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gunacko GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 03.06.2008 Beiträge: 18 Wohnort: Sofia
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Verfasst am: 17.Jul 2008 14:46 Titel: Rosenberg Trust Panama aus Lugano |
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Ich bitte um Hilfe und Informationen zu folgendem Sachverhalt:
Ein schier unglaubliches Finanzierungsangebot erreichte uns in den letzten Monaten und wir würden gerne wissen, ob es sich dabei um ein "krummes Ding" handelt ( was allem Anschein so aussieht ) oder ob schon jemand reelle Erfahrungen machen konnte (positiv wie auch negativ):
In Lugano wird eine Finanzierung "garantiert", wenn folgende Grundbedingungen erfüllt sind:
Selbstdarstellung des Kreditnehmers
Absicherungseinzahlung eines Satzes von 0,4% der beantragten Kreditsumme auf ein "Sonderkonto".
Das Treffen findet in Lugano statt. Im Hotel "Splendid Royale". Es erscheinen Herr Michael Rosenberg, ca. 40 J, sehr rundlich und klein, relativ ungepflegt, wohl DER Halter des Trust Asset Panama, und
Herr Stefano Peters, mittelgroß, schlank, gepflegt als "Justiziar" des TRustgebildes, beide Liebhaber von Harley Davidson Motorrädern, die sie auch fahren.
Beide sind einwandfrei Deutscher Abstammung und sprechen Deutsche Mundart. Soweit der Steckbrief.
Das Vertragswerk wird vorgelegt, in dem der Kreditnehmer sich bereit erklärt, 0,4% der Kreditsumme auf einem des Duos bestimmten Konto zu hinterlegen. Inhaber dieses Kontos ist wiederum ein TRust.
Der Bürgschaftsbetrag soll dort eingezahlt werden und würde dann befreit, wenn die beantragte Kreditsumme auf einem anderen Konto bereit stünde.
Für das letztere werden zwei Unterschriften geleistet, fürs erste Konto nur die Daten zwecks Einzahlung.
Das klingt natürlich sehr abenteuerlich.
Jetzt unsere Bedenken:
Zahlen wir natürlich gutgläubig die Bürgschaft aufs Konto 2 ein, auf das wir keinen Zugriff mehr (Kontrolle) haben, kann die Summe einfach "gezupft werden".
Für das Konto 1 (Krediteingang) gibt es zwar 2 Unterschriften (Geber und Nehmer), aber der Kredit käme ja wie angekündigt 40 Tage nach Leistung der Bürgschaft.
Und wenn er nicht kommt??? Dann soll eine Rückzahlung der Bürgschaft erfolgen.
Das hört sich alles so schön an.
Hat jemand damit schon Erfahrungen sammeln können? Diskretion ist zugesichert.
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1401 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 17.Jul 2008 15:06 Titel: Nun |
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ganz einfach: kein seriöser Darlehensgeber, ich wiederhole:keiner verlangt von Ihnen eine gleich wie geartete Vorauszahlung. Jede eventuell anfallende Bearbeitungsgebühr, Versicherungsprämie oder sonstiges wird vom Darlehensbetrag bei der Auszahlung einbehalten, sofern vertraglich vereinbart. Alles andere: Quatsch oder Betrugsversuch. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2058 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 17.Jul 2008 15:53 Titel: |
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@gunacko,
es gibt zu den Ausführungen von User @Schwabenpower nichts weiter hinzufügen. Es geht hier ausschließlich darum, Sie um die 0,4% Bürgschaftsgebühr zu erleichtern.
Wie hoch ist denn der Darlehensbetrag, um den es hier geht? Selbst bei 0,4% davon bleiben schon ein paar tausend Euro hängen. Und überlegen Sie mal selber: Was soll das für einen Sinn ergeben, einen Bürgschaftsbetrag zu bezahlen, wenn 99,6% des Kredites unbesichert sind?
