Neues Außenwirtschaftsgesetz beschlossen: Ausländische Investitionen sollen verboten werden dürfen
Beteiligungen ausländischer Investoren sollen in Deutschland künftig bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden können. Dies hat das Kabinett am 20.08.2008 mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Nach Mitteilung der Bundesregierung kann künftig der Kauf eines deutschen Unternehmens oder eine Beteiligung ab 25 Prozent durch einen ausländischen Investor überprüft werden. Diese Regelung gelte allerdings nur für Investoren, die außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation ihren Sitz hätten. Deutschland bleibe auch künftig offen für ausländische Investoren, betonte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU).
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