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Das Bild vom „fleißigen Deutschen“......

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6844

BeitragVerfasst am: 19.Aug 2006 17:10    Titel: Das Bild vom „fleißigen Deutschen“...... Antworten mit Zitat

....– es ist noch lange nicht passé: 1,44 Milliarden bezahlte Überstunden leisteten die Beschäftigten hier zu Lande im Jahr 2005, hat das Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) berechnet – unbezahlte nicht mit eingerechnet.

Dies entspricht etwa 41 bezahlte Überstunden pro Beschäftigten. Nicht in die Berechnungen einbezogen sind jedoch unzählige unbezahlte Überstunden. Wurde Anfang der 90er-Jahre noch fast die Hälfte aller Überstunden von Vollbeschäftigten in Westdeutschland bezahlt, so sind es heute nur noch 15 Prozent. Von den Managern bekommen lediglich acht Prozent Geld für ihre Überstunden, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ermittelt hat. Doch unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Vergütung der Mehrarbeit verlangen?

Sofern das Arbeitsverhältnis unter einen Tarifvertrag fällt, regelt gewöhnlich dieser sowohl die Möglichkeit, Überstunden anzuordnen, als auch deren Umfang. Zudem bestimmt er, wie der Arbeitgeber die Mehrarbeit zu vergüten hat. Dabei steht dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Stundenentgelt meist ein Zuschlag zu – in der Regel 25 Prozent. Voraussetzung für Überstundenvergütung und Zuschlag ist allerdings: Der Arbeitgeber hat die Mehrarbeit zumindest stillschweigend gebilligt. Besteht ein Betriebsrat, hat auch dieser ein Wort mitzureden bei ihrer Anordnung – allerdings nicht bei den Top-Führungskräften.

Anders sieht es aus, wenn auf das Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet – sei es, weil der Arbeitsvertrag keinen tariflichen Bezug enthält, der Arbeitgeber nicht tarifgebunden oder der Mitarbeiter außertariflich Beschäftigter ist. Dann können Überstunden nur angeordnet werden, wenn der Arbeitsvertrag dazu verpflichtet. Mehrarbeit ist dann entsprechend der Grundvergütung zu entlohnen.

Viele Verträge sehen aber eine pauschale Abgeltung vor. Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden: Zum einen eine angemessene Überstundenpauschale zusätzlich zum Gehalt, zum anderen eine Klausel, durch die Mehrarbeit pauschal durch die Gesamtvergütung als abgegolten gilt. Vor allem Letzteres ist nur eingeschränkt zulässig. Auch Führungskräfte des mittleren und gehobenen Managements dürfen nicht unangemessen benachteiligt werden. Eine Pauschalabgeltung durch das Gehalt setzt voraus, dass eine zumutbare Obergrenze vereinbart ist. Dabei dürfen meiner Meinung nach Überstunden bis zu zehn Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit durch die Vergütung pauschal abgegolten werden. Für Spitzenmanager, die bedeutende Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen, gelten großzügigere Spielregeln. Denn sie haben ein hohes Einkommen, und für sie sind auch nicht die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes maßgeblich.

So viel zur Theorie. In der Praxis ist klar, dass auch Positionen im mittleren Management hohe Einsatzbereitschaft voraussetzen. Wer Karriere machen will, sollte mit seinem Arbeitgeber nicht über die Vergütung der Mehrarbeit diskutieren, schon gar nicht über einzelne Stunden. Da liegt es näher, um eine Erhöhung der Gesamtvergütung zu bitten. Oder aber die Konsequenzen zu ziehen – und sich eine neue Stelle zu suchen.

(Handelsblatt)
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