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berger-finanz .

Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 263 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 12.Okt 2006 7:04 Titel: Versicherte erhalten mehr Rechte |
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Versicherte erhalten mehr Rechte
Kunden müssen künftig an stillen Reserven beteiligt werden
Berlin - Die Verbraucher sollen beim Abschluss von Versicherungsverträgen künftig deutlich besser als heute geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete gestern die Gesetzesnovelle von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur Reform des Versicherungsvertragsrechtes. Dieser sieht umfangreiche Änderungen sowohl bei den Informationspflichten der Assekuranzen wie auch beim Interessensausgleich im Leistungsfall vor. Das Gesetz soll ab Januar 2008 das aus dem Jahr 1908 stammende Versicherungsvertragsgesetz ersetzen.
Einer der Kernpunkte des neuen Rechts ist die Pflicht zur umfassenden Information der Versicherungskunden. Die bisherige Praxis der Versicherer, den Kunden die kompletten Unterlagen meist erst nach Vertragsabschluss in Form der Police zuzuschicken, werde dem Verbraucher nicht gerecht, stellte Zypries bei der Vorstellung der Novelle fest. "Diesen Mechanismus wollen wir aufbrechen." In Zukunft müsse der Kunde über alle Vertragsdetails wie Laufzeiten oder Staffelung vorab informiert werden. Das Beratungsgespräch sei dabei zu dokumentieren. Zudem könnten künftig alle Versicherungsverträge ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Frist hierfür betrage grundsätzlich zwei Wochen; bei Lebensversicherungen seien es sogar 30 Tage.
"Das Gesetz stellt die Verbraucher deutlich besser als bisher", so die Bundesjustizministerin. Dies gelte auch für die Aufgabe des bisherigen "Alles-oder-nichts-Prinzips". Während die Versicherer nach geltendem Recht bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherten die Leistung komplett versagen konnten, soll künftig eine Quotenregelung gelten. Die Leistungen dürfen dann nur noch entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt, aber nicht mehr ganz gestrichen werden.
Besonders weitreichende Änderungen sind im Bereich der Lebensversicherungen vorgesehen. So sollen die Kunden unter anderem erstmals einen Rechtsanspruch auf eine Beteiligung an den stillen Reserven der Versicherer erhalten. Die Versicherten müssen demnach künftig einmal jährlich über ihren Anteil hieran informiert werden. Außerdem muss ihnen zu Vertragsende mindestens die Hälfte der stillen Reserven, die durch ihre Beiträge erwirtschaftet wurden, ausgezahlt werden. Die andere Hälfte soll den Versicherungen bleiben, um Wertschwankungsrisiken auszugleichen. Zwar wurden Lebensversicherte auch bisher schon an den stillen Reserven beteiligt, doch dies in einer völlig intransparenten Weise. Stille Reserven entstehen, wenn Vermögensgegenstände mit geringeren Werten als ihren Marktpreisen in der Bilanz des Versicherers stehen.
Auch über die oft hohen Abschlusskosten der Lebenspolicen sollen die Kunden künftig explizit informiert werden müssen. Die genaue Regelung hierzu soll durch eine Informationspflichtenverordnung im Rahmen der Gesetzesnovelle erfolgen. Durch Änderungen beim Frühstorno werden außerdem Lebensversicherte, die ihren Vertrag bereits nach kurzer Zeit kündigen, merklich besser gestellt als bisher. Zudem müssen die Kunden ihre Beiträge bei einer Kündigung nur noch bis zum Zeitpunkt des Vertragsendes zahlen und nicht mehr - wie bislang - die volle Jahresprämie entrichten.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht sich zwar in vielen Punkten einig mit der Bundesregierung. Doch insbesondere bei den stillen Reserven macht die Branche weiter Vorbehalte geltend.
Wichtige Änderungen
Anzeigepflicht
Der Versicherte muss künftig nur die Angaben machen, nach denen der Versicherer schriftlich gefragt hat. Liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht vor, muss die Versicherung ihre Rechte binnen fünf Jahren geltend machen.
