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Versicherung gründen ! Auflagen ? wer kennt sich aus !?

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Gründer
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 10:34    Titel: Versicherung gründen ! Auflagen ? wer kennt sich aus !? Antworten mit Zitat

Hallo,

Mal schaun ob es hier im Forum ein wenig hilfe für mich gibt.

Fakten:
1. Ich würde gerne verschiedenen Versicherungen verkaufen.
2. Die Auszahlungssummen im Schadesfall haben einen Höchstsatz von cirka 500 Euro ( mit Ausnahme von einer Versicherung, da ist der Höchstsatz cirka 5000 Euro)

Fragen:

1. Welche Auflagen müssen erfüllt werden für eine Versichrungsgründung?
2. Dürfte ich bei einer so niedrigen Auszahlungsumme im Schadensfall, die Versicherung auch ohne Versicherunggesellschaft verkaufen, ist es überhaupt nötig eine Versicherung zu gründen ?
3. Gibt es andere Firmenformen um eine so kleine Versicherung zu verkaufen, würde auch eine Einzelfirma reichen ?


Ich freue mich auf Ihre Antworten.
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

(Fast) alle Antworten auf:

http://www.bafin.de
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gründer
haben Sie bereits einen Kooperationspartner unter den in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen gefunden, dann dürfte wenn Sie die oben zitierte Linkangabe aufmerksam gelesen haben, dem nichts im Wege stehen.
Besser wäre es allerdings Ihr Konzept einem großen deutschen Versicherungsmakler vorzustellen, der Ihnen dann das Geschäft plazieren könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfrum
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Gründer
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfrum hat folgendes geschrieben::
Hallo Gründer
haben Sie bereits einen Kooperationspartner unter den in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen gefunden, dann dürfte wenn Sie die oben zitierte Linkangabe aufmerksam gelesen haben, dem nichts im Wege stehen.
Besser wäre es allerdings Ihr Konzept einem großen deutschen Versicherungsmakler vorzustellen, der Ihnen dann das Geschäft plazieren könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfrum



Eine Gründung soll ohne einen Kooperationspartner erfolgen.
Unter dem angegebenen Link werden meine Fragen nicht beantwortet.
Es handelt sich bei den meinen Versicherungen nicht um die bereits bekannten Versicherungen sondern eher um Gagversicherungen die aber eine reale Auszahlung im Schadensfall vorsieht.
Es geht nun darum, rauszufinden ob dies in irgeneiner Art Anmeldepflichtig ist.

Ein kleines Beispiel für eine Versicherung.

Ich versichere Sie gegen einen Mückenstich und im Fall das Sie von einer Mücke gestochen werden, bekommen Sie eine vorher festgelegte Auszahlungsumme.

Bitte belächeln Sie meine Aussagen nicht, es ist eine wirklich ernstgemeinter Versuch meinem Ziel näher zu kommen.
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

@Gründer
Hier der weitere Verweislink http://www.bafin.de/gesetze/vag.htm#p1
dort § 5.
Alles was das Wort Versicherung in sich trägt unterliegt dem Bafin - natürlich auch den erlassenen Gesetzen.
Übrigens gibts immer noch den VVaG, der ist bei der Gründung um 5 Stellen leicht billiger zu haben.
Mit Einmannfirma, GmbH oder ähnlichem werden Sie keine Zulassung zum Geschäftsbetrieb erhalten, deswegen auch meine zunächst gestellte Frage nach dem Ko Partner, der zwingend bei einer Neugründung vorgeschrieben ist.
Frdl. Gruß
Wolfrum
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Gründer
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfrum hat folgendes geschrieben::
Übrigens gibts immer noch den VVaG, der ist bei der Gründung um 5 Stellen leicht billiger zu haben.
Mit Einmannfirma, GmbH oder ähnlichem werden Sie keine Zulassung zum Geschäftsbetrieb erhalten, deswegen auch meine zunächst gestellte Frage nach dem Ko Partner, der zwingend bei einer Neugründung vorgeschrieben ist.


Was ist eine VVaG ?
Ist eine VVag mit einer Einmannfirma realisierbar ?
Falle ich den wirklich bei solchen "Kleinigkeitenversicherungen" unter diese Gesetze ?

Da ich als Firma mit eine paar Helferleins Geschenkartikel vertreibe möchten ich unsere Gagversicherungen unbedint mit ins Programm nehmen, kennen Sie keine Möglichkeit dies ohne Gründung einer Versicherung zu tun ?
Ich kann gar nicht so richtig glauben das ich eine Versicherung dafür gründen muss.

Das Problem ist wahrscheinlich:

Unsere Urkunden dafür sollen ja auch Versicherungpolice heissen.
Es gibt eine Auszahlung im Schadesfall.




hmm. schwierig
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McLux
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 21
Wohnort: editiert. / Mod.

