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Privaten Wettbüros geht's an den Kragen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6269

BeitragVerfasst am: 9.Aug 2006 21:11    Titel: Privaten Wettbüros geht's an den Kragen Antworten mit Zitat

Die Bundesländer haben den Druck auf die privaten Wettbüros massiv erhöht: Nahezu flächendeckend haben die Behörden mittlerweile Verfahren zur Schließung angestrengt und Unterlassungsverfügungen verschickt. Einige Betreiber haben bereits freiwillig den Betrieb eingestellt.

Voraussichtlich am (morgigen) Donnerstag will Sachsen die Aktivitäten des privaten Internet-Sportwettenanbieters bwin verbieten lassen. Der österreichische Konzern, der bislang betandwin hieß, gilt als einer der größten Anbieter von Sportwetten.

„Wir prüfen auf juristischem Wege eine Unterlassung“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Lothar Hofner, in Dresden. Laut „Süddeutscher Zeitung“ will Sachsen in Abstimmung mit den anderen Landesregierungen bwin spätestens am Donnerstag die Konzession entziehen. Bwin solle ferner verboten werden, via Internet Wetteinsätze aus Deutschland anzunehmen. Das Unternehmen wolle seinerseits Schadenersatz in Millionenhöhe verlangen.

„Es ist die einhellige Haltung der Länderinnenminister konsequent gegen illegale Wettanbieter vorzugehen“, betonte Rainer Riedl vom bayerischen Innenministerium, das derzeit den Vorsitz der Länderkonferenz führt. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz habe sich nach dem Verfassungsgerichtsurteil im März bereits zwei Mal mit dem Thema befasst und die Grundsatzentscheidung getroffen, das staatliche Sportwettenmonopol zu erhalten.

Die niedersächsischen Ordnungsbehörden haben über 300 Verfahren gegen Wettbüros angestrengt, in den Wetten von bwin angeboten wurden. „Über hundert Wettbuden haben mittlerweile den Betrieb eingestellt“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Frank Rasche. Auch niedersächsische Sportvereine, die Werbung für bwin geschaltet haben, hätten sofort vollziehbare Verfügungen erhalten. Darunter seien Hannover 96, VfL Wolfsburg und Eintracht Braunschweig.

Am Mittwoch habe man außerdem Werder Bremen untersagt, zum Bundesligastart bei Hannover 96 mit einem Trikot mit bwin-Werbung aufzulaufen. Werder habe zwar in Bremen ein Urteil zu Gunsten der umstrittenen Trikotwerbung erwirkt. Gerichtsstand für die Partie sei aber niedersächsische Landeshauptstadt.

In Schleswig-Holstein hat das Innenministerium die Kommunen angewiesen, alle Wettbüros zu schließen. „Das läuft zur Zeit überall“, sagte Ministeriumssprecher Thomas Giebeler. Es handele sich um rund 60 Wettbüros, wovon eines erfolglos vor dem Verwaltungsgericht gegen die Schließung geklagt hatte. Auch in Hamburg sind nach Angaben der Finanzbehörde die ersten Untersagungsverfügungen verschickt. Nach und nach würden alle Wett-Anbieter außer der Nordwest-Lottogesellschaft geschlossen.

Mindestens 25 der rund 300 privaten Wettbüros in Hessen wurden bereits geschlossen, auch die anderen hätten Unterlassungsverfügungen erhalten, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. In Rheinland-Pfalz wurden bis Ende Juli Unterlassungsverfügungen an 31 der insgesamt 113 Wettbüros geschickt.

In Nordrhein-Westfalen wurden die Ordnungsämter bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende März aufgefordert, die entsprechenden Verfahren zur Schließung der Wettbüros zügig zu betreiben, soweit das rechtlich möglich sei, sagte Innenministeriumssprecherin Dagmar Pelzer. Das Oberverwaltungsgericht Münster habe inzwischen entschieden, dass eine sofortige Schließung dieser Wettbüros zulässig sei. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im Mai auch das Angebot von Wetten per Internet untersagt.

Der Vorstandschef der an der Wiener Börse notierten bwin AG, Norbert Teufelberger, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, er betrachte den geplanten Konzessionsentzug als „Willkür“. Teufelberger kündigte an, dass bwin via Internet und mit eine Lizenz aus Gibraltar weiter Wetteinsätze aus Deutschland annehmen werde. Dem Land Sachsen habe man Schadenersatzforderungen von mindestens 500 Mill. Euro angekündigt.

Auch hier auf GoMoPa diskutiert:
Betandwin-de-Sportwetten
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trader55
Gast





BeitragVerfasst am: 13.Aug 2006 12:44    Titel: Staatliche Willkür Antworten mit Zitat

Anders kann man das Ganze doch nicht nennen!
Fernsehsender, wo man für teures Geld anrufen kann, um die Frage "Was ist 1+1?" zu beantworten, sind legal. Lotto ist legal, wenn es vom Staat betrieben wird. Rubbellose, Glücksfeuerzeuge auch. Wetten darf man auch-aber nur bei Oddset, zu räuberischen Quoten!
Jetzt vernichtet der Staat Existenzen und Arbeitsplätze.
Ich habe hier in München ein Wettbüro gesehen, daß 4 Wochen nach der Eröffnung dicht gemacht hat. Was bringt das?
Die fadenscheinige Behauptung, der Staat wolle den Spieltrieb kontrolliert zulassen, ist lächerlich, schon allein, weil Oddset und Kollegen massiv Werbung gemacht haben, bis es von gerichtlicher Seite untersagt wurde.
Was hötte dagegen gesprochen, einfach eine (geringe) Steuer auf Wetten bei der Abgabe zu erheben? Die Einnahmen kommen dann dem Sport oder sonstwem zugute.
Ich kann dasganze nicht nachvollziehen, es ist ein Verbrechen.

Grüße,

Trader55
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6269

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2006 5:47    Titel: Antworten mit Zitat

Bet3000 bangt ums Wettgeschäft

Razzia bei Pferdewetten-Marktführer: 90 Filialen droht nun die Schließung. Der Staat setzt damit das Monopol von Oddset durch.

Sie kamen unangemeldet. Rund 60 Polizisten standen am vergangenen Mittwoch plötzlich in der Zentrale der Sportwettenfirma Bet3000 AG. Sie durchsuchten Räume, Schränke, Akten. Einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss hatten sie nicht, ein Staatsanwalt war auch nicht da. Die Begründung des Hauptkommissars: Gefahr im Verzug. "Als wären wir die Al-Qaida", schimpft Bet3000-Vorstand Magnus von Zitzewitz im Gespräch mit der WELT.

