Einem mittlerweile insolventen Kreditinstitut muss ich noch rund DM 30.000 zurückzahlen. Der seinerzeit genehmigte Kreditrahmen betrug
DM 30.000, die tatsächliche Überziehung am Tag der Schließung des Kreditinstitutes betrug rund DM 45.000.
Frage: Wer haftet für die nicht schriftlich vereinbarte Überziehung von rund DM 15.000 ? Es soll seit einiger Zeit ein Gesetz geben, das von "Leichtgäubigkeit der Kreditinstitute" spricht. Wer kann helfen ?
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