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Ver(un)sichert? Wer braucht welche Versicherungen?

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berger-finanz
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2006 14:44    Titel: Ver(un)sichert? Wer braucht welche Versicherungen? Antworten mit Zitat

Beitragsreihe: WER braucht WELCHE Versicherungen?
Informationen zu wichtigen Versicherungen in zwangloser Reihenfolge.

Teil I
Übersicht: Wer braucht was?

(Bauherren-, KfZ- u.a. Versicherungen werden hier zunächst nicht betrachtet)

Lebensphase / Personengruppen:
- Studenten & Berufsanfänger
- jüngere Pare ohne Kind
- Paare mit Kindern
- Rentner & Pensionäre


Versicherungen:
- private Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Berufsunfäigkeitsversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Hausratversicherung
- Rechtsschutzversicherung

_____________________________________________________________

private Haftpflichtversicherung
**** unverzichtbar für: Studenten & Berufsanfänger, jüngere Paare ohne Kind, Paare mit Kindern, Rentner & Pensionäre

Krankenversicherung
**** unverzichtbar für: Studenten & Berufsanfänger, jüngere Paare ohne Kind, Paare mit Kindern, Rentner & Pensionäre

Berufsunfähigkeitsversicherung
**** unverzichtbar für: Studenten & Berufsanfänger, jüngere Paare ohne Kind, Paare mit Kindern
* überflüssig für: Rentner & Pensionäre

Risiko-Lebensversicherung
**** unverzichtbar für: Paare mit Kindern
*** wichtig für: jüngere Paare ohne Kind
* überflüssig für: Studenten & Berufsanfänger, Rentner & Pensionäre

Unfallversicherung
**** unverzichtbar für: Paare mit Kindern
***wichtig für: Studenten & Berufsanfänger, jüngere Paare ohne Kind, Rentner & Pensionäre

Hausratversicherung
*** wichtig für: Studenten & Berufsanfänger, jüngere Paare ohne Kind, Paare mit Kindern, Rentner & Pensionäre

Rechtsschutzversicherung
** ggf. sinnvoll, weniger wichtig für: Studenten & Berufsanfänger, jüngere Paare ohne Kind, Paare mit Kindern, Rentner & Pensionäre
_____________________________________________________________

aktuell: Zusammenfassung für Auszubildende / Berufsanfänger

**** unverzichtbar: private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung
*** wichtig: Unfallversicherung, Hausratversicherung (wenn eigene Bude)
** ggf. sinnvoll, weniger wichtig: Rechtschutzversicherung
* überflüssig: Risiko-Lebensversicherung
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Serie wird fortgesetzt
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berger-finanz
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2006 21:02    Titel: Teil II "Wer braucht welche Versicherungen?" Antworten mit Zitat

Beitragsreihe: WER braucht WELCHE Versicherungen?
Informationen zu wichtigen Versicherungen in zwangloser Reihenfolge.

Teil II
BU - Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit...
...ist keine Frage des Berufs. Sie kann jeden treffen! Und jeder kann individuell Vorsorge treffen.

_____________________________________________________________

Wichtige Notiz für Berufsanfänger und deren Eltern:
Am 1. August war es wieder soweit: Die jungen Erwachsenen begannen Ihre Berufsausbildung. Damit kommt viel Neues auf sie zu. Plötzlich erreicht Sie auch das Thema "Versicherungen".
Damit Sie notwendige Versicherungen rasch einordnen können, sind sie nach Prioritäten gekennzeichnet (siehe Teil I).

Durch schwere Krankheit oder einen schweren Unfall können auch schon Auszubildende berufsunfähig werden. Trotzdem muss Ihr Lebensunterhalt gesichert werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb eine unverzichtbare Versicherung, denn einen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben Sie erst, wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge an die Sozialversicherung gezahlt haben. Doch die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch danach bei Weitem nicht ausreichend.
_____________________________________________________________

Ab 02.01.2001 wurde bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der gesetzliche Versorgungsumfang deutlich gesenkt. Bei eingeschränkter Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erhalten die nach dem 01.01.1961 Geborenen statt der früheren Berufsunfähigkeitsrente nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Diese fällt deutlich geringer aus und richtet sich danach, ob Sie noch in der Lage sind, einige Stunden täglich zu arbeiten. Nur vor dem 01.01.1961 Geborene erhalten eine (geringe) Berufsunfähigkeitsrente.

_____________________________________________________________

Das ist Ihre gesetzliche Absicherung:
• Nur, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente
• Wenn Sie zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, halbiert sich die Rente
• ab 6 Stunden Arbeitsfähigkeit erhalten Sie gar keine Rente
• Ihre berufliche Qualifikation wird bei der Beurteilung nicht berücksichtigt, sondern nur die Arbeitsfähigkeit für irgendeine Tätigkeit.

Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer und Selbständige:
erhalten meist gar keine Leistungen.


_____________________________________________________________

Was bringt Ihnen eine private BU-Versicherung?

Eine BU - Berufsunfähigkeitsversicherung schließt im Falle eines Falles die Lücke zwischen Ihrem vormaligen Nettoverdienst und der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (meistens ab 50 %) berufsunfähig werden, also Ihren Beruf "auf Dauer" nicht mehr ausüben können, zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.
Unser Tipp: Versicherungsschutz unbedingt vereinbaren, solange Sie noch kerngesund sind, denn schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen.

_____________________________________________________________

Wie ist die Arbeitskraft durch die GRV (Gesetzliche Rentenversicherung) abgesichert?
Eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt rund 32 % des letzten Bruttoeinkommens.

Beispiel: Mann, 30 Jahre, Steuerkl. III, 1 Kind, 2.557 € brutto  1.832 € netto

Die volle Erwerbsminderungsrente:
835 €
Die Lücke
zum Netto beträgt somit:
997 €
…und das dann bis zum 65.Lebensjahr (bald 67.LJ)

_____________________________________________________________

Häufigste Ursachen für Berufsunfähigkeit:

24% Rücken, Gelenke
21% Herz, Kreislauf
16% Psychische Erkrankungen
15% Krebs
10% Unfälle
05% Atmungsorgane
04% Stoffwechsel, Verdauung
05% Sonstige

_____________________________________________________________

BU separat oder kombiniert?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbständiger Vertrag oder in Kombination mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
Wir raten jedoch von solchen Kombiprodukten ab, weil der Markt separate Verträge günstiger anbietet. Wollen Sie z.B. den Teil Risio-LV kündigen, sind Sie die BU auch los und müssten mit höherem Alter teurer neu abschließen. Deshalb immer eine separate BU-Versicherung wählen.

