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die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist da

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gnom
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 113
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2003 9:40    Titel: die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist da Antworten mit Zitat

Was man nicht so alles findet im Internet. Wer kennt das schon?
Was steckt hinter dem Angebot? Ein "goldenes" oder "faules" Ei?

Zitat:
Wir haben DAS Produkt für alle Selbständigen, Nebenberufler, freie Berufe usw. Die "ARBEITSLOSENVERSICHERUNG für SELBSTÄNDIGE" endlich ist Sie da. Über einen Solidarfond können wir Selbständige ab sofort gegen Arbeitslosigkeit, Insolvenz, Geschäftsaufgabe usw. absichern minimale monatl. Kosten. Alles unbürokratisch. Über 10.000.000 mögliche Kunden. Hoher Verdienst möglich (20.000.- €URO montl. und mehr) Info +49 (0) 6051 / 6186-0 - TSS-VERTRIEBSDIREKTION

Zitat:
Endlich, die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist da

Wir alle kennen das Problem: "Wovon lebe ich, wenn mein Geschäft nicht mehr läuft und ich den Laden dicht machen muss?"

Auf die Leistung des Arbeitsamtes haben Selbständige keinen Anspruch ... bleibt nur der Weg zum Sozialamt und die Hoffnung auf einen verständnis-vollen Beamten.

Doch ab jetzt wird alles anders!

Die TSS-Treuhandstiftung Sozialwerk der Selbständigen, hat sich auf ihr Banner geschrieben, eine (politische) Plattform für Selbständige zu sein und den Grausamkeiten unserer Regierung ein Ende zu bereiten. Als drängenstes Problem sieht die TSS es an, in den derzeit wirtschaftlich schlechten Zeiten eine soziale Absicherung für Selbständige im Falle der Erwerbslosigkeit zu schaffen.

Über einen Solidarfonds können Selbständige ab sofort gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit Vorsorge treffen.

Bis zu 939,99 € monatlich erhalten Selbständige als Arbeitslosenhilfe durch Ausschüttungen des Solidarfonds für die Dauer von 12 Monaten als Sponsor der TSS.

Dabei können Selbständige jederzeit ein neues Gewerbe anmelden oder ein Angestelltenverhältnis eingehen, ohne dass die Zahlungen der TSS einge-stellt werden. Darauf haben Sponsoren der TSS einen Rechtsanspruch.

Für mich ist diese sensationelle Möglichkeit der Vorsorge gegen Arbeits-losigkeit die beste Nachricht des Jahres und eine der besten Alternativen gegenüber dem Gang zum Sozialamt !

Interessant ist diese Dienstleistung auf jeden Fall für Handelsvertreter aller Richtungen der freien Wirtschaft.

Treuhandstiftung Sozialwerk der Selbständigen

Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen
Dienstleistungen bei Insolvenz und Arbeitslosigkeit auf einen Blick:

• Zweck der Treuhandstiftung

Die Treuhandstiftung unterstützt die vielfältigen Bemühungen, soziale Gerechtigkeit für Selbständige zu schaffen.

Als erstes Ziel der Treuhandstiftung soll per Gesetz die Gleichbehandlung von Selbständigen und Arbeitnehmern im Falle der Arbeitslosigkeit erreicht werden.

• Leistungen des Solidarfonds bei Arbeitslosigkeit

Aus dem Solidarfonds können Selbständige im Falle der Arbeits-losigkeit ohne bürokratischen Aufwand für die Dauer von 1 Jahr einen Betrag von monatlich maximal 939,99 € erhalten.

Dieser Betrag ist nach dem Gesetz nicht pfändbar und steht in voller Höhe zum Bestreiten des Lebensunterhalts zur Verfügung.

• Vermögensaufbau des Solidarfonds

Das Vermögen des Solidarfonds wird aufgebaut durch monatliche Spenden der Sponsoren in empfohlener Höhe von 35 €. Der Solidarfonds wird jeden Monat nach Kopfanteilen an die Berechtigten Sponsoren ausge-schüttet.

