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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7230
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Verfasst am: 13.Aug 2006 17:24 Titel: Rechtliche Schritte gegen die Firma BellandVision |
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Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet in
seiner aktuellen Ausgabe über Abmahnung und rechtliche Schritte der
Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Firma BellandVision -
Umweltschützer fordern zukünftig Einblick in die Mengenstromnachweise.
Wegen Falschaussagen zu einem nur
behaupteten Recycling sowie falscher Materialkennzeichnung von
Einweg-Trinkbechern hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die
Firma BellandVision in den vergangenen Wochen mehrfach abgemahnt.
In
den vier Bundesligastadien München, Nürnberg, Frankfurt und Hamburg
werden Getränke nicht mehr in den tatsächlich umweltfreundlichen
Mehrwegbechern, sondern in Einweg-Trinkbecher aus "Belland-Material"
vertrieben. Nach DUH-Recherchen sind die Bundesligaclubs jedoch
offensichtlich einem "modernen Alchimisten" auf den Leim gegangen: Im
Rahmen einer chemischen Analyse von Belland-Bechern mit den
Schriftzügen "Coca Cola" und "1860 München" stellte das Deutsche
Kunststoff Institut fest, dass diese - trotz anders lautender
Kennzeichnung - aus dem Billigkunststoff "Polystyrol" und nicht aus
dem sehr viel teureren BellandMaterial bestehen. Offensichtlich wird
- wenn überhaupt - nur ein Teil der Becher aus dem sehr viel teureren
"Belland-Wundermaterial" hergestellt, das mit angeblich 150 Mio. Euro
Entwicklungsaufwand (so das Nachrichtenmagazin "Der SPIEGEL" in der
aktuellen Ausgabe vom 14.8.2006) seit 1984 durch Belland vertrieben
wird.
"Das sogenannte Belland-Materialsystem ist ein primitives
Einwegsystem mit gravierenden ökologischen Nachteilen", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).
Seit der erstmaligen Präsentation dieses Kunststoffs vor 22 Jahren
findet ein Recycling - von früheren Laborversuchen abgesehen - nicht
statt. Dem Verbraucher suggeriert BellandVision hingegen, so
ökologisch wie ein Mehrwegsystem zu sein. Damit führt BellandVision
nach Überzeugung der DUH den Verbraucher in die Irre. Zugleich
handelt es sich damit um einen wettbewerbs- und möglicherweise auch
strafrechtlich relevanten Verstoß gegen geltendes Recht.
Die DUH hatte vergangene Woche BellandVision ultimativ
aufgefordert, die falsche Kennzeichnung von Polystyrol-Bechern als
angebliche Belland-Material-Becher bis zum 11. August 2006, 16 Uhr zu
unterlassen und dies der DUH schriftlich zu bestätigen und zu
belegen, dass Becher aus Polystyrol mit
Belland-Material-Kennzeichnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die unzutreffende Kennzeichnung erfüllt nach Ansicht der DUH den
Tatbestand einer Irreführung der Verbraucher, zugleich verschafft
sich BellandVision damit einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil
gegenüber Konkurrenten. Sollte sich zudem herausstellen, dass
BellandVision die nach VerpackV vorgeschriebenen Verwertungsquoten
nicht einhält, so handelt es sich dabei (lt § 15 Nr. 6) um eine
Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von bis zu 50.000 EUR geahndet
werden kann (§ 61 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 61 Abs. 3
Krw-/AbfG).
Nachdem diese Frist ergebnislos verstrichen ist, wird die DUH nun
die zuständigen Vollzugsorgane der Länder auffordern, entsprechend
tätig zu werden. Darüber hinaus sind wettbewerbsrechtliche Anträge
auf Abgabe einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung durch
Wettbewerber sehr wahrscheinlich. |
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