Achten Sie genau auf die Versicherungsbedingungen!
Die sind nämlich von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich.

_____________________________________________________________


Folgende Konditionen sollten in den Bedingungen enthalten sein:

- Verzicht auf die abstrakte Verweisung:
Der Versicherer sollte bei Berufsunfähigkeit darauf verzichten, den Kunden auf andere Berufe zu verweisen. Das Thema ist zwar wichtig, darf aber auch nicht übertrieben bewertet werden. Eine Verweisung ist nur dann möglich, wenn der Verweisungsberuf aufgrund der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung (insbesondere Gehalt) mit dem bisherigen vergleichbar ist. So könnte man einen Arzt, Juristen oder Kaufmann nie in den Beruf eines Pförtners verweisen.

- 6-Monats-Prognose:
Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Mediziner, idealerweise ein Arzt Ihres Vertrauens, die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert. Schlechtere Bedingungen sehen hier einen Zeitraum von drei Jahren vor. Hier könnten sich Ärzte unter Umständen schwer tun, eine Prognose über drei Jahre zu geben.

- Erklärung der Leistungspflicht:
Verbindlich innerhalb von 5 Wochen

- Anerkennung ab Beginn:
Falls sich nicht sofort feststellen lässt, ob ein Patient berufsunfähig bleibt, warten die Versicherer zunächst sechs Monate mit der Rentenzahlung. Sobald weitere Berufsunfähigkeit attestiert wird, wird rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt. Es geht hier immerhin um die Zahlung von sechs Monaten zusätzlich.

- Rückwirkende Leistung:
Wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit verspätet meldet, sollte der Versicherer auch rückwirkend leisten. Gut sind Bedingungen, die eine rückwirkende Leistung bis zu drei Jahren vorsehen.

- Rücktrittsrecht maximal fünf Jahre:
Der Versicherer sollte maximal fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten können, wenn der Kunde seine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht (falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen) verletzt hat.

- Verzicht auf § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes:
Der Versicherer sollte darauf verzichten, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, nämlich die Beiträge zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt hat.

- weltweiter Versicherungsschutz - auch bei Verzug ins Ausland.

- Erhöhung des Versicherungsschutzes oder Verlängerung der Versicherungsdauer bei bestimmten Ereignissen (wie Heirat oder Geburt eines Kindes) ohne erneute Gesundheitsprüfung Nachversicherungsrecht).

_____________________________________________________________

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei den meisten Anbietern gibt es 4 Berufsgruppen. Die Zuordnung zu einer Berufsgruppe erfolgt über die zu Versicherungsbeginn ausgeübte Tätigkeit.

• A Hochqualifizierte Tätigkeit mit unterdurchschnittlichem BU-Risiko
(z.B.: Apotheker, Anwalt, Ingenieur)
• B Kaufmännische, administrative Tätigkeit und/oder geringer Anteil an körperlicher Arbeit
(z.B.: Bankkaufmann, Kindergärtnerin, Verkäufer)
• C Körperliche Tätigkeit und/oder leicht erhöhtes BU-Risiko
(z.B.: Brauer, Friseur, Koch)
• D Schwere körperliche Tätigkeit, hohe Unfallgefahr od. sonst. stark erhöhtes BU-Risiko
(z.B.: Bäcker, Dachdecker, Tiefbauer)


Je nach zutreffender Berufsgruppe, der vereinbarten monatlichen BU-Rente, des Eintrittsalters, Geschlechts und der Laufzeit - wird der Monatsbeitrag ermittelt. Der Zahlbeitrag beträgt oft deutlich weniger, wenn der Kunde durch Sofortverrechnung am Überschuß beteiligt wird.

_____________________________________________________________


Sonstige Hinweise:

Sie können Ihre Arbeitskraft mit der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern und eine monatliche Rente aus ihr erhalten, wenn Sie Ihren Beruf durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Kombinationen mit kapitalbildenden Versicherungen wie Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen sind nicht empfehlenswert. Denn: Kann der Beitrag nicht gezahlt werden oder will der Versicherungsnehmer die Kapitallebensversicherung kündigen, ist der wichtige BU-Versicherungsschutz gefährdet. Der Sparanteil der KLV kann nicht reduziert werden, die BUZ kann nicht allein weitergeführt werden. Der Versicherte müsste sich anderweitig um Versicherungsschutz bemühen. Ein Neuabschluss könnte aber wegen inzwischen aufgetretener Erkrankungen nicht mehr möglich sein und wegen inzwischen fortgeschrittenem Alters würde das auch viel teurer werden.

Die BU-Versicherung sollte möglichst früh und bei guter Gesundheit abgeschlossen werden (ab dem 15. Lebensjahr möglich). Erkrankungen erschweren die Annahme des Antrages, führen eventuell sogar zur Ablehnung. Außerdem bedeutet der frühe Einstieg niedrige Beiträge.
Die Vertragslaufzeit sollte bis zum individuellen Renteneintritt festgelegt werden.

Die erforderliche Höhe der Berufsunfähigkeitsrente setzt sich zusammen aus monatlichen Ausgaben (Lebensunterhalt, Versicherungen, Sparen usw.) abzüglich aller Einkünfte, die nicht aus dem Arbeitseinkommen stammen. Bitte kalkulieren Sie nicht zu knapp. Um die Inflationsrate auszugleichen, ist der Einschluss einer Dynamik sinnvoll. Dadurch erhöht sich jährlich die Versicherungssumme, allerdings auch der Beitrag.

Beamte sollten beachten: Nach dem Bundesbeamtengesetz ist ein Beamter dienstunfähig und wird in den Ruhestand versetzt, wenn er wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen mangelnder körperlicher und geistiger Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Dienstunfähigkeit besteht auch, wenn der Beamte innerhalb von sechs Monaten drei Monate krank war und keine Aussicht besteht, dass er in den nächsten sechs Monaten wieder voll gesund wird. Auf Grund der Regelung kann ein Beamter zwar dienstunfähig sein, was allerdings nicht in jedem Fall mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Sollte generell bei Versetzung in den Ruhestand wegen einer Dienstunfähigkeit eine Leistung aus der BU gewünscht sein, kann dies über die zusätzliche Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert werden.