Sobald Sie gezahlt haben, sehen Sie die angeblichen Trust-Inhaber niemehr wieder. Und Ihr Geld genauso wenig. Deshalb: Finger weg!
Struckischreck |
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gunacko GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 03.06.2008 Beiträge: 18 Wohnort: Sofia
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Verfasst am: 17.Jul 2008 16:04 Titel: Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
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Ja, danke für den Hinweis. Auf die Idee sind wir ja auch gekommen. Warnhinweise haben wir genug erhalten. Aber eben nur das.
Da "es" ja schon mehrfach funktioniert haben soll, fragen wir um diese Hintergrundinformationen an. Es gibt in dem Vertragswerk eine Schweigepflichtklausel.
Es wäre ein leichtes, nach einem schiefgelaufenem Vertrag der ganzen Sache das Licht auszublasen und zwar hier im Forum mit Nennung von Roß und Reiter. Diese Herren würden keinen einzigen Deal mehr durchziehen, denn ALLE Informationen, wie diese Projekte zustandekommen sollen, sind ja da.
Aaaaber: Wo sind die Nachweise des Betruges?
Es ist uns klar, daß aufgrund der Schweigeklausel kaum jemand den Erfolg an die große Glocke hängen wird. Wir werden einen Weg finden, die Bürgschaftssumme zu sichern, damit sie nicht "Beine" bekommt.
Wir könnten nur viel Zeit sparen, wenn wir konkrete Negativ-Beweise hätten, die uns vom Versuch abhalten würden.
Das ist der "Casus knacktus". |
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gunacko GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 03.06.2008 Beiträge: 18 Wohnort: Sofia
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Verfasst am: 17.Jul 2008 16:15 Titel: Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
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Wir sind von einem recht guten Bekannten darauf hingewiesen worden. Der hat uns versichert, daß es klappt.
Natürlich hört sich das alles wie Kokulores an.
Wir arbeiten auch mit ziemlich sensiblem Material, schon deshalb prüfen wir lieber hundertmal, mit wem wir was und wo.
Nur: weil nicht sein darf, was nicht sein kann.... heißt es nicht, daß es nicht doch ginge. Wir erahnen ein Schema.
Und wir denken auch, daß es sich um relativ dunkle Quellen handeln könnte.
Nur die Primitivität der Verträge hat uns stutzig gemacht. Es wäre viel leichter und eleganter möglich, Leuten die "Kohle" aus der Tasche zu ziehen. Und dabei noch zu überzeugen, daß die Reibungswärme, die entsteht, wenn jemand über den Tisch gezogen wird, als Nestwärme empfinden zu lassen. |
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Xenia Insider
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 521
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Verfasst am: 17.Jul 2008 17:27 Titel: |
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Na ja, sind vermutlich sämtliche Namen frei erfunden
Und der angebliche "Trust" existiert sowieso nicht. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1401 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 17.Jul 2008 18:22 Titel: Nun also |
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@gunacko, Sie schreiben:
| Zitat: |
Wir sind von einem recht guten Bekannten darauf hingewiesen worden. Der hat uns versichert, daß es klappt.
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Dann ist es doch ein einfaches für Sie: Lieber Bekannter, zeig mir Deine Kontoauszüge mit dem Geldeingang, und zwar keine Kopie, sondern ein Original.... und wetten, dass Ihr Bekannter das nicht kann???
Ganz einfach: Sie sollen betrogen werden. Weder wird hier Geld gewaschen oder Geld aus dunklen Kanälen untergebracht-alles Quatsch, die Jungs ärgern sich nicht mit Darlehensnehmern rum, die wissen besser, was man mit Geld anstellt.....
Ganz einfach nun für Sie: Sie sind gewarnt worden. Sie haben nun zwei Möglichkeiten: 1.: Geben sie die 0,4% und jammern hinterher oder 2. brechen Sie jeglichen Kontakt zu den Jungs ab, denn die klauen nur Ihre Zeit.
