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Politiker fordern die Umgestaltung der BaFin

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6292

BeitragVerfasst am: 30.Apr 2007 7:48    Titel: Politiker fordern die Umgestaltung der BaFin Antworten mit Zitat

Der Frankfurter Aktienhändler war einer heißen Sache auf der Spur. Wochenlang hatte er sich über merkwürdige Kursbewegungen der Stamm- und Vorzugsaktien des Volkswagen-Konzerns gewundert. Nun hatte er Hinweise auf Mauscheleien gefunden, vielleicht sogar auf einen richtigen Skandal. Es war der 7. März, als der Börsianer bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anrief, um ihr seine Entdeckung mitzuteilen. Aber am Monatsende hatte die Finanzpolizei ihre Ermittlungen noch immer nicht aufgenommen - und so eine der aufsehenerregendsten Affären im deutschen Finanzwesen wochenlang verschlafen: die systematischen Kursmanipulationen einiger WestLB-Händler.

Erst am 4. April startete die Behörde ihre Untersuchung der umstrittenen Eigenhandelsgeschäfte der Landesbank. Dabei hatten sich viele Wertpapierexperten schon lange über außergewöhnliche Vorkommnisse in den Schlussauktionen für die Aktien von VW, BMW und Metro gewundert. Nur den hauptamtlichen Aufsehern von der BaFin waren diese Vorkommnisse offenbar entgangen. "Was machen die da eigentlich den ganzen Tag?", fragt der Frankfurter Händler verständnislos.

Er ist nicht der einzige Zweifler. Genau fünf Jahre nach ihrer Gründung hat Deutschlands Aufsichtsbehörde für das Kreditwesen, die Versicherungen und den Wertpapierhandel ein Imageproblem. Der WestLB-Fall reiht sich ein in eine ganze Kette von Pannen. Da ist der lange unbemerkte Großbetrug des Kapitaldiensts Phoenix, der 30.000 Anleger um ihre Ersparnisse brachte. Da ist der Betrugsskandal im eigenen Haus, als ein Mitarbeiter jahrelang unbemerkt mehr als 6 Mio. Euro in die eigene Tasche wirtschaftete. Und da sind nun auch drohende Schadensersatzklagen in Millionenhöhe, weil die Aufseher wohl ihre Kompetenzen überschritten haben.

Die Kritik an der Behörde wächst. "Die BaFin hat in der Vergangenheit mehrfach bei ihren Aufgaben versagt", sagt Frank Schäffler, Finanzmarktexperte der FDP. "Sie ist ein zahnloser Tiger", meint Jürgen Kunze, Vorstand des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS). Und der im Phoenix-Fall zuständige Frankfurter Richter Jochen Müller sprach ein vernichtendes Urteil: Die Behörde sei "strukturell nicht in der Lage", groß angelegte Betrügereien aufzudecken.

Der Umgang mit dem Tippgeber im Fall WestLB wird den Kritikern neue Nahrung geben. Wie der Frankfurter Händler berichtet, wurde sein Anruf eine halbe Stunde lang von einem Beamten zum nächsten durchgestellt. "Man konnte mir lange nicht sagen, wer für Kursmanipulationen im Wertpapierhandel zuständig ist", erinnert er sich. Als er am Ende endlich den richtigen Mitarbeiter für Wertpapieraufsicht am Draht hatte, forderte ihn dieser auf, er solle doch eine Mail schicken.

Der Händler tat, wie ihm geheißen wurde. Dann begann das Warten. Zunächst reagierte die BaFin zwei Wochen lang gar nicht. Darauf schickte sie dem Informanten erst einmal eine Eingangsbestätigung, wie es sich für eine richtige Behörde gehört. Anschließend blieb sie weitere 13 Tage tatenlos. "Das ist doch eine Aufforderung an alle, Insiderhandel zu betreiben", schimpft der frustrierte Händler. "Es passiert eh nichts."