Bet3000 ist Marktführer für Pferdewetten in Deutschland und gehört zu den größten Anbietern von Fußballwetten in stationären Wettbüros. Seit 30 Jahren betreibt die Münchner Firma ihr Geschäft schon. Doch nun soll Schluss sein: Bet3000 ist vom Land Bayern aufgefordert, seine 90 Filialen zu schließen. Vor zwei Monaten hatten die Bundesländer verabredet, die privaten Wettfirmen zu versenken und ein Staatsmonopol für ihren eigenen Anbieter Oddset durchzusetzen. Allein an einem Tag der vergangenen Woche versiegelte Bayern 41 Wettbüros.

Jetzt stehen 450 Arbeitsplätze bei Bet3000 auf dem Spiel. Dem Unternehmen droht am Ende die Insolvenz. "Wir sitzen auf den Mietverträgen, wir sitzen auf den Personalverträgen", sagt von Zitzewitz. Die Bet3000-Filialen laufen jetzt auf Sparflamme, viele nehmen nur noch Pferdewetten an, denn das ist weiterhin erlaubt. "Doch davon allein können wir nicht überleben, das ist betriebswirtschaftlicher Selbstmord", sagt der Wettenanbieter. Den geplanten Börsengang hat das Unternehmen vorsorglich abgeblasen.

Dabei besitzt die Firma aus dem Münchner Bahnhofsviertel eine Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus dem Jahr 1997 - von der Stadt München. Doch die soll nun nichts mehr wert sein. Dazu läuft derzeit ein von Bet3000 angestrengtes Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Für von Zitzewitz wird der Sportwettenmarkt aber ohnehin bald liberalisiert sein. Es bestünde kein Zweifel, dass der Europäische Gerichtshof Ende des Jahres den Vorschlägen des Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer folgt, nach denen eine EU-Lizenz ausreicht, um in jedem EU-Land Sportwetten anbieten zu dürfen. Deswegen haben es die Bundesländer seiner Meinung nach so eilig mit den Verboten: "Möglichst viele auslöschen, bevor das Urteil kommt", wie es von Zitzewitz ausdrückt.

Würde das Monopol bestehen bleiben, müsste Oddset den harten Auflagen des Bundesverfassungsgerichts folgen. Das hieße: keine Werbung mehr, kein großes Filialnetz mehr. Von Zitzewitz: "Es wäre ein Monopol aus Nichts". [/b]
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2006 6:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Schlag ins Gesicht für alle, die an unser Rechtssystem und an
die Gleichheit der Bürger glauben!
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6269

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2006 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Staatliches Sportwettenangebot garantiert Schutz vor Spielsucht und gewährleistet umfassende Förderung des Sports in Deutschland

- Staatliche Lotterieverwaltung Bayern fordert im Vorfeld des
Sportwettengipfels konsequente Umsetzung des
Bundesverfassungsgerichtsurteils

- Nur ODDSET darf legal Sportwetten anbieten - dafür gelten
strenge Auflagen zur Spielsuchtprävention und für den
Jugendschutz

- Die staatlichen Lotto-Gesellschaften geben jedes Jahr 530
Millionen Euro für die Förderung von Spitzen- und Breitensport


Die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern hat im Vorfeld des so
genannten Sportwettengipfels morgen in Frankfurt am Main eine
konsequente Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
22. März diesen Jahres gefordert.
In dem Urteil hatten die Karlsruher
Richter die Bekämpfung der Spielsucht zum wichtigsten Ziel bei der
Neuordnung des Sportwettensektors vorgegeben. Das Gericht hat
ausdrücklich bestätigt, dass das staatliche Monopol dafür ein
geeigneter Weg ist.

Bis zur gesetzlichen Neuordnung hat das
Verfassungsgericht bestimmt, dass nur ODDSET, als staatlicher
Anbieter, Sportwetten veranstalten darf. Die privaten Konkurrenten,
die bisher in einem rechtlichen Graubereich operiert haben, sind
verboten.

"Einige Vertreter des bezahlten Sports kämpfen trotz des
Bundesverfassungsgerichtsurteils immer weiter für die privaten
Sportwettenanbieter. Das Motiv dafür ist leicht durchschaubar: Diese
privaten Anbieter bezahlen in Deutschland weder Steuern noch Abgaben
und können daher sehr viel mehr Geld für Sponsoring und Werbung
ausgeben. Wir fordern die Vertreter des DFB und der DFL auf, ihren
Kampf für die illegalen privaten Wettanbieter zu beenden und endlich
eine Lösung zu unterstützen, von der alle Sportler - insbesondere der
Breitensport - profitieren", so Erwin Horak, als Präsident der
Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern zuständig für das Angebot von
ODDSET.

Im Gegensatz zu den privaten Sportwettenanbietern bezahlt ODDSET
in Deutschland von jedem eingenommenen Euro 16 2/3 Prozent Steuern
plus 13 bis 20 Prozent Konzessionsabgabe, abhängig vom Bundesland.
Diese Mittel fließen - teilweise direkt, teilweise indirekt - dem
Gemeinwohl zu: der Sport- und Kulturförderung sowie verschiedensten
Projekten des Umwelt- oder Denkmalschutzes. Allein der Sport erhält
aus dem Mitteln der staatlichen Lotteriegesellschaften
ein-schließlich ODDSET 530 Millionen Euro im Jahr als Förderung.

"Diese Zahlungen an den Sport sind echte Fördergelder. Anders als
bei Sponsoring- und Marketinggeldern sind damit keine Forderungen
nach Gegenleistungen verbunden. Die Lotto- und ODDSET-Mittel kommen
vor allem dem Breitensport zugute", so Erwin Horak.

Die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern widerspricht auch der
Darstellung von DFB und DFL, nach der ein Nebeneinander von ODDSET
und privaten Wettanbietern möglich sei.

"Wenn private Anbieter zugelassen werden, müssen die Lizenzen
europaweit ausgeschrieben werden. Auch aus verfassungsrechtlichen
Gründen lässt sich die Zahl der Anbieter dann kaum begrenzen. Eine
effektive Überwachung der Anbieter im Sinne des
Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Verbraucher ist dann
schlicht unmöglich. Außerdem werden die Unternehmen ihren Sitz da
wählen, wo sie am wenigsten Abgaben bezahlen: in Gibraltar oder auf
Malta, so wie viele Internetanbieter es schon heute tun. Weder der
Staat noch der Sport in Deutschland werden von diesen Wettumsätzen
etwas bekommen", erklärt Horak.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6269

BeitragVerfasst am: 24.Aug 2006 16:39    Titel: Vermittlung von Sportwetten ins Ausland erlaubt Antworten mit Zitat

Die Vermittlung von Sportwetten für
private Sportwettanbieter, die über eine Lizenz eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union verfügen, ist weiterhin
zulässig.
Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg
mit dem Beschluss vom 22.08.2006 (Az.: 1 L 725/06) seine bisherige
Auffassung bestätigt.