• Rechtanspruch auf Leistung

Einen immer wieder auflebenden Rechtanspruch auf Teilhabe an Aus-schüttungen des Solidarfonds haben Sponsoren, die länger als 18 Monate ununterbrochen einer gewerblichen Tätigkeit nachgegangen sind. In den Schutzbereich der Treuhandstiftung einbezogen sind auch die diejenigen Selbständigen, die Anteile an einem Unternehmen halten und für dieses tätig sind (zB. Geschäftsführer einer GmbH ect.), in einem Arbeitsver-hältnis stehen und ihr Gewerbe nebenberuflich ausüben.

• Voraussetzung bei Antragstellung

Nach einer Wartezeit von einem Jahr ab Abschluss des Sponsoren-vertrages haben Selbständige Anspruch auf Ausschüttungen aus dem Solidarfonds in ihrer jeweiligen Höhe für die Dauer von 12 aufeinander-folgenden Monaten. In einem formlosen Antrag haben Sponsoren dazu-legen das:

- die Gewerbetätigkeit abgemeldet wurde und auch künftig nicht mehr ausgeübt wird

- während der Selbständigkeit die Absicht bestand, Gewinne zu erzielen

- derzeit kein Altersruhegeld bezogen wird

• Sponsoren der Treuhandstiftung

Da das Vermögen des Sozialfonds nicht mit Kosten belastet werden soll, finanziert sich die Treuhandstiftung durch Sponsoring. Selbständige, die Sponsoren werden wollen, zahlen im ersten Jahr einen Betrag in Höhe von 290 €, wobei auch eine Ratenzahlung möglich ist.

Das Sponsoring beträgt in den Folgejahren 120 € und kann ebenfalls als Ratenzahlung zu 10 € monatlich gezahlt werden.

Alle Vermittler (Gewerbeschein vorlegen reicht aus, kein Zwang zum Ver-trieb der TSS) haben einen Sondertarif: Vermittler zahlen nur 180 € jährlich und zwar in Form von Raten zu 15 € monatlich.

• Existenzsicherung für Selbständige

Für Selbständige beträgt die finanzielle Belastung des Sponsorings und der Spenden zugunsten des Solidarfonds einmalig 175 € als Abschlusssumme und monatlich 45 € als Beitrag

(Vermittler zahlen 0 € Abschlusssumme und mtl. insges. 50 €)

... wenig Geld, wenn man bedenkt, dass die Leistungen aus dem Solidar-fonds von den Gläubigern nicht pfändbar sind und damit der Sicherung der eigenen Existenz dienen, wenn kein anderer mehr hilft.

... mal laut nachgedacht

1) Die TSS hat ein Alleinstellungsmerkmal, denn keine Institution bieten ein derartig interessantes Produkt an.

2) Arbeitslosigkeit ist auch bei Selbständigen ein Thema, das jeden beschäftigt.

3) Deshalb ist es sehr leicht, bei Selbständigen sofort einen Termin zu bekommen, um über die TSS zu sprechen.

... Facit - Die TSS ist der ideale "Türöffner" für alle Produkte !!

Was immer Sie auch vertreiben, nutzen Sie die Arbeitslosen "Versicherung" für Selbständige zur

1) Pflege Ihres Kundenstammes ..und

2) Akquisition von neuen Kunden

Ihre Provision, wenn Sie mit uns für die TREUHANDSTIFTUNG tätig werden.

Provision im Einzelvertrieb:

1) Provision: Abschluss des Sponsorvertrages (50 €)

2) Provision: Folgeprovision aus den laufenden Spenden (0,90 € mtl.)

