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Trotz eidesstattlicher Versicherung Gehaltspfändungen?

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jimmory
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 1
Wohnort: ffm

BeitragVerfasst am: 9.März 2006 12:58    Titel: Trotz eidesstattlicher Versicherung Gehaltspfändungen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich stecke zur Zeit ziemlich in der Predullie. Ich habe vor ca. 2 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben (zu diesem Zeitpunkt habe ich vom Arbeitsamt eine Umschulung gemacht ) Seit ca. 1 Jahr bin ich freiberuflicher Leiter eines Callcenters und zahle von diesen Einkünften ca 300 € im Monat an verschiedene Gläubiger ab. Leider belaufen sich meine Gesamtschulden auf ca. 25000 €, so das ich momentan erstmal die kleinen Gläubiger bediene.
Nach einen Jobverlust (Firma ging Konkurs ) hat mir meine damalige Hausbank mein Konto gekündigt, nachdem 2 Monat keine Gehaltseingänge mehr eingingen.
Dies stellt den größten Posten dar und hier sind aus 7000 DM mitlerweile 7500 € geworden.
Nun habe ich ein sehr interresantes Jobangebot in Festeinstellung bekommen und bin ziemlich verzweifelt, denn diese berufliche Möglichkeit kommt so schnell nicht wieder.
Mein Problem ist, das ich nicht weiß ob ich diesem Arbeitgeber zusagen soll, da ich befürchte das mein Gehalt gepfändet wird. Da die Tätigkeit in einer leitenden Position ist, wäre das natürlich fatal.

Gibt es Möglichkeiten, neben der privaten Insolvenz, diesen Pfändungen beim Arbeitgeber zu entkommen? Was Kann ich tun? Wie gesagt ich zahle monatlich Schuldgeld und möchte meine Schulden bezahlen, aber es ist sehr schwierig, wenn man aus den geschilderten Gründen sehr gute berufliche Karieremöglichkeiten nicht warnehmen kann und in diesem Teufelskreis mit beschränkten Möglichkeiten festhängt!
Für Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank im Vorraus!!!!
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ratiomama
Insider


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 601
Wohnort: 59457 Werl

BeitragVerfasst am: 9.März 2006 13:33    Titel: Gefahr der Abmahnung ! Antworten mit Zitat

Hallo Jimmory,

wer Ihnen hier Tipps gibt, läuft Gefahr durch unterbeschäftigte Anwälte abgemahnt zu werden.

Mir fallen spontan zwei Möglichkeiten ein. Gehen Sie zur Schuldnerberatung, denn die kennen diese Möhlichkeiten in aller Regel auch.

Gruß
ratiomama
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 10.März 2006 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ratiomama hat recht, das kann passieren - "Abmahnanwälte" gibt's genug. Aber dies ist nur dann relevant, wenn tatsächlich Rechtsberatung gemacht wird.

Einen Tip:

Versuchen Sie sich sofort mit allen Gläubigern aufgrund Ihrer momentanen Situation auf moderate Ratenzahlungen zu einigen. Vor allem mit den Großen! Die Vereinbarung sollte beinhalten, daß die Gläubiger so lange auf weitere Pfändungen (Zwangsmaßnahmen) verzichten, so lange Sie Ihre Ratenverpflichtung einhalten. Damit wären Sie vor unkontrollierten Pfändungen geschützt. Vereinbaren Sie auch einen "Besserungsschein". Evtl. besteht ja auch sofort die Möglichkeit des einmaligen Summenvergleichs (wenn etwas Liquidität aufgetrieben werden kann).

Diese Verhandlungen sollten evtl. durch einen Rechtsanwalt geplant und betreut werden.

Selbstverständlich können Sie auch bei Ihrem neuen Arbeitgeber einen Teil Ihres Einkommens zur Tilgung einer Schuld abtreten. Dies würde ich aber nur dann machen, wenn ich z.B. meine Erbtante vorrangig bedenken möchte und diese von mir noch Geld zu kriegen hätte.......?!

Ich würde mich auf keinen Fall einfach mal so in ein privates Insolvenzverfahren drängen lassen (auch nicht von der Schuldnerberatung).

Manchmal schreibe ich einfach ein wenig kryptisch......

Sie sollten sich aber unbedingt fachkundig beraten lassen!

grüße
gundel
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Babsi2
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 300
Wohnort: Gummersbach

BeitragVerfasst am: 10.März 2006 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jimmory

Diese Frage stellst du besser hier im Themenbereich "Insolvenz" oder/und hier

www.11millionen.de

gruss babsi
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Stefan Alisch
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 11
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2008 0:13    Titel: Schulden Antworten mit Zitat

Hi!

am besten mit dem Gläubiger reden, bevor Du den Job annimmst. Wär ja auch möglich, dass das Dein neuer Arbeitgeber als Einstellungsvoraussetzung fordert, dass das vorher geregelt wird. Was hilft es dem Gläubiger, wenn Du den Job wg ner Pfändung in der Probezeit wieder verlierst. Sicherlich kann man das auch schriftlich fixieren. Ich glaube ansonsten, dass auch ein RA Dir keinen Geheimtipp geben kann, denn ein abhängiges Arbeitsverhältnis wird - über die Krankenversicherung immer bekannt. Und irgendwann kommt dann der Gläubiger...

lg Stefan &
Renate Alisch
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MLM Moderation
.


Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2008 0:22    Titel: Re: Schulden Antworten mit Zitat

Stefan Alisch hat folgendes geschrieben::
Hi!

am besten mit dem Gläubiger reden, bevor Du den Job annimmst.
...
lg Stefan &
Renate Alisch

Um es noch einmal zu fragen, geht es nur ums dummschwätzen?
Oder was treibt Sie hier um?

Der ursprüngliche Beitrag ist vom:

Verfasst am: 9.März 2006 13:58 Titel: Trotz eidesstattlicher Versicherung Gehaltspfändungen?

Glauben Sie, der Fragesteller hätte heute, nach über zwei Jahren, noch irgendein Interesse an einer "Antwort"?
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