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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6269
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Verfasst am: 10.Nov 2007 18:04 Titel: Korrektur bei der ermäßigten Mehrwertsteuer notwendig |
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Das Bundesfinanzministerium strebt eine grundsätzliche Korrektur bei der ermäßigten Mehrwertsteuer an. Nach Überzeugung der Experten fehlt in vielen Fällen schlicht die Begründung für einen reduzierten Steuersatz.
Etliche Vergünstigungen stehen bereits seit längerem in der Kritik, etwa der ermäßigte Steuersatz für Tierfutter oder Schnittblumen. "Die Regelungen sind dem Bürger gegenüber teilweise nicht mehr vermittelbar", zitiert der Spiegel aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) an den Finanzausschuss des Bundestages.
Die Vergünstigungen durch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent seien oft überkommen, und "eine stichhaltige Begründung" entfalle in vielen Fällen. Das Finanzministerium rege an, die steuerlichen Subventionen zumindest teilweise abzuschaffen.
Beim ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent geht es um Produkte und Dienstleistungen, die dem Gemeinwohl dienen und subventioniert werden. Begünstigt sind unter anderem Lebensmittel, Bücher und Zeitungen. Die Liste mit den rund 50 Ausnahmen enthält aber auch Produkte, bei denen eine Subvention mehr als fraglich ist. Ermäßigte Umsatzsteuersätze sorgen auch auf EU-Ebene immer wieder für Diskussionen.
Schon die rot-grüne Bundesregierung wollte die Vergünstigungen radikal zusammenstreichen, ist damit aber gescheitert. Soeben kam nach einem Beschluss des Bundestages sogar eine weitere Ausnahme dazu:
Vor allem auf Druck der CSU genießen künftig auch Bergbahnen und Skilifte den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
Dies war auch im Bundesfinanzministerium auf Kritik gestoßen.
Die Große Koalition will eigentlich neue Subventionen nur noch gewähren, wenn sie gegenüber sonstigen Maßnahmen das am besten geeignete und effizienteste Instrument sind. Neue Subventionen sollten zudem vorrangig als Finanzhilfen vergeben werden. Auch sollen Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer dem Endverbraucher zu Gute kommen.
Eine Weitergabe der Umsatzsteuerersparnis über den Preis - etwa bei Bergbahnen - kann der Gesetzgeber aber nicht sicherstellen.
Quelle: Spiegel |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 10.Nov 2007 21:52 Titel: |
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aha, wenn wir uns bald keine zeitung mehr leisten können, dann fahren wir bergbahn!
betrifft das auch die zeitungswerbung? die inserate sind doch schon teuer genug!
- aber es gibt ja zum glück noch die sachen mit G ....
... wie oogle und omopa
und warum subventionieren die lederhosenträger nicht auch noch die gamsbärte am tirolerhut? oder die blasmusik? die weisswurst ist ja schon mit 7% ... luja sog i , ozapft is! |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6269
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Verfasst am: 13.Nov 2007 8:39 Titel: |
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Zu den gern wiederholten, aber schwer zu beweisenden Behauptungen gehört, dass zwei Drittel der weltweiten Steuerliteratur aus Deutschland stammen. Aber wer wirklich wissen will, wie umständlich man hierzulande Steuerangelegenheiten regeln kann, für den gibt es die perfekte Lektüre:
Die umfangreichen Auflistungen und Erklärungen für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
So ist Esel nicht gleich Esel - steuertechnisch zumindest: Nicht nur für Hengste, Wallache, Stuten und Fohlen gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, sondern auch für Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute (Maultier) sowie Pferdehengst und Eselstute (Maulesel). Der ermäßigte Satz ist auch für reinrassige Esel fällig, aber nur für geschlachtete. Für lebende Hausesel indes gilt der volle Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 Prozent.
Nur ein Beispiel von mehreren seltsamen Fällen aus der „Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“. Die reicht von 1a) „Pferde, einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde“ bis 54 cc) „Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt“.
Seit fast 40 Jahren gibt es solche Ausnahmen. Genauso lange kämpfen Lobby-Gruppen dafür, dass auch ihre Branche die Subvention erhält. Wird eine Vergünstigung infrage gestellt, gibt es immer Protest. Selbst dann, wenn wie jetzt, das Finanzministerium in einem Papier fürs Parlament lediglich feststellt, dass viele Ausnahmen „überkommen erscheinen“ und eine „stichhaltige Begründung in vielen Fällen entfallen“ sei. Sofort musste das Ministerium klarstellen, dass keine Verschlechterungen geplant seien.
Eigentlich sollen mit dem reduzierten Satz Produkte subventioniert werden, die dem Gemeinwohl dienen - wie Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, aber auch Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr oder kulturelle Angebote. Auch sollen eher Einkommensschwache als - starke geschont werden: Zum Beispiel werden auf „Fisch und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere“ sieben Prozent Aufschlag fällig, auf Kaviar, Hummer und Austern hingegen 19 Prozent.
Kompliziert wird es, wenn Islandmoos (Cladonia silvatica) begünstigt wird, nicht aber Isländisches Moos (Cetravia islandica). Wird ein Adventskranz aus frischem Material geflochten statt aus Trockenpflanzen, sind sieben Prozent fällig. Der Hinweis zu Pos. 0604 folgt zwangsläufig: „Trockenmoos wird durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos.“
Seit Juli 1983 gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent; 1968 waren es fünf Prozent. Der allgemeine Satz kletterte seither von zehn auf 19 Prozent. Je weiter die Schere zwischen ermäßigtem und vollem Satz auseinandergeht, desto stärker werden Forderungen nach Ausnahmen. Zuletzt scheiterte Ex-Finanzminister Hans Eichel (SPD) mit dem Versuch, Vergünstigungen auf Kernbereiche zu konzentrieren.
Im neuen Papier des Finanzministeriums heißt es denn auch ernüchtert: „Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen (...), wie schwierig es ist, einen politischen Prozess in Gang zu setzen, der beherrschbar bleibt.“
Quelle: HB |
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