3) Provision: Folgeprovision aus dem Sponsoring (50 € jedes Jahr)

Provision im Strukturvertrieb:

4) Sie erhalten über 4 Ebenen eine Leistungsprovision

5) 1. Ebene: 15 € Folgeprovision: 0,90 €

6) 2. Ebene: 15 € Folgeprovision: 0,70 €

7) 3. Ebene: 15 € Folgeprovision: 0,60 €

4. Ebene: 5 € Folgeprovision: 0,40 €

Ein Einzelvertrieb verdient mit dem Vertrieb der TSS mit uns:
Den genauen Provisionsplan und alle Informationen erhalten Sie als unser GPIProfiVertriebspartner ..
http://www.job4.de/top/007.htm
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2003 19:31    Titel: ... Antworten mit Zitat

Werter Herr Gnom,

zum Ersten lese ich da schon wieder etwas von verschiedenen Ebenen - was wohl in letzter Konsequenz so viel bedeuten soll wie "MLM"...

Zum Zweiten haben Selbständige, sofern Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, für eine Dauer von drei Jahren ab Aufhebung des Arbeitslosengeldes, den gesetzlichen Anspruch, bei Nichterfolg sich wieder arbeitslos melden zu können - zu vorherigen Bezügen

Wer es bis dahin nicht geschafft hat...
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plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 0:02    Titel: Das ist dämlich... Antworten mit Zitat

... habe ich mir gedacht, als ich das gelesen habe.

Warum? Als Selbständiger kann ich meine Arbeitslosigkeit ja quasi bedarfsweise selbst herbeiführen - einfach das Gewerbe abmelden. Die Rechnung sieht dann so aus:

Ich zahle innerhalb eines Jahres 715 Euro in diese merkwürdige Stiftung ein (einmalig 175 Euro und 12 Monate á 45 Euro), werde dann "arbeitslos" (ach wie schade, nu isses abgemeldet, das Gewerbe... Meine "holde Isolde" war zwar mit auf'm Gewerbeamt und hat's nun auf ihren Namen laufen - das muss aber unter uns bleiben, gelle?!) und bekomme dann ein Jahr lang 939,99 Euro monatlich... Die Isolde macht das dann auch, nur ein Jahr zeitversetzt, und dann bin ich wieder dran... usw. usf.

Fürwahr eine ausgesprochen solide Kalkulation. Dürfte jeden Versicherungsmathematiker schier verzücken... Doller Türöffner...

Ich würde das auch nur deshalb nicht unterschreiben, weil ich Angst hätte, dass Isolde anschließend beim Vormundschaftsgericht Betreuung für mich beantragt. )


Übrigens (eins), funktionieren schon die am Markt erhältlichen privaten Arbeitslosigkeitsversicherungen für Angestellte sämtlich nicht so, dass sie für bezahlbares Geld einen wirklichen Schutz böten - wie denn erst bei Selbständigen?!

Übrigens (zwei), kann ich mir nicht vorstellen, dass eine derart dämliche Stiftung vom zuständigen Landesministerium genehmigt werden würde (und wenn doch, würde es wohl auch in großer pinkfarbener Blinkschrift auf der Website stehen!).

Übrigens (drei), würde die Zahlung, wenn es sie denn gäbe, auf einen Sozialhilfe-Anspruch angerechnet werden, wobei ich für letzteren wenigstens nicht vorher irgend eine Stiftung sponsern muss (na, jedenfalls nicht direkt ).

Übrigens (vier), auf der Hauptseite www.job4.de befinden sich noch mehr ober-hoschige Angebote; unter einem Menüpunkt kommt sogar so fiese Musik, noch original vor dem Ersten Weltkrieg von Konrad Zuse auf seinem ersten Röhren-Computer programmiert (Finanz- und Geldverdienen-Webseiten mit Musik sind in der Regel immer ein Alarmzeichen dafür, dass der Autor nicht mehr alles mitkriegt...).

Also, nur anschauen, wenn man mal total auf 'nem Bad-Taste-Trip ist (so wie ich gerade... oh, ich muss Schluss machen. Mein Psychiater hat gerade meine Rex-Gildo-Kassette leiser gedreht; ich glaub, ich muss mit dem mal was klären... ).

plastikbesteck
(Vorsitzender der Treuhand-Stiftung für solidarische Plastikbesteck-Sponsoren)
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