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B. Diegmann Newbie
Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 3 Wohnort: Schnellbach b. Beltheim
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Verfasst am: 30.Sep 2004 18:09 Titel: Aachtung... ein echtes FinDL-Kind |
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Tach zusammen,
wenn ich mich vorstellen darf: ...mein Name steht ja oben links, ne?
Ich hatte die Freude und das Vergnügen, vor zwei Jahren die Firma
WSD24-Wirtschaftssonderdienste zu gründen.
(www.wsd24.de)
-Schuldnerhilfe, Rettung aus ZV und/oder Durchgriff etc.-
Uns besucht, wer seine Probleme wirklich lösen will. Ich weiß von daher
durch tägliches Beispiel recht gut, wie Menschen Fehler machen.
Wie sie hereingelegt werden, und das bei Gott nicht nur von un-
seriösen Abzockern, sondern auch von ausgesprochen bekannten
Unternehmen, Banken, Versicherungen., Anwälten, öffentlichen
Stellen, der Konkurrenz etc. etc.
Es fehlte nur noch das bißchen Pech, und schon war man auf der
Verliererstrasse.
Aaber: Nur wer aufgibt, verliert. Und:
Ich habe noch nie jemanden gesehen, der sich über die
Ziellinie geheult hat.
Daraus folgt: weiter so! Schmeißt die Abzocker raus, tauscht Eure
Erfahrungen aus, macht Euch in den Foren schlau...
aber vergesst nicht, AKTIV den morgigen Tag besser zu machen
als den heute!
Und, bitte, schmeißt nicht alle Finanzdiener in einen Topf -
ich bin selbst froh um jeden krummen Hund weniger am Markt.
Awg
B. Diegmann |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2921
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Verfasst am: 30.Sep 2004 21:23 Titel: |
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B. Diegmann
Kann man denn wirklich 100% Erfolgsgarantie per Vertrag garantieren?
So wie es von Frau Sylke Diegmann geschrieben steht?
Grüße
Heinrich |
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cam Newbie
Anmeldungsdatum: 09.10.2003 Beiträge: 24
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Verfasst am: 1.Okt 2004 11:43 Titel: |
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Zitat aus Faltblatt des Bundesfamilienministeriums "GESCHÄFTE MIT DER ARMUT":
"Eine effektive Hilfe in Verschuldungssituationen setzt ganz selbstverständlich
voraus, dass mit den Gläubigern und Gläubigerinnen Verhandlungen
geführt werden. Diese zielen darauf, bestehende Rechtsverhältnisse (Abzahlungsverpflichtungen)
zu verändern, beispielsweise durch Stundung, Änderung
der Ratenhöhe etc. Diese Verhandlungen führt die verschuldete Person
oder in deren Auftrag eine dritte Person durch. Wird eine dritte Person
mit den Verhandlungen beauftragt, so ist zu beachten: Die Verhandlung
(genannt Rechtsbesorgung) ist nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig.
Nur die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z. B. Anwälte/
Anwältinnen) oder Personen mit Erlaubnis des Amtsgerichtspräsidenten
oder geeignete Stellen gemäß Insolvenzordnung dürfen Forderungen überprüfen,
mit den Gläubigern Stundungen, Vergleiche oder Erlasse aushandeln
oder in Insolvenzverfahren beraten. Schuldnerberatungen in Trägerschaft
der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, DRK
etc.) oder der Verbraucherverbände dürfen auf Grundlage der Insolvenzordnung
und des Rechtsberatungsgesetzes im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls
rechtsbesorgend tätig werden.
Hinweis: Selbst wenn ein Schuldenregulierer die Rechtsbesorgung durch
einen Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfen erledigen lassen will, wird eine
Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz benötigt. Liegt eine solche
Erlaubnis nicht vor, ist der abgeschlossene Vertrag zur Schuldenregulierung
nichtig."
BTW:Ist nicht laut § 6 Teledienstgesetz vorgeschrieben, dass Kreditvermitter angeben müssen, von welcher Behörde die 34c-Erlaubnis erteilt wurde ?
cam |
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cash-weg.de Newbie
Anmeldungsdatum: 09.10.2004 Beiträge: 10 Wohnort: 82481 Mittenwald
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Verfasst am: 9.Okt 2004 18:10 Titel: Ist nicht meine Baustelle, aber ... |
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... wenn jemand aus meinem Bekanntkreis zu mir kommt, dann erhält er von mir eine kostenlose Schuldnerberatung!
Das heisst ich gehe mit Ihm seine Einnahmen und Ausgaben sowie Verpflichtungen und bestehenden Schulden durch.
Weiter analysieren wir zusammen seine Ausgabegewohnheiten und suchen nach effektiven Einsparungsmöglichkeiten um
a) die Schuldenlast zu verringern (besserer Zins)
b) die Ausgaben zu senken, um die Schulden schneller abzubauen.
Ich denke, das ist ein Service, der von vielen Menschen erbracht werden kann. Entscheidend ist, der Berater ist nicht selber in die folgenden Verträge als Nutznießer involviert. (Außer zu eindeutig besseren Konditionen als andere Anbieter)
Warum ich das schreibe?
Naja, eine Schuldnerberatung setz ja Schulden oder Probleme voraus. Solange ich also einem Problemfall nicht wirkungsvoll helfen konnte, würde ich auch kein Geld sehen wollen ... |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 16.Okt 2004 18:44 Titel: |
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Geschäfte mit der Armut müßten nicht sein, wenn sich jeder an den nächsten Schuldenberatungsdienst bei den Städten und Gemeinden wenden würde. Selbst wenn er dort nicht sofort einen Termin bekommen würde, bekäme er in jedem Fall Hinweise auf seriöse Beratungs-Institutionen, so daß er sich auch dorthin wenden könnte.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Schwarzwald Newbie
Anmeldungsdatum: 15.03.2006 Beiträge: 7 Wohnort: Gernsbach
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Verfasst am: 27.März 2006 16:03 Titel: |
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Jaja, der liebe Herr Diegmann! Erst haut er aus dem Kaff in der Eifel ab und hinterlässt Mietschulden, dann hat er sich irgendwo in der Nähe von Frankfurt/Aschaffenburg eine Hütte gemietet und macht ohne Mietzahlungen die Biege nach Spanien. Dort gescheitert, kommt er mit Kind und einem Hund mehr nach Rastede gezogen, um dann dort auch wieder zu verschwinden und in Ost-Deutschland wieder auf zu tauchen.
WSD24 haben die ihm angeblich geklaut!
Ich habe über Diegmann und seiner dubiosen WSD24 meine Schnellentschuldung eingeleitet. Was ist? Konkursverfahren am Hals, Geld an Diegmann und seinem dubiosen Anwalt bezahlt. Das Geld hätte ich mir sparen können. Bei jeder Schuldnerberatung bin ich besser beraten und billiger dran.
Dann hat der Kerl noch die Unverschämtheit und will von mir Geld einfordern.
Ich kenne einen Mann, den er als "Gläubiger" mit eingesetzt hat, obwohl nicht der geringste Kontakt mit dem Schuldner bestand. Es gab keinerlei Schulden.
Vorsicht ist geboten. Ich bin mir sicher, dass der Mann und seine Frau gleichermaßen, illegale Geschäfte tätigen. |
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