Das Einschreiten der Ordnungsbehörde sei mit der im EG-Vertrag
geschützten Dienstleistungsfreiheit nicht zu vereinbaren. Auch unter
Würdigung der zwischenzeitlich ergangenen anders lautenden
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land
Nordrhein-Westfalen sei daran festzuhalten, dass das europäische
Gemeinschaftsrecht in diesen Fällen auch nicht übergangsweise hinter
dem nationalen Recht zurückzustehen habe.

Der aktuell entschiedene
Fall betrifft eine Wettannahmestelle in Siegen. Weitere entsprechende
Verfahren sind beim Verwaltungsgericht Arnsberg noch anhängig.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6269

BeitragVerfasst am: 28.Aug 2006 9:32    Titel: Vertraulicher Beschluss - Lotto-Monopol eingeschränkt Antworten mit Zitat

Kartellamt schränkt Lotto-Monopol ein

Die Entscheidung bedeutet eine schwere Niederlage für die Bundesländer. Staatliche Gesellschaften müssen Markt für private Vermittler öffnen und sollen untereinander konkurrieren – Verbraucher sollen künftig an Tankstellen und in Supermärkten tippen können.

Das Kartellamt untersagt in einem noch vertraulichen Beschluss den staatlichen Lottogesellschaften, den Markt weiterhin unter sich aufzuteilen. Die Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, zwischen den Anbietern, deren Gebühren erhebliche Unterschiede aufweisen, zu wählen.

Die regional klar voneinander abgegrenzten Gesellschaften sollen sich künftig Konkurrenz machen. Zudem dürfen die privaten Vermittler von den staatlichen Gesellschaften nicht mehr boykottiert werden.

Der 197 Seiten umfassende Beschluss stammt vom 23. August und liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Entscheidung muss sofort vollzogen werden. Der Beschluss, der am Montag veröffentlicht werden soll, wurde nicht nur in der Glücksspielbranche, sondern auch in der Politik mit Spannung erwartet. Möglicherweise wird dies auch Auswirkungen auf den Liberalisierungsprozess im deutschen Markt für Sportwetten haben.

Einträgliche Geldquelle für Bundesländer

Bislang wird in Deutschland die Lotteriebranche mit einem Jahresumsatz von etwa 8,5 Milliarden Euro von den staatlichen Lottogesellschaften beherrscht, die in jedem der 16 Bundesländer eine eigene Gesellschaft gegründet haben und durch strikte Gebietsaufteilung keinen Wettbewerb zulassen.

Vor allem für die Länder ist das Glücksspiel eine einträgliche Geldquelle, die sie nur ungern mit privaten Konkurrenten teilen. Die "wirtschaftlichen Interessen der Bundesländer" bestimmen nach Auffassung der Wettbewerbshüter "die Geschäftstätigkeit der Lottogesellschaften, weil sie von ihrem jeweiligen Bundesland maßgeblich beeinflusst werden".

Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht

Die Bonner Behörde hatte den Lottogesellschaften bereits im Mai eine Abmahnung geschickt. Demnach hat der Deutsche Lotto- und Totoblock (DTLB) in der Vergangenheit mehrmals „gegen europäisches und deutsches Kartellrecht“ verstoßen. Dabei sei der DTLB "eine Vereinigung von Unternehmen" ohne hoheitliche Aufgaben.

Die von Politikern und Managern häufig verwendete Argumentation, die Gesellschaften würden auf der Grundlage staatlicher Kompetenzen agieren oder seien gar Träger staatlicher Verwaltung, stünde im Widerspruch zur Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte.

Die Behörde stört sich auch daran, dass Gesellschaften versucht hätten, gewerbliche Spielvermittler zu boykottieren. Im Frühsommer hatten einige Lottogesellschaften ihre Verträge mit einem Spielvermittler gekündigt.

Das Bundeskartellamt zitiert aus dem Protokoll einer Sitzung der so genannten Lotto-Blockgesellschaften, dem zufolge der von den Ländern forcierte Regionalisierungsstaatsvertrag, worin die Einnahmen aus dem Lottogeschäft unter den Bundesländern aufgeteilt werden sollen, das Ziel habe, die "gewerblichen Spielvermittler vom Markt zu verdrängen".

Die Entscheidung des Kartellamts dürfte den Wettbewerb verschärfen. Die Behörde will die Staatsbetriebe zwingen, untereinander zu konkurrieren und mit Privatfirmen zu kooperieren. Bislang geben die Spieler ihre Tippscheine vor allem in den 25.500 Annahmestellen ab, die von den Lotteriegesellschaften zugelassen sind.

Tipp-Automaten in Tankstellen und Supermärkten

Jetzt plant eine schleswig-holsteinische Vertriebsfirma bis Ende 2007 in 2000 Supermärkten und Tankstellen Tipp-Automaten aufzustellen. Das öffentliche Interesse und das Interesse der Privatfirmen überwiegen nach Ansicht des Kartellamts "die Interessen der Lottogesellschaften".

Der Beschluss steht nach Meinung der Wettbewerbshüter in Einklang mit dem Sportwetten-Urteil des Verfassungsgerichts vom März. Karlsruhe hatte zwar das staatliche Wettmonopol als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit" kritisiert, aber zugleich der Politik ein Hintertürchen gelassen. Das Monopol könne dann bestehen bleiben, wenn "es dem Ziel der Suchtbekämpfung" nicht zuwiderlaufe. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter besteht bei Zahlenlotto "nur ein geringes Suchtgefährdungspotenzial", das durch den Einstieg privater Vertriebsfirmen nicht wesentlich vergrößert werde.

(SZ)
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6269

BeitragVerfasst am: 28.Aug 2006 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kartellamt lockert staatliches Lotto-Monopol

Schwere Schlappe für die Bundesländer: Die staatlichen Lottogesellschaften müssen künftig den Markt für private Vermittler öffnen und sich der Konkurrenz untereinander stellen. Das Bundeskartellamt entschied am heutigen Montag, dass auch private Anbieter Lottoscheine annehmen dürfen - etwa in Tankstellen und Supermärkten.