Klagefrist
Die Klagefrist entfällt. Bisher musste ein Kunde innerhalb sechs Monate seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen geltend machen, nachdem diese von seiner Assekuranz abgelehnt wurden.
Lebensversicherungen
Versicherer müssen ihren Kunden künftig in realistischen Modellrechnungen mitteilen, welche Summen sie am Ende in etwa ausgezahlt bekommen. Außerdem müssen die Kunden zu Vertragsende zu 50 Prozent an den stillen Reserven beteiligt werden.
Private Krankenversicherung
Die Versicherer müssen dem Kunden bei Zahlungsverzug mindestens eine Frist von zwei Monaten setzen und bis dahin den Krankenversicherungsschutz aufrechterhalten.
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Quelle: Thomas Exner, Berliner Morgenpost _________________ Kompliziert kann jeder – wir finanzieren einfach.
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www.berger-finanz.de
unabhängiger Finanz- u. Versicherungsmakler |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 5.Jul 2007 14:05 Titel: |
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Für die Versicherten wird sich in Deutschland eine Menge ändern: Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über ein neues Vertragsgesetz für die Branche. Vieles schafft Klarheit, manche Regeln sind hingegen wenig kundenfreundlich.
Versicherungspolicen sollen ab Januar 2008 verbraucherfreundlicher werden. Der Bundestag stimmt heute über ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ab. Sowohl die Versicherungswirtschaft als auch Verbraucherschützer begrüßen die Novelle in weiten Teilen. „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbrauchergerechtigkeit“, sagt Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV). Allerdings sind nicht alle Punkte kundenfreundlich.
Gewinnbeteiligung
Lebensversicherer müssen ihre stillen Reserven künftig schneller den Kunden gutschreiben. Solche Reserven können zum Beispiel entstehen, wenn die Kurse der Aktien im Portfolio des Versicherers steigen. „Die Krux für den Verbraucher bleibt allerdings, dass er als Laie kaum beurteilen kann, ob eine Überschussbeteiligung angemessen ist“, sagt Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV). Er hätte sich eine umgekehrte Beweislast gewünscht – dann müsste die Versicherung belegen, dass sie genug ausschüttet.
Rückkaufswerte
Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, bekommt oft weniger zurück, als er einbezahlt hat. Besonders zu Beginn der Laufzeit sind die Einbußen erheblich, weil Kosten und Provisionen die ersten Beiträge aufzehren. Das VVG zwingt die Versicherer nun, diese Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre zu verteilen. Wer früh storniert, bekommt dadurch mehr Geld. „Bei einer Kündigung ab dem sechsten Jahr verbessert sich für den Versicherten aber praktisch nichts“, kritisiert Verbraucherschützerin Blunck. So wird befürchtet, dass die Einbußen sogar steigen, wenn der Kunde die Police später storniert.
Vorvertragliche Angaben
Ein Beratungsgespräch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist bisher für den Kunden heikel: Wer vergisst, zeitweilige Rückenschmerzen anzugeben, bekommt nach einem Bandscheibenvorfall womöglich kein Geld. Nun müssen Versicherte weniger zittern: Der Versicherer darf ihnen einen verschwiegenen Aspekt nur noch ankreiden, wenn der Vermittler ausdrücklich danach gefragt hat.
Alles-oder-nichts-Prinzip
Trifft den Versicherten eine Teilschuld an einem Schaden, so teilen er und die Assekuranz sich künftig die Kosten. Wer welchen Anteil trägt, hängt vom Einzelfall ab. Bisher gilt: Wer etwa an einem Stopp-Schild vorbeifährt, bekommt von der Vollkasko-Versicherung entweder den kompletten Schaden ersetzt – oder gar nichts. Verbraucherschützer begrüßen die neuen Abstufungen. „Allerdings wird es dadurch ein wenig wie auf dem Basar zugehen“, sagt Gatschke. „Ein hartnäckiger Versicherer holt mehr heraus als einer, der schnell einlenkt.“
Direktanspruch
Wenn ein Architekt oder ein Arzt pfuscht, kann sich der Geschädigte künftig leichter direkt an dessen Haftpflichtversicherung wenden. „So können Ansprüche schneller durchgesetzt werden“, meint Gatschke. Allerdings gilt das nur, wenn der Schädiger insolvent, verstorben oder untergetaucht ist.