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gründer,

spätestens bei der Frage danach was das VVaG ist, sollte klar sein, dass Sie sich nocht sehr intensiv mit Versicherungen befasst haben.

Schildern Sie mir Ihr Konzept der Gagversicherung, schreibe Ihnen dann gerne ob oder ob nicht realisierbar. Wenn Sie nicht öffentlich mögen, dann unter [E-Mail anzeigen]

Sie Gründung der eigenen Versicherung sollten Sie wahrscheinlich direkt aus der engeren Auswahl ziehen.

Jedoch ist bei Versicherungen prinzipiell alles möglich bzgl. dem Risiko.

Gruß

McLux
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gründer

Ist ja nicht Neues - mit den Gagversicherungen - ob Mückenstich, Regen oder Benzinpreis oder...

Ob es wohl einen oder mehrere Gründe hat, warum all diese Unternehmen nicht Deutschand als Sitz haben? Sondern nur das vereinfachte Registrierungsverfahren als Unternehmen aus dem EWR-Raum bei der BaFin?

Schauen Sie sich doch einfach mal an, wie Ihre Mitbewerber aufgestellt und aufgebaut sind.
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Gründer
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das es sich dabei um einen Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit handelt ist mir auch klar.

Wieweit aber welche Gesetzt für mich gelten ist mir noch nichr klar.

Das konzept ist ziemlich offen erklärt worden, es sind Versicherungen die es noch nicht gibt, es sind lustige Gagversichrungen gegen allerei Blödsinn mit echter Auszahlung im Schadesfall.

Was fehlt noch ??


Von einer Gründung einer eigenen Versicherung würde ich gerne absehen, doch leider habe ich die Gesetze noch nicht gefunden in dennen steht, das ich dieses als Einzelfirma mit Gewerbescheineintrag "Internethandel" usw. darf !
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Gründer
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

mhmoeller hat folgendes geschrieben::
@ Gründer

Ist ja nicht Neues - mit den Gagversicherungen - ob Mückenstich, Regen oder Benzinpreis oder...

Ob es wohl einen oder mehrere Gründe hat, warum all diese Unternehmen nicht Deutschand als Sitz haben? Sondern nur das vereinfachte Registrierungsverfahren als Unternehmen aus dem EWR-Raum bei der BaFin?

Schauen Sie sich doch einfach mal an, wie Ihre Mitbewerber aufgestellt und aufgebaut sind.


Warum stellen Sie mir solche Fragen ? Ich bin hier und suche nach Hilfe, es mag sein das es einen Grund hat, dass diese Firmen ihren Sitz im Ausland haben.

Sicherlich ist es auch ein Weg die von Ihnen angesprochenen "Mitbewerber" anzuschauen, ich möchte aber nicht kopieren sonder habe meine eigenen Ideen. Ich denke auch nicht das diese auf Ihren Seiten eine Anleitung für mich bereitstellen werden.
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gründer

Sie haben die entsprechenden Gesetzesfundstellen genannt bekommen.

Sie haben Hinweis auf Mitbewerber bekommen. Die sollen Sie nicht kopieren. Aber wenn Sie eine Automobilproduktion eröffnen wollen, macht es halt Sinn eine AG als Betriebsform zu nutzen. Wenn Sie sich dann mal den Aufbau anderer AG ansehen sollen - heißt das, daß Sie den Golf nachbauen sollen? Einfach mal zwischen Form und Inhalt trennen.

Wir sind gerade selbst in einer Versicherungsgründung auf Beratungsseite involviert. Da sind bisher Rechts-, Übersetzungs- und Consultingkosten im mittleren fünfstelligen Bereich angefallen. Erwarten Sie, daß Sie das hier kostenlos bekommen?

Mit kopfschüttelnden Grüßen
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

@mhmoeller
Hallo
Sie sprechen mir aus der Seele.
Den Versicherungsfachwirt habe ich auch nicht geschenkt bekommen, wenn der User gruender schon nicht bereit ist, geeignete Hinweise anzunehmen, auf seine eigenen Ideen abzielt, sollte er sich überlegen wo er die Gründung eines Unternehmens, welches nicht nur aus einer Person besteht kostenlos erhält.
Vor vielen Jahren habe ich mal als Versicherungsmakler die Idee gehabt, Einkäufswägen und deren bezahlten Inhalt eines großen Handelsriesen auf dessen Parkplätzen gegen einfachen Diebstahl zu versichern.
Nachfrage bei Handelsriese und Verbrauchern riesig.
Akzeptanz bei VU - - - null.
Als gelernerter Versicherungsheini eingelesen, in die Gründung eines VU, zwei Mitarbeiter mit der Recherche über drei Monate beschäftigt, um dann festzustellen, das nötige Kleingeld im 7stelligen Bereich fehlt.

