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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 6.Dez 2006 22:47 Titel: Wildunfälle mit fatalen Folgen |
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Gerade in der kalten Jahreszeit, bei Sonnenaufgang und Dämmerung ist auf deutschen Landstraßen besondere Vorsicht geboten: In dieser Zeit überqueren Wildtiere sehr häufig die Straßen - da knallt es nicht selten.
Pro Jahr sterben bei Wildunfällen bis zu 30 Menschen, knapp 3000 werden verletzt! Eine Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist, denn meist bleibt nur sehr wenig bis gar keine Zeit zum Reagieren.
Übersicht der aktuell üblichen Regelungen:
*Wenn eine Kollision und somit ein Unfall mit Haarwild stattgefunden hat (dazu gehört u. a. Rot-, Reh-, Gams- und Schwarzwild), bezahlt die Teilkasko- Versicherung in der Regel.
*Wenn ein Unfall durch Ausweichen von Haarwild geschehen ist, erstattet die Versicherung den Schaden nur, wenn der Fahrer beweisen kann, dass tatsächlich Wildtiere die Ursache für das Ausweichmanöver waren. In der neueren Rechtsprechung wird den Fahrern diese Beweislast oft erleichtert.
*Wird ein Unfall durch das Ausweichen von kleineren Tieren wie Hasen oder Eichhörnchen verursacht, zahlen die Versicherungen nicht.
*Unfälle mit Federtieren, Hunden und Katzen sind bei den meisten KFZ- Versicherungen nicht mitversichert.
Wenn es doch zu einem Wildunfall gekommen ist, sollten folgende Dinge beachtet werden:
*Unfallstelle absichern: Warndreieck und Warnblinkanlage.
*Die Polizei verständigen, den Unfall melden. Besonders wichtig, wenn Verkehrs-zeichen oder die Leitplanke beschädigt wurde.
*Die Wartepflicht am Unfallort muss erfüllt werden und die beträgt mindestens 20 Minuten.
*Den Jagdpächter verständigen. Der kann das tote Tier holen oder verletzte Tiere, die in den Wald gelaufen sind, suchen und erlegen. (Wenn nicht gemeldet wird, dass ein Tier verletzt davongelaufen ist, ist das nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat.)
*Sich von der Polizei oder von dem Jagdpächter/ Förster/ Jäger für die KFZ- Versicherung eine so genannte „Wildbescheinigung“ ausstellen lassen.
*Auf keinen Fall überfahrenes Wild mitnehmen! Wer sich so seinen „Festtagsbraten“ besorgen will, begeht Jagdwilderei und damit eine Straftat!
*Den Schaden zeitnah der Versicherung melden. |
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