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b-fina .
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 263 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 6.Dez 2007 17:14 Titel: Kautionsversicherung kontra Bankbürgschaft |
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Mehr Unabhängigkeit und Flexibilität für Existenzgründer und mittelständige Unternehmen - Verbesserung des Finanzierungsspielraums
Kautionsversicherungen sind fast immer wirtschaftlicher als Bankbürgschaften.
Stellt ein Unternehmen nach erbrachten Leistungen Schlussrechnung, behält der Auftraggeber als Gewährleistungssicherheit über einen Zeitraum von 5 Jahren (nach VOB) entweder 5% der Auftrags-summe ein oder er verlangt für eine 100%ige Auszahlung im Gegenzug eine Gewährleistungsbürg-schaft in entsprechender Höhe.
Kleinere und mittelständige Unternehmen, auch Existenzgründer können diese nicht ausbezahlten Rechnungsbeträge in wirtschaftliche Engpässe treiben. Von daher wird jeder Unternehmer bestrebt sein, dafür eine Gewährleistungsbürgschaft auszureichen und seine Rechnung voll ausbezahlt zu bekommen. Die Bürgschaft kann er von Banken und Sparkassen bekommen aber auch als Kautionsversicherung von Versicherungsunternehmen.
Allgemein gilt (für eine der üblichen „Hausbanken“)
- Avalprovision für Bankbürgschaft 3% p.a.
- Bearbeitungsgebühr auf einfache Bürgschaft: 30 €
- Bearbeitungsgebühr f. Bürgschaften auf erste Anforderung 75 €
Wir wollen hier aufzeigen, wann eine solche Bürgschaft oder Kaution von welchem Anbieter wirtschaftlich sinnvoll ist. Dazu sollen einige Beispiele dienen.
Variante: Einzel-Kautionsversicherung
Beispiel 1:
Auftragssumme 100.000 €, Gewährleistungssumme 5% davon, also 5.000,- €,
Bürgschaftszeitraum (Gewährleistung) 5 Jahre
1.1 Kosten bei Bankbürgschaft
5.000 € x 3% = 150 € p.a. x 5 Jahre = 750 € + mind. 30 € Gebühr = 780 €
1.2 Kosten einer Kautionsversicherung (Einzelbürgschaft)
Einmalbeitrag für 5.000 € und 5 Jahre Laufzeit (max. sogar 6 Jahre), 500 €
Einspareffekt: 780 € – 500 € = 230 € oder 33 %, ein Drittel !
Beispiel 2:
Auftragssumme 1.000.000 €, Gewährleistungssumme 5% davon, also 50.000,- €,
Bürgschaftszeitraum (Gewährleistung) 5 Jahre
2.1 Kosten bei Bankbürgschaft
50.000 € x 3% = 1.500 € p.a. x 5 Jahre = 7.500 € + mind. 30 € Gebühr = 7.530 €
2.2 Kosten einer Kautionsversicherung (Einzelbürgschaft)
Einmalbeitrag für 50.000 € und 5 Jahre Laufzeit (max. sogar 6 Jahre), 3.600 €
Einspareffekt: 7.530 € – 3.600 € = 3.930 € oder 52 %, mehr als die Hälfte !
Variante: Avalrahmen oder Bürgschaftslimit
Einige Unternehmer arbeiten mit einem so genannten Avalrahmen, einem Bürgschaftslimit. D.h., es wird ein Maximalbetrag mit dem Bürgschaftsgeber vereinbart, innerhalb dessen mehrere kleinere Bürgschaften getätigt werden können. Letztere wiederum dürfen aber nur einen Bruchteil des Gesamtrahmens, des Limits betragen ansonsten ist diese Rahmen- oder Limitvereinbarung aufzustocken.
Solche Avalrahmen bzw. Bürgschaftslimiten lohnen sich nur für in ihrer Summe insgesamt zu erwartende größere Gewährleistungsbürgschaften.
Hat ein Unternehmen zum Beispiel ein Bürgschaftslimit von 40.000 € vereinbart, kann es eine Einzelbürgschaft bis zu maximal 5.000 € / Auftrag an den AG abgeben, dies so oft bis der Gesamtrahmen ausgeschöpft ist, also z.B. 2x 1.000 € plus 6x 5.000 € plus 4x 2.000 €. Dann ist der „Topf“ leer oder muss aufgestockt werden. Eine solche Aufstockung gibt es aber nur in gewissen Sprüngen zu 10 T€ oder 25 T€. Das kann leicht auch zuviel des Guten sein.
Andersherum, wenn nach dem 5.Jahr Laufzeit eine oder mehrere Bürgschaften auslaufen, kann der „freie“ Platz im Topf wieder durch neue Teilbürgschaften ausgereizt werden. Insgesamt ein Spiel ohne Ende. Leider vereinbaren manche Unternehmer bei dieser Variante (mit gutem Zureden des Bankers oder Versicherungsvertreters) oft von Beginn an viel zu hohe Avalrahmen statt stufenweise nach Bedarf zu erhöhen. Damit verschenken sie bares Geld.