Also sorry: Wer dieses Konstrukt nicht von vorneherein durchschaut, dem ist wirklich nicht zu helfen..... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2058 Wohnort: Bayern
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gunacko GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 03.06.2008 Beiträge: 18 Wohnort: Sofia
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Verfasst am: 17.Jul 2008 22:25 Titel: Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
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Danke schön für die letzte Info, das sieht schon mal konkret lausig aus.
Man hat mir auch gesagt, daß Lugano ein ziemlich volles Gefängnis mit Kreditbetrügern hahaben soll.
Der Bekannte, der mir die Empfehlung angetragen hat, hat mit Sicherheit irgendeine Beteiligung zu erwarten, sonst würde er nicht drängeln. (Die anderen tun es nicht, evtl. benutzen sie ihn dazu).
Es geht um die Beschaffung von 25 Mio EU für regenerative Energieprojekte (Solartechnik). Dafür sollen 100.000 EU ver"bürgt" werden.
Klar, daß die "eingesackt" werden sollen. |
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2058 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 17.Jul 2008 22:38 Titel: Re: Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
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| gunacko hat folgendes geschrieben:: |
| Danke schön für die letzte Info, das sieht schon mal konkret lausig aus. |
@gunacko,
jepp, richtig. Unverkennbare Parallelen.
| Zitat: |
| Man hat mir auch gesagt, daß Lugano ein ziemlich volles Gefängnis mit Kreditbetrügern hahaben soll. |
Nicht jeder Betrüger landet später in Lugano. Aber irgendetwas muss an dieser Stadt ja dran sein, so gehäuft, wie diese Angebote dort auftreten.
| Zitat: |
| Der Bekannte, der mir die Empfehlung angetragen hat, hat mit Sicherheit irgendeine Beteiligung zu erwarten, sonst würde er nicht drängeln. |
Höchstes Alarmzeichen! Nehmen Sie Ihr Geld und laufen Sie, was Sie können! Und schicken Sie diesen angeblich so guten Bekannten umgehend in die Wüste.
| Zitat: |
| (Die anderen tun es nicht, evtl. benutzen sie ihn dazu). |
Das ist ohne weiteres möglich. Vielleicht wurde er angelockt mit der Aussicht auf eine ordentliche Provision. Manche Menschen merken es überhaupt nicht, dass sich Betrüger ihrer Kontakte bedienen. Sie werden dann genauso um ihre Vergütung besch... wie die Kunden, die sie angelockt hatten.
| Zitat: |
| Es geht um die Beschaffung von 25 Mio EU für regenerative Energieprojekte (Solartechnik). Dafür sollen 100.000 EU ver"bürgt" werden. |
Na bitte, da haben wir es ja schon. Von 100.000 EUR kann man schon wieder ein paar Monate ganz passabel leben, bis das nächste Opfer anbeißt.
| Zitat: |
| Klar, daß die "eingesackt" werden sollen. |
Klar wie Kloßbrühe, würde ich sagen.
Struckischreck |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2358
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Verfasst am: 23.Jul 2008 16:39 Titel: |
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USERZUSCHRIFT
| Zitat: |
Formular Kontaktformular
Vorname xxx
Versendeseite http://www.gomopa.net/lo4/Kontakt.html
Telefon 0xxx-6xxx
Name xxx
Email [E-Mail anzeigen]
Nachricht S. g. Damen und Herren,
ich wollte Ihnen zu Ihrem Beitrag Rosenberg Lugano/Panama sagen - Ein Freund von mir hat 60.000 verloren. Wenn der oder die das Geld haben, sind die auf einmal verschwunden und kein Staatsanwalt und keine Kripo kann die ausfindig machen. Bitte geben Sie das weiter . für alle zukünftigen Anleger. Es handelt sich hier um eine Mafia-Bande mit Dr.-Titel und Visitenkarte als Advokat und Präsident etc. VORSICHT !!!!! |
_________________ „Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“
- Heinz Breselt -
Secret User - wissen mehr |
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gunacko GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 03.06.2008 Beiträge: 18 Wohnort: Sofia
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Verfasst am: 23.Jul 2008 19:50 Titel: Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
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Danke, secret user, das wollte ich sehen oder hören.