Policenmodell
Wer eine Versicherung abschließt, erhält künftig schon vor der Unterschrift sämtliche Vertragsbedingungen – statt erst Tage später in einer Police. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beklagt erhebliche Mehrkosten: „Ein Makler muss künftig schnell 500 verschiedene Vertragswerke dabei haben“, sagt ein Verbandssprecher. Auch Verbraucherschützer sind nicht recht glücklich: Wichtiger wären ihnen leichter verständliche Bedingungen. Immerhin: Bei Lebens- und Krankenversicherungen müssen die Vertriebs- und Abschlusskosten künftig offen gelegt werden.
Teure Therapien
Private Krankenversicherungen können sich künftig in bestimmten Fällen weigern, ihren Patienten besonders teuere Behandlungen zu finanzieren. Damit nähern sich die Privaten ein Stück weit den gesetzlichen Kassen an. „Das Problem ist die Abgrenzung“, kritisiert Blunck: „Wann ist eine Therapie unverhältnismäßig teuer?“
Quelle: Welt |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 6.Jul 2007 7:01 Titel: |
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Mehr Transparenz und mehr Rechte für die Verbraucher - darauf zielt das neue, beschlossene, Versicherungsrecht (VVG) ab. Details soll eine Verordnung regeln, so etwa die Pflicht zur umfassenden Information der Lebensversicherten. Experten warnen: In der Praxis leitet die Verordnung die Kunden in die Irre und tritt den Wettbewerb mit Füßen.
Die Informationspflichten selbst regelt eine Verordnung. Sie soll 2008 zeitgleich mit dem VVG in Kraft treten. Ein bislang nicht öffentlicher Entwurf der Verordnung wird hinter den Kulissen aktuell noch heftig diskutiert. In dieser Form erweise die Verordnung dem Verbraucherschutz in Deutschland einen Bärendienst, sagen Kritiker. Manche warnen gar, der Leistungswettbewerb in der deutschen Lebensversicherung werde damit abgeschafft.
Die entscheidenden Passagen: Paragraf 1 regelt die Pflichten aller Versicherungszweige und nennt 20 Informationen, die auch ein Lebensversicherer seinen Kunden zur Verfügung stellen muss. Paragraf 2 beinhaltet acht zusätzliche Informationspflichten insbesondere der Lebensversicherer und schreibt ihnen zugleich vor, wie künftig eine Modellrechnung zu möglichen Ablaufleistungen auszusehen hat. Wichtigste Informationen zum Produkt sind gemäß Paragraf 4 auf einem Informationsblatt zusammenzufassen. Der Versicherer muss dem Kunden alle Informationen vor Abschluss aushändigen.
Das Ziel des Verordnungsentwurfes - nämlich mehr Transparenz und Orientierung für den Verbraucher - sehen zahlreiche Experten jedoch als stark gefährdet an. Durch die Bank kritisieren sie die Informationsflut, die auf den Versicherten künftig zurollen wird. Die meisten Kunden seien damit schlicht überfordert, heißt es. "Der Gesetzgeber hat zu ausufernd formuliert", sagt Lars Gatschke vom Bundesverband Verbraucherzentralen (Vzbv). "Bei geringem Kundennutzen wird vorwiegend der Bürokratieaufwand erhöht", pflichtet der Lobby-Verband GDV bei. Mark Ortmann vom Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) in Berlin rät, den Entwurf zumindest kräftig zu "entschlacken".
