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CLLB Rechtsanwälte Specialist

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 73 Wohnort: München
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Verfasst am: 20.Mai 2008 12:06 Titel: VIP Medienfonds:Urteil vor dem OLG München gegen Commerzbank |
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VIP Medienfonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger des VIP 4 Medienfonds Urteil vor dem Oberlandesgericht München gegen die Commerzbank AG
Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des VIP Medienfonds 4 Schadenersatz zu leisten. Mit der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München wurde, soweit ersichtlich, nunmehr erstmals von einem Oberlandesgericht einem Anleger des VIP Medienfonds 4 unmittelbar Schadensersatz zugesprochen.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte eine Beteiligung an der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG im Nennwert von € 50.000,00 gezeichnet. Der VIP Medienfonds 4 war so konstruiert, dass der einzelne Anleger 54,5 % der Einlage zzgl. Agio aus Eigenmitteln aufzubringen hatte, der Rest wurde obligatorisch über ein Darlehen bei der HypoVereinsbank AG finanziert.
Das Oberlandesgericht München hat die Commerzbank AG nunmehr dazu verurteilt, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger das gesamte aus Eigenmitteln aufgebrachte Kapital zu erstatten sowie diesen von den Darlehensverbindlichkeiten bezüglich des bei der HypoVereinsbank AG im Zusammenhang mit seiner Beteiligung aufgenommenen Darlehens freizustellen.
Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht München auch der Commerzbank AG auferlegt, den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger von zukünftigen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die aus der Medienfondsbeteiligung des Anlegers resultieren. Im Gegenzug ist der Anleger selbstverständlich verpflichtet, seine Medienfondsbeteiligung auf die Commerzbank AG zu übertragen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte stellt dies einen weiteren Erfolg bei den Klageverfahren gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds dar. Unter Mitwirkung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde bereits das erste Klage stattgebende Urteil gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit einer VIP Medienfonds Beteiligung erstritten.
Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der den Anleger vor dem Oberlandesgericht München vertrat, rät allen Anlegern des VIP Medienfonds 3 und 4, die diesen Fonds über die Commerzbank AG erworben hatten, die Einleitung rechtlicher Schritte zu prüfen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz:
„Da die Commerzbank AG nur bis zum 30.06.2008 auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet hat, ist es Anlegern des VIP Medienfonds 3 und 4 anzuraten vor Ablauf dieses Zeitpunkts verjährungshemmende Schritte einzuleiten, um der Gefahr vorzubeugen, in einem evtl. späteren Rechtsstreit mit der Commerzbank AG sich mit der Frage der Verjährung der geltend zu machenden Schadensersatzansprüche auseinandersetzen zu müssen.“
Pressekontakt: RA Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: [E-Mail anzeigen] Web: www.cllb.de |
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CLLB Rechtsanwälte Specialist

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 73 Wohnort: München
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Verfasst am: 25.Aug 2008 11:26 Titel: Gesellschafterversamml.Film & Entertainment VIP Medienfo |
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Gesellschafterversammlung der Film & Entertainment
VIP MEDIENFONDS 4 GmbH & Co. KG am 17.09.2008
In diesen Tagen erhalten die Gesellschafter des VIP Medienfonds 4 erneut Post von der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co.KG. Inhalt des Schreibens ist die Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung, die am 17. September 2008 in Garching bei München stattfinden soll.
Die Geschäftsführung mit dem neu amtierenden Geschäftsführer Thierry Potok, wird hierbei, so ist zu hoffen, neben dem Bericht über das Geschäftsjahr 2007 insbesondere Stellung zu der Frage nehmen, mit welcher weiteren Entwicklung beim VIP Medienfonds 4 zu rechnen ist. Von Interesse ist ferner die angestrengte Schadensersatzklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG.
Darüber hinaus wird der Bericht des neu gewählten Anlegerbeirats und des Fachbeirats zum Geschäftsablauf mit Spannung erwartet.
Wie bisher bekannt wurde, wird die Marktsituation 2007 von der VIP Medienfonds GmbH nur verhalten eingeschätzt. Danach wuchs der Kinomarkt im vergangenen Geschäftsjahr in den USA nur um 0,3 %, während die Besucherzahlen in Europa sogar um 1,3 % zurückgingen. Als ursächlich hierfür wird der Umstand angesehen, dass die Digitalisierung der Kinos, von der sich die Branche weiteres Wachstum erhofft, nur langsam vorangeht.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die als erste Kanzlei vor dem Landgericht München I und Oberlandesgericht München klagestattgebende Urteile gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit dem VIP Medienfonds 4 erstritten hat, rät daher allen Anlegern, die Veranstaltung selbst zu besuchen oder sich durch eine Person ihres Vertrauens vertreten zu lassen. „Nur so ist sichergestellt, die aktuellsten Informationen zum weiteren Vorgehen der VIP Geschäftsführung zu erhalten“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der selbst an der Versammlung teilnehmen wird.
Unabhängig von der Gesellschafterversammlung sollten Anleger des VIP Medienfonds 4, die sich bei dessen Erwerb falsch beraten fühlen, die Verjährungsfristen im Auge behalten, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die zahlreiche VIP Medienfondsanleger vertritt. Auf Grund der kenntnisabhängigen 3-jährigen Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung drohen diese ab dem 31.12.2008 zu verjähren, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter.
Pressekontakt: RA István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: [E-Mail anzeigen];
Web: www.cllb.de _________________ CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Tel.: 089 552 999-50
Fax: 089 552 999-90
CLLB Berlin
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Fax.: 030 288 789 6 20
Internet: http://www.cllb.de
E-Mail: kanzlei@cllb.de |
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