Versicherte "ohne Beruf" wie Schüler, Auszubildende, Studenten, aber auch Hausfrauen/-männer können meist zunächst nur gegen Erwerbsunfähigkeit versichert werden. Der Versicherte darf keiner Tätigkeit mehr nachgehen können, um die Rente zu erhalten. Der angestrebte Beruf spielt keine Rolle. Spätestens bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit wird dann automatisch umgestellt auf Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit.
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Quellen: BdV und eigene

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trader55
Gast





BeitragVerfasst am: 12.Aug 2006 14:35    Titel: BU bei Studenten Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich bin Student und ich will mich eigentlich auch BU versichern. Leider habe ich bislang keine Versicherung gefunden, die das macht, zumindest nicht zu brauchbaren Konditionen. Und es hilft mir nichts, wenn ich eine Versicherung habe, die mir im Fall der Fälle 1000€ im Monat bezahlt, da kann ich auch zum Sozialamt gehen.
Der Witz ist, daß es noch schwerer wird, wenn man versucht, einen Versicher zu finden, der die monatlichen Auszahlungen bei Eintreten des Versicherungsfalles jedes Jahr um die Inflationsrate erhöht.
Ich bin jetzt Mitte 20; wenn ich sowas abschließe, und in 20 Jahren tritt der VF ein, was sind dann noch X€?
Kennen Sie vielleicht Versicherer, die etwas flexibler sind ?

Mit freundlichen Grüßen,

Trader55
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2006 9:23    Titel: BU-für Studenten Antworten mit Zitat

@trader55,

um Ihnen eine konkret auf Ihre Person zutreffende Auskunft geben zu können, benötige ich detaillierte Angaben zur Person und zu Ihren Absicherungswünschen. Dazu können Sie gern sich ausserhalb des Forums an mich wenden (siehe Anfrage auf meiner Homepage oder direkt per E-Mail-Kontakt).
_____________________________________________________________

Nachstehend allgemein zutreffendes für Studenten:
- Studenten sind grundsätzlich BU vesicherbar,
- Studenten der Fachrichtungen "Kunst, Sport und Musik" sind oft nicht versicherbar.
- max. mögliche monatliche Rente: 1.000 €, also 12.000€ im Jahr

Auszüge aus Antrag/Vertragsbedingungen einer "hervorragenden" BU-Versicherung:
Antrag (Optionen der dynamische Beitragsanpassung:
[X] frei zu vereinbarende Dynamik (5-10%)
[X] Inflationsausgleich (jährliche Anpasung erfolgt gem. Verbraucherpreisindex d. stat. Bundesamtes, jedoch mind. 1%)
[X] keine Dynamik

Vertragsbedingungen (Besondere Vereinbarung für Studenten)
Abweichend von (§ ? Abs. ?) wird für die Feststellung eines Leistungsanspruchs von Studenten das Mindestanforderungsprofil des Berufes zu Grunde gelegt, der dem angestrebten Studienabschluss
entspricht. Können mit dem Studienabschluss verschiedene Berufe ausgeübt werden, erfolgt die Feststellung eines Leistungsanspruchs auf der Grundlage beruflicher Anforderungen mit hohen geistig-mentalen Ansprüchen und mit überwiegend an einem festem Arbeitsplatz auszuübenden geringen bis leichten körperlichen Tätigkeiten. Der Verzicht auf die Anwendung der abstrakten Verweisung nach Absatz ? gilt als nicht vereinbart. Ebenso können die Vertragsoptionen nach § ? dieser Bedingungen während der Studienzeit nicht ausgeübt werden. Diese Regelungen gelten ab Studienbeginn für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich eines von der Regelstudienzeit abhängigen Zeitraums (höchstens zuzüglich zwei Jahre) bzw. bis zur Aufnahme eines Berufes der versicherten Person.
Nach Beendigung des Studiums bzw. nach Berufsaufnahme der versicherten Person, gelten für die Feststellung des Leistungsanspruchs die Bestimmungen des § ? Abs. ? und ? sowie die Möglichkeiten
zur Ausübung von Vertragsoptionen nach § ? als uneingeschränkt vereinbart.
_____________________________________________________________

§ ? Optionen während der Vertragsdauer
Nachversicherungsoption
(1) Nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben Sie als Versicherungsnehmer in der Gestaltung flexibel. Sie können den Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit den zukünftigen
privaten und beruflichen Entwicklungen anpassen. Sie haben das Recht, den bestehenden Berufsunfähigkeitsschutz auf Antrag ohne erneute Gesundheitsprüfung bei folgenden Anlässen oder Ereignissen zu erhöhen:
a) Geburt eines Kindes oder Adoption eines minderjährigen Kindes;
b) Heirat;
c) erfolgreicher Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums oder einer Berufsausbildung;
d) erstmaliger Wechsel in die berufliche Selbständigkeit (Hauptberuf) in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
e) Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbständigen und Handwerkern;
f) laufende Einkommenserhöhung von mindestens 20 Prozent des bisherigen Bruttojahreseinkommen innerhalb eines Jahres aus nichtselbständiger Tätigkeit, bei selbständiger Tätigkeit muss die Einkommenssteigerung über mindestens sechs Monate belegbar sein;
g) beruflicher Aufstieg/Beförderung (z. B. Abschluss der Meisterprüfung, Erlangung der Prokura);
h) Aufnahme eines Kammerberufs;
i) Ehescheidung, sofern die Ehe mindestens zwölf Monate bestand;
j) Einkommenserhöhung, die erstmals zum Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung führt;
k) Wegfall oder Reduzierung (mind. 25 Prozent) der betrieblichen Alterversorgung;
l) Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie.