Gründer eine Frage, glauben Sie, daß Ihre Police vertrieben wird ?
Nachdenklicher Gruß
Wolfrum
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Gründer
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrieb wird von mir selber gemacht und bedenken gibt es dabei keine.

Ich möchte nochmals erwähnen das es sich um Gagversicherungen handelt die eigentlich nur der supergag auf jeder Party sein sollen.

Meine Frage ist doch nur: Bbenötigt das ganze überhaupt eine Versicherungsgründung.

SORRY das ich dachte hier wären ein paar schlaue Menachen die mal schnell sagen:

Ab den un den Vorrausetzungen brauchts eine eigene Versicherungfirma !
Hatte mir fast schon gedacht das solche Antworten dabei rauskommen.
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mhmoeller
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gründer

Wenn es auch manchmal den Anschein hat, Deutschland ist keine Bananenrepublik.

Wenn Sie hier was machen wollen, das Versicherung heißt, dann gelten für Sie die gleichen Spielregeln wie für alle anderen auch.

Wenn Sie das nicht wollen, machen Sie keine Versicherung oder suchen sich ein Firmendomizil, das weniger bürokratisch als Deutschland ist - und sehen dann zu, daß Sie eine BaFin-Registrierung anstelle der Zulassung bekommen.

Es ist völlig egal, ob Sie einen Lebensversicherungskonzern, die günstigste Autohaftpflichtversicherung oder eine Versicherung gegen Löcher in den Socken anbieten wollen - sobald das Ding Versicherung heißt, fällt es unter die Versicherungsaufsicht.
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Gründer
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Na da ist sie doch, ganau die Antwort die ich gesucht habe.
Es fällt also unter die Versicherungaufsicht !!!!

Wie ist den, wenn ich es Absicherung nennen würde. Eie Absicherung gegen ....

Ginge das ?
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

@gründer
Was wollen Sie denn absichern ?
Sie können es nennen wie Sie wollen, Sie kommen nicht umhin eine Versicherung gemäß den Gesetzen der BRD, in Bälde der EU anzumelden, dort zu registrieren und nach deren Vorschriften zu handeln.
Außer Sie legen hier Ihre Bedingungen zum Spaß gegen Mückenstiche vor.
Wolfrum
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Gründer
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2005 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfrum hat folgendes geschrieben::
@gründer
Was wollen Sie denn absichern ?
Sie können es nennen wie Sie wollen, Sie kommen nicht umhin eine Versicherung gemäß den Gesetzen der BRD, in Bälde der EU anzumelden, dort zu registrieren und nach deren Vorschriften zu handeln.
Außer Sie legen hier Ihre Bedingungen zum Spaß gegen Mückenstiche vor.
Wolfrum



Ich habe im Netz ein Beispiel gefunden

http://www.hullberry.com/ng/p-lo-d.php3?coop=

So etwa in dieser Art sind meine Vorstellungen ! Wäre das realisierbar ohne eine Versicherungsgeselschaft zu gründen ?
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 8:20    Titel: Antworten mit Zitat

@gründer
Das Bafin ist bereits im Prüfungsverfahren gegen diesen Anbieter, ob er für Deutschland eine Zulassung benötigt.
Auf dieser Seite wird zweifelsfrei und eindeutig VN in der BRD beworben.
In diesem Fall ist auch über Internet beworben die Rechtlage klar, Zulassung mit allen Erforderlichkeiten benötigt.
Persönlich würde ich mich nicht dazu hergeben ein derartiges Konstrukt zu wählen um nach einer Zeit X den Geschäftsbetrieb vom Bafin entzogen zu bekommen mit allen rechtlichen Kosequenzen, wäre mir zu teuer.
Mfg
Wolfrum
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mhmoeller
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Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 9:35    Titel: Antworten mit Zitat

@ wolfrum

Nicht so voreilig bitte

Hullberry ist bei der BaFin registriert:

Zitat:
Namensänderung

Das niederländische Versicherungsunternehmen, das zum Dienstleistungsverkehr in
Deutschland mit der Register-Nr. 7691 gemeldet ist

Sir Huckleberry Prize Indemnity Company

hat seine Firma in

Hullberry Insurance Company
Onderlinge Waarborgmaatschappij U.A.
Keizersgracht 62
NL-1015 CS Amsterdam

geändert.

VA 31 -VU 7691- 2/04


Quelle: http://www.bafin.de/verbafin/2004/august/verbafin_04_08.pdf (Seite 13)
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo mhmoeller
Irrtum (grs) nach Rücksprache mit ...., Bafin ist bereits am Prüfen ob hier die Zulassungsvoraussetzungen tatsächlich gegeben sind.
Wie aussieht wird diese Firma durch eine Einmannfirma als Makler eines anderen Unternnehmens geführt.
Erste Nachfragen lassen darauf schliessen.
Gruß
Wolfrum
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