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Li: Unlautere Geschäftspraktiken verbieten

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7244

BeitragVerfasst am: 23.Jun 2007 8:12    Titel: Li: Unlautere Geschäftspraktiken verbieten Antworten mit Zitat

Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb verabschiedet. Damit wird die EG-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern umgesetzt.

An die Stelle des komplizierten Gewirrs bestehender nationaler Verbote, Einschränkungen und Gerichtsurteile soll ein einziges, EU-weit gültiges System treten. Die Unternehmen sind dann in der Lage, Werbung an alle Verbraucher in der EU zu richten und ihnen Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen, und zwar auf der Grundlage nur eines Regelungssystems. Die Verbraucher wiederum werden Zugang zu einem umfassenderen Spektrum von Angeboten haben und vor unlauterem Verhalten der Unternehmen geschützt sein, unabhängig davon, von wo aus diese operieren.

Die Richtlinie deckt das Verhalten von Unternehmen bei Geschäftsabschlüssen mit Verbrauchern ab, sofern dieses das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher beeinflusst. Mit anderen Worten, es geht um Verhaltensweisen, welche die Entscheidung darüber beeinflussen, ob man ein Produkt kaufen soll oder nicht, und wenn ja, von wem.

Unter diese Definition fällt auch ein Verhalten, das Verbraucherentscheidungen bei der Frage beeinflussen könnte, ob der Verbraucher ein Recht ausüben soll, das ihm gemäss Vertrag mit einem Unternehmer zusteht, wie zum Beispiel Inanspruchnahme einer Versicherungspolice, Warenrückgabe, Aufkündigung eines Kreditvertrags oder Beendigung eines Abonnements.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet www.rk.llv.li - Vernehmlassungen bezogen werden.
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