Komplexität der Informationen erschreckt Experten. Manche der zahlreichen Hinweise würden noch nicht einmal die Mathematiker in der Konkurrenzanalyse des Wettbewerbers verstehen, mutmaßt Manfred Poweleit, Chef des Branchen-Informationsdienst Map-Report. Die Folgen liegen für ihn auf der Hand: "Verbraucher mit besonders hohen Informationsdefiziten werden sich den Papierberg wohl kaum antun und deshalb noch ineffizientere Entscheidungen treffen". Die Verordnung sei eine "Kapitulationserklärung der Verbraucherschutzpolitik am Finanzdienstleistungsmarkt."
Poweleit zählt zu den schärfsten Kritikern der Verordnung, die er im Kern sogar für "verfassungswidrig" hält. Denn gegenüber anderen Vorsorgeprodukten wie Fonds- oder Banksparplänen belaste sie die Lebensversicherung mit sehr viel höheren Informationspflichten, was gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung verstoße.
Den vollständigen Artikel finden Sie: mm |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3204
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Verfasst am: 22.Apr 2008 20:35 Titel: |
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BaFin regelt Überschussbeteiligung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den unklaren Begriff der angemessenen Überschussbeteiligung für Kunden von Lebensversicherern verbindlich definiert - damit erhalten Versicherte mehr Geld.
In der jüngst im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Mindestzuführungs-Verordnung werden konkrete Zahlen genannt. Neu ist dabei die Regel, der Kundschaft mindestens 75 Prozent der Risikogewinne und nicht weniger als die Hälfte der sonstigen Erträge zu gewähren. Wie bisher üblich, sind Versicherungsnehmer weiter mit 90 Prozent der Kapitalerträge zu beteiligen.
Kunden werden künftig in geringerem Umfang durch das Risikoergebnis belastet als bislang in den meisten Fällen. Die Finanzaufsicht begründet diese Entscheidung damit, dass die in den Prämien eingepreisten Sicherheitsmargen nur bedingt zum Ergebnis beitragen. Dieses sei vielmehr auch durch unternehmerische Entscheidungen beeinflusst. Bisher praktizierte Halbe/Halbe-Aufteilungen des Risikos sind damit nicht mehr möglich.
Zudem hat die BaFin es untersagt, positive und negative Ergebnisquellen zu verrechnen. Kunden werden dadurch ab sofort in vollem Umfang an positiven Erträgen der Versicherer partizipieren. Mit dieser Entscheidung folgte das Amt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2005.
Die BaFin regelte mit dieser bereits in Kraft getretenen Entscheidung ihre Verordnung aus dem Jahr 1996 neu.
Quelle: cash-online |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 234
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Verfasst am: 23.Apr 2008 9:15 Titel: |
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| ...und wie kann ein Verbraucher/Versicherungsnehmer die korrekte Höhe des Auszahlungsbetrages prüfen bzw. selbst berechnen??? |
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SiriusBlack Newbie
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 23.Apr 2008 10:40 Titel: |
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| Was bringen wir 75% von nichts? |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 3.Jul 2008 8:15 Titel: |
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Selbst für Fachleute ist es kaum möglich, den Wirrwarr von Tarifen, Bedingungen und Kosten von Verträgen für die Altersvorsorge zu durchschauen. Laien haben erst recht keine Chance.
Das wird sich wohl auch mit der gerade in Kraft getretenen Informationspflichten-Verordnung für Versicherer nicht ändern.
Ab sofort müssen Versicherer vor dem Verkauf von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenpolicen die Abschlusskosten in Euro und Cent ausweisen.
Das sind aber längst nicht alle anfallenden Gebühren. Hinzu kommen die Verwaltungskosten. Auch sie müssen die Versicherer angeben, allerdings nur als abstrakte Prozentzahl. Die meisten Anbieter weisen als Abschlusskosten vier bis fünf Prozent der gesamten Beiträge aus, die die Kunden entrichten. Bei einer monatlichen Prämie von 200 Euro sind das bei vier Prozent und einer Laufzeit von 30 Jahren 2880 Euro. Hinzu kommt die jährliche Verwaltungsgebühr, die bei einigen Hundert Euro liegen kann.