(2) Für die oben genannten Anlässe oder Ereignisse gelten folgende Voraussetzungen:
a) Die versicherte Person muss persönlich betroffen sein und uns innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Veränderung einen geeigneten Nachweis (z. B. Urkunden oder amtliche Bestätigungen)
vorlegen;
b) die versicherte Person darf bei Eintritt des Ereignisses nicht bereits berufsunfähig sein und es darf
kein Antrag auf Leistung wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt worden sein;
c) die versicherte Person darf bei Eintritt des Ereignisses das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
d) die Erhöhungen der versicherten Jahresrente dürfen insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der bei Vertragsabschluss versicherten Jahresrente betragen. Ebenso darf durch die Erhöhung die bei uns
versicherte Gesamtjahresrente den Betrag von 30.000 EUR nicht übersteigen;
e) die von der versicherten Person möglicherweise bezogenen gesamten Berufs- und Erwerbsminderungsrenten bei privaten Versicherern müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen
stehen, d. h. die im Falle der Berufsunfähigkeit zu zahlende Gesamtrente darf nicht höher als 70 Prozent des letzten Bruttojahreseinkommens der versicherten Person sein. Auf unsere Nachfrage ist uns ein Nachweis über das letzte Jahreseinkommen zu erbringen.
_____________________________________________________________
(Die ? wurden von mir aus Wettbewerbsgründen eingefügt)
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 14.Aug 2006 14:22    Titel: Korrektur zu Teil I Antworten mit Zitat

Sorry, hat sich doch im Teil I ein Druckfehler eingeschlichen.
anstelle:
Zitat:
aktuell: Zusammenfassung für Auszubildende / Berufsanfänger
**** unverzichtbar: private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung .................. <-- da fehlt was !
*** wichtig: Unfallversicherung, Hausratversicherung (wenn eigene Bude)
** ggf. sinnvoll, weniger wichtig: Rechtschutzversicherung
* überflüssig: Risiko-Lebensversicherung

muß es richtig heißen und nach Wertigkeit geordnet:

aktuell: Zusammenfassung für Auszubildende / Berufsanfänger
**** unverzichtbar: private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
*** wichtig: Unfallversicherung, Hausratversicherung (wenn eigene Bude)
** ggf. sinnvoll, weniger wichtig: Rechtschutzversicherung
* überflüssig: Risiko-Lebensversicherung
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 17.Aug 2006 20:10    Titel: Teil III: "Wer braucht welche Versicherungen?" Antworten mit Zitat

Beitragsreihe: WER braucht WELCHE Versicherungen?
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Teil III
PHV - Private Haftpflichtversicherung

BGB, § 823, Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
_____________________________________________________________


Im Folgenden habe ich versucht, die m.E. wichtigsten Informationen über die PHV aufzuzeigen. Das gesamte Thema ist jedoch zu umfangreich, als dass hier alles vollständig hätte beschrieben werden können. Der Beitrag ist als allgemeine Information zu sehen, keinesfalls als Rechtsberatung.
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Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?

Nun, Multimillionäre brauchen wahrscheinlich keine. Alle anderen brauchen eine Haftpflichtversicherung, Familien und Singles, Junge und Alte. Zwar kann Sie Niemand zwingen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, denn Sie ist eine freiwillige Versicherung – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht. Wenn Sie jedoch im Schadensfalle keine private Haftpflichtversicherung haben, kann dies Ihr Leben und das Ihrer Familie ruinieren.
Für jeden selbst verursachten Schaden haften Sie unbegrenzt. Ist die Gesundheit oder das Leben eines Menschen betroffen, kann das in die Millionen gehen - und Sie bezahlen womöglich ein Leben lang. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie umfassend: ob als Privatperson oder Angehöriger des Öffentlichen Dienstes, ob als Tierhalter oder Eigentümer von Surfbrettern.
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Wann muss man eigentlich zahlen und bis zu welcher Höhe?

Immer dann, wenn man für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, muss man den entstandenen Schaden ersetzen, muss man zahlen. Vorsatz oder Fahrlässigkeit spielen dabei keine Rolle.

Für Eltern gilt außerdem: Sie haften bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder, allerdings:
Schäden, die Kinder bis 7 Jahre anrichten, müssen nur dann von den Eltern ersetzt werden, wenn sie ihre Kinder unzureichend beaufsichtigt haben, was in den meisten Fällen kaum nachzuweisen ist, es sei denn, sie lassen ihr kleines Kind über Stunden allein an der Straße. Seit 01.08.2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, sogar erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres verantwortlich.

Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Privat-Haftpflicht-Versicherung beinhaltet auch eine Teil-Rechtsschutz-Versicherung. Sie bezahlt nicht nur berechtigte Schaden-Forderungen, sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Notfalls bis zum Gericht, wenn der Geschädigte trotzdem klagt.

Wenn also beispielsweise ein neunjähriger Junge seinem Ball nachläuft und dadurch einen Autounfall verursacht, ist er für den Schaden, den der Autofahrer zum Beispiel an seinem Auto erleidet, nicht haftbar zu machen. Die Haftpflichtversicherung muss folglich auch nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen sogar die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen die Kinder oder deren Eltern.
Der Geschädigte geht leer aus (so wollen es Gesetz und Rechtsprechung).


Die Höhe des Schadenersatzes kennt keine Grenzen. Ob es nur ein paar Tausend Euro sind oder Millionen. Sie müssen den Schaden ersetzen – und wenn Sie wirtschaftlich daran zugrunde gehen. Das geht so weit, dass man Ihr Einkommen solange bis auf das Existenzminimum pfändet, bis der Schaden ersetzt ist – unter Umständen ein Leben lang.
Trotz dieses hohen Risikos sind Millionen Deutsche immer noch nicht Haftpflicht versichert !
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Für welche berechtigten Schadenersatzansprüche tritt die PHV ein?

Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich.

Definition der Schadensarten
Personenschäden: Schäden an Leib und Seele
Bei Personenschäden werden die Gesundheitskosten, die Rehabilitation und eventuell lebenslange Renten an das (die) Opfer gezahlt.

Sachschäden: Schäden an Hab und Gut
Bei Sachschäden wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache bezahlt. Bei Neuanschaffungen muss sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen. Durch den Gebrauch einer Sache findet eine Abnutzung statt. Der Wert sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte ersetzt.
Prinzip: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall. So kann es passieren, dass ein Geschädigter für die beschädigte Sache etwas Neues kaufen muss, und dass er dann aus eigener Tasche etwas zuzahlen muss.

Besonderheit: Mietsachschäden
Schäden am Eigentum des Vermieters. Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sollten Sie unbedingt darauf achten, dass in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung "Mietsachschaden" mit eingeschlossen ist.

Vermögensschäden: Schäden am Vermögen
Bei Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personenschadens sind, zahlt die Haftpflicht-Versicherung Geld in Höhe des entstandenen, nachweisbaren Schadens.

