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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6292
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Verfasst am: 10.Okt 2007 6:26 Titel: Bankenprivileg für Leasingfirmen stößt auf Ablehnung |
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Die Bundesregierung will den Leasing- und Factoring-Unternehmen in Zukunft bei ihren Finanzierungsgeschäften das sogenannte Bankenprivileg gewähren – somit wäre ihre Refinanzierung gewerbesteuerfrei. Das ist die zentrale Aussage eines noch unveröffentlichten Berichts des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Doch die vermeintliche Wohltat stößt in der Branche auf wenig Gegenliebe. Denn um dies nutzen zu können, müssten sich die Unternehmen ähnlich wie die Banken unter die Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) stellen – mit allen dabei anfallenden Kosten.
Das will die Branche, die sich durch die Unternehmensteuerreform bisher unverhältnismäßig stark belastet sieht, nicht akzeptieren. „Mit dem Ergebnis können und wollen wir nicht leben“, sagte Reinhard Gödel, Präsident des Leasingverbands, dem Handelsblatt. Der Verwaltungsaufwand für Bankenaufsichtspflichten wäre so hoch, dass er kleine Leasinganbieter vom Markt verdrängen würde. „Wir sehen keine Notwendigkeit, aus fiskalischen Gründen die Leasingunternehmen einem Aufsichtsamt wie der BaFin zu unterstellen.“
Gleicher Meinung sind die Factoring-Unternehmen, die Lieferforderungen aufkaufen. „In der Form ist das für die Mehrzahl der Firmen nicht akzeptabel“, urteilt Alexander Moseschus, Geschäftsführer des Deutschen Factoring-Verbandes, mit Blick auf die „irren Kosten“.
Der Streit ist Teil des schon beschlossenen Unternehmensteuerreformgesetzes, das Anfang des Jahres in Kraft tritt. Dabei handelt es sich um eine Art Kompensation.
Leasingnehmer werden nämlich durch die Steuerreform schlechter gestellt, die Leasingfirmen selbst durch die Zinsschranke belastet. Eine Regelung, die Refinanzierung von Leasing gewerbesteuerfrei zu stellen, hätte dies ausgleichen sollen. Einigt man sich nicht bis zum Jahresende, plant der Leasingverband eine Verfassungsklage, weil er Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu Kreditinstituten sieht.
Derzeit genießen nur Banken, Pfandleiher und ABS-Gesellschaften das Privileg, bei ihrer Refinanzierung keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Leasing- und Factoringunternehmen pochten bislang vergeblich auf eine Gleichstellung.
Das Finanzministerium rechtfertigt die geplante kreditaufsichtsrechtliche Gleichstellung von Leasing- und Factoringunternehmen mit Banken mit dem Hinweis, dass „Funktionsstörungen als Folge einer unsoliden Geschäftsführung schwere Schäden nicht nur im Kundenkreis der betreffenden Unternehmen, sondern auch in weiteren Teilen der Wirtschaft verursachen“ können.
Doch Branchenkenner wie Leasingexperte Arno Städtler vom ifo-Forschungsinstitut verweisen darauf, dass Leasingfirmen kein Einlagengeschäft betreiben, das zu schützen sei. Auch er plädiert deshalb für weniger umfassende Aufsichtspflichten für Leasingnehmer. Ansonsten würde sich das auch auf die Finanzierung der mittelständischen Unternehmen auswirken, für die Leasing wichtig sei.
Die Leasingbranche verbuchte 2006 ein Neugeschäft von gut 54 Mrd. Euro. Die meisten Leasinganbieter sind von Banken und Herstellern unabhängig.
Quelle: HB |
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