Das Problem: Die Versicherer zeigen nicht die tatsächlichen, sondern die kalkulierten Kosten. Und die weichen vom tatsächlichen Vertriebsaufwand meistens ab.
Der einzelne Vertreter dürfte in der Regel deutlich weniger als die 2880 Euro erhalten. Wie viel er genau bekommt, weiß er bei Vertragsabschluss oft gar nicht, denn viele Versicherer staffeln die Provision nach der Zahl der Abschlüsse. Auch die Kosten für Angestellte in der Außendienstbetreuung, für die Risikoprüfung und für die Werbung fallen unter die Abschlussgebühren.
Große Vertriebsorganisationen wie AWD, MLP, OVB oder DVAG geben sich hingegen selten mit einer Gesamtprovision von weniger als sechs bis sieben Prozent zufrieden. Ein Kunde, der über 30 Jahre hinweg monatlich 200 Euro spart, zahlt somit 4320 Euro bis 5040 Euro Vermittlungsgebühren. Einen Teil der Provision erhalten die Vermittler als Verwaltungskosten- oder IT-Zuschuss oder Ähnliches.
Die Versicherer sehen in der Offenlegung in Euro und Cent einen Wettbewerbsnachteil, weil Anbieter von Fonds und Sparplänen keine exakten Angaben machen müssen. Auch Verbraucherschützer kritisieren dieses Ungleichgewicht.
"Kunden können Versicherungen nicht mit anderen Anlageformen wie Fonds vergleichen", sagt Lilo Blunck vom Bund der Versicherten. Verbraucherschützer fordern, dass Anbieter vor Vertragsabschluss zeigen müssen, welcher Anteil der Prämie in den Vermögensaufbau fließt und wie viel sie für die Kosten abziehen.
Wirklich durchschaubar sind die Gebühren für Verbraucher also nach wie vor nicht. Hier setzt eine Geschäftsidee des Berliner Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge an. Das Institut hat ein Gütesiegel entwickelt, mit dem es gut durchschaubare Verträge auszeichnet.
Die Anbieter selbst geben die Prüfung in Auftrag und entscheiden, ob die Ergebnisse veröffentlicht werden. Erste Auftraggeber waren die Deutsche-Bank-Tochter DWS Investments und der Versicherer Standard Life.
Der DWS-Riester-Rente Premium bescheinigte das Institut "herausragende Transparenz", sämtlichen Altersvorsorgeverträgen von Standard Life "ausgezeichnete Transparenz". Bei Standard Life bemängelten die Prüfer etwa, dass in den Werbebroschüren die Hausnummer 1 A abgebildet ist. "Das suggeriert Marktführerschaft", sagt Institutsleiter Mark Ortmann. Marktführer ist das Unternehmen aber nicht.
Die Noten sagen jedoch nichts darüber aus, wie leistungsfähig ein Vertrag ist. "Es kann durchaus sein, dass ein Produkt supertransparent ist, aber nicht günstig", räumt Ortmann ein.
Verbraucherschützer betrachten das Siegel aus diesem Grund mit großer Skepsis.
"Der normale Bürger versteht nicht, dass hier nicht die Bewertung der Kosten, sondern nur die Darstellung gemeint ist", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Er fürchtet, dass Kunden Darstellung und Bewertung verwechseln.
Gerade die DWS Riester-Rente Premium ist Verbraucherschützern ein Dorn im Auge, weil in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit Gebühren für den Vermittler fällig werden. Andere Anbieter wie Marktführer Union Investment verteilen die Kosten dagegen über die gesamte Laufzeit.
Die Kritik an dem Siegel ficht Ortmann nicht an: "Ich traue dem Verbraucher zu, dass er selbst entscheiden kann, wenn ihm alle Informationen bekannt sind."
Quelle: A.Krüger/H.Fromme |
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