Beispiel: Durch die Schuld des Versicherten brennt das Geschäft des Geschädigten ab. Dem Geschädigten entgeht wegen der Zerstörung seines Ladens Gewinn. Dieser Vermögensschaden wird bezahlt, jedoch maximal bis zur vertraglich vereinbarten Höchstgrenze. Nicht Folge eines Personenschadens meint hier: Wenn z.B. der Ladenbesitzer (nur) als Person zu Schaden käme, und daher ausfiel, also das Geschäft nicht oder nur eingeschränkt weiterführen könnte, dann würde der dadurch entstehende Vermögensschaden nicht bezahlt. Der Schaden entstand nicht unmittelbar am Vermögen sondern als Folge des Personenschadens. So hart können die Versicherungsbedingungen sein.
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Wer ist versichert?

Die Privat-Haftpflicht-Versicherung sichert Familien oder Singles vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die sie Dritten zufügen und für die sie nach dem Gesetz verantwortlich sind.

In der Familien-Versicherung sind Ehepartner und Kinder gemeinsam versichert.
Die Mitversicherung der Kinder ist aber nicht grenzenlos. Als Grundsatz gilt: Bis zum Ende der Schul- und der ersten Berufs-Ausbildung sind sie in der elterlichen Police versichert. Danach müssen die jungen Erwachsenen sich selbst versichern.
Paare ohne Trauschein können bei vielen Gesellschaften (nicht bei allen) ebenfalls in einer Police versichert sein. Das Zusammenleben muss der Gesellschaft aber vor Eintritt eines Schadenfalles mitgeteilt und nachgewiesen worden sein (eingetragene Lebensgemeinschaft).

Sind Tiere mitversichert?
Schäden, die bestimmte Haustiere bei Dritten anrichten können (z.B. Katzen, Meerschweinchen, Vögel) sind mitversichert. Hunde und Pferde dagegen nicht. Für letztere gibt es eine eigene Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung. Bei einigen Anbietern können Sie die Tierhalterhaftpflicht für Hunde und/oder Pferde gegen einen Zusatzbeitrag mit einschließen.
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Wann zahlt die PHV, wann nicht?

Was versichert ist und was nicht hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die wiederum von Gesellschaft zu Gesellschaft stark unterschiedlich sind. Jede Versicherungs-Gesellschaft hat eigene Versicherungsbedingungen mit eigenen Ausschlussklauseln oder Einschlussklauseln. Für die meisten Schadenfälle ist die Leistung identisch, aber es gibt immer mehr Unterschiede zwischen den Policen der Anbieter.

Sogenannte "Einfirmen-Vertreter", also Vertreter, die nur für eine Versicherungs-Gesellschaft verkaufen - können Ihnen nicht wirklich helfen. Denn wer bei Gesellschaft A seine Brötchen verdient, wird Ihnen wohl kaum empfehlen: "Gehen Sie zu Gesellschaft B, die bieten mehr oder besseren Versicherungsschutz." Da hilft nur: Kleingedrucktes selber sehr genau lesen und/oder einen unabhängigen Berater zu Rate zu ziehen.

Die PHV zahlt nicht, wenn Sie nach dem Gesetz nicht verantwortlich sind. Hier vertritt die Versicherung jedoch Ihre Rechte gegenüber dem Anspruchsteller.
Sie zahlt aber auch bei berechtigten Ansprüchen des Geschädigten nicht, wenn ein verursachter Schaden nicht versichert war.

Mit der PHV nicht versichert sind:
- Schäden im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs. Dafür ist die KFZ-Haftpflicht-Versicherung zuständig.
- vorsätzlich begangene Schäden,
- Schäden, die man einem mitversicherten Angehörigen zufügt (Bsp. Kind beschädigt Papas Brille),
- Bußgelder und Geldstrafen des Staates,
- Geliehene oder gemietete Sachen (es sei denn, in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen),
- alles, was sonst noch lt. Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurde

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Wo liegen die Höchstgrenzen für Entschädigungen?

Auch hier gibt es gravierende Unterschiede zwischen den angebotenen Policen. Manche Gesellschaften bieten mehrere Varianten an. Je höher die maximalen Versicherungssummen (Deckungssummen) vereinbart werden, desto höher die Prämie. Empfehlungen dazu zu geben, ist schwer. Vielleicht sollten Sie nicht zu sparsam sein. Allgemein reichen 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 5 Mio. € oder gar 10 Mio. € sind natürlich besser. Wenn Sie zur Miete wohnen, ist die Mitversicherung von Mietsachschäden in ausreichender Höhe sinnvoll. Vermögensschäden sollten auf jeden Fall mit versichert sein, und nicht zu knapp.
Gezahlt wird im Versicherungsfalle immer nur bis zu den vertraglich vereinbarten Höchstgrenzen.
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Mogelpackung: Verbilligte Policen

Um Kunden anzulocken, werden jungen Leuten (zum Beispiel bis 25 Jahre) oft verbilligte Policen offeriert. Das sind meist Angebote von Versicherungsgesellschaften, die nicht zu den preisgünstigen Anbietern zählen. Eine derart verbilligte Police kann trotzdem teurer sein als die "Normal-Police" einer anderen, günstigeren Versicherungsgesellschaft. Insbesondere gilt dies nach dem Wegfall des Verbilligungsgrundes: Jugendlicher bis 25 Jahre. Die Normalprämien können dann zu den teuersten des Marktes gehören. Aus bekanntem Trägheitsverhalten checkt das kaum Einer und zahlt brav weiter – den teureren Beitrag.
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Gibt es echte "Verbilligungen"?

Ja, wie für fast alle Versicherungen bekommen´s Beamte bei vielen Anbietern billiger. Auch Vereinsmitglieder können (als sogenannte Gruppenversicherte) bestimmte Versicherungen günstiger erhalten. Ggf. gibt es "rabattierte" Policen, wo aber auch die Leistungen im Schadensfall eingeschränkt sind – diese taugen daher nichts.
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Sonstige Einschlüsse, Extrapolicen

Beamte, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Lehrer können gegen einen geringen Zuschlag die Dienst- bzw. Amtshaftpflicht in die private Haftpflichtversicherung mit einschließen, ebenso erhöhtes Risiko wegen Verlustes fremder Schlüssel, Vermögensschaden usw.
Von Gesellschaft zu Gesellschaft gibt es vielfältige Ergänzungsmöglichkeiten (Jagd-, Sportversicherungen u.a.) – zu extra Prämien oder Aufpreis zur allgemeinen Police, versteht sich.
Daneben gibt es gesonderte Haftpflichtversicherungen auch für: Gastwirte, Haus- und Grundbesitzer, Betriebe, Öltanks, Hunde- und Pferdebesitzer, und, und, und…, alle hier zu behandeln, würde den Rahmen sprengen.
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Wie kann man die Leistungen von Anbietern vergleichen?

