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Verbraucheranwalt GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 253 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 13.Okt 2008 10:38 Titel: Negative SCHUFA-Auskunft mit fatalen Folgen |
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Wie man beim Schufa-Scoring ungeahnt ins Abseits geraten kann und wie man wieder herauskommt
Herr Sönksen (Name geändert) staunte nicht schlecht. Endlich hatte auch er sich dazu durchgerungen, ein Handy zu erwerben. Und dann erklärte ihm der Verkäufer im Handyshop, dass er mit ihm keinen Mobilfunkvertrag abschließen könne. Grund sei die negative SCHUFA Auskunft von Herrn Sönksen. Dieser wollte gerne wissen, was denn so negatives in der SCHUFA-Auskunft drinstehe, da er sich nicht bewusst war, jemals irgendwelche Schulden nicht bezahlt zu haben. Doch erklärte ihm der Verkäufer, das wisse er auch nicht. Er erhalte nur einen Score, also einen Punktewert von der SCHUFA mitgeteilt. Und dieser sei, aus welchen Gründen auch immer, bei Herrn Sönksen schlecht.
Herr Sönksen ist kein Einzelfall. Seit einigen Jahren bietet die SCHUFA Holding AG (auch: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) eine ganz besonders geheimnisvolle Dienstleistung an: Den Auskunft-Scoring-Service (ASS). Auf Basis von bestimmten Kreditnehmer-Merkmalen, die bei allen möglichen Unternehmen erhoben werden, werden Punkte vergeben, gewichtet und dann zu einer Bonitäts-Note zusammengefasst. Je kleiner der Scorewert ist, desto schlechter ist die Kreditwürdigkeit, umso höher ist das Ausfallrisiko. Dieser Gesamtscore soll die Vergabe von Krediten erleichtern. Ist die Bonität ausreichend, kann ein Kredit gewährt werden.
Problematisch ist diese Dienstleistung deshalb, weil die SCHUFA ihr Verfahren nicht offenlegt. So weiß der Verbraucher nicht, welche Daten von ihm gespeichert sind und wie diese Daten letztendlich zu dem Score geführt haben. Und ob die Einschätzung bzw. Punktevergabe der mächtigen SCHUFA jedoch immer korrekt und angemessen ist, darüber lässt sich zumindest streiten. Denn oft wird Kunden ein Kredit oder wie im Fall von Herrn Sönksen ein Handyvertrag verwehrt, weil das SCHUFA-Scoring eine zu geringe Bonität aufweist und das auch in Fällen, in denen der Betroffene sich keiner Schuld bewusst ist.
Daten für Schufa-Scoring nicht immer fehlerfrei
So sind in der letzten Zeit Fälle bekannt geworden, in denen Verbraucher ein negatives Scoring aufgrund angeblich nichtbezahlter Rechnungen im Versandhandel erhielten. Hintergrund war jedoch, dass diese eine defekte Ware erhalten hatten und die Ware reklamierten. Der Versandhandel wäre jetzt nach den Regeln des „SCHUFA-Systems“ eigentlich dazu verpflichtet, wenigstens das Merkmal „Forderung bestritten“ an die SCHUFA Holding AG zu melden. In der Praxis unterbleibt diese Meldung durchaus öfters. In der Datenbank steht dann bei einer höchst streitigen Forderung ein Saldo, obwohl es keinerlei gerichtliche Feststellungen zu diesem Saldo gibt. Auch haben beispielsweise Banken und Sparkassen zuweilen offene Forderungen bereits dann an die SCHUFA gemeldet, wenn ein Kunde Einwendungen gegen eine Zahlung hatte und die Höhe der Zahlung gerichtlich überprüfen ließ.
Eine negative SCHUFA-Auskunft hat für die Betroffenen oft fatale Folgen. Sie können im Versandhandel oder via Internet keine Waren mehr erwerben. Die Eröffnung eines Girokontos oder gar die Aufnahme eines Kredites ist unmöglich geworden. Auch der Abschluss eines Mobilfunkvertrages ist ihnen, wie im Falle von Herrn Sönksen, verwehrt. Teilweise kündigen sogar Unternehmen bestehende Verträge mit Hinweis auf die verschlechterte Bonität.
Was können Betroffene tun?
