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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3968
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Verfasst am: 13.Apr 2007 7:28 Titel: Existenzgründungsförderung - Gründungszuschuss |
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Wichtiger Termin für Gründer der ersten Stunde des Gründungszuschusses.
Wer sich jetzt noch rechtzeitig bei seiner Agentur für Arbeit um die Fortführung der Existenzgründungsförderung bemüht, kann mit einer weiteren Förderung von bis zu 1800 € rechnen.
Alle Gründer, die den Gründungszuschuss im August 2006 genutzt haben sollten unbedingt noch im April einen Antrag auf weitere Förderung bei ihrer Agentur für Arbeit stellen, um nicht den wichtigen Anspruch auf Aufbauförderung zu verlieren.
Zur Erinnerung: die Existenzgründungsförderung durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase bekommen Existenzgründer, die Anspuch auf diesen Zuschuss haben, weitere 9 Monate ihr individuelles Arbeitslosengeld plus einer monatlichen Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung.
In der zweiten Förderphase wird nur noch die monatliche Pauschale von 300 € für weitere sechs Monate zur sozialen Absicherung gezahlt, also ingesamt 1800 €.
Die zweite Phase der Förderung ist gegenüber der ersten Phase eine Kannleistung und liegt im Ermessen ihres Sachbearbeiters.
Die Vorraussetzung für die weitere Förderung von sechs Monaten ist im SGB III § 58 (2) geregelt und lautet:
„Der Gründungszuschuss kann für weitere sechs Monate in Höhe von monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.“
Ob hier die erneute Stellungnahme der fachkundigen Stelle für die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens zur angewandten Praxis wird, lässt sich erst in den kommenden Monaten sagen, denn die Praxis zeigte schon bei anderen Existenzförderungen, dass die Agentur für Arbeit und das Job Center auf diese geübte Praxis zurückgreifen, obwohl der Gesetzestext anderslautend ist.
Quelle: Pressemeldung - Open-PR |
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