Wie bereits weiter oben erwähnt sind die Grundleistungen, Einschlüsse und Ausschlüsse unter den Gesellschaften stark unterschiedlich. Wir empfehlen, die Prämie für die gewünschte Grunddeckung nach AHB (Allgemeine Haftpflicht-Bedingungen) zu vergleichen (Grunddeckung z.B. 3Mio. €, 6 Mio. oder 10 Mio. €. Sehr wichtig, auch auf die lt. "Finanztest" empfohlenen Erweiterungen zu achten. Sind diese überhaupt eingeschlossen und wenn ja: ohne Beitrag inklusive oder was kosten sie extra an Prämie?
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Unsere Empfehlung für einen Vergleich der Anbieter

Grunddeckung nach AHB, 3 Mio. €, Prämie (Personen- und Sachschäden pauschal) = … €
Grunddeckung nach AHB, 6 Mio. €, Prämie (Personen- und Sachschäden pauschal) = … €
Grunddeckung nach AHB, 10 Mio. €, Prämie (Personen- und Sachschäden pauschal) = … €

Vermögensschäden: im Rahmen der Deckungshöhe oder weniger: ... €
Mietsachschäden: 1,25 Mio € oder weniger: … €

Die Prämiensumme für vorstehenden Leistungen sollte sich "all inclusive" nur nach der Grunddeckung richten, wieviel also?: … €
_____________________________________________________________

Von "Finanztest" empfohlene Erweiterungen:

Allmählichkeitsschäden (inklusive ja / nein … €)
Die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie Rauch, Ruß, Staub und dergleichen.

Mitversicherung erwachsener Kinder und anderer Personen (inklusive ja / nein … €)
Ehegatte / Lebenspartner + unverheiratete minderjährige Kinder + volljährige Kinder, die noch in der Schulausbildung oder in der Berufsausbildung sind + alleinstehender Elternteil des VN + Hausangestellte bei Ihrer Tätigkeit im Haushalt sowie Personen, die gefälligkeitshalber im Haushalt des Versicherungsnehmers tätig sind, wenn diese keine eigene Privathaftpflicht haben. Zu Kindern gehören auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.

Schäden durch häusliche Abwässer (inklusive ja / nein … €)
Abwässer, die im Haus anfallen (Waschmaschine, WC) aber nicht aus Rückstau von außen.

Tätigkeit als Tagesmutter (inklusive ja / nein … €)
Der Versicherungsschutz für die Betreuungsperson (Tagesmutter) kann nicht von den Eltern übernommen werden. Wenn die Tagespflegeperson nicht versichert ist, haftet sie bei Schadensfall aus der Aufsichtspflichtverletzung mit ihrem Privatvermögen.

Verursachte Mietsachschäden (inklusive ja / nein … €)
Schäden an gemieteten Wohnräumen. Schäden an geliehenen Sachen sind in der Haftpflichtversicherung eigentlich ausgeschlossen. Ausnahme: In der Privathaftpflichtversicherung werden einige Mietsachschäden ersetzt, darunter Schäden an der Bausubstanz oder Wasserschäden am fest verlegten Teppichböden des Vermieters. Ausgeschlossen sind Schäden infolge normaler Abnutzung und Verschleiß.

Tätigkeit als Bauherr (inklusive ja / nein … €)
Risiken im Zusammenhang als Bauherr sowohl für Neubaumaßnahmen als auch für Umbauten. Sie deckt z.B. Schadensersatzansprüche, die Dritte im Rahmen der Bauarbeiten am Gebäude geltend machen (z.B. jemand wird verletzt). Absicherung üblicherweise 50.000 bis 60.000 €.

Verlust fremder privater Schlüssel (inklusive ja / nein … €)
Abhandenkommen von eigenen bzw. fremden Schlüsseln, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Mitversichert sind auch General-/Hauptschlüssel für zentrale Schließanlagen. In der Regel werden die Kosten für die Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für ein vorübergehendes Notschloss übernommen (bis ca. 30.000 €).

Forderungsausfalldeckung (inklusive ja / nein … €)
Absicherung eigener Schadenersatzanforderungen, für den Fall dass der Schuldige nicht zahlt bzw. zahlen kann (weil der z.B. kein oder zu wenig Geld hat und auch keine eigene PHV). Hier springt für das "Opfer" dessen eigene PHV ein (meist ab einer Höhe von ca. 2.000 €). Grundlage für die Inanspruchnahme der Forderungsausfallversicherung ist ein gerichtlicher Schuldtitel über den Schadensverursacher.

Versicherungsschutz für schuldunfähige Kinder (inklusive ja / nein … €)
Laut Gesetz brauchen die Eltern für Schäden, die schuldunfähige Kinder (allgemein bis 7 Jahre, Straßenverkehr bis 10 Jahre) anrichten, nicht zu haften. Gute PHV schließen jedoch diese Schäden mit ein. Als VN sollte man aus moralischer Fairness Geschädigten gegenüber auf diesen Einschluss achten (ggf. Selbstbeteiligung bis 150 €).

Hüten fremder Hunde (inklusive ja / nein … €)
(keine Kampfhunde)

Wohnungsvermietung (inklusive ja / nein … €)
…einzelner Wohnräume, nicht gewerblich

Vermietung von Betten an Urlauber (inklusive ja / nein … €)
…von bis zu 8 Betten an Urlauber

Auslandsaufenthalt (inklusive ja / nein … €)
Unbegrenzter Aufenthalt in der EU/Schweiz, außereuropäischer Aufenthalt bis zu 5 Jahren.

Nutzung von Windsurfbrettern, Ski, … (inklusive ja / nein … €)
Gut, wenn die Nutzung dieser (einfachen) Sportgeräte für den Privatgebrauch (keine Wettrennen) mit eingeschlossen sind.
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Ein besonderes Angebot: PHV mit Summen- und Konditionsdifferenzdeckung, gibt´s hier

Sollten Sie bei einem Vergleich feststellen dass wir Ihnen bessere Konditionen für eine private Haftpflichtversicherung bieten könnten, Sie aber nicht sofort aus Ihrem jetzigen Vertrag können, dann haben wir ein nicht alltägliches Schnäppchen für Sie. Solange Ihr alter Vertrag noch gilt (max. 1 Jahr), übernimmt ab Antragsdatum die neue Versicherung die Differenz aus bisherigem Versicherungsschutz und neuen, besseren Konditionen.

