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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5909
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Verfasst am: 28.Sep 2006 10:27 Titel: Deutsche Banken kommen straflos davon |
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Kartellverfahren
100 Millionen Euro Kartellstrafe sollten deutsche Banken zahlen, weil sie angeblich Verbraucher geprellt haben. Das EU-Gericht fährt dazwischen.
Der Vorwurf
Mehrere deutsche Banken hatte die EU-Kommission 2001 zu einer Strafe verdonnert, weil sie sich über die Gebühren im Tausch europäischer Sorten wie D-Mark, Lira oder Peseta abgesprochen haben sollen - und zwar zwischen der Einführung des Euro-Buchgelds (1999) und des Euro-Bargelds (2002). Die Umtauschkurse waren da bereits fix. Die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs entfiel und wurde durch Provisionen ersetzt.
Vor ziemlich genau neun Jahren sind im Hause der Deutschen Verkehrsbank in Frankfurt Vertreter mehrerer deutscher Privatbanken zusammengekommen. Um "bestimmte rechtliche und technische Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro auszuräumen" - behaupten die Beteiligten. Nein, um Preise abzusprechen, damit die Profite im Geldwechselgeschäft nicht wegbrechen - behauptet die EU-Kommission.
Vier Jahre nach der fragwürdigen Zusammenkunft hat die Brüsseler Behörde deshalb eine Handvoll deutsche Kreditinstitute zu hohen Strafen verdonnert. Commerzbank, Dresdner, Hypo-Vereinsbank, Verkehrsbank und die damalige Vereins- und Westbank sollten mit 100 Millionen Euro dafür büßen, dass sie sich - vermeintlich - auf hohe Gebühren für den innereuropäischen Bargeldsorten-Umtausch verständigt hatten.
Aber die Banken können ihr Geld behalten. Das EU-Gericht erster Instanz - quasi der Oberste Gerichtshof für Europas Unternehmen - hat am Mittwoch die Geldbuße für nichtig erklärt. Den Geldhäusern sei ein Umtausch-Kartell "nicht rechtlich hinreichend nachgewiesen" worden.
"Unter den genannten Umständen ist die Unschuldsvermutung zu beachten", betonen die Richter. Was selbstverständlich klingt, bedeutet im konkreten Fall eine sehr umfangreiche Beweispflicht. "Selbstverständlich reicht es nicht aus", erzählt ein EU-Beamter, nur auf ähnliche Preisbewegungen in Unternehmen zu zeigen und allein damit ein abgestimmtes Verhalten zu begründen. Die Wettbewerbshüter müssten schon etwas mehr aufbieten: Zeugen, Telefonate, Briefwechsel, E-Mails.
Bemerkenswerterweise konnte die EU-Kommission im Fall deutscher Banken eine ganze Menge Material vorlegen. Berichte über das Treffen und mit Hinweis auf die Höhe der Provisionen (drei Prozent). Und sogar einen Zeugen, der sich daran erinnern kann, dass Vertreter einzelner Banken einige Zahlen nannten, "die irgendwo zwischen zwei und vier Prozent lagen."
Den EU-Richtern aber reichen diese Beweise nicht. Sie gründen ihre Zweifel bemerkenswerterweise an strategische Überlegungen. So spreche gegen die Kartell-Vermutung, dass die beteiligten Finanzkonzerne seinerzeit nur 17 Prozent Marktanteil auf sich vereinigten. Ihre Chance, die Konditionen zu diktieren, sei deshalb nicht sehr groß gewesen.
Die Banken können sich freuen - nicht nur wegen des eingesparten Strafgelds, sondern auch aus Imagegründen. Die EU-Kommission hingegen muss davon ausgehen, dass das Gericht nicht nur in diesem einen Fall hohe Anforderungen stellt.
Ganz unschuldig daran, dass das Urteil für die Kartelljäger ungünstig ausfiel, ist die EU-Kommission übrigens nicht. Den ersten Termin für die Vorlage der Beweise hat sie seinerzeit verpasst. In Brüssel macht die Geschichte die Runde, seinerzeit habe der Verantwortliche des juristischen Diensts das Fax aus Versehen verkehrt herum in das Gerät gesteckt.
Quelle: FR-online |
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