Geplant war genau das Gegenteil. Als die BaFin am 1. Mai 2002 gegründet wurde, hatte der damalige Finanzminister Hans Eichel ganz großes Vorbild vor Augen. Die aus den Einzelaufsichten für das Versicherungswesen, das Kreditwesen und den Wertpapierhandel zusammengefügte Allfinanzaufsicht sollte so mächtig, so unabhängig, so unbestechlich werden wie die SEC, die in der Finanzwelt gefürchtete US-Aufsicht aus Washington. Eichel wählte Bonn als Hauptsitz seiner Behörde. Die BaFin sollte den Insidern, den Kursmanipulateuren und Betrügern am Kapitalmarkt nicht nur einheizen, sie sollte große Fälle von vornherein verhindern. "Diese Institution wird beißen, solange ich hier Präsident bin", versprach Jochen Sanio, damals wie heute Chef der Einrichtung.

Die Statistik spricht gegen ihn. Sanios 1500 Beamte beaufsichtigen rund 10.000 Finanzdienstleister; Tag für Tag können sie rund zwei Millionen Daten auf Unregelmäßigkeiten durchleuchten. Ergebnis: In fast fünf Jahren legten sie den Staatsanwälten lediglich 550 Verdachtsfälle vor. Und nicht einmal 40 dieser Verfahren endeten mit einem Schuldspruch. "Die BaFin-Leute sammeln Daten wie die Weltmeister", sagt ein aufsichtsnaher Beobachter, "und meist hat man das Gefühl, die wissen nicht, was sie mit dem Berg machen sollen." 2006 erbrachten 60 von der BaFin initiierte Untersuchungen ganze vier strafrechtliche Verurteilungen und sechs Geldbußen.

Ein Beleg für die Sauberkeit des deutschen Finanzwesens sind diese Zahlen nicht. Insidergeschäfte sind Händlerberichten zufolge in Frankfurt noch immer alltäglich. Dazu locken selbst ernannte Börsengurus unbehelligt Kleinanleger in zweifelhafte Aktien - oft, um von den Kurssteigerungen der Papiere zu profitieren, die sie kurz zuvor selbst erworben haben.

An Sanio selbst liegt es kaum. Die Kompetenz des "Beißers von Bonn", wie der Oberaufseher einst getauft wurde, steht in der Finanzwelt außer Frage. "Wer sich einmal von ihm eine Abreibung verpassen lassen musste, wird das sein Leben lang nicht mehr vergessen", sagt ein Banker, der den 60-jährigen Juristen seit Langem kennt.

Und doch sägen Politiker derzeit eifrig an Sanios Stuhl. Sie wollen den bislang allein regierenden Präsidenten entthronen, ein Vorstandsgremium aufbauen, um die Integration der drei Aufsichtssäulen Kreditwesen, Versicherung und Wertpapierhandel voranzutreiben. Sanio soll einer unter mehreren gleichberechtigten Chefs werden - für einen Machtmenschen wie ihn eine Demütigung. "Der ist denen zu selbstbewusst und eitel", mutmaßt ein Bankenvertreter. "Klar ist, dass Sanio in seinen Aufgabenbereichen entlastet werden soll, damit er sich um die wichtigen Dinge kümmern kann", sagt die SPD-Finanzexpertin Nina Hauer.

Dabei trägt die Politik erhebliche Mitschuld an der Ineffizienz der BaFin. Der Gesetzgeber habe der Behörde "ein stumpfes Schwert in die Hand gegeben", bemängelt DIAS-Vorstand Kunze. So haben die deutschen Aufseher keinen Zugriff auf die Telefonlisten der Handelsteilnehmer. Außerdem darf die BaFin im Gegensatz zur SEC in Verdachtsfällen weder Akten beschlagnahmen noch Zeugen gegen deren Willen verhören. Ihr bleiben nur die Verhängung von - selten abschreckenden - Bußgeldern sowie die Weitergabe ihrer Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaften. Und denen fehlen meist qualifizierte Mitarbeiter, um die komplexen Fälle zu untersuchen. "Zu viele der Insiderverfahren, die wir einleiten, verlaufen im Sand", beklagt Sanio. Seine Leute arbeiteten nur allzu oft "für den Papierkorb".