Auf Deutscher Seite spielen ihnen dann zu:
Gerhard Eisele und
Reinhard Kunkat
Auf schweizerischer Seite sind dann die Herren:
Michael Rosenberg (Personaldokumente nicht eingesehen )
Stefano Peters (Personaldokumente nicht eigesehen)
Es gibt einen Anwalt in Lugano, der auf Suche wie folgt bekanntgegeben wird:
Petrucci Stefano
(Auf höfliche Anfragen unsererseits, ob er derjenige ist, welcher... hat er nie geantwortet. Ungewöhnlich für einen Anwalt. Also könnte er das sein, hat aber was zu verbergen und will mit seiner tatsächlichen ID nicht rausrücken.)
Ich könnte auf Wunsch das gesamte Vertragswerk dieser Genossen hier bekanntgeben und aufzeigen, wenns von Interesse ist. Und auch den gesamten Vorgang mit involvierten Banken usw. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3628
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Verfasst am: 23.Jul 2008 20:49 Titel: Re: Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
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| gunacko hat folgendes geschrieben:: |
| Ich könnte auf Wunsch das gesamte Vertragswerk dieser Genossen hier bekanntgeben und aufzeigen, wenns von Interesse ist. Und auch den gesamten Vorgang mit involvierten Banken usw. |
Sie dürfen, keiner hält sie zurück... |
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gunacko GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 03.06.2008 Beiträge: 18 Wohnort: Sofia
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Verfasst am: 23.Jul 2008 21:20 Titel: Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
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dann mal los:
Harald Eisele - Lavendelxxxxx - 41844 Wegberg - 02434 - xxxxx - 0170 - xxxxxxxx
Unser heutiges Telefonat
Sehr geehrter Herr Kunkat,
danke für das Gespräch in Ihrem Haus. Eine Gruppe privater Kapitalgeber aus der Schweiz macht Ihnen folgende Offerte zu einem Darlehen.
Kondition
1. Zinsen 3% - Zinszahlung immer nach 12 Monaten
2. Vertragslaufzeit 5 oder 10 Jahre mit einer weiteren Option von 5 Jahren.
3. Rückführung des Kapitals zum Ende der Vertragslaufzeit.
4. Keine Besicherung der Objekte
5. Die Auszahlung erfolgt zu 100%. Wir belasten Sie auch nicht mit irgendeiner Kommission.
6. Die Auszahlung erfolgt über die Schweiz oder Liechtenstein.
Kosten
Da wir keine Besicherung vornehmen müssen wir int. das Kapital absichern. Die Kosten für die Bürgschaft sind 4.000Euro pro eine Mio. Euro und sind Kundenseitig zu tragen.
Für den Kapitaltransfer benötigen wir einen Kundentrust. Hat unser Kunde einen Trust in der Schweiz so können wir das Darlehen übertragen. Ansonsten benötigen wir einen Trustmantel der einmalige Kosten verursacht von ca. Euro 5.000 - 7.500.
Bearbeitungslaufzeit
Von dem Zeitpunkt der Unterschrift beider Verträge ( Darlehen und Bürgschaftsvertrag ) benötigen wir bis zur Auszahlung 6 bis 8 Wochen. Die Auszahlung erfolgt in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Besicherung der eingezahlten Bürgschaftsgelder
1. In dem Bürgschaftsvertrag ist die Rückzahlung der Bürgschaft - sollte das Darlehen aus welchen Gründen auch immer nicht zur Auszahlung kommen - an den Kunden festgelegt.