Die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde untersagte in einem am Montag in Bonn veröffentlichten Beschluss den staatlichen Lottogesellschaften, weiterhin den Markt regional unter sich aufzuteilen. Außerdem machte das Kartellamt in seiner „sofort vollziehbaren Entscheidung“ den Weg dafür frei, dass künftig Lottoscheine von tp://wwgewerblichen Spielvermittlern an Tankstellen oder in Supermärkten angeboten werden können.

Das Bundeskartellamt entschied, die Vereinbarung der 16 im deutschen Lotto- und Totoblock zusammengefassten Landeslottogesellschaften, Lotterien und Sportwetten nur in dem Bundesland anzubieten, in dem sie ihren Sitz haben, verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Nach dem Willen der Wettbewerbshüter sollen sich die Regionalgesellschaften künftig Konkurrenz machen.

Bisher dürfen nur die 25 000 offiziellen Annahmestellen Lottoscheine annehmen. Nach einem Entscheid des Bundeskartellamts wird sich dies nun ändern. Kein Verständnis fand beim Kartellamt auch der Versuch der Lottogesellschaften, gewerbliche Spielevermittler wie Fluxx oder Faber auszubremsen.

Fluxx sieht sich durch die Entscheidung gestärkt. „Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols bestätigt hat, bescheinigt nun das Bundeskartellamt den Bundesländern auch die Rechtswidrigkeit der Organisation des Lotteriewesens“, erklärte Fluxx-Vorstandssprecher Rainer Jacken. Die im Kleinwerteindex SDax notierte Fluxx-Aktie schoss nach Börsenbeginn um mehr als 20 Prozent nach oben und lag am Montagmorgen bei 5,25 Euro.

In der Entscheidung des Kartellamts wird hervorgehoben, dass der Verbraucher bisher keine Möglichkeit habe, die billigste Lottogesellschaft und die mit den für ihn interessantesten Spielangeboten zu wählen. Das beschränke „in spürbarer Weise“ den Wettbewerb und beeinflusse auch den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Der Beschluss könnte auch Auswirkungen auf den Liberalisierungsprozess im deutschen Markt für Sportwetten haben. Die Bonner Behörde hatte den Lottogesellschaften bereits im Mai eine Abmahnung geschickt. Bislang wird in Deutschland die Lotteriebranche mit einem Jahresumsatz von etwa 8 Milliarden Euro von den staatlichen Lotto-Gesellschaften beherrscht, die in jedem der 16 Bundesländer eine eigene Gesellschaft gegründet haben und durch strikte Gebietsaufteilung keinen Wettbewerb zulassen. Für die Länder ist das Glücksspiel eine einträgliche Geldquelle, die sie nur ungern mit privaten Konkurrenten teilen.

Zum Nachlesen: Die Entscheidung des Bundeskartellamtes
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 21.Sep 2006 6:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sportwetten:
Verwaltungsgericht Mainz bremst Land und Kommunen aus - Europarechtswidrige Beschränkungspolitik in der Kritik


Pressemitteilung von: medienbüro.sohn


Das Dickicht im deutschen Sportwettenmarkt wird immer undurchdringlicher. Allein in Bayern, das sich neben Sachsen besonders bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils vom März auszeichnet, sind nach Berichten der Kommunalpolitischen Blätter www.kopo.de in den vergangenen Wochen über 50 Wettbüros privater Anbieter geschlossen worden, knapp 400 Verfahren seien noch nicht entschieden. "Für großes Aufsehen sorgte dabei kürzlich das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Altherrenmannschaft des FT Starnberg, die wie rund 20.000 Amateurmannschaften mit 'Bwin'-Trikots ausgestattet sind." Dass die Starnberger Altherrenmannschaft kein Einzelfall bleiben könnte und die Monopoldiskussion weitere Blüten treibt, lassen Pläne der Landes-Sportminister befürchten. Mittlerweile gebe es nämlich Bestrebungen, "Sportvereine, -verbände und -veranstalter unter Druck zu setzen, die mit diesen Firmen zusammenarbeiten", berichtet der Spiegel www.spiegel.de . Demnach beabsichtigen die Landesminister, "die finanzielle Förderung der betreffenden Sportorganisationen 'zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren oder zu beenden'. Von einem solchen Schritt betroffen wären wohl unter anderem die Sportarten Handball und Basketball, die derzeit massiv vom privaten Wettanbieter Bwin unterstützt werden."

Und während mittlerweile Hunderte von Verfahren noch nicht entschieden sind, in denen private Anbieter gegen eine Schließung ihres Geschäfts klagen, hat das Verwaltungsgericht Mainz www.vgmz.justiz.rlp.de der unendlichen Geschichte Sportwetten eine weitere Episode hinzugefügt und für Rheinland-Pfalz die Schließung von privaten Wettannahmestellen für rechtswidrig erklärt. Das berichtet die Rhein-Zeitung www.rhein-zeitung.de . "Wettbüros von Anbietern aus Malta und Österreich dürfen vorerst in Mainz, Alzey, Bingen und Ingelheim nicht per Sofortvollzug dicht gemacht werden", so die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz unter dem Aktenzeichen 6 L 654/06 im einstweiligen Rechtschutzverfahren. Die Mainzer Richter hätten größte Bedenken, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes überhaupt in Rheinland-Pfalz greift, weil es hier gar kein staatliches Wettmonopol gebe, sondern nur "ein Monopol zu Gunsten der - staatlich konzessionierten - privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die den drei Sportbünden gehört." Ein Monopol eines privaten Anbieters würde nach Ansicht der Mainzer Richter in Karlsruhe ohnehin als verfassungswidrig angesehen.

Das ließe sich aber erst auf dem Klageweg klären. "Hinzu komme, dass die Nachteile für die Annahmestellenbetreiber im Falle einer sofortigen Schließung ihrer Annahmestellen kaum auszugleichen wären, wenn sich nach Abschluss der Klageverfahren die Untersagungsverfügungen endgültig als rechtswidrig erweisen sollten", so das Gericht. Schließlich spreche auch gegen einen Sofortvollzug, dass die untersagten Tätigkeiten über Jahre hingenommen worden seien und in dieser Zeit auch die Monopol-Wettveranstalter intensiv geworben hätten.

