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Ärger mit Finanzamt

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polli68
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.März 2008 16:02    Titel: Ärger mit Finanzamt Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,
mir ist was richtig Blödes passiert. Ich habe mich so dämlich verhalten wie viele andere Leute mit Schulden auch. Habe den Kopf in den Sand gesteckt, Briefe nicht geöffnet (so nach dem Motto - was ich nicht sehe, ist nicht da)....
Jetzt hat das Finanzamt nicht nur mein Konto gepfändet (bekomme derzeit nur ALG) und weil da nichts zu holen war, wollten sie mir mein Auto stilllegen. Habe heute mit denen telefoniert und angekündigt, dass ich die ausstehenden Steuern fürs Auto noch heute bar einzahle (angeblich sind die seit einem Jahr überfällig, was ich nicht glauben kann). Auf die Frage, ob die Stilllegung damit abgewendet werden kann, wurde der Abteilungsleiter richtig unfreundlich, meinte, dass sie zum pfänden kämen, weil ich ja auch noch meine Steuererklärung für meine beendete Selbständigkeit nachreichen müsse, ansonsten würde der Ca.-Wert sofort fällig sein.... Wie auch immer, der hatte alle Daten meiner Schufa und hat mich behandelt, als wäre ich eine Mörderin oder sowas.
Nun meine Frage: Wenn ich die Erklärung morgen einreiche (mit den geforderten Belegen), kann die Kontopfändung dann aufgehoben werden? Oder wie komme ich am Monatsende an mein ALG, um damit die Miete usw. zu bezahlen? Kann ich irgendwo Pfändungsschutz beantragen? Oder nützt das beim Finanzamt nichts? Kann man das ALG auf das Konto eines Bekannten überweisen lassen? Ich glaube nicht, aber vielleicht weiß hier jemand besser Bescheid?
Übrigens: Seit Juli letzten Jahres bettel ich um einen Termin bei der einzigen Schuldnerberatung hier in der Stadt - hoffnungslos, die sind völlig überfüllt. Muss jetzt wohl oder übel mit noch mehr Kosten eine Insolvenz online einleiten lassen. Denn weiter untätig bleiben geht ja wohl nicht. Oh Mann. Mir schlägt das Herz bis zum Hals.
In der HOffnung, bald eine (bitte nicht richtende) Antwort zu kriegen, verbleibe ich
mit besten Wünschen für die Osterzeit.
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rbfeli
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 20.März 2008 16:10    Titel: Kontopfändung Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Forumsteilnehmerin,

Ihre Probleme habe ich gelesen und möchte kurz darauf eingehen:

1.) Die Kontopfändung kann nur aufgehoben werden, wenn Sie eine entsprechende Bestätigung des Sachbearbeiters beim Finanzamt bekommen. Dieser wird Ihnen dann (falls tatsächlich eingezahlt wurde und das Geld auch beim Finanzamt angekommen ist) dabei behilflich sein, dass Ihr Konto wieder freikommt.

2.) Voraussetzung ist dafür allerdings - und ich höre von weiteren Steuerschulden, die eventuell anhängig sind -, dass auch alle eventuell noch ausstehenden Steuerschulden beglichen werden können. Dann könnte es allerdings sein, dass die Kontopfändung NICHT aufgehoben wird.

3.) Vor einer Überweisung von Geldern auf Konten Dritter möchte ich hier dringend, sehr dringend, abraten. Ich möchte mich hierzu nicht näher äussern.....vielleicht kann einer unserer in diesem Forum tätigen Steuerfachleute dazu etwas genaueres ausführen.

Es bleibt Ihnen u. U. die Möglichkeit, bei einer anderen Bank oder Sparkasse ein sogenannten "Guthabenkonto" zu eröffnen, auf das Sie dann die weiteren Zahlungen "leiten" könnten. Aber Vorsicht: Bei einer EV muss dann dieses Konto natürlich wieder angegeben werden und dann ist es eventuell wieder zu.

Ziehen Sie für die Probleme, die Sie geschildert haben, u. U. einen Fachmann hinzu. Wenn Sie, wie Sie sagen, bei der örtlichen Schuldnerberatung nicht weiterkommen (die Wartezeiten liegen u. U. zwischen 3 und 8 Monaten!!, örtlich unterschiedlich), gehen Sie den Weg in die nächstgrößere Stadt in Ihrer Umgebung.

Aber auch eine der vielen Verbraucherzentralen wird Sie u. U. mit Ihrer Fragestellung nicht abweisen.

