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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5911
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Verfasst am: 10.Apr 2007 16:20 Titel: Urlaub: Sicherungsscheine - Zehn Prozent sind wertlos |
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Urlauber sollten vor Reiseantritt genau auf die Gültigkeit des Dokuments achten. Kopie nützt nichts.
Pleiten, Pech und Ferien: Wenn ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird, dann ist der Urlaub meistens gelaufen. Damit die Sache wenigstens nicht zum finanziellen Desaster wird, schreibt der Gesetzgeber den Reiseunternehmen eine Pleiteversicherung vor. Sie sind verpflichtet, jeder Buchung einen Sicherungsschein beizulegen, der die Kunden im Falle der Insolvenz vor finanziellem Verlust schützt. Doch manches schwarze Schaf der Branche drückt sich um die Versicherungsprämien und schickt keinen Sicherungsschein oder arbeitet gar mit gefälschten Versicherungsnachweisen.
Für viele Reisende ist er schon so selbstverständlich, dass sie ihn gar nicht mehr wahrnehmen: den Sicherungsschein, der der Reisebestätigung beigefügt ist. Sie gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass ihr Reiseveranstalter im Fall einer Insolvenz versichert ist. Erst jüngst verschwanden die Anzahlungen der Kunden eines Opernreiseveranstalters im Pleitestrudel - die Sicherungsscheine waren gefälscht. "Etwa zehn Prozent aller Sicherungsscheine", schätzt Sabine Fischer, die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, "sind falsch oder ungültig."
Erkennen kann das der Kunde auf den ersten Blick nicht. Doch wer die Bescheinigung genauer unter die Lupe nimmt, dem fallen vielleicht Unstimmigkeiten auf. So muss jeder Sicherungsschein ein Original sein. Auf der Bescheinigung müssen der Name des Veranstalters, seine Veranstalternummer, Name und Anschrift des Versicherungsgebers, die Garantieerklärung des Versicherungsgebers mit den Leistungen und den Informationen über die Abwicklung im Insolvenzfall, die Nummer des Sicherungsscheins und das Gültigkeitsdatum der Versicherung stehen.
Alles da? Dann geht es an die Details. Stimmt der Veranstaltername mit dem auf der Buchungsbestätigung überein? Erfasst das Gültigkeitsdatum noch den Zeitraum der Reise? Wenn dies nicht der Fall ist, dann sollte man auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen, auch keine Anzahlungen leisten. Gleiches gilt, wenn auf dem Sicherungsschein Radierungen oder Korrekturen zu sehen sind. Selbst wenn alles in Ordnung zu sein scheint, sollte man beim angegebenen Versicherer anrufen. Alternativ ruft man die Internetseite www.tip.de auf. Dort stehen im Reiseveranstalter-Register alle Reiseunternehmen, die ordnungsgemäß Kundengelder abgesichert haben.
Wer im Reisebüro bucht und bezahlt, kann sich theoretisch die Prozedur sparen. Kommt es zu einer Pleite und es liegt keine Absicherung vor, haftet das Reisebüro für den Schaden.
Ist der Sicherungsschein in Ordnung, dann sollte man ihn auf jeden Fall zu seinen Reisedokumenten packen. Es kam schon vor, dass Urlauber bei der Pleite des Veranstalters ihre Rückkehr selbst begleichen mussten, weil sie die Police zu Hause vergessen hatten. Zusätzlich sollte eine Kopie beim Nachbarn oder bei Freunden hinterlegt werden. Der Sicherungsschein ist übrigens keine Garantie für eine neue Reise - er schützt nur vor dem finanziellen Verlust.
Quelle: abendblatt |
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