Es sei nahezu grotesk und unverantwortlich, dass die Politik dem derzeitigen Irrsinn nicht Einhalt gebiete, meint der Präsident der Europäischen Wettanbieter, Markus Maul www.vewu.com . Inzwischen wandern Sportwettenanbieter aufgrund der unklaren Rechtslage ins Ausland ab, setzen auf vielversprechende Märkte in Osteuropa, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. "Während in Osteuropa derzeit erst 88 Mio. Dollar mit Sportwetten umgesetzt werden, sollen sich die Bruttoerträge bis 2012 auf 265,8 Mio. Dollar (+202 Prozent) erhöhen", berichtet die österreichische Tageszeitung Der Standard www.standard.at . Der Dschungel aus Lobbyinteressen und juristischen, straf- und ordnungsrechtlichen Barrieren in Deutschland sei volkswirtschaftlich sehr schädlich, kritisiert Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost Beteiligungen AG www.stratega-ost.de . Für ihn steht fest: "Die deutsche Politik verkennt, welche positiven Arbeitsplatzeffekte mit ihrer Entscheidung verspielt werden, denn die Wettbranche rechnet infolge einer Liberalisierung in Deutschland mit 30.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen." Wie andere Anbieter will Stratega-Ost diese jetzt durch den Aufbau eines Filialnetzes in Osteuropa schaffen.
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London
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 44
Wohnort: Blumenau 44, 22089 Hamburg

BeitragVerfasst am: 22.Sep 2006 9:48    Titel: Antworten mit Zitat

Werter Moderator, liebe Forenmitglieder,
Ihre Einlassung ist hervorragend. Wir betreuen zahlreiche Mandanten im Rahmen der Fragestellungen Wett- und Glückspiel-Lizenzen. Für Fragen stehen wir den Foren-Mitgliedern jeder Zeit kostenlos zur Verfügung. Lösungsansätze haben wir unter:

http://www.london-consulting.org/gamb.htm

dokumentiert.

MFG
Rechtsanwalt Martin Bischoff
RA im Hause London Consulting

GM&P Mod. Team hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Sportwetten:
Verwaltungsgericht Mainz bremst Land und Kommunen aus - Europarechtswidrige Beschränkungspolitik in der Kritik


Pressemitteilung von: medienbüro.sohn


Das Dickicht im deutschen Sportwettenmarkt wird immer undurchdringlicher. Allein in Bayern, das sich neben Sachsen besonders bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils vom März auszeichnet, sind nach Berichten der Kommunalpolitischen Blätter www.kopo.de in den vergangenen Wochen über 50 Wettbüros privater Anbieter geschlossen worden, knapp 400 Verfahren seien noch nicht entschieden. "Für großes Aufsehen sorgte dabei kürzlich das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Altherrenmannschaft des FT Starnberg, die wie rund 20.000 Amateurmannschaften mit 'Bwin'-Trikots ausgestattet sind." Dass die Starnberger Altherrenmannschaft kein Einzelfall bleiben könnte und die Monopoldiskussion weitere Blüten treibt, lassen Pläne der Landes-Sportminister befürchten. Mittlerweile gebe es nämlich Bestrebungen, "Sportvereine, -verbände und -veranstalter unter Druck zu setzen, die mit diesen Firmen zusammenarbeiten", berichtet der Spiegel www.spiegel.de . Demnach beabsichtigen die Landesminister, "die finanzielle Förderung der betreffenden Sportorganisationen 'zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren oder zu beenden'. Von einem solchen Schritt betroffen wären wohl unter anderem die Sportarten Handball und Basketball, die derzeit massiv vom privaten Wettanbieter Bwin unterstützt werden."

Und während mittlerweile Hunderte von Verfahren noch nicht entschieden sind, in denen private Anbieter gegen eine Schließung ihres Geschäfts klagen, hat das Verwaltungsgericht Mainz www.vgmz.justiz.rlp.de der unendlichen Geschichte Sportwetten eine weitere Episode hinzugefügt und für Rheinland-Pfalz die Schließung von privaten Wettannahmestellen für rechtswidrig erklärt. Das berichtet die Rhein-Zeitung www.rhein-zeitung.de . "Wettbüros von Anbietern aus Malta und Österreich dürfen vorerst in Mainz, Alzey, Bingen und Ingelheim nicht per Sofortvollzug dicht gemacht werden", so die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz unter dem Aktenzeichen 6 L 654/06 im einstweiligen Rechtschutzverfahren. Die Mainzer Richter hätten größte Bedenken, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes überhaupt in Rheinland-Pfalz greift, weil es hier gar kein staatliches Wettmonopol gebe, sondern nur "ein Monopol zu Gunsten der - staatlich konzessionierten - privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die den drei Sportbünden gehört." Ein Monopol eines privaten Anbieters würde nach Ansicht der Mainzer Richter in Karlsruhe ohnehin als verfassungswidrig angesehen.

Das ließe sich aber erst auf dem Klageweg klären. "Hinzu komme, dass die Nachteile für die Annahmestellenbetreiber im Falle einer sofortigen Schließung ihrer Annahmestellen kaum auszugleichen wären, wenn sich nach Abschluss der Klageverfahren die Untersagungsverfügungen endgültig als rechtswidrig erweisen sollten", so das Gericht. Schließlich spreche auch gegen einen Sofortvollzug, dass die untersagten Tätigkeiten über Jahre hingenommen worden seien und in dieser Zeit auch die Monopol-Wettveranstalter intensiv geworben hätten.

Es sei nahezu grotesk und unverantwortlich, dass die Politik dem derzeitigen Irrsinn nicht Einhalt gebiete, meint der Präsident der Europäischen Wettanbieter, Markus Maul www.vewu.com . Inzwischen wandern Sportwettenanbieter aufgrund der unklaren Rechtslage ins Ausland ab, setzen auf vielversprechende Märkte in Osteuropa, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. "Während in Osteuropa derzeit erst 88 Mio. Dollar mit Sportwetten umgesetzt werden, sollen sich die Bruttoerträge bis 2012 auf 265,8 Mio. Dollar (+202 Prozent) erhöhen", berichtet die österreichische Tageszeitung Der Standard www.standard.at . Der Dschungel aus Lobbyinteressen und juristischen, straf- und ordnungsrechtlichen Barrieren in Deutschland sei volkswirtschaftlich sehr schädlich, kritisiert Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost Beteiligungen AG www.stratega-ost.de . Für ihn steht fest: "Die deutsche Politik verkennt, welche positiven Arbeitsplatzeffekte mit ihrer Entscheidung verspielt werden, denn die Wettbranche rechnet infolge einer Liberalisierung in Deutschland mit 30.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen." Wie andere Anbieter will Stratega-Ost diese jetzt durch den Aufbau eines Filialnetzes in Osteuropa schaffen.

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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6269

BeitragVerfasst am: 10.Okt 2006 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bundesländer basteln nach den Urteilen zum Lotto-Monopol an einem neuen Glücksspielstaatsvertrag. Danach soll Fernseh- Werbung verboten sein. Der baden- württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) will die Spiele dagegen je nach Suchtpotenzial unterscheiden.

