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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 8.Nov 2005 22:55 Titel: wie erkenne ich seriösen berater? / plusminus-tip |
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wie erkenne ich einen seriösen berater?
- hier der tip des ard-magazins plusminus.
(dem kann ich im wesentlichen nur zustimmen!!)
Checkliste: 10 Merkmale eines seriösen Finanz-Beraters
1. Kenntnisse: Mindestens kaufmännische Berufsausbildung oder drei bis fünf Jahre Berufspraxis.
2. Fachwissen: Unterster Standard für Finanzplanung privater Haushalte: „Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)“. Besser: „Fachwirt für Finanzplanung (IHK)“
3. Praxis: Mindestens 3 Jahre
4. Referenzen: Seriöse Berater können Referenzen zeigen. Häufig werden diese vier Fragen aus Scheu nicht gestellt, doch sie sind berechtigt. Und ein seriöser Berater gibt hier bereitwillig Auskunft.
5. Einkommenstransparenz: Entweder zahlen die Produktanbieter die Arbeit des Finanzplaners – mit der Provision, die sie dem Kunden wieder abziehen. Unabhängige Berater arbeiten gegen Honorar – Nachfragen, ob sie trotzdem Provision bekommen, wenn ja, in welcher Höhe.
6. Abhängigkeiten: Bestehen vertragliche Verbindungen, die die Ergebnisse der Beratung möglicherweise beschränken? (Es gibt z.B. Agenturen, die nur Produkte eines Konzerns anbieten dürfen.
7. Aufgabenerklärung: Seriöse Berater konkretisieren zu Beginn des Gesprächs ihre Aufgaben, ihre Ziele und den Aufwand.
8. Haftpflicht: Besitzt der Berater eine Haftpflichtversicherung, die bei Vermögensschäden greift?
9. Vertragsabschluss: Seriöse Berater drängen nicht zum Schnellabschluss, geben Bedenkzeit ohne Verkaufsdruck. Vorsicht bei „einmaliger Chance“ – das ist in der Regel unseriös.
10.Verband: Die Zugehörigkeit zu einem Verband gibt Sicherheit.
Checkliste Beratungsgespräch
1. Der Berater erstellt eine umfassende Analyse der Lebens- und Vermögensverhältnisse: ein Haushaltsbuch hilft
2. Er erstellt ein Risikoprofil und fragt nach den Erwartungen des Kunden für Vorsorge u. Alterssicherung
3. Der Berater macht Anlage-Vorschläge. Hier sollten die Vorteile und Nachteile der einzelnen Produkte genau erörtert werden.
4. Der Berater legt die Kosten und Gebühren seiner Anlage-Vorschläge offen.
5. Anlageberatung ist Vertrauenssache. Trotzdem sollte man auf einem Gesprächsprotokoll bestehen. Ein seriöser Berater sollte nichts dagegen haben.
6. Vorteil: Zu zweit zu einem Beratungsgespräch gehen. Dann hat der Kunde immer einen Zeugen für alles, was besprochen wurde.
7. Am Ende eines Beratungsgesprächs keine Verträge unterschreiben, sondern sich Bedenkzeit lassen. Empfehlenswert sind mehrere Beratungsgespräche bei verschiedenen Beratern, nur so bekommt man als Kunde einen Überblick über den Wettbewerb auf dem Markt.
Die Beratung in der Hausbank
Grundsätzlich sollte man keine Vollmachten ausstellen oder eigenes Geld auf fremden Namen anlegen. Banken oder Sparkassen sollten immer schriftlich angewiesen werden, bis zu welcher Höhe und ob man überhaupt ein Verlustrisiko eingehen will. Jeder angelegte Euro muss jeden Tag auf einem unter dem Kundennamen laufenden Konto nachweisbar sein. Auch in "seiner" Bank oder Sparkasse darf niemand ungeprüft darauf vertrauen, immer richtig und fair beraten zu werden. Schnell werden hauseigene Versicherungen oder Sparverträge verkauft, obwohl es manchmal doch viel bessere Möglichkeiten der Geldanlage gibt. Denn auch das Geldinstitut will ein Geschäft machen. Und Mitarbeiter werden nach solchen Verkaufserfolgen beurteilt und befördert.
Wichtige Hinweise zum Schadenersatz
Von Gerichten gibt es selten Hilfe, wenn ohne Not ein schlechtes Anlage- oder Kreditgeschäft abgeschlossen wurde. Nur bei einem Verstoß gegen
* Beratungs- und Aufklärungspflichten
* Vorschriften über Vertragsinhalte
* bei der Ausnutzung von Notlagen für schlechte Geschäfte (Wucher)
* bei überhöhten Zinsforderungen
* bei Verstoß gegen das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG)
gibt es eine Chance, juristische Erfolge zu erzielen.
Sie sollten also unbedingt darauf bestehen, dass man Ihnen den Vertrag erklärt. Wenn Sie etwas nicht verstehen, dann lassen Sie es sich erläutern. Sind Sie mit der Beratung nicht zufrieden, gehen Sie zu einem anderen Anbieter. Das Problem an der Aufklärungspflicht besteht darin, dass natürlich niemand verpflichtet ist, einen Kunden so umfassend zu informieren, dass der unter Umständen gar keinen Vertrag unterschreibt. Die Grenze zwischen der nötigen Aufklärung und der bloß nützlichen Beratung ist fließend. Der Anbieter muss trotzdem bestimmte Fragen immer stellen und darf Gefahren oder Risiken nicht verschweigen. Außerdem sollten Sie sich das Kleingedruckte in jedem Fall sorgfältig durchlesen. Ein seriöser Berater wird Ihnen dafür genug Zeit lassen und Ihre Fragen beantworten.
Fachleute finden Sie vor allem bei der örtlich zuständigen Rechtsauskunft oder in der nächsten Verbraucherzentrale. Natürlich können Sie sich auch gleich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, was aber Geld kosten wird.
Grundsätzlich gilt: Auch wenn der Anleger bereit ist, ein Risiko einzugehen, muss ihn der Berater über den Umfang des Risikos aufklären. Gegebenenfalls muss sich der Berater sogar davon überzeugen, wie groß die Kenntnis seines Kunden von den jeweiligen Anlagen und den damit verbundenen Risiken ist. Verschweigen darf der Berater erst recht nicht, dass jede Transaktion auf dem Wertpapiermarkt Geld kostet. Schließlich bringt der schönste Zinsertrag wenig, wenn der Gewinn zur Hälfte oder zur Gänze von Bankentgelten und Gebühren aufgefressen wird.
Autorin: Dorina Rechter
Experte im Film:
Jörg Richter vom Institut für Qualitätssicherung und Prüfung von Finanzdienstleistungen GmbH
Zeppelinstr. 8
30175 Hannover
Tel. 0511-360770
Fax. 0511-3607799
eMail [E-Mail anzeigen]
Dieser Text gibt den Fernsehbeitrag vom 01.11.05 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Norddeutscher Rundfunk
[plusminus
Hugh-Greene-Weg 1
22504 Hamburg
Tel: 040 / 4156-4825
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