Verfasst am: 2.Jun 2003 9:53 Titel: Versicherungen: Kein Schutz bei Verzug
Wer vergisst, seine Versicherungsbeiträge zu zahlen, verliert seinen Versicherungsschutz.
Hat die Versicherung ordnungsgemäss im Mahnschreiben auf diese drastische Konsequenz hingewiesen, muss der Kunde im Schadensfall selbst zahlen. Darauf macht der "Finanztest" aufmerksam.
Wichtig kann diese Klausel für Verbraucher werden, deren Haus oder Wohnung für eine Weile leer steht.
Bleiben Versicherungsrechnungen in der Urlaubszeit offen und platzt beispielsweise genau in dieser Zeit der Wasserschlauch der Spülmaschine, muss der Versicher nicht einspringen...
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