Zitat:
Beim Privatsender Neunlive soll sie zu besichtigen sein, die Untergrabung des staatlichen Glücksspielmonopols. Dort lockten banale Ratespiele Hunderttausende zu 42-Cent-Anrufen, der Sender teile sich die Gebühr mit dem Telefonanbieter und mache satte Gewinne, meint Gebhard Hruby, Glücksspielreferent im Stuttgarter Finanzministerium. Das Suchtpotenzial sei enorm. Denn die Menschen müssten sich nicht vom Fernseher wegbewegen und die Spieler spürten den Verlust nicht konkret im Geldbeutel, sondern am Monatsende bei der Telefonabrechnung. Das sei "verkapptes Glücksspiel", sagt Hruby.

Der Stuttgarter Experte kritisiert, dass nun auch im Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder keine Zeile zu den Glücksspielen der Privaten im Fernsehen stehe. Der Staat sehe die Gefahren durch solche Ratespiele nicht, sagt er. Die marktliberal argumentierende Medienbranche habe sich bereits beim ersten Staatsvertrag aus dem Jahr 2004 durchgesetzt.

Fernsehverbot für Lotto

Den staatlichen Glücksspielen wie Toto, Lotto oder den Sportwetten dagegen, soll wegen der hohen Suchtgefährdung jeglicher interaktive Auftritt, selbst Werbung in Internet und TV versagt bleiben. Nur Informationswerbung in Printmedien wäre erlaubt - nicht jedoch Mailing. Zudem dürften Lotto-Spieler ihr Glück nicht mehr nicht mehr online versuchen. Gewerbliche Vermittler wie Tipp24, Faber oder Fluxx hätten das Nachsehen. Auch die Klassenlotterien könnten in der heutigen Form nicht weiter bestehen, meint Referent Hruby. Das sei schon ein "sehr strenger ordnungspolitischer Ansatz".

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat laut Minister Stratthaus "eindeutig klargestellt", dass das Monopol bestehen könne - wenn es konsequent an der Bekämpfung der Spielsucht ausgerichtet sei. Das wollten die Landesregierungen längst, sagt der Minister.

Tatsächlich reagierten die Länder auf entsprechende Urteile mit Nachjustierungen. So sieht sich Baden-Württemberg als Vorreiter, weil es als erstes Bundesland beim Automatenspiel gesperrte Spieler über biometrische Daten erkennen lässt. Auch die Zusammenarbeit der Spielbanken mit der Suchthilfe sei im Südwesten hervorragend. Der Staat mit seinem Monopol könne Suchtbekämpfung am besten gewährleisten, sagt Stratthaus.

So steht es auch im bisherigen Lottostaatsvertrag: Die Länder könnten den "natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken und übermäßige Spielanreize verhindern". Das Geld, gibt Stratthaus zu, sei "ein erfreulicher Nebeneffekt". 8,4 Milliarden Euro setzt der deutsche Toto-Lotto-Block jährlich um. Etwa fünf Milliarden Euro fließen in die Länderkassen.

Das Monopol könne faktisch aber nur Bestand haben, wenn auch das illegale Internetangebot bekämpft werden könne. Etwa Anbieter, die die Zwei-Prozent-Besteuerung auf Malta nutzen und hier hohe Gewinne absahnten. Das Stuttgarter Finanzministerium macht sich für eine Differenzierung der Restriktionen stark, weil Glücksspiele unterschiedliche Gefährdungspotenziale hätten: Schnell laufende Wetten wie Keno oder das Quicky in Niedersachsen zögen viel eher Zocker an als "langatmige" Spiele wie Lotto oder die Klassenlotterien. So sollten Internet-Rundbriefe bei Sportwetten nicht, bei der Klassenlotterie sehr wohl akzeptiert werden. "Hier wird alles über einen Kamm geschoren", kritisiert Referent Hruby.

Minister Stratthaus fordert eine "abgestufte Normierung". Der Beschluss des Bundeskartellamtes steht seiner Meinung nach "im Gegensatz" zur Rechtsprechung des BVG. Denn der Suchtprävention könne bei einem offenen Wettbewerb zwischen 16 Lottogesellschaften "nicht mehr Rechnung getragen werden". Ein offener Glücksspielmarkt, so Hruby, ziehe die organisierte Kriminalität magisch an. Dann wäre Deutschland "sogar für die sizilianische Mafia von Interesse".

Gabriele Renz/FR
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
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BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 9:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Länder wollen den Kampf um ihr Glücksspielmonopol nicht aufgeben: Bei ihrer bevorstehenden Konferenz im niedersächsischen Bad Pyrmont werden die Ministerpräsidenten die Weichen für ein weitreichendes Verbot privater Spielevermittler stellen. Allenfalls punktuell zeichnen sich Lockerungen ab.

Zitat:
In Unionskreisen hieß es am Montag, so werde voraussichtlich klar gestellt, dass Soziallotterien wie „Aktion Mensch“ davon nicht erfasst sein werden. Im Lottobereich werde die Regulierung generell möglicherweise nicht so streng ausfallen wie zunächst beabsichtigt.

Bis Ende des Jahres wollen die Länder einen neuen Staatsvertrag abschließen, der den Rechtsrahmen für das Glücksspiel insgesamt auf eine neue Grundlage stellen soll. Bayern und NRW haben dafür einen Entwurf ausgearbeitet. Dieser sieht vor, auch die Vermittlung von Glücksspielen aller Art ohne behördliche Erlaubnis zu verbieten. Im Internet dürften Glücksspiele künftig weder veranstaltet noch vermittelt werden. Fernsehwerbung für Glücksspiele soll es nicht mehr geben.

Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im März das staatliche Monopol auf Sportwetten für verfassungswidrig erklärt hatte: Der Staat, so die Verfassungshüter, dürfe nicht private Glücksspiele wegen der Suchtgefahr verbieten und gleichzeitig aggressiv für das eigene Glücksspielangebot Werbung betreiben. Den Ländern hatte das Gericht bis Ende 2007 Zeit gegeben, diesen Zustand abzustellen und entweder die Werbung für Oddset-Sportwetten einzustellen oder den Sportwetten-Markt für private Konkurrenten freizugeben.