Für ein Bürgschaftslimit von 75.000 € zahlt der Unternehmer bei einem Anbieter z.B. 1.350 € p.a. ohne eine Sicherheit hinterlegen zu müssen, Limit für Teilbürgschaften aus dem „Topf“ dabei 7.500 €. Eine andere Variante 75.000 € mit Sicherheitshinterlegung (z.B. Abtretung eines Sparkontos) in Höhe von 7.500 € kostet z.B. nur 1.250 € p.a.
Nicht vergessen: die zu zahlenden Prämien sind jedes Jahr bezogen auf die Höhe des gesamten Bürgschaftslimit zu zahlen. Da kommt was zusammen – besonders ärgerlich, wenn man den gegebenen Rahmen nicht ausschöpft.
Vergleich Bankbürgschaft / Kautionsversicherung für Avalrahmen oder Bürgschaftslimit
Beispiel 3:
Jahres-Auftragssumme 800.000 €, Gewährleistungssumme 5% davon, also 40.000,- €,
Bürgschaftszeitraum (Gewährleistung) 5 Jahre
3.1 Kosten bei Bankbürgschaft
40.000 € x 3% = 1.200 € p.a. x 5 Jahre = 6.000 € + mind. 30 € Gebühr = 6.030 €
3.2 Kosten einer Limit-Kautionsversicherung (ohne Sicherheiten)
40.000 € über 5 Jahre Laufzeit, 1.350 € p.a. x 5 Jahre = 6.750 €
Einspareffekt: keiner, denn hier hat die Bankbürgschaft die Nase vorn !
3.3 Kosten einer Limit-Kautionsversicherung (mit Sicherheiten, 7.500 €)
40.000 € über 5 Jahre Laufzeit, 1.250 € p.a. x 5 Jahre = 6.250 €
Einspareffekt: noch 500 €, nicht viel.
Frage: Ab wann lohnt sich eine Kautionsversicherung?
Antwort: Immer dann, wenn die Auftragssumme eines einzelnen Auftrages die Größenordnung von ca. 22.667 € erreicht oder überschreitet. Dann sind 22.667 x 0,05 x 0,03 x 5 = 170 € + 30 € Gebühren bei einer Bankbürgschaft fällig. Genau so hoch ist die minimale Prämie für eine Einzelkaution: 200 €.
Fazit:
Für Gewährleistungsbürgschaften, basierend auf Auftragssummen bis ca. 22.667 € fahren Unternehmer mit einer Bankbürgschaft besser. Bei Summen die darüber liegen, sind eindeutig die Kautionsversicherungen sparsamer.
Vergleichen muss man aber allemal, denn nicht alle Anbieter haben die gleichen Konditionen.
Dafür dürfen Sie gern unseren Service in Anspruch nehmen.
Dipl.-Ing. H.Berger |
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b-fina .
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 263 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 6.Dez 2007 18:36 Titel: Kontakt |
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Uuuups, da habe ich doch glatt vergessen, einen Link zu hinterlegen.
Hier also geht´s direkt zur entsprechenden Seite des Autors. |
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Peter Wilhelm .
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 583
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Verfasst am: 6.Dez 2007 20:42 Titel: |
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Sehr geehrter Herr Berger,
Sie haben das insgesamt recht anschaulich dargestellt.
Zu sagen gäbe es dazu allerdings noch einiges mehr...
Im Hinblick auf die Vielfalt der Bürgschaftsarten (ich hatte das bereits im Jahre 2003 einmal dargestellt), entsteht bei einem reinen Kautionsversicherer oftmals das Problem, daß nicht alle Bürgschaftsarten zufriedenstellend abgedeckt werden können.
Als weiterer Nachteil ist zu nennen, daß gerade oftmals Kautionen vom AN erwartet werden und überdies, wie Sie richtig anmerken, die Bürgschaftshöhen schon sehr begrenzt sind.
Wenn Sie z. B. im 'richtigen' Baugewerbe tätig sind und dazu gehören neben den Betonbauern natürlich auch Stahlbauer, benötigen Sie deutlich mehr Flexibilität...
Soll heißen, einen Maßanzug!
Die für mich aus über zwanzig Jahren Erfahrung im Baugewerbe optimale Lösung ist eine Kombination, die wie folgt aussieht:
a) Ein separater Avalrahmen für Vertragserfüllung und Gewährleistung.
b) Eine Kombination aus Kreditlinie und Vorauszahlungsavalrahmen.
Beispiel:
Kontokorrentline in Höhe v. Euro 3 Mio., wahlweise zu verwenden für Kontokorrent oder Vorauszahlung.
Ergebnis:
Erhalte ich keine Vorauszahlungen, kann ich höher in's Linienobligo gehen. Erhalte ich Vorauszahlungen, mindert sich die Linie um diesen Betrag; dafür habe ich die Liquidität aus der Vorauszahlung.
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Ich denke, wenn ich alle Bürgschaftsarten kombiniert benötige, ist ein Kautionsversicherer - ungeachtet der Kostenverläufe - die schlechtere Wahl...
Gruß |
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