Beispiele:
Es besteht ein PHV-Vertrag mit 1 Mio. € Deckungssumme. Der Kunde richtet einen ersatzpflichtigen Personenschaden über insgesamt 2,5 Mio. € an. Bei uns wurde ein Vertrag mit 5-jähriger Laufzeit beantragt. Unser Versicherungspartner leistet 1,5 Mio. €, obwohl der Vertrag noch gar nicht begonnen hat, also auch noch kein Cent Beitrag bezahlt worden ist (Summendifferenzdeckung).

Es besteht ein alter PHV-Vertrag ohne Besonderheiten. Ein 5-jähriges Kind richtet einen Haftpflichtschaden an, der nach den Bedingungen nicht ersatzpflichtig ist. Bei uns wurde ein Vertrag mit 5-jähriger Laufzeit beantragt. Hier leistet unser Versicherungspartner, obwohl der Vertrag noch gar nicht begonnen hat, also auch noch kein Cent Beitrag bezahlt worden ist (Konditionsdifferenzdeckung).

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Quellen: BdV und eigene
Serie wird fortgesetzt

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Kompliziert kann jeder – wir finanzieren einfach.
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2006 14:50    Titel: Teil IV: "Wer braucht welche Versicherungen?" Antworten mit Zitat

Beitragsreihe: WER braucht WELCHE Versicherungen?
Informationen zu wichtigen Versicherungen in zwangloser Reihenfolge.

Teil III

RLV – Risiko-Lebensversicherung

Eigentliche eine der einfachsten Versicherungen: Wenn tot, dann Geld.
_____________________________________________________________

Im Folgenden habe ich versucht, die m.E. wichtigsten Informationen über die RLV aufzuzeigen. Der Beitrag ist als allgemeine Information - keinesfalls als Rechtsberatung - zu sehen.
_____________________________________________________________

Wer braucht eine Risikolebensversicherung und warum?

- Jeder, der Hinterbliebene versorgen möchte
- Jeder, der Kredite absichern will

Über die Risikolebensversicherung erfolgt im Todesfall der versicherten Person eine Kapitalzahlung. Somit ist diese Versicherung sehr wichtig für alle, die Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern) zu versorgen haben. Insbesondere bei Familien mit kleinen Kindern sollte auf das Leben des Ernährers eine Risikolebensversicherung zur Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen werden.
Für die Absicherung von Krediten (z. B. bei Hausfinanzierungen) bietet sich eine Restschuldversicherung an. Das ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung (also entsprechend der Restschuld) abnimmt. Aufgrund dessen ist sie noch günstiger als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Teilweise sind die Beiträge auch nicht einmal über die gesamte Laufzeit zu zahlen.
_____________________________________________________________

Wann zahlt die RLV und wann nicht?

Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn die Versicherte Person (VP) innerhalb der vertraglich geregelten Laufzeit verstirbt. Dann bekommt der Bezugsberechtigte den Versicherungsbetrag ausgezahlt.
Sie zahlt z.B. nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat oder in bestimmten Fällen der Selbsttötung.

Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Alle in Verbindung mit dem Versicherungsantrag gestellten Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantwortetn. Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.

Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
Allgemein gilt: Bei Selbsttötung wird geleistet, wenn seit Zahlung des Einlösungsbeitrages bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung mindestens drei Jahre vergangen sind.
Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen die Versicherungen i.A. den für den Todestag berechneten Zeitwert der Versicherung (§ 176 Abs. 3 VVG).
_____________________________________________________________

Wer ist versicherbar?

Jede natürliche Person. Oftmals bieten "Berater" an, für Kinder eine RLV abzuschließen. Das hat wenig Sinn, denn bei Tod eines Kindes, kann sich der Elternteil auch weiterhin selbst versorgen. Also, die Eltern sichern den Lebensunterhalt der Kinder, indem sie sich oder zumindest der Haupternährer gegen das Risiko "Tod" absichern. Eine Ausnahme könnte man vielleicht darin sehen, wenn Kindern bereits erwachsen sind und ältere Personen von ihnen wirtschaftlich abhängig sind. Dann ist durchaus vorstellbar, dass die ältere Person die jüngere versichert.

Besonderheiten für Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften
können eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird. Diese Versicherung ist oft billiger als zwei selbständige Verträge.
Bei Abschluss eines solchen Vertrages sollten eheähnliche Lebensgemeinschaften aber folgendes beachten: Aufgrund der geringen Freibeträge im Erbschaftsfall, können sich hier Nachteile ergeben. Evtl. mag es daher sinnvoller sein, zwei getrennte Verträge abzuschließen, denn um die Erbschaftssteuer zu umgehen, müssen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte im Todesfall die gleiche Person sein. Dies lässt sich beim Abschluss eines Vertrages auf zwei Leben schlecht festlegen, weil man ja nicht weiß, welche Person zu erst verstirbt.

Im Klartext heißt das für ein nicht verheiratetes Pärchen:
a) Mann ist VN (Versicherungsnehmer) und Bezugsberechtigter, Frau ist die VP (versicherte Person). Der Mann zahlt, die Frau ist versichert. Wenn die Frau stirbt, bekommt der Mann das Geld Erbschaftssteuer frei.
b) Frau ist VN (Versicherungsnehmerin) und Bezugsberechtigte, Mann ist die VP (versicherte Person). Die Frau zahlt, der Mann ist versichert. Wenn der Mann stirbt, bekommt die Frau das Geld Erbschaftssteuer frei.
Das Ganze gilt im übertragenen Sinne natürlich auch für gleichgeschlechtliche Pärchen.

_____________________________________________________________

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Bei den Überlegungen zur Höhe der Versicherungssumme ist die eigene finanzielle und familiäre Situation zu berücksichtigen – es gibt keine pauschale Empfehlung. Zu berücksichtigen ist auch die Inflation. Deshalb sollten von Anfang an hohe Summen versichert werden, deren Wert durch die Inflation ohnehin immer geringer wird (wie meistens auch die Versorgungssituation sich durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche und zunehmendes Vermögen entspannt) und eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt im Allgemeinen nur aufgrund einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist.
Bei RLV wegen Baufinanzierungen z.B. wird die finanzierende Bank die Mindestsumme einer RLV vorgeben. Die Darlehensnehmer sollten aber auch selbst nachrechnen, mit welcher Summe bei Tod eines Partners einerseits die Forderungen der Bank erfüllt werden können und wie viel sonst noch benötigt wird – für ein "Leben danach" ohne den anderen Partner.
_____________________________________________________________

Wie sollte man die Laufzeit festlegen?

Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die Versorgungssituation ausschlaggebend (vor allem das Alter von Kindern). Oft hat sich die Versorgungslage im Alter des/der Ernährer/s um die 50 bis 55 Jahre „entspannt“, weil dann die Kinder meistens selbst Geld verdienen und aus dem Haus gehen. Wer meint, nur in den nächsten Jahren eine besonders hohe Hinterbliebenenvorsorge zu benötigen und danach nicht mehr, der kann auch eine günstigere Risikolebensversicherung mit fallender Summe abschließen.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass man die Versicherungssumme senkt oder den Vertrag kündigt, wenn er nicht mehr gebraucht wird.
Auch hier gibt es eine Ausnahme: Bei älteren Darlehensnehmern (für Hausfinanzierung z.B.) legt die Bank fest, wie lange die Laufzeit ist. Ein 55-Jähriger wird im Allgemeinen nur ein Darlehen erhalten, wenn dies bis zum 75.Lebensjahr auch getilgt werden kann. Und weil die Bank natürlich kein Risiko eingeht, erlegt sie ihm auf, eine RLV in bestimmter Höhe bis zum 75.Lebensjahr abzuschließen und zu Gunsten der Bank abzutreten.
_____________________________________________________________

Vorsicht beim Erstantrag oder Wechsel des Versicherers

Wie bei jeder Art von an Personen gebundenen Versicherungen sind die Beiträge klein, wenn man jung einsteigt und noch kerngesund ist. Ist man bereits älter wird es richtig teuer.
Will man herausfinden, welcher Anbieter der Günstigere ist, steht man vor einem weiteren Problem: die Gesundheitsfragen. Die muss man immer beantworten, egal ob jung oder alt. Aber jede Versicherungsgesellschaft hat eigene Kriterien der Annahme. D.h., wird man von Gesellschaft A wegen eines Gebrechens abgelehnt, stört dies möglicherweise bei Gesellschaft B nicht.
In Anträgen zu Personenversicherungen wird am Ende fast immer gefragt, ob bereits Anträge anderweitig gestellt und abgelehnt wurden. Wer diese Fragen bejahen muss, hat bei allen weiteren Anträgen von vornherein "schlechte Karten". Man kann aber nicht gleichzeitig bei mehreren Gesellschaften mehrere Anträge stellen, sonst werden alle angenommen, und man hat plötzlich viele Versicherungen auf einmal.

Wie kann man dem entgehen?
Ganz einfach, mit einem kleinen Trick. Schreiben Sie das Wort "Probe- " vor das gedruckte Wort "Antrag" auf die Antragsformulare. Damit machen Sie aus Antragsformularen ganz einfach Probeanträge. Und die können Sie dann (für Sie unverbindlich) gleichzeitig bei mehreren Gesellschaften stellen.
Ein Probeantrag bindet den Antragsteller nicht, wohl aber die Gesellschaft, wenn sie aufgrund des Probeantrages ein verbindliches Angebot auf Annahme der Versicherung macht. So prüfen mehrere Gesellschaften auf einmal die Gesundheitsverhältnisse als Voraussetzung für eine Annahme - unbeeinflusst von evtl. Ablehnungen anderer.
_____________________________________________________________

Achtung: Verwechslung RLV – KLV

Immer noch kennen viele Bürger nicht den Unterschied zwischen einer Kapital-Lebensversicherung und einer Risiko-Lebensversicherung. Dabei ist dieser Unterschied gravierend: Während ich schon seit Jahren – auch aus eigener (Un-) Erfahrung heraus – vor dem Abschluss einer deutschen Kapital-Lebensversicherung warne, halte ich eine Risiko-Lebensversicherung für eine "Pflicht" bei Familien, bei Paaren und bei Finanzierungen (siehe dazu auch Teil I). Damit wird sichergestellt, das der Partner durch einen Todesfall nicht auch noch durch finanzielle Belange belastet wird. Und wie schon bereits weiter oben erwähnt: Während es bei Ehepaaren nicht wichtig ist, wer der Versicherungsnehmer ist, sollten Paare darauf achten, dass der Begünstigte auch der Versicherungsnehmer ist. Einfacher ausgedrückt: Derjenige, der die Auszahlung erhalten soll, muss Versicherungsnehmer sein und seinen Partner als versicherte Person einsetzen. Sonst kassiert der Staat bei der Auszahlung auch noch einen erheblichen Betrag an Erbschaftssteuer!
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Ein besonderes Angebot: AFA-Direkt
RLV mit Beiträgen einer Internetversicherung, aber Leistungen vom feinsten. gibt´s Deutschland weit nur hier

Das innovative Konzept:

1. Ziel: Geringe Anfangsprämien ermöglichen parallel frühzeitigen Kapitalaufbau und Altersvorsorge nach den vom Bund der Sparer empfohlenen Richtlinien
2. AFA-Direkt ist preiswerter als die meisten Risikotarife am Markt
3. Die Kunden zahlen nur soviel, wie tatsächlich erforderlich ist. Keine Durchschnittsbildung mit Prämienpolster "auf die Zukunft"
4. Keine Brutto-/Nettoprämien, sondern auf 10 Jahre garantierte Risikoklassen
5. Prämien berücksichtigen bei Neukalkulation auch die aktuellen Sterbetafeln
6. Lange Laufzeit kann problemlos empfohlen werden
7. Vorzeitige Kündigung bedeutet kein Zuviel an gezahlten Prämien
8. Verlängerung bestehender Verträge: nur alle 10 Jahre neue Risikoeinschätzung (mit Obergrenze bei Risikoerhöhung)
9. Flexibilität: Die Versicherungssumme kann flexibel erhöht oder reduziert werden (siehe § 14 der AVB).
10. Durch vier Risikoklassen wird differenzierte Preisgestaltung möglich, risikobewusste Kunden können begünstigt werden
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Quellen: BdV, BdS und eigene
Serie wird fortgesetzt

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