2. Wir können auch ein Notar-Anderkonto mit unserem Notar vereinbaren. Damit ist gewährleistet, dass das Bürgschaftsgeld erst dann zum Einsatz kommt wenn das Darlehen ausgezahlt worden ist.
Ablauf
Ich bereite alle Absprachen mit den Kunden vor. Hierzu benötigen ich den Businessplan - möglicht in gekürzter Form - mit allen für uns relevanten Daten und Informationen sowie eine Selbstauskunft.
Ich erstelle die Verträge und schicke Ihnen je eine Ausführung per Mail zu. Sind Sie mit den Inhalten der Verträge einverstanden so vereinbaren wir mit Ihnen und dem Kapitalgeber einen Termin. Die Terminausführung ist in Lugano. Der Kapitalgeber möchte jeden Kunden persönlich kennen lernen. In Lugano sind anwesend der Kapitalgeber, Notar und der Anwalt. Mit der Unterschrift beider Verträge sind die Bürgschaftsgelder in bar fällig die allerdings von dem Notar vereinnahmt und bestätigt werden.
Sollte ich Ihnen die eine oder andere Frage nicht ausführlich dargestellt haben oder weitere Fragen anstehen so bitte ich Sie mich anzurufen oder mir eine Mail zu schicken.
Mit freundlichem Gruß
Harald E
Bürgschaftsvertrag
zum Darlehensvertrag
vom
zwischen
………………………………………………..
………………………………………………..
………………………………………………..
- im folgenden Bürgschaftsgeber genannt-
und
Asset Protection Trust Corp.
Casa Matriz – Via Espana
5052000 Apartado 5220 Panama City
Republica de Panama
vertreten durch Michael Rosenberg
- im folgenden Bürgschaftsnehmer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Grundlage
Zwischen den Parteien ist der Darlehensvertrag vom………….geschlossen worden, der auch Grundlage für diesen Vertrag ist.
§ 2 Gegenstand
(1) Der Bürgschaftsgeber gewährt dem Bürgschaftsnehmer eine Bürgschaft zur Absicherung des in § 1 genannten Darlehens in Höhe von ……………….Euro.
(2) Die Kosten der Bürgschaftsgebühr in Höhe von………..Euro trägt der Bürgschaftsgeber. Die Bürgschaftsgebühr ist mit Unterschrift des Vertrages fällig. Zum Zwecke der Einzahlung der Bürgschaftsgebühren errichtet der Bürgschaftsgeber bei der vom Bürgschaftsnehmer vorgegebenen Bank ein Sperrkonto. Dieses Konto, über welches der Bürgschaftsgeber mit dem Bankdirektor gemeinsam verfügen, gibt die Bürgschaftsgebühren durch die Unterschriften der genannten Personen erst frei wenn das Darlehen auf dem Darlehenskonto bereitsteht.
(3) Der Bürgschaftsgeber stellt dem Darlehensgeber des in § 1 genannten Darlehensvertrages die Bürgschaft zur Verfügung.
§ 3 Dauer und Fälligkeit der Bürgschaft
(1) Der Bürgschaftsgeber verpflichtet sich, dem Darlehensgeber auf dessen Verlangen die seinen Bedingungen entsprechende Bürgschaft unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Bürgschaftsgeber wird dem Bürgschaftsnehmer den Vollzug schriftlich mitteilen.
(3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung der vorgenannten Ziffern 1 und 2 die vereinbarten Dienstleistungen erfüllt sind, sofern der Darlehensgeber gegen die ihm überlassene Bürgschaft gemäß Ziffer 1 keine Einwände erhebt.
§ 4 Verschwiegenheitspflicht und Unterlagen
(1) Die Bürgschaftsgeberin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht umfasst sämtliche Informationen über den Bürgschaftsnehmer.
(2) Die Bürgschaftsgeberin ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen keine Kenntnis erlangen.