Ich bitte zu beachten, daß das oben ausgeführte lediglich meine subjektive Einschätzung widergibt. Es handelt sich weder um eine Rechts- noch um eine Schuldnerberatung. Rechts- und Schuldnerberatungen dürfen nur von Juristen resp. Sozialarbeitern oder sonstigen prädestinierten Personengruppen durchgeführt werden.

Vielleicht konnte ich Ihnen trotzdem ein wenig weiterhelfen.

Ob Sie - wegen der anderen eventuell noch offenen Geschichten - das Konto jedoch nach Ostern wieder verfügbar bekommen, wage ich, sorry, zu bezweifeln.

Trotzdem: Viel Glück!

Grüße
Felix
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rbfeli
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 20.März 2008 16:15    Titel: Finanzprobleme Antworten mit Zitat

Sorry, ich habe noch etwas vergessen:

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren, wie von Ihnen angedacht, ist nicht das Ende der Welt und Sie sind auch nicht bis ans Ende aller Tage eingemauert!

Es gibt - falls Ihre Möglichkeiten, die VI über die örtliche Schuldnerberatung zu starten, wirklich nur beschränkt sind - auch andere Wege, das VI einzuleiten. Allerdings benötigen Sie dazu einen Rechtsanwalt.

Wie ich Ihrem Beitrag entnehme, haben Sie sich bereits "online" darüber informiert und ich bin mir sicher, dass Sie eine korrekte Hilfe über's Internet erhalten werden.

Kopf hoch! Das Leben geht weiter!

Gruss

Felix
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polli68
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.März 2008 16:50    Titel: Vielen Dank Antworten mit Zitat

Erst einmal herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe mit einer RÄ Kontakt aufgenommen, der ich den Fall per Mail geschildert habe. Sie bat mich, nach Oster anzurufen.
Ich denke auch, dass es keinen Sinn macht, ein neues Konto zu eröffnen, allerdings frage ich mich, wie lange "meine" Sparkasse mit der Kontokündigung noch auf sich warten lässt. Dann muss ich ja ein neues Konto haben. Aber mein Freund hat mir seine Hilfe angeboten. Habe meine Unterlagen heute zu einem Steuerberater gebracht, dass erst einmal eine ordentliche Berechnung stattfinden kann. Die Autosteuer ist bezahlt und die nachzuzahlenden Steuern werde ich bei meinem Freund abstottern können. Dann ist das Dringendste erstmal erledigt.
Von der örtlichen Schuldnerberatung habe ich heute aufgrund einer Anfrage eine Antwort bekommen: Im Juli oder August bekomme ich den ersehnten Beratungstermin, was mir aber zu weit weg ist...
Werde also in den sauren Apfel beißen müssen, irgendwie die 170 Euro aufzubringen, um alles bei InsoSoft einzuleiten.
Wissen Sie, ich will ja, das alles in Ordnung kommt und nichts Unlegales veranstalten, die Rückführung der Schulden hinauszögern oder sonst was. Aber der Weg ist echt steinig. Naja, da muss ich durch.
Ihnen auch ein schönes Osterfest.
Gruß Polli68
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franzose
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 36
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 21.März 2008 0:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtig sei noch folgendes zu erwähnen:

Sozialleistungen dienen Ihrer Existenzsicherung. Sämtliche Sozialleistungen sind die ersten 7 Tage auf Ihrem Konto umfassend geschützt. Innerhalb dieser 7-Tage-Frist dürfen weder Ihre kontoführende Bank - etwa wegen eines überzogenen Dispokredits - noch andere Gläubiger mit Hilfe einer Kontopfändung darauf zugreifen. Zweckgebundene Sozialleistungen sind ohnehin unpfändbar. Dies sind:


Sozialhilfe,
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,
Erziehungsgeld,
Mutterschaftsgeld,
Leistungen der Pflegeversicherung,
Grundrente (nach dem Bundesversorgungs- oder Opferentschädigungsgesetz),
Wohngeld (es sei denn Vermieter oder Immobilien-Finanzierer wollen darauf zugreifen) und,
Kindergeld (es sei denn, Sie schulden Unterhalt),
BAföG

Gruß vom Franzose
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binoxio
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 309
Wohnort: Minga

BeitragVerfasst am: 21.März 2008 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

polli68,

sehr gute Hilfe und nicht so teuer ist euregio.

viel Glück und frohe Ostern, Kopf hoch.
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