Für die Länder geht es um viel Geld: Das Glücksspielmonopol spült jährlich Milliarden in die Länderkassen. Vor allem im Sportwettbereich sprudelt diese Einnahmequelle aber wegen der Konkurrenz durch private Wettbüros, die Spiele ins Ausland vermitteln, immer spärlicher. Seit dem Urteil des Verfassungsgerichts werden diese Wettbüros in großer Zahl dicht gemacht – Argument: Das Wettmonopol sei im Prinzip bestätigt worden, man dürfe nur keine Werbung mehr dafür betreiben. Ende September hatten die Länder dabei einen juristischen Zwischensieg errungen: Der Versuch eines privaten Wettvermittlers, die Schließungswelle durch einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts zu stoppen, scheiterte.

Unter Druck steht das Spielmonopol der Länder auch aus Brüssel: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte schon 2003 das italienischen Sportwettenmonopol gekippt – und zwar ohne Übergangsfrist. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und eine Reihe weiterer Mitgliedsstaaten aus diesem Grund ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Eine wachsende Minderheit unter den Ländern sympathisiert allerdings mit einem anderen Weg, die Verfassungsprobleme zu beseitigen: Statt eines staatlich monopolisierten, aber bei der Werbung stark eingeschränkten Angebots könnte man auch private Anbieter zulassen – und die staatlichen Einnahmen durch entsprechende Abgaben sichern. Vor allem die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Schlewsig-Holstein, Kurt Beck (SPD) und Peter-Harry Carstensen (CDU), sympathisierten mit diesem Ansatz. Selbst in Bayern, dem bislang am stärksten für das Monopol engagierten Land, sieht die CSU-Landtagsfraktion offenbar manches anders als die Staatsregierung. Fraktionschef Joachim Herrmann hatte kürzlich öffentlich Zweifel am Staatsmonopol geäußert und sich für ein Konzessionsmodell ausgesprochen.

Doch auch die Monopol-Gegner wollen einstweilen mitziehen. „Wir brauchen erst einmal Ruhe im Karton, um ein konzessionsgestütztes Modell entwickeln zu können“, heißt es in der Mainzer Staatskanzlei. Am Freitag werde entschieden, ob der Staatsvertrag auf vier Jahre befristet werden soll. Außerdem gehe es darum, ob das Internet- und das Werbeverbot bei weniger suchtgefährlichen Spielarten – etwa Lotto – gelockert werden kann. Strittig ist auch, ob Spielbanken in den Staatsvertrag mit einbezogen werden sollen.
(HB)
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
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BeitragVerfasst am: 21.Nov 2006 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kartellamt stoppt Länder im Lotto-Streit

Das Bundeskartellamt hat die Bundesländer im Lotto-Streit gestoppt. In einer Abmahnung untersagte das Kartellamt am Dienstag in Bonn nach gleichlautenden Informationen der Nachrichtenagentur dpa und der Wirtschaftswoche den Lottogesellschaften, Anweisungen ihrer Landesregierungen zum Ende des Internet-Angebots umzusetzen.

Die Anweisungen der Länder verstießen gegen das Kartellrecht. Damit stellte sich das Kartellamt im Kampf um mehr Wettbewerb bei Lotto direkt gegen die Länder.

Zitat:
Wie die Wirtschaftswoche in ihrer Online-Ausgabe wiwo.de berichtet, wird den Lottogesellschaften in der neuen Verfügung des Kartellamtes formal untersagt, „aufsichtsbehördlichen Weisungen zur Schließung ihres Internetvertriebs“ Folge zu leisten. „Die Weisungen der Lotterieaufsicht dürfen von den Lottogesellschaften und von den Lotterieaufsichtsbehörden der Bundesländer nicht umgesetzt werden“, heißt es in dem 20-seitigen Schreiben des Kartellamtes. Bis zum 30. November wird den Gesellschaften nun Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen.

Das Bundeskartellamt hatte die Lottogesellschaften erst Anfang November unter Strafandrohung aufgefordert, ihre regional begrenzten Internetangebote bundesweit zu öffnen.

Daraufhin hatten die Anbieter nach einer Telefonkonferenz der Landesregierungen den Online-Tipp komplett aus ihrem Internetangebot gestrichen. Das Kartellamt sieht darin jetzt jedoch eine Umgehung der Öffnungs-verfügung.
Durch den neuen Beschluss des Kartellamtes geraten die Lottogesellschaften unter erheblichen Druck: Kommen sie dem Beschluss nicht nach, drohen empfindliche Strafen des Kartellamtes. Öffnen sie ihr Internetangebot jedoch bundesweit, verstoßen sie gegen die Landesgesetze, wonach die Spielkonzession nur für die jeweilige regionale Lottogesellschaft gilt. Außerdem stünde die Ausweitung im Widerspruch zu einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres.
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
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BeitragVerfasst am: 22.Dez 2006 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Private Sportwetten-Anbieter haben im Streit um das staatliche Glücksspielmonopol der Länder erneut Schlappen vor höchsten Gerichten erlitten. In zwei Fällen bestätigten die Richter am Freitag Verbote, Wetten im Internet anzubieten.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde eines Internet-Anbieters in Sachsen-Anhalt ab. Das Unternehmen Sportwetten-Gera habe keinen schweren Nachteil aus der 2004 erlassenen Verfügung erlitten, befanden die Karlsruher Richter. Zugleich eröffneten sie dem Anbieter aber mit Blick auf ihr Sportwetten-Urteil vom März erneut den Klageweg über die Verwaltungsgerichte. Sportwetten-Gera hatte sich auf eine Erlaubnis aus den letzten Tagen der DDR berufen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg schloss sich einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig zum Verbot von Internet-Sportwetten an. Ein Privatunternehmen hatte in seinen Geschäftsräumen nahe Braunschweig über eine Online-Standleitung Sportwetten an die österreichische Star-Sportwetten GmbH in Innsbruck vermittelt. Nach niedersächsischem Gesetz sei dies verboten.

Die Richter beider Fälle verwiesen auf Reformbedarf für die Glücksspielregeln. Die Länder hatten sich kürzlich auf Kernpunkte eines neuen Staatsvertrags verständigt, wonach etwa Internet-Wetten verboten werden sollen. Die Spielsucht wollen sie stärker bekämpfen, um ihr Monopol weiter zu rechtfertigen.
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6269

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2007 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mehrheit der Länder will beim geplanten Glücksspielstaatsvertrag die Bedenken der Europäischen Kommission ignorieren. Das ergibt sich aus der Antwort der Länder an die EU-Kommission, die heute in Brüssel erwartet wird.

"Das hat es noch nicht gegeben: Der EG-Vertrag verpflichtet die Länder, keine Rechtsakte zu erlassen, die gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Beim Glücksspielstaatsvertrag wollen die meisten Länder diese Grundregel offenbar vorsätzlich verletzen.
Sie bringen damit die Gemeinschaftstreue Deutschlands in Misskredit," kommentiert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Durch diese mutwillige Brüskierung der EU Kommission dürfte das Aus für den Vertrag wesentlich beschleunigt werden."

