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Wenig Zinsen – wenig Steuern

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2006 16:40    Titel: Wenig Zinsen – wenig Steuern Antworten mit Zitat

Viele Banken haben für Sparer schon das nächste Jahr im Blick. Denn ab 2007 werden die Zeiten für Zinsanleger schlechter, wenn der Fiskus den Sparerfreibetrag um die Hälfte senkt. Mit bestimmten Anleihen können Anleger dem Fiskus ein Schnippchen schlagen.

Ledige dürfen nur noch 750 Euro Zinsen steuerfrei vereinnahmen, Verheiratete 1 500 Euro. Die Postbank zum Beispiel rät Anlegern mit Blick auf die steigende Steuerbelastung, einen größeren Teil des Depots von Anleihen in Aktien umzuschichten.

Doch das ist nicht der beste Rat. „Anleger sollten sich zuerst um eine risiko- und ertragsoptimierte, breit gestreute Depotstruktur kümmern,bevor sie über die Steueroptimierung nachdenken“, sagt Arnd Brüggenwirth, Leiter Private Banking bei der Landesbank Berlin International in Luxemburg. Und Aktien unterliegen nun mal einem höheren Risiko als festverzinsliche Wertpapiere, bei denen Anleger ihr Geld am Laufzeitende zurückbekommen.

Richtig ist aber, dass sich für Anleger mit einem Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent Anleihen nach Erreichen des Freibetrags nicht mehr lohnen. Zum Spitzensteuersatz kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gebenenfalls Kirchensteuern. Die Inflationsrate von knapp zwei Prozent in Deutschland zehrt ebenfalls an der Verzinsung. Da bleibt bei einer Rendite von 3,8 Prozent für eine zehnjährige Bundesanleihe oder von drei Prozent für Ein-Jahres-Festgeld nichts übrig.

Anleger können dem Staat aber mit niedrigverzinslichen Anleihen oder steueroptimierten Rentenfonds ein Schnippchen schlagen. Das liegt daran, dass nur die Zinserträge besteuert werden. Bei Bonds mit niedrigem Kupon sind die Steuerzahlungen entsprechend gering. Als Ausgleich für den niedrigen Kupon notieren die Bonds unter dem Nennwert von 100 Prozent, zu dem sie zurückgezahlt werden. Diese Kursgewinne sind steuerfrei, wenn die Papiere ein Jahr und einen Tag im Depot bleiben.

Das gilt zumindest noch bis zum 1. Januar 2009 – danach will der Staat im Rahmen der so genannten Abgeltungsteuer auch bei Kursgewinnen zugreifen, und zwar sowohl bei Anleihen als auch bei Aktien. Für Anleger mit einem hohen Grenzsteuersatz ist das sogar gut, weil der pauschale Abgeltungssatz auch für die Zinserträge gilt und nur bei 25 Prozent liegt. Doch so weit ist es noch nicht: „Anleger sollten nicht darauf verzichten, die noch geltenden Bestimmungen zu nutzen“, meint Hartmut Preiß, Rentenstratege für Privatkunden bei der DZ Bank.

„Besonders attraktiv sind unter Steuer- und Sicherheitsaspekten kürzer laufende, niedrigverzinsliche Anleihen, die bereits 2005 emittiert wurden“, rät Brüggenwirth von der Landesbank Berlin International. Diese Zinspapiere notieren oft nur um die 97 Prozent. Grund sind die Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB), die den Kurzläufern Kurseinbußen beschert haben. Übersichten über niedrigverzinsliche Anleihen finden Anleger im Internet zum Beispiel bei der DZ Bank unter www.zinsprodukte.de oder bei der Börse Stuttgart unter www.boerse-stuttgart.de.

„Die Niedrig-Zinsanleihen sind das Optimum der steueroptimierten Geldanlage, solange Kursgewinne noch nicht besteuert werden“, meint Preiß. Steueroptimierte Rentenfonds investieren in Anleihen mit niedrigen Kupons, die unter dem Nennwert notieren. Zum Teil nutzen sie aber auch kompliziertere Konstruktionen wie Termingeschäfte.

Ins „Reich der Steuermythen“ verweist Brüggenwirth dagegen Null-Kupon-Anleihen – abgezinste Schuldverschreibungen, die keinen Zinsschein haben, dafür aber deutlich unter dem Rückzahlungswert von 100 Prozent notieren. Die Erträge der „Zero-Bonds“ sind jedoch schon lange voll steuerpflichtig, weil die Papiere als Finanzinnovation gelten. Als ein Vorteil dieser Bonds gilt gemeinhin, dass Anleger die steuerpflichtigen Erträge in Zeiten verlagern können, in denen sie einen niedrigeren persönlichen Grenzsteuersatz haben, zum Beispiel bei der Pensionierung. „Grundvoraussetzung dieser Überlegungen aber ist, dass die zukünftigen persönlichen Einkommensteuersätze auch wirklich unter der heutigen Progression liegen“, warnt Brüggenwirth.
(HB)
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