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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2317
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Verfasst am: 18.Mai 2006 9:22 Titel: Versicherer profitieren von Unwissenheit! |
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Kein Geld bei Kündigung ?
Wer seine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigt, erlebt nicht selten ein blaues Wunder: Die Versicherer erstatten trotz hoher Einzahlungen häufig nur einen kleinen Teil zurück. Manchmal sehen die Kunden sogar keinen einzigen Cent ihrer eingezahlten Beiträge wieder.
Bei Verträgen, die zwischen Mitte 1994 und 2001 abgeschlossen wurden, hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Praxis allerdings einen Riegel vorgeschoben: Millionen von Betroffenen können jetzt Geld zurückverlangen. Doch das wissen die Wenigsten, und die Versicherer hoffen, dass das auch so bleibt. Denn die Kunden müssen selbst aktiv werden, wenn sie Geld zurückbekommen wollen.
Auch Katja Krumrei fühlt sich hinters Licht geführt. Die Apothekenhelferin war gerade einmal 22 Jahre jung, als ihr ein Bekannter eine Lebensversicherung aufschwatzte. Die junge Frau konnte die monatliche Prämie kaum bezahlen.
Versicherer kündigte Vertrag
Doch Katja Krumrei hielt durch - bis sie arbeitslos wurde. Weil sie dann die Beiträge nicht mehr aufbringen konnte, kündigte der Versicherer ihren Vertrag. Dann die böse Überraschung: Von ihrer Versicherung bekam sie nicht einen Cent zurück, fast 1800 Euro waren damit weg.
An den Verbraucherbeauftragten kann sich jeder wenden, er und seine Mitarbeiter sind erreichbar unter:
Postanschrift:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Doch seit Ende des vergangenen Jahres steht fest: Katja Krumrei hat Anrecht auf einen Mindestbetrag, auf etwa knapp die Hälfte des eingezahlten Geldes. Das hat der BGH entschieden.
Bis zu 15 Millionen Verträge betroffen
Betroffen sind Verträge über Kapitallebensversicherungen, die zwischen Mitte 1994 und 2001 abgeschlossen wurden, der BGH schätzt deren Zahl auf bis zu 15 Millionen. Für die Versicherungskonzerne geht es dabei um mehrere Milliarden Euro, darum lassen sie jetzt viele ehemalige Kunden wie Katja Krumrei über ihre Ansprüche im Unklaren.
»Natürlich mauert die Versicherungs-wirtschaft. Es geht alles in allem um etwa 3,5 Milliarden Euro.«
Joachim Bluhm, Anwalt für Versicherungsrecht, kennt diese Praxis der Konzerne. Gegenüber Frontal21 erklärt er: "Natürlich mauert die Versicherungswirtschaft. Es geht alles in allem um etwa 3,5 Milliarden Euro." Bluhm nennt den Grund: "Aus Sicht der Unternehmen ist das klar: Die bleiben auf ihrem Geld sitzen, solange es geht."
"Zeitnahe Erledigung nicht möglich"
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat den Vertrag von Katja Krumrei durchrechnen lassen. Der heute 29-Jährigen steht eine Nachzahlung von 765 Euro zu. Auf ihr Schreiben hin teilt die Versicherung der Kundin mit, es seien "Berechnungen erforderlich, die bisher in dieser Form nicht vorgesehen waren und erst eingerichtet werden müssen". Daher sei eine "zeitnahe Erledigung nicht möglich".
Höchstens eine Stunde pro Fall
Wir fragen nach bei einem unabhängigen Versicherungsmathematiker, der Katja Krumreis Fall durchgerechnet hat. Wie lange hat er dafür gebraucht? Axel Kleinlein erklärt: "Bei einem klaren Fall mit guter Datenlage benötigen wir eine halbe Stunde bis Stunde, um den gesamten Fall durchzurechen, und die Daten auch bereit zu stellen. Damit der Kunde erfährt, welche Ansprüche er hat."
Für Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg ist das Verhalten der Unternehmen völlig unverständlich: "Die Versicherungsunternehmen sind zum Teil Konzerne, die zu den reichsten auf der Welt gehören. Dass die es nicht schaffen, binnen sechs Monaten Rückforderungsansprüche auszurechnen, ist wirklich ein Armutszeugnis. Wir schaffen das in wenigen Tagen."
Versicherer müssen nicht informieren
Allerdings wissen viele der Millionen von Betroffenen nichts von ihren möglichen Ansprüchen. Denn die Versicherungen sind nicht verpflichtet, Altkunden über ihre Ansprüche zu informieren. Das ist für Prof. Wolfgang Römer ein Dorn im Auge.
Der Jurist hat als ehemaliger Richter die BGH-Urteile mit herbeigeführt. Heute ist er Ombudsmann (Verbraucherbeauftragter) für Versicherungen, das angemessene Verhalten der Konzerne ist für ihn eine Frage des Anstands: "Ich schätze mal, dass etwa 85 Prozent der Versicherungskunden von den Urteilen nichts erfahren. Und das heißt, sie erfahren auch nicht, dass sie noch Nachzahlungsansprüche haben. Es ist einfach nicht anständig zu wissen, jemand hat noch Geld zu bekommen und man zahlt es nicht."
Strafrechtliche Untreue?
Die Praxis der Versicherer, den vom BGH geforderten Mindestbetrag bei gekündigten Kapitallebensversicherungen nicht auszuzahlen, hält auch Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität für juristisch unzulässig: "Im Ergebnis heißt die Weigerung der Versicherungskonzerne das Geld auszuzahlen, dass bei den Konzernen Unrechtsgewinne entstehen. Weil sie Gelder behalten, die sie ja auszahlen müssten. Diese Weigerung, ein höchstrichterliches Urteil nachzuvollziehen, wirft sogar die Frage auf, ob hier nicht der Tatbestand der strafrechtlichen Untreue erfüllt ist."
Mittlerweile klagen mehrere Betroffene gegen das Gebaren der Versicherungskonzerne. Sie kämpfen dabei für sich und stellvertretend für Millionen von Verbrauchern wie Katja Krumrei.
BGH Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2005&Sort=3&Seite=1&nr=34000&pos=42&anz=180 |
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