Mitunter ist Blindheit gegenüber unseriösen Anbietern sogar von oben angewiesen. Musterbeispiel hierfür ist das 2005 geschaffene Verkaufsprospektgesetz für geschlossene Fonds. Politiker wollten Kleinanlegern mit dem Wortungetüm Gutes tun: Es sollten nur noch Fonds vertrieben werden, deren Verkaufsprospekt durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wird. Tatsächlich wurde daraus aber eine Art Beschäftigungstherapie für BaFin-Beamte. Denn die müssen nun die formale Richtigkeit des Prospekts prüfen, wie etwa den Namen der Fondsverwalter oder die Telefonnummer. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Prospektangaben sieht das Gesetz hingegen nicht vor.

Unternehmen aus dem sogenannten grauen Kapitalmarkt nutzen dies gnadenlos aus. Sie bewerben ihre dubiosen Bauherrenmodelle, Warentermingeschäfte oder Unternehmensbeteiligungen mit dem Hinweis, sie seien von der BaFin überwacht. "Die Zertifizierung der Prospekte führt dazu, dass sich zahlreiche unseriöse Anbieter ein Gütesiegel anheften", klagt Kunze. Tatsächlich würde die BaFin den grauen Kapitalmarkt gerne unter die Lupe nehmen. Aber sie darf es nicht - obwohl hier nach Schätzungen der Stiftung Warentest jährlich rund 30 Mrd. Euro versickern, größtenteils Ersparnisse leichtgläubiger Kleinanleger.

Gegen die irreführende Werbung hat die BaFin nicht ein einziges Bußgeldverfahren eingeleitet. Offenbar scheuen die Aufseher Konflikte; zu schlecht waren ihre Erfahrungen in der Vergangenheit. Da griffen sie einmal richtig durch, als sie das Finanzkommissionsgeschäft der German Asset Managers AG (Gamag) schlossen und die Abwicklung der Geschäfte anordneten. Dem Vernehmen nach soll Sanio in diesem Fall höchstpersönlich die zuständigen Mitarbeiter zu einer sehr offensiven Auslegung der Gesetze angeregt haben. Das könnte verhängnisvolle Folgen haben. Denn die Gamag klagte - und hat inzwischen von zwei Gerichtsinstanzen recht bekommen. Zuletzt entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof, die BaFin habe die Paragrafen zu weit ausgelegt.

Nun hat die Behörde noch eine Chance, ihr Gesicht zu wahren: die Revision beim Bundesverwaltungsgericht, die in den kommenden Monaten ansteht. Aber auch hier sieht es düster für sie aus: "Ich glaube, dass die BaFin verlieren wird", sagt ein Frankfurter Anwalt, der mit dem Fall vertraut ist. "Ihre Argumentation war um Ecken herum gedacht und zu dünn." Weitaus schlimmer als die juristische Niederlage dürften die Rechtsfolgen wiegen. "Wenn die BaFin den Prozess verliert, könnten Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe auf sie zukommen", fürchtet Aktionärsschützer Kunze. Dann würde es für Jochen Sanio richtig eng.
Quelle: FTD
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6292

BeitragVerfasst am: 26.Mai 2007 8:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 22.5.2007 die Eckpunkte zur Reorganisation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgestellt. Im Rahmen dieser Reorganisation soll insbesondere die Zusammenarbeit von BaFin und Bundesbank besser aufeinander abgestimmt werden.

Eine Neuerung betrifft die Durchführung der bankgeschäftlichen Prüfungen bei der Bundesbank. Künftig soll eindeutig klargestellt werden, welche Geschäfte hierunter zu verstehen sind, um etwaige Doppelprüfungen durch BaFin und Bundesbank zu vermeiden. Weitere Neuerungen sollen die §§ 30 und 44 KWG betreffen. Im Hinblick auf § 40 KWG ist eine Reduzierung der nach dieser Vorschrift anzuordnenden Prüfungen vorgesehen und in § 30 KWG sollen die Prüfungsinhalte von Jahresabschlüssen gezielter bestimmt werden.

Das Eckpunktepapier des BMF sieht zudem Änderungen bei den Geldwäscheprüfungen, der Finanzierung und der Leitung sowie der Finanzierung der Amtshaftung der BaFin vor.

Eckpunkte zur Reorganisation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(pdf)
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