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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6451
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Verfasst am: 29.Mai 2007 11:47 Titel: Grenzenlose Jagd nach Betrügern |
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Firmen können in 27 EU-Ländern auf Kundenfang gehen. Doch beim Verbraucherschutz haperte es bislang: Händler, die ihre Kunden in anderen Ländern über den Tisch ziehen, kamen oft ungestraft davon. Eine neue EU-Verordnung dämmt den Missbrauch ein.
Es war eine platte, aber wirkungsvolle Masche: Der österreichische Versandhändler Kleeblatt schrieb deutsche Verbraucher an und versprach ihnen einen Geldgewinn von 2450 Euro. Die Bedingung: Sie sollten eine teure 0190-Nummer anrufen. Die horrenden Gesprächsgebühren von 1,86 Euro pro Minute ließen die Kleeblatt-Kasse klingeln - der einzige Gewinner der Aktion blieb das Unternehmen selbst.
Die deutschen Verbraucherschützer wurden schnell auf den Betrug aufmerksam und gewannen bereits im September 2005 einen Prozess gegen das Unternehmen vor dem Landgericht Würzburg. Doch die Bestrafung der Firma gestaltet sich schwierig. Das Problem: Unternehmen, die nicht in ihrem Heimatland, sondern in anderen Mitgliedstaaten dubiose Geschäftspraktiken an den Tag legen, lassen sich nur schwer belangen.
Eine neue Verordnung der Europäischen Kommission sorgt nun für eine schnellere und verpflichtende Zusammenarbeit zwischen europäischen Verbraucherschutzbehörden. Sie sollen Informationen austauschen und sich gegenseitig in ihrer Arbeit unterstützen. Im Visier der Kommission stehen Unternehmen, die in anderen Mitgliedsländern gegen europäisches Verbraucherrecht oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen. Leichter belangt werden kann etwa, wer Kunden keine Rückgabe bestellter Waren ermöglicht, wer keine Garantie bei fehlerhaften Produkten gibt oder wer Konsumenten durch irreführende Werbung ködert. Seit dem 29. Dezember vergangenen Jahres gelten die neuen EU-Regeln in allen Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission verspricht sich davon auch, dass die Verbraucher mehr Vertrauen in den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr entwickeln. Eine Umfrage der Kommission zeigt, dass es darum bei den EU-Bürgern nicht gerade gut bestellt ist: So glauben zwei Drittel der Konsumenten, dass es "schwierig und risikoreich" ist, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat auf Einkaufstour gehen.
Wie der Verbraucher selbst bei grenzüberschreitenden Betrügereien zu seinem Recht kommt, steht übrigens auf einem anderen Blatt: "Ziel der Verordnung ist nicht, sicher zu stellen, dass der Einzelne Schadensersatz bekommt", sagt Philip Tod vom EU-Verbraucherschutz-Kommissariat. Sie solle nur dafür sorgen, dass Verstöße abgestellt und Unternehmen bestraft werden.
Quelle: Katharina Schneider/FR |
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