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Finanzkonzepte-Bayern Newbie

Anmeldungsdatum: 08.11.2006 Beiträge: 3 Wohnort: 91522 Ansbach
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Verfasst am: 6.Jan 2007 12:01 Titel: Was passiert, wenn Sie morgen berufsunfähig werden? |
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Berufsunfähigkeit:
Sie ist eines der größten Risiken, aber nur wenige sind gegen Berufsunfähigkeit bestens versichert.
Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss vor Erreichen des Rentenalters aus seinem Beruf aussteigen. Deswegen zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Doch die Tücke liegt in den Bedingungen eines solchen Versicherungsvertrages.
Wie steht es mit der Zahlungsmoral der Versicherungen im Schadensfall bei Berufsunfähigkeit aus ?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Vergleiche das wohl schwierigste und gleichzeitig eines der existenzwichtigsten Gebiete aller privaten Versicherungen.
Jeder Versicherer ist (im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften) in seiner Produktgestaltung frei, seine eigenen Tarife, Versicherungsbedingungen und Definitionen entsprechend dieser Bedingungen aufzustellen. So existiert zum Beispiel kein einheitlicher Begriff der Berufsunfähigkeit. Die Probleme beginnen also bereits bei den grundlegenden Begrifflichkeiten und Definitionen - und das sind nicht wenige.
Die Lösung!
IV-Individualvereinbarung® (Abk.: "IV")
Hersteller: trixi® informationssysteme GmbH
Es gibt viele Vergleiche zu Versicherungen in den üblichen "Ratings",
"Rankings", in Medien, die aber keine Sekunde Rechtssicherheit bieten.
Die Zusatzerklärung: "Es gilt die IV-Individualvereinbarung® trixi / Bayerischer Rundfunk in der bei Vertragsschluss aktuellen Version" unter einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung verschafft dem Versicherungsnehmer ein hohes Maß an Sicherheit. Es gibt einen Versicherungsvergleich, der noch nach Jahrzehnten gilt.
Im Unterschied zu üblichen "Vergleichen" oder "Ratings" haben sich die teilnehmenden Versicherungsunternehmen (VU) im Rahmen der IV-Individualvereinbarung® auf Fragestellungen verständigt, anhand derer die Beantwortung, Auslegung, Erläuterung erfolgt. Anhand dieser geschaffenen, gleichen Voraussetzungen ist der Vergleich einzelner Leistungskriterien zwischen Versicherern überhaupt erst möglich. Erst dadurch kann eine "Gegenüberstellung" von einzelnen Aussagen der VU und ein objektiver Vergleich erfolgen. Die IV-Individualvereinbarung® (Abkürzung: "IV") ist eine Erläuterung der einzelnen Gesellschaft zu ihren BU-Bedingungen. Die "IV" verschafft dem Versicherungsnehmer somit Rechtssicherheit über die Vorgehensweise und Handhabung/Auslegung der Bedingungen in der Praxis.
Empfehlungen:
- Werner Fütterer, Versicherungsberater und führender gerichtlicher Sachverständiger für Haftungsfragen
- Der Bundesverband der KMU-Makler e.V. [www.kmu-makler.de]
- Prof. Schirmer, Rechtswissenschaftler (Freie Universität Berlin), Mitglied der VVG-Reformkommission des Deutschen Bundestages
- Prof. Schwintowski, Rechtswissenschaftler (Humboldt Uni Berlin), Mitglied der VVG-Reformkommission des Deutschen Bundestages
- Bernd Rüther, Richter am OLG Hamm
- Verbraucherschutz Bundesverband e.V.
Quelle. Trixi informationssysteme GmbH
Verstehen Sie Ihre Tarifbedingungen oder anders gefragt, wissen Sie was Ihre Trafibedingungen im Leistungsfall wert sind?
Das ist unser Service, wir machen Ihre Tarifbedingungen für Sie transparent, zeigen Schwachstellen auf und bieten Lösungsvorschläge an!
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Informationen:
Finanzkonzepte-Bayern Tel. 0981/1522-0 Fax 0981-1522-7
mail:info@finanzkonzepte-bayern.de
www.Finanzkonzepte-Bayern.de/ _________________ http://www.finanzkonzepte-bayern.de
E-Mail: info@finanzkonzepte-bayern.de |
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 8.Jan 2007 13:25 Titel: ??? |
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Hi,
mal ganz ehrlich, für einer der teuersten Versicherungsformen der Welt habe ich über solche viel zu viel Negatives im Ohr und in den Augen. Kundengelder werden immer gerne genommen. Tritt dann die BU ein, wird immer ein Grund gesucht, nur ganz gnanz wenig oder gar nichts zu zahlen...
Als Gegenbeweis doch bitte mal einen einzigen positiven Fall eines Ingenieurs, der bei eingetretener BU dann nicht als arbeitsfähig in der Stadtreinigung angesehen wurde und dem die Leitungen auch wirklich bis zum Ende des vertraglich vereinbarten Versicherungszeitraumes in voller höhe ohne jährlich 20 Gutachten gezahlt wurde.
Für mich ist eine Versicherung der BU genau so sinnlos wie ein Kropf und die Monatsbeiträge als vernünftige Anlage 100x mehr wert als ein solche.
Grüsse |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 12.Jan 2007 13:47 Titel: ... |
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Die Essenz ...
sicherlich eines der größten Riesiken, aber eben auch mal wieder nicht abzusichern .... Das ist eben so und wer glaubt, dieses Risiko absichern zu können, der schmeisst Perlen vor die Tiere mit der Stöberschnauze.
Für den Versicherungsfall wird sich jedes VUnternehmen mit Händen und Füssen wehren zu zahlen. Gibt es denn wirlich keinen, der hier mitliest, der aus einer BU Geld bezogen hat ????
Für den Verkauf von BU-Verträgen gilt wie immer in DE. Immer schön Bange machen, der Kunde wird dann schon kaufen/zahlen. Alle Vermittler wissen aber auch --- im Schadensfall wird es nie einen Schadensfall geben und der Kunde wird nie etwas ausgezahlt bekommen, was er glaubt zu Recht zu bekommen .....
Grüsse |
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asrael1 Newbie
Anmeldungsdatum: 03.12.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18.Jan 2007 10:29 Titel: Bekomme BU |
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Hallo,
ich bin mit 35 Jahren Berufsunfähig geworden. Ich bin selbständige und bekomme keine gesetzliche Rente. Wenn man dann nicht privat versichert ist und das ist dann nur die BU, sieht man ganz schön alt aus.
Also auf jeden Fall als selbständiger Bu abschließen. Ich hatte auch keine probleme mit der bewilligung und auszahlung. Hinzu kommt das auch die Leebnsversicherungen bezahlt werden.
Was nicht geregelt ist ist die dauer der Zahlungen. Gibt es da vorschriften oder ähnliches ?
gruß |
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