(3) Schriftliche und mündliche Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen, die sich auf das Unternehmen des Bürgschaftsnehmers beziehen, darf die Bürgschaftsgeberin nur nach ausdrücklicher schriftlich erteilter Einwilligung des Bürgschaftsnehmers Dritten gegenüber abgeben.
(4) Die Bürgschaftsnehmerin ist verpflichtet, alle ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und dem Bürgschaftsgeber nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen der Rückgabe entgegen stehen.
(5) Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 5 Wettbewerbs- und Werbeverbot
(1) Die Bürgschaftsnehmerin ist verpflichtet, sich jeder Tätigkeit für Dritte zu enthalten, bei der sich die Möglichkeit einer Interessenkollision zwischen dem Bürgschaftsgeber, einem (potentiellen) Vertragspartner und dem Dritten ergeben könnte. Sie ist ferner verpflichtet, eine etwaige Interessenkollision offen zu legen.
(2) Die Bürgschaftsnehmerin hat bei der Durchführung und nach Beendigung des Auftrages jeden werblichen Hinweis auf eine Tätigkeit für den Bürgschaftsgeber zu unterlassen.
§ 6 Verbot der Vorteilsnahme
(1) Der Bürgschaftsnehmerin ist es nicht gestattet, Geschenke, Vergünstigungen oder Entgelte zum eigenen oder fremden Vorteil von Dritten, die mit dem Unternehmen des Bürgschaftsgebers Geschäftsverbindungen anstreben oder unterhalten, zu fordern, sich versprechen zu lassen oder entgegenzunehmen. Dies gilt auch für Vorteile oder Zuwendungen, die von Dritten mit Rücksicht auf die Stellung der Bürgschaftsnehmerin im Verhältnis zum Bürgschaftsgeber gewährt werden.
(2) Das Recht des Bürgschaftsnehmers auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Rechts- und Gerichtsstand
Anwendbares Recht für diesen Vertrag ist das schweizerische Recht.
Gerichtsstand für diesen Vertrag ist Lugano.
§ 8 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen dieses Vertrages und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die vereinbarte Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Unwirksame Bestimmungen sind durch diejenige Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Gehalt am nächsten kommt.
§ 9 Schlussbestimmung
Sollte es - entgegen dem Darlehensvertrag - zu keiner Darlehensauszahlung kommen, wird die eingezahlte Bürgschaftsgebühr vom Bürgschaftsnehmer unverzüglich an den Bürgschaftsgeber zurückgezahlt werden.
Lugano, den Lugano, den
_____________________________ __________________________
Bürgschaftsnehmer Bürgschaftsgeber
Darlehensvertrag
Zwischen
als Hauptanteilseigner der
vertreten durch
im folgenden “Darlehensnehmer”
UND
Asset Protection Trust Corp.
Casa Matriz – Via Espana
5052000 Apartado 5220 Panama City
Republica de Panama
vertreten durch Michael Rosenberg
im folgenden “Darlehensgeber”
wird folgender
Darlehensvertrag
geschlossen.
§ 1 Darlehensgewährung
(1) Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen von Euro …………………
(2) Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100%.
(3) Der Darlehensgeber versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Gelder frei von Rechten Dritter und verkehrsfähig sind, insbesondere nicht den Bestimmungen über die Geldwäsche unterliegen.
(4) Das Darlehen wird innerhalb von 25 Bankarbeitstagen nach Unterzeichnung und Zahlung der Bürgschaftsgebühren auf ein, von dem Darlehensgeber zu benennendes Bankkonto gezahlt.
§ 2 Vertragsgrundlage
Die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zur Zeit des Vertragsabschlusses ist Grundlage dieses Vertrages.
§ 3 Zinsen
(1) Das Darlehen ist mit 3,0 % p. a. zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig und auf ein vom Darlehensgeber anzugebendes Konto zu überweisen. Die Zinsen sind erstmals zum Ende des auf den Abschluss des Darlehensvertrages folgenden Kalenderjahres zu zahlen.
