ich hatte eine Domain bei innter.net gehostet. Diese habe ich dann fristgerecht gekündigt. Wie mir innter.net mitteilte, habe ich nicht wie in den AGB's geschrieben per Einschreiben gekündigt. Somit wäre die Kündigung unwirksam.
Frage: Ist es notwendig per Einschreiben zu kündigen, nur weil der Provider dieses in seinen AGB's schriebt?
Darauf hin kündigte innter.net den Vertag mit folgendem Wortlaut:
AUSSERORDENTLICHE VERTRAGSAUFLÖSUNG!
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