ist - übernommen.
Bei Schäden durch Überschwemmung ist ein Einschluss der Elementarzusatzversicherung notwendig. Diese ersetzt zum Beispiel die Kosten für eine Trocknung des Gebäudes.
Schäden am Mobiliar
Sollte Regen, der durch vom Sturm zerstörte Fenster oder Dächer eindringt, die Einrichtung in Mitleidenschaft ziehen, kommt dafür die Hausratversicherung auf. Oftmals wurden elektrische oder elektronische Geräte nach einem Gewitter beschädigt. Schäden durch Kurzschluss und Überspannung können in der Hausratversicherung auf Wunsch mitversichert werden.
Hat der Kunde eine Elementarzusatzdeckung in seiner Hausratversicherung, kommt diese auch für Schäden am durch Überschwemmung beschädigten Mobiliar im Keller oder der Wohnung auf. Ein besonderes Plus für Mieter: Die Hausratversicherung ersetzt auch die Kosten für beschädigte Satellitenschüsseln oder Markisen, welche diese auf eigene Rechnung angebracht hatten.
Schäden am Auto
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Überschwemmung, Hagel oder Sturm (mindestens Windstärke acht) versichert. Die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung muss bei der Schadenleistung berücksichtigt werden. Die Teilkaskoversicherung ist übrigens in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen - der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Teilkaskoschäden nicht belastet.
Verhalten im Schadenfall
Grundsätzlich gilt im Schadenfall:
1. So schnell wie möglich seinen Versicherer informieren! Der Versicherungsfachmann vor Ort steht mit Rat und Tat zur Seite und hilft bei der Schadenaufnahme.
2.Schadenminderungsmaßnahmen, zum Beispiel Abdeckung des beschädigten Dachs mittels einer Plane um eindringendes Regenwasser zu verhindern, organisieren. Hilfreich bei der Schadenmeldung sind genaue Angaben zu Art und Umfang der Beschädigung sowie Fotos, die das Schadenausmaß dokumentieren
Quelle: PM/Allianz |
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