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Windenergiefonds - Irritierte Anleger

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Verbraucheranwalt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 232
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.März 2007 12:17    Titel: Windenergiefonds - Irritierte Anleger Antworten mit Zitat

Windenergiefonds - Von Ausschüttungsgarantien und irritierten Anlegern

Ganz Deutschland fühlt sich dieser Tage berufen, das Weltklima zu retten. Windpark-Fondsanbieter liegen bei den Anlegern auch deshalb hoch im Kurs. So sammelte das Unternehmen Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG, welches nach eigenen Angaben in Deutschland Marktführer im Bereich geschlossener Energiefonds ist, bei 9100 Anlegern eine Summe von 172 Millionen Euro ein. Die Prokon agiert dabei auf dem Grauen Kapitalmarkt, auf welchem Güter gehandelt werden, die nicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft, zugelassen oder kontrolliert werden. Lediglich die Prospekte für die auf diesem Segment des Kapitalmarkts gehandelten Werte werden von der BaFin geprüft. Die Produkte des Grauen Markts sind zwar nicht illegal, doch die Anlagemodelle der Unternehmen sind nicht selten kompliziert und für den Anleger oft nicht nachzuvollziehen. Bei Angeboten von diesem Markt besteht für die Investoren große Gefahr, ihr einbezahltes Geld zu verlieren. Das Risiko der Anleger wird daher häufig bewusst nebulös dargestellt.

Nun steht die Prokon bei einem Teil seiner Investoren in der Kreide. Es liegt ein konkreter Zahlungsrückstand beim New Energy Fond V vor, bei dem sich immerhin 1620 Investoren mit insgesamt 33,2 Millionen Euro beteiligt haben. Ein Viertel dieser Anleger wartet bisher vergebens auf die vollmundig in Aussicht gestellten Zahlungen und sieht sich durch das Garantieversprechen des Itzehoer Unternehmens getäuscht. Die Prokon wiegelt ab.

Die versprochenen Ausschüttungen bleiben aus, weil die Windparks „von dem unterdurchschnittlichen Windangebot und den entsprechenden Ertragseinbußen betroffen“ sein. Ein Problem, das bei einer wetterabhängigen Energieform auch in Zukunft nicht auszuschließen ist. Trotz dieser Schwierigkeiten lockt die Prokon umweltbewusste Anleger schon mit einem neuen Fond und Genussrechten mit überdurchschnittlich hoher Verzinsung. Genussrechte können als Genusscheine wie Aktien oder Anleihen an der Börse gehandelt werden und stellen eine Mischform dieser beiden Wertpapiere dar. Im Genussrechtsvertrag gewährt der Unternehmer dem Genussrechtsinhaber üblicherweise eine vom Gewinn abhängige Vergütung.

Die von der Prokon versprochenen Garantien sind offenbar Scheingarantien und es wäre Aufgabe der BaFin, diese als solche zu entlarven, denn auch in der Vergangenheit gab es schon Unregelmäßigkeiten. Andere Initiatoren und Emittenten (Anbieter) konnten die vorhergesagten Ausschüttungen zuletzt zwar ebenfalls nicht einhalten, gaben aber im Gegensatz zur Prokon keine Garantien ab, was ein juristisches Vorgehen erheblich erschwebt. Ein nicht unbedeutender Punkt, denn bei einer Insolvenz des Unternehmens droht den Investoren sogar der Totalverlust....
_________________
RAe Dr. Thomas Schulte & Kollegen
Kurfürstendamm 42

10719 Berlin (Charlottenburg)

E-Mail: Dr.Schulte@dr-schulte.de
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joedue
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.März 2007 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich zitiere:
"Die von den Garantiegebern erklärte Ausschüttungsgarantie steht unter der Bedingung, dass sie nur dann von den Kommanditisten in Anspruch genommen werden kann, wenn durch die Inanspruchnahme ... keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung eintritt."

Diese Garantie ist keine, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Generell haben die Windparks 2005 Einbußen hinnehmen müssen, so auch Randowhöhe, welche die Ausschüttung ausgesetzt haben.

Nächstes Zitat: "Die Beteiligung... ist eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit verbundenen Risiken. Dieses Beteiligungsangebot eignet sich daher nicht für Anleger, die in eine festverzinsliche Kapitalanlage investieren möchten. blabla ... und damit zum Totalverlust der Beteiligung führen."

Wie gesagt: Erst lesen, dann beteiligen oder eben nicht. Windkraftbeteiligungen sind eben keine totsicheren Sparbücher mit 2% Zins.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3340

BeitragVerfasst am: 19.März 2007 7:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte ebenfalls beachten (zum Thema: Prokon)
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Beteiligungen/PROKON-Genussschein.html#198304
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chef-manni
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 19.März 2007 11:32    Titel: Grauer Kapitalmarkt Antworten mit Zitat

Sehr geehrter HERR Dr. Schulte,

haben Sie eigentlich einen Beratervertrag mit den Banken? Sie schreiben immer sehr pauschal und negativ über freie Vermittler und den grauen Kapitalmarkt.

Auch bei Banken prüft die BaFin nicht die Plausibilität, es werden dort prinzipiell fast identische Fonds wie am grauen Kapitalmarkt vertrieben.

Es gibt immer gute und schlechte Kapitalanlagen, diese kann man aber nicht nur in Graue Kapitalmarktprodukte und Bankenprodukte unterscheiden und damit qualitativ bewerten!
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3340

BeitragVerfasst am: 5.Apr 2007 7:56    Titel: Antworten mit Zitat

Auszug aus einer Pressemeldung:

***

Viele Anleger, die in Windkraft-Fonds der Deutschen Bank investiert haben, müssen nach einem Bericht des Spiegels mit hohen Steuernachzahlungen rechnen. Der Fiskus habe bei den beiden Windparks Heede und Wiesmoor ein Großteil der geltend gemachten steuerlichen Verluste aus den Jahren 2000 bis 2002 zusammengestrichen. „Aus Sicht der Betriebsprüfer handelt es sich bei den beiden Gesellschaften um sogenannte Verlustzuweisungsgesellschaften", schreibt die zuständige Deutsche-Bank-Tochter ihren Kunden. Sie hält das für ungerechtfertigt und hat gegen die Steuerbescheide Widerspruch eingelegt. „Die Deutsche-Bank-Filialen haben die Fonds als eierlegende Wollmilchsau verkauft", zitiert der Spiegel einen Kunden aus Aalen.

Quelle: Pressemitteilung von: medienbüro.sohn
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