Gegen das Scoring-System an sich und auch gegen die Tatsache der Existenz solcher Datenbanken ist nichts zu sagen - es ist die Art und Weise, wie solche Datenbanken und Scoring betrieben werden. Das Scoring-System selbst ist also ein rein statistisches Verfahren, das in den Grundzügen aus den Vereinigten Staaten stammt und dort schon vor dem Ersten Weltkrieg gebräuchlich war. „Es ist allerdings problematisch, wenn die Datenbank Daten aufweist, die bereits rechtlich nicht korrekt sind“, sagt Rechtsanwalt Schulte vom Hülse aus Berlin. Das Scoring-System kann nämlich nur dann richtig funktionieren, wenn auch die Daten, die den Scorewert beeinflussen, richtig sind. „Richtige Daten“ zu sammeln bedeutet, dass die Forderung dem Vertragspartner auch rechtlich zustehen muss. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, empfiehlt Experte Schulte vom Hülse, den Inhalt des Datenbestandes und die Scorewerte im Rahmen einer Eigenauskunft regelmäßig zu überprüfen und bei den nicht seltenen Datenbankfehlern für eine Richtigstellung bei seinem Vertragspartner zu sorgen. Um Negativeinträge löschen zu lassen, kommt ein Widerrufsanspruch gegenüber derjenigen Person in Betracht, die den Negativeintrag eingestellt hat. Diesen kann man auch gerichtlich durchsetzen, wenn ein Negativeintrag nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen standhält.
Die Rechtsprechung und auch die Gesetzgebung zum Thema Kreditscoring sind in ständiger Bewegung, deshalb ist es grundsätzlich ratsam einen Fachmann hinzuzuziehen: Das Bundeskabinett hat am 30.07.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Nach dem Inhalt des Gesetzgebungsentwurfes soll die Tätigkeit von Auskunfteien zukünftig transparenter gemacht werden. Der Betroffene erhält einen Anspruch auf Auskunft darüber, wie der ihn betreffende Scorewert zustande gekommen ist.
Dies ist eine grundlegende Voraussetzung, um sich überhaupt gegen unberechtigte Scorewerte wehren zu können
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. _________________ Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
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Telefon: (030) 71520670
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 232 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 15.Okt 2008 10:18 Titel: |
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| Wenn mir das intransparente Scoring irgendwann mal Nachteile bringen würde, würde ich, so als erste Idee, gegen die Schufa eine Strafanzeige wegen übler Nachrede stellen. Und es gibt sicher noch mehr Möglichkeiten, mit denen man sich gegen willkürliche Schlechteinstufung wehren kann. |
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Verbraucheranwalt GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 253 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.Okt 2008 11:24 Titel: Schufatot? Was tun? |
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Eine Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen die Schufa ist juristisch nicht zielführend, weil der Straftatbestand der üblen Nachrede nicht erfüllt ist.
§ 186 Strafgesetzbuch
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Schufa handelt nicht vorsätzlich, sondern allenfalls fahrlässig. Aus diesem Grunde ist die Information (Kreditunwürdigkeit) zwar falsch und würdigt den Dritten herab. Es handelt sich aber nicht um eine vorsätzliche üble Nachrede.
Es ist aber möglich, den falsch eintragenden Vertragspartner der Schufa bei Vorsatz gemäß Ihres Vorschlages zu belangen.
Hier ergibt sich dann nicht nur eine Straftat, sondern ein Schadenersatzanspruch aus dem 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie § 823 BGB i.Verbindung mit § 186 Strafgesetzbuch.
Zudem kommt der Anspruch auf Widerruf und Unterlassung hinzu. _________________ Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
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harebu Newbie
Anmeldungsdatum: 01.05.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 19.Okt 2008 10:15 Titel: |
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das liest sich ja alles ganz gut, aber bei Schadensersatz muss man doch den Schaden beziffern, also was machen?
Bei uns war es so, dass eine bestimmte Bank durch etliche ungenehmigte und auch ungerechtfertigte Schuafaeinträge den Kreditscorewert in den Keller gedrückt hat, aus der ehemals guten Bonität wurde eine Kreditunwürdigkeit. Damals vor 2 1/2 Jahren haben wir von Scoring noch nichts gewußt, später dann die Datenschutzbehörde eingeschaltet. Nach ausgiebiger Prüfung mußte die Bank die entsprechenden Einträge löschen lassen, der Scorewert verbesserte sich sofort um 500 Punkte. Nach der Löschung hatte die Bank dann noch die Dreistigkeit, wieder 2 ungenehmigte Kreditanfragen eintragen lassen, was wir erst später gesehen haben.
Inzwischen vermuten wir, dass die Banken außerhalb der Schufa ein internes Meldesystem haben, ähnlich dem der Versicherungen.
Bis heute ist es uns nicht gelungen, eine Umschuldung oder eine nachrangige Hypothek zu bekommen, sicher ist jetzt auch die s.g. Finanzkrise schuld.
Wir würden die Bank gerne verklagen, schließlich hat sie sich nicht Gesetzeskonform verhalten. Sie hat uns nicht nur finanziell sehr geschadet, 2 Jahre Schlafstörungen und Existenzangst haben auch unserer Gesundheit geschadet.
MfG |
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