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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3949
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Verfasst am: 11.Feb 2006 9:13 Titel: Versicherte erhalten mehr Rechte |
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Rechte von Millionen Versicherten erheblich verbessern. Sie legte die Eckpunkte für eine umfassende Reform des fast 100 Jahre alten Versicherungsvertragsgesetzes vor.
Das neue Gesetz soll Anfang 2008 in Kraft treten. Mit der Reform sollen Versicherungsnehmer künftig nachweisbar beraten werden und erweiterte Widerrufsrechte bekommen. Im Falle von Lebensversicherungen sollen die Überschussbeteiligung durch Einbeziehung der stillen Reserven erhöht werden.
"Versicherte werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt", sagte Zypries. Es sorge für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherten.
Klarere Regeln
Die Ministerin hob besonders die Neuregelungen bei Lebensversicherungen hervor. "Wir verankern den Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz als Regelfall und sehen erstmals eine Beteiligung an den stillen Reserven vor." Für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen würden klarere Regeln geschaffen. Lebensversicherungen haben laut Ministerium eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. 2004 existierten in Deutschland 95 Millionen Verträge bei einer Kapitalanlage von 618 Mrd. Euro.
Die stillen Reserven von Versicherungskonzernen sollen laut Zypries zur Hälfte veranlagt werden. Kapitalanlagen der Versicherer sind demzufolge nach ihrem Zeitwert zu bewerten, auch wenn er über dem Versicherungswert liegt. Spätestens zwei Jahre nach Ermittlung der Überschüsse müssen sie dem Versicherten gutgeschrieben werden. Ausgezahlt werden sie bei Vertragsende.
In einer Modellrechnung muss der Versicherte darüber unterrichtet werden, welche Leistungen am Vertragsende zu erwarten sind. Der Rückkaufswert soll künftig nach dem Deckungskapital berechnet werden, auch wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Bei einem frühen Vertragsstorno soll der Rückkaufswert künftig höher ausfallen, da die Verwaltungskosten für den Abschluss einer Lebensversicherung, die den Wert bislang enorm drückten, künftig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden.
Weniger Klagen erwartet
Für alle Versicherungen soll künftig gelten, dass das Beratungsgespräch dokumentiert werden muss, um Beweisprobleme bei strittiger Schadenersatzpflicht zu verringern. Außerdem soll das Policen-Modell abgeschafft werden, nach dem einem Versicherungsnehmer in der Regel erst mit dem Versicherungsschein sämtliche Vertragsunterlagen zugeschickt werden. Die Frist für das Widerrufsrecht soll künftig zwei Wochen betragen, bei Lebensversicherungen 30 Tage.
Bei Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers entfällt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Entschädigungsansprüche des Versicherten bemessen sich dann daran, wie stark sein Verschulden wiegt. Bei Kündigungen sollen Versicherte ihre Prämien nur noch bis zum Zeitpunkt des Vertragsendes zahlen und nicht mehr bis zum Jahresende wie bisher. Die bisherige Klagefrist von sechs Monaten soll entfallen. Zypries erhofft sich davon weniger gerichtliche Auseinandersetzungen, weil der zeitliche Druck auf den potenziellen Kläger genommen wird.
Gesetz soll 2008 in Kraft treten
Grundlage für das Gesetz ist der Bericht einer Kommission, die sich vier Jahre mit der Reform befasst hat. Zypries erwartet nach eigenen Worten keinen Streit darüber in der Koalition. Das Kabinett könnte den Entwurf Ende August beschließen. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2008 in Kraft treten. Es würde dann für alle laufenden Verträge gelten.
ftd.de, 09.02.2006
http://www.ftd.de/pw/de/46295.html?nv=nlt |
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