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Studium, für die Armen auf Pump - es ist soweit!

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 16.Apr 2005 12:37    Titel: Studium, für die Armen auf Pump - es ist soweit! Antworten mit Zitat

Handelsblatt; 12.04.2005

Sparkassen arbeiten an Studienkrediten

Neue Angebote zum Wintersemester - Eltern und Studenten sollen Finanzierung gemeinsam stemmen. Die Sparkassen wollen wahrscheinlich bereits zum kommenden Wintersemester weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Studenten anbieten. Neben reinen Krediten und Bildungsfonds wird zurzeit an einem völlig neuen Konzept gearbeitet, das die finanzielle Last auf die Eltern und Studenten verteilt. Das hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband gestern auf Anfrage des Handelsblatts bestätigt.

HANDELSBLATT, 12.4.2005 pam DÜSSELDORF. Seitdem das Bundesverfassungsgericht Ende Januar in einem Urteil die Einführung von Studiengebühren zur Ländersache erklärte und damit den Weg für die zusätzlichen Abgaben ebnete, arbeiten fast alle Banken an eigenen Modellen zur Studienfinanzierung. Immerhin sind die rund zwei Millionen Studenten nicht nur wegen ihrer späteren Berufsperspektiven attraktive Kunden. Auch der Markt für Studienfinanzierung verspricht ordentliche Geschäfte. Experten schätzen das jährliche Finanzierungsvolumen auf rund 500 Mill. Euro. Da aber die Risiken bei einer reinen Kreditfinanzierung wegen der hohen Studienabbrecherquoten und den meist nicht vorhandenen Sicherheiten der Studenten nur schwer zu kalkulieren sind, hat bisher nur die staatseigene KfW Förderbank ein Modell für alle Studenten vorgestellt.

Die Sparkassen prüfen zwar derzeit auch eine reine Kreditfinanzierung und die Auflegung so genannter Bildungsfonds, bei denen private Anleger in die Ausbildung der Studenten investieren. Gleichzeitig arbeiten die Institute aber an einem Konzept, das eine Ansparphase mit einem späteren Darlehen kombiniert. Demnach sollen Eltern oder Großeltern ähnlich wie bei einer Ausbildungsversicherung bereits frühzeitig für das spätere Studium ihrer Kinder über Sparpläne einen finanziellen Grundstock schaffen. Beginnt das Kind mit einem Studium, wird zunächst das Ersparte aufgebraucht.

Zur Finanzierung der restlichen Studienzeit wollen die Sparkassen den Studenten anschließend Darlehen anbieten. Ebenfalls denkbar sei, dass Auszubildende während ihrer Lehrzeit in Sparpläne einzahlen, um später die ersten Semester ihres eigenen Studiums zu finanzieren, hieß es.

Insgesamt sollen die Studenten nach derzeitiger Planung für ihre Finanzierung der Studiengebühren und der sonstigen Lebensunterhaltskosten zwischen 20 000 und 30 000 Euro erhalten. Im Regelfall soll - vor allem bei langen Ansparzeiten - rund ein Drittel dieser Summe aus den Sparplänen stammen. Der Rest wird über das Darlehen finanziert.

Der Vorteil für die Sparkassen ist, dass die Abbrecherquoten vor allem in den ersten Semestern relativ hoch sind. Diese werden aber noch ohne Darlehen finanziert, und das Risiko für die Institute ist somit begrenzt. Und auch die Studenten und deren Eltern profitieren von dem Konzept: Sie teilen sich die Kosten für die Ausbildung.

Noch stehen die genauen Konditionen nicht fest. In einigen Monaten sollen alle Fragen geklärt sein.

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The Saint
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.07.2002
Beiträge: 130
Wohnort: Eden

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2005 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Bildung nur für Reiche?
Wenn der Staat seinen Grundpflichten nicht mehr nachkommen kann, für was bezahlen wir dann all die Steuern?
Ein Grossteil derer wird mittlerweile für Sozailausgaben ausgegeben (sprich ALG II etc). Für Investitionen in Bildung und Infrastruktur bleibt kaum etwas übrig. Heut wird mit geliehenen Geld durch Staat und Kommunen nur noch konsumiert und nicht investiert. Das Dumme ist nur, daß für dieses Geld Zins zu zahlen ist. Das funktioniert nur solange wie der Zins gezahlt werden kann. Ab einem bestimmten Zeitpunkt kann dieser jedoch nicht mehr aufgebracht werden und das "Perpetuum Mobile" Konsum durch Geldschöpfung nicht mehr gehen kann. Eines Tages müssen wir wieder dafür bezahlen, wenn wir eine Straße durchs Dorf bauen wollen.

The Saint
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2005 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

The Saint hat folgendes geschrieben::
Bildung nur für Reiche?
Wenn der Staat seinen Grundpflichten nicht mehr nachkommen kann, für was bezahlen wir dann all die Steuern?


@

Damit einige Herren und Damen uns allen klar zeigen, wie blöd wir doch sind. Denn die Leute , die heute an der Regierung sind, mußten ja keine Kredite aufnehmen.