Mit dem Festhalten am aktuellen Vertragsentwurf riskieren die Ministerpräsidenten nun absichtlich ein Vertragsverletzungsverfahren. Die EU-Kommission hatte vor allem das geplante Internetverbot bei Lotto für unzulässig erklärt und generell eine Differenzierung von Glücksspielen nach ihrer Suchtgefährlichkeit gefordert.
Da eine Suchtgefahr durch Lotto nicht belegbar sei, seien die geplanten massiven Eingriffe nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
"Diese Belege können die Länder nun mal nicht beibringen:
Natürlich gibt es Spielsucht, zum Beispiel beim Automaten- und Casinospiel, aber keine Lottosucht. Das EU-Recht verlangt hier Regelungen, die diesem Umstand entsprechend verhältnismäßig sind." so Faber.

Der Deutsche Lottoverband erwartet ab Januar ein Rechtschaos, wenn die Länder keinen Kompromiss suchen: Der Staatsvertrag werde vermutlich in mehreren Bundesländern nicht ratifiziert werden und damit auch nicht gelten.
Zudem seien Klagen privater Wettbewerber Tür und Tor geöffnet: Von der Ziehung der Lottozahlen im TV über jegliche Lotto- und Oddsetwerbung bis zur Anzahl und Lage der Annahmestellen stehe alles auf dem Prüfstand der Gerichte. In der Folge würden die Lottoeinnahmen noch stärker einbrechen als mit 20 Prozent ohnehin schon geplant.

"Mit diesem absichtlich herbeigeführten Rechtschaos wird ausländischen Anbietern der deutsche Glücksspielmarkt quasi auf dem silbernen Tablett serviert", so Faber weiter. "Aber auch wenn die meisten Ministerpräsidenten auf eine harte Linie setzen: Die Front in den Ländern bröckelt."
So hatten zuletzt die CDU-Finanzexperten aus Bund und Ländern für Lotto die Beibehaltung des bewährten Staatsvertrags von 2004 empfohlen. Auch die FDP ist gegen den aktuellen Vertragsentwurf. Die FDP ist in drei Bundesländern an der Landesregierung beteiligt.
Quelle: ots
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3188

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2007 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Glücksspielstaatsvertrag gescheitert?
Europäische Kommission hält Entwurf für europarechtswidrig


Nachdem die Europäische Kommission bereits im März 2007 die vorgesehenen Internet-Regelungen des in Deutschland geplanten Glücksspielstaatsvertrags für europarechtswidrig erklärt hatte (Stellungnahme vom 22. März 2007), kritisierte sie nunmehr auch weitere Vorschriften. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Martin Arendts von der auf Glücksspielrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE dürfte der Glücksspielstaatsvertrag damit endgültig gescheitert sein. Laut Arendts kommt es nun darauf an, bis zum Jahresende (dem Ende der vom Bundesverfassungericht gesetzten Übergangsfrist) eine verfassungs- und europarechtlich tragfähige Regelung zu finden.

In dem zweiten Schreiben der Kommission vom 14. Mai 2007 sieht sie in den kritisierten Regelungen nicht nur eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, sondern auch der Zahlungs- und Kapitalverkehrfreiheit. Gewerbliche Spielvermittler mit Hauptsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat würden diskriminiert. Auch werde die praktische Wirksamkeit der EG-Wettbewerbsregeln rechtswidrig beeinträchtigt.

Unzulässige Beschränkung der Zahlungs- und Kapitalverkehrsfreiheit

Der Staatsvertrag sieht u. a. vor, dass die Glücksspielaufsicht Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen Zahlungen untersagen kann. Darin sieht die Kommission eine Beschränkung des freien Zahlungsverkehrs (Art. 56 Abs. 2 EG). Hinsichtlich der Auszahlung von Gewinnen könnte dies auch eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art. 56 Abs. 1 EG) darstellen. § 9 Abs. 1 Ziff. 4 des Staatsvertrags sei daher möglicherweise mit Art. 56 EG-Vertrag unvereinbar, da auch andere Mitgliedstaaten über angemessene Verfahren zur Überwachung des Glücksspiels verfügten.

Europarechtswidriges Werbeverbot

Kritisch sieht die Kommission auch das vorgesehene Werbeverbot. Dies könne eine Beschränkung der freien Erbringung und Inanspruchnahme grenzüberschreitender Werbedienste darstellen. Das generelle Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet, im Fernsehen und über Telekommunikationsanlagen sei nicht geeignet und gehe über das erforderliche Maß hinaus. Das in dem Staatsvertrag vorgesehen Verbot der Trikot- und Bankenwerbung für Sportwetten ist laut Kommission ein eindeutiger Beleg für das Fehlen einer kohärenten und systematischen Strategie zur Bekämpfung der Glücksspielsucht, da für Glücksspiele mit höherem Suchtpotential (Spielkasinos, Glücksspielautomaten) kein derartiges Werbeverbot vorgesehen sei. Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass eine Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit und gegen die Fernsehrichtlinie (97/36/EG) vorliegen könnte.

Beschränkung des Vertriebs

Auch die vorgesehene Begrenzung der Annahmestellen begegnet europarechtlichen Bedenken der Kommission. Diese sieht darin eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit der Spielvermittler mit Hauptsitz in einem anderen Mitgliedstaat. Diese hätten nur eine geringe Chance, eine Erlaubnis für eine Annahmestelle in Deutschland zu erhalten. Es bestehe daher die Gefahr einer Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler aus anderen Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland niederlassen und dort Dienste erbringen möchten.

Beeinträchtigung der EG-Wettbewerbsregeln

Die Kommission sieht abschließend auch eine Vertragsverletzung darin, dass durch den geplanten Staatvertrag die EG-Wettbewerbsregeln beeinträchtigt würden. Die Lottogesellschaften seien öffentliche Unternehmen im Sinne von Art. 86 Abs. 1 EG-Vertrag, die den Charakter eines Finanzmonopols hätten (Art. 86 Abs. 2 EG). Vor diesem Hintergrund dürfe Deutschland keine Vorschriften aufrechterhalten oder erlassen, die den Bestimmungen des EG-Vertrags und insbesondere den Wettbewerbsregeln zuwiderliefen. Auch werde die regionale Aufteilung des Marktes fortgeschrieben, die das deutsche Bundeskartellamt in seiner Entscheidung vom 23. August 2006 verurteilt habe.


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