(2) Kommt der Darlehensnehmer mit der Zinszahlung in Verzug, so erhöht sich der Darlehenszins, ohne dass es einer Mahnung bedürfte, für die Zeit des Verzugs um 1,5 % p. a.
(3) Der Darlehens- und der Zinsanspruch können ohne die Zustimmung des Darlehensnehmers nicht abgetreten werden.
§ 4 Tilgung
(1) Die Rückzahlung erfolgt mit Ablauf des Vertrages.
(2) Sondertilgungen sind erstmals 5 Jahren nach Abschluss des Darlehensvertrags ohne weiteres und kostenfrei möglich.
§ 5 Sicherheiten
Die übertragene Bürgschaftgebühr von Euro ………….. dient der Absicherung des Darlehens. Das Darlehen wird erst ausbezahlt, wenn die Bürgschaftsgebühr vom Darlehensnehmer beim Darlehensgeber auf einem eigens eingerichteten und vorher von beiden Vertragspartnern gemeinsam bestimmten Bankkonto hinterlegt wurde.
§ 6 Laufzeit
(1) Das Darlehen wird für die Dauer von fünf/zehn Jahre für beide Seiten unkündbar gewährt. Der Darlehensnehmer kann eine Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 5 Jahre in Anspruch nehmen. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber die Annahme der Option spätestens 6 Monate vor Ablauf des Darlehensvertrages schriftlich mitzuteilen.
(2) Kommt der Darlehensnehmer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Darlehensgeber zur außerordentlichen Kündigung des Darlehensvertrags berechtigt. Er hat das Recht, anrechnungsmäßig Eigentumsanteile des durch das Darlehen finanzierte Objekt für sich zu sichern. Durch diesen Satz erübrigt sich ein Auflassungsvermerk auf Grundbesitzdokumente, resp. Grundbuch und bei Gerichten niedergelegten Gesellschafter-/ Aktionärsverträgen.
§ 7 Rechts – und Gerichtsstand
Anwendbares Recht für diesen Vertrag ist das schweizerische Recht. Gerichtsstand für diesen Vertrag ist Lugano.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Darlehensvertrags und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
(2) Sollte einer der Klauseln dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies den Vertrag im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, an die Stelle der unwirksamen Klausel eine solche zu setzen, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
(Ort, Datum) (Ort, Datum)
(Unterschrift “Darlehensgeber”) (Unterschrift “Darlehensnehmer”)
Das ist das Vertragswerk. Zu seicht, nicht wahr??
Dann erfolgte Unterschriftenmuster (Kreditgeber und Nehmer) für Kontoeröffung bei einer USB Bank in MILANO ( für den eingehenden Kredit), es wurde noch kein Konto definiert,
und dann später die Email für die Einzahlung der Bürgschaft auf der RBS Coutss Bank Zürich, unter Bekanntgabe einer Anweisung wie folgt:
anbei die Bankdaten bei der RBS Coutts.
Kto. Nr. : 11104849 2000
IBAN : CH59 0862 0111 0484 9200 0
Swift/BIC : COUTCHZZ
Clearing Nr. 8620
Paddock Investment Continental Inc.
überweisen Sie bitte auf dieses Konto wie abgesprochen. Bei Eingang werde ich Sie anschreiben.
Mfg. Stefano Peters
Wie schön....wahrscheinlich würden wir heute noch auf das Anschreiben warten, gelle? |
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Xenia Insider
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 521
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Verfasst am: 23.Jul 2008 22:34 Titel: |
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Hr. Rosenberg ist ein kleiner Witzbold oder ein grosser Stümper.
| Zitat: |
Banco Nacional de Panama
Torre Banco Nacional, Casa Matriz
Via Espana 120, Apartado 5220, Panama 5
Tel: +507 2692955
Fax: +507 2052150
www.banconal.com.pa |
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