Grüße
Heinrich
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Hasardeur
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.03.2003
Beiträge: 88
Wohnort: Weil am Rhein

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2005 7:34    Titel: Antworten mit Zitat

Interessanter Artikel:

Warum Studiengebühren effizient & gerecht sind
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6292

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2007 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wieder nichts: Schon zum zweiten Mal ist der Paderborner Asta mit seiner Sammelklage gegen Studiengebühren gescheitert - diesmal vor dem Oberverwaltungsgericht. Die Richter ließen den Uno-Sozialpakt als Argument nicht gelten.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute entschieden, dass die Hochschulen des Landes weiterhin Studiengebühren auch für das Erststudium erheben dürfen (Aktenzeichen 15 A 1596/07).

"Wir holen euch euer Geld zurück", hieß die Kampagne, mit der 18 Studentenvertretungen in Nordrhein-Westfalen sich für die gebührenpflichtigen Studenten einsetzten. Ihr Kniff: Die Studenten überweisen das Geld zwar an die Uni, wehren sich aber zugleich, indem sie ihr Klagerecht an den Asta abtreten. Der setzt sich dann vor Gericht für die Studenten ein. Rund 14.000 Leute machten mit, unter ihnen auch eine Studentin aus Paderborn. So konnte die Studierendenschaft der Uni als Klägerin auftreten.

Bereits im März hatte sie den ersten Prozess verloren, als das Verwaltungsgericht Minden die Klage zurückwies. Die Richter erklärten: Studiengebühren sind durchaus zulässig, wenn sie sozial schwache Menschen nicht unzumutbar belasteten. Und genau dafür gebe es ja die Zinsdarlehen der NRW-Bank. Außerdem sei die Maximalhöhe der Schuldenlast auf 10.000 Euro begrenzt. Für Studenten aus armen Elternhäusern sei sogar ein Verzicht auf die Rückzahlung möglich (mehr...).

Gegen dieses Urteil legte die Studierendenschaft nun Berufung ein und stützte sich unter anderem auf den Uno-Sozialpakt von 1966, der im Januar 1976 in Kraft trat. Darin heißt es zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung, dass "der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss".

Das Oberverwaltungsgericht wies den Einwand der Studenten ab. Begründung: Höherrangiges Recht stehe dem Studienbeitragsgesetz des Landes nicht entgegen.* Der Uno-Sozialpakt, auf den sich die Studenten beriefen, enthalte zwar eine Bestimmung über den unentgeltlichen Zugang zum Hochschulunterricht. Auch habe die Bundesrepublik diesem Pakt durch Gesetz zugestimmt. Die Vertragsbestimmung sei jedoch nicht darauf angelegt oder dazu geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden.

Aus Sicht der Kläger spricht einiges dagegen, dass der Sozialpakt rechtlich folgenlos ist. "Das Bundesverwaltungsgericht hat schon häufig auf den Pakt Bezug genommen und gesagt, dass sich aus ihm Rechte ableiten lassen", sagte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die Paderborner Kläger vor Gericht vertritt. Der Uno-Ausschuss prüfe alle fünf Jahre, ob der Pakt von den Unterzeichnern eingehalten werde. Ende 2006 sei ein Bericht aus Deutschland fällig gewesen - er stehe bis heute aus.

"Die Auffassung des OVG Münster, dass der Sozialpakt kein wirkliches Recht sei, ist für uns völlig unverständlich", sagte Patrick Schnepper, Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren und Koordinator der landesweiten Sammelklagen. "Verschiedene Gerichte und sogar das Bundesverfassungsgericht haben in der Vergangenheit ganz eindeutig gesagt, dass der Uno-Sozialpakt den Status eines Bundesrechtes hat."

Auch der Paderborner Asta-Vorsitzende Jonas Wagener wunderte sich. "Das ist, als würden verschiedene Parteien einen Vertrag unterschreiben und ihn dann in die Ecke werfen, ohne ihn weiter zu beachten." Der 22-Jährige kann sich nicht vorstellen, dass der Vertrag nicht bindend ist.

Das zweite Klägerargument, das Studienbeitragsgesetz verstoße gegen sonstiges höherrangiges Recht wie das Recht zur freien Wahl der Ausbildungsstätte, wies der Senat ebenfalls zurück. Das Gericht prüfte, ob Studieninteressenten durch die Gebühren vom Studium abgeschreckt werden - oder ob die Landesregierung Modelle bereitgestellt hat, die ihnen den Weg zur Uni ermöglichen. Es beleuchtete die verschiedenen Kreditmodelle und entschied: Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Befähigten ein Studium in zumutbarer Weise möglich sei.

"Dabei ist laut dem Bundesamt für Statistik der Anteil der studierfähigen Leute um 4,9 Prozent gestiegen - und trotzdem haben 6,5 Prozent weniger tatsächlich mit dem Studium begonnen", sagte Anwalt Achelpöhler. Niemand könne darauf bauen, dass es bei Gebühren in Höhe von 500 Euro bleibe.

Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision gegen das Urteil nicht zu. Doch das Bundesverwaltungsgericht kann noch entscheiden, ob es das Rechtsmittel dennoch zulässt. Die Studierendenschaft Paderborn muss dafür eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Einen Schritt, den Anwalt Achelpöhler auf jeden Fall gehen möchte. "Ich glaube, dass wir damit erfolgreich sein werden", sagte er.
Quelle: AP,dpa,ddp


* Der Mod hat gelernt: "Hohes Recht bricht niederes Recht". Falsch?
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