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do Newbie
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 25.Feb 2005 13:40 Titel: LTD Gründen als Angestellter? |
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Erstmal ein schönes "Hallo" ins Forum!
@admin: bin über google auf euch aufmerksam geworden (falls es jemand interssiert)
ich bin gerade beim Überlegen, ob ich eine Limited gründen soll.
Habe jedoch noch eine Frage die ich unbedingt davor beanteortet brauche jedoch im Netz leider dazu nichts finde.
Ich selbst bin noch neu in diesem Bereich (22 Jahre alt) und habe derzeit ein normales Gewerbe angemeldet das sich mit Internetmarketing und Solutions beschäftigt. Jedoch ist mir hier die Private Haftung ein Dorn im Auge, den schnell kann gerade in Internet Sachen durch einen kleinen Fehler ein richitges Finanzielles Chaos entstehen.
Meine Frage jetzt, das Gewerbe betreibe ich zurzeit noch Nebenbei (ist noch neu und wollte erst Erfahrungen sammeln). Hauptberuflich bin ich in der öffentlichen Verwaltung in der EDV tätig.
Kann ich als Angestellter überhaupt eine Limited gründen, oder wird es hier von seiten des Arbeitgebers Probleme geben? Wollte den Arbeitgeber direkt noch nicht fragen um unnötige Probleme zu vermeiden.
Gegen die Gewerbeanmeldung hatte er (in diesem fall die Stadtverwaltung) nichts einzuwenden, doch eine Limited ist dann doch etwas umfangreicher.
Vielleicht hat ja hier jemand das gleiche Problem bzw. dieses Problem gehabt.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik |
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do Newbie
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 28.Feb 2005 12:46 Titel: |
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| hat niemand ne info? |
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plastikbesteck Specialist
Anmeldungsdatum: 14.08.2003 Beiträge: 155
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Verfasst am: 28.Feb 2005 12:59 Titel: Arbeitsvertrag anschauen! |
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Hallo Dominik,
ob und in welchem Umfang bei einem Anstellungsverhältnis Nebentätigkeiten bzw. Beteiligungen an anderen Unternehmen untersagt sind, wird zumeist im Arbeitsvertrag geregelt.
Findet sich dort weder eine direkte noch eine indirekte Verbotsklausel, dürfte es zumindest in (arbeits-)rechtlicher Hinsicht keine Probleme geben. Bei Klauseln, die indirekt als Verbot verstanden werden könnten, sollten Sie besser einen Arbeitsrechtler konsultieren - ich möchte Ihnen da nicht versehentlich etwas Falsches sagen.
Inwieweit es ungeachtet des "Offiziell-Rechtlichen" jemandem mit Einfluss auf Ihren Werdegang in der Anstellung "sauer aufstoßen" könnte, wenn Sie sich anderweitig nebenher betätigen, werden Sie sicher schon selbst vorsichtig "abgetastet" haben...
Hoffe, ich konnte Ihnen wenigstens ein wenig helfen.
Beste Grüße,
plastikbesteck |
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Taeaen User gebannt
Anmeldungsdatum: 10.08.2003 Beiträge: 1940 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 28.Feb 2005 13:03 Titel: Öffentlicher Dienst |
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@ do
Wie sollen andere User Ahnung davon haben, was in Ihrem Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber steht ?
Warum wenden Sie sich nicht an Ihren zuständigen Vertrauensmann ( falls es so etwas gibt ) oder an den Betriebsrat ( falls Sie so etwas dort haben ) ? Solche Ansprechpartner müssten in der Lage sein, Ihnen schnell und kompetent die Möglichkeiten und Grenzen von Nebenerwerbstätigkeiten auf zu zeigen. Ansonsten - Sie haben doch sicher jemanden in der Familie, dem Sie vertrauen, oder ?
Wenn es um die Gründung von Limiteds an sich geht, gibt es genügend kompetente User auf diesem Forum, z.b. @ ffbkdavid, die dann sicher auch gerne Auskunft geben werden, wenn Sie Ihr eigentliches Problem erstmal selbst gelöst haben.
Freundliche Grüße
Taeaen |
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AleGen Newbie
Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 9.März 2005 11:01 Titel: |
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Hallo Dominik,
wenn in Deinem Arbeitsvertrag keine Klausel enthalten ist wegen der Selbsständigkeit, dann kannst Du dich selbstständig machen. Aber ich würde auf jeden Fall, wie Dir auch schon geraten wurde den Betriebsrat fragen. Denn selbstständig ist selbstständig, ob GmbH oder Ltd. ist egal.
Viel Glück
grüße
AleGEn |
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