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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7215
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Verfasst am: 13.Apr 2007 17:26 Titel: Verbraucherschützer warnen vor günstigem Strom |
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Verbraucherschützer mahnen Kunden zur Vorsicht bei einigen Billigstromanbietern. Zwar seien die Preisnachlässe erfreulich, bei manchen Unternehmen müssten die Abnehmer aber mit bösen Überraschungen rechnen, erklärte der Bund der Energieverbraucher.
Bevor ein Haushalt den Anbieter wechsle, solle er sich genau informieren. Die Gefahr sei groß, dass Kunden „mit Dumpingpreisen erst gelockt und dann im Stich gelassen werden“. Der Verein riet insbesondere von so genannten Strompaketen und Vorauszahlungen in Höhe von bis zu einer Jahresrechnung ab.
Mittlerweile sind eine ganze Reihe von Billiganbietern am Markt.
Unternehmen wie Flexstrom und Teldafax locken den Angaben zufolge mit besonders günstigen Preisen. Doch sei der Preis bei Teldafax beispielsweise nur zu erzielen, wenn der Kunde bereit sei, seinen Jahresverbrauch im Voraus zu zahlen sowie 200 Euro Sonderabschlag zu gewähren, der nach Vertragsende verrechnet wird.
Im Falle einer Insolvenz sei das Geld aber verloren, warnten die Verbraucherschützer.
Generell mahnte der Bund der Energieverbraucher zur Vorsicht bei Angeboten, bei denen der Kilowattpreis unter den Beschaffungskosten von 17 bis 20 Cent liege: Die Stromunternehmen müssen demnach selbst für 8,3 Cent Steuer und Abgaben (berechnet für eine Großstadt) aufkommen und zusätzlich etwa sechs Cent für die Netznutzung zahlen. Hinzu kommen die Kosten für den Stromeinkauf, die auf dem deutschen Strommarkt kostet Strom rund sechs Cent je Kilowattstunde, in Polen oder der Ukraine ist er für drei Cent zu haben.
Auch Strompakete, wie sie beispielsweise die Stadtwerke Pforzheim oder Flexstrom im Programm hätten, müssten genau durchgerechnet werden: Dabei zahlt der Kunde Pakete einer bestimmten Anzahl von Kilowattstunden entweder in einem einmaligen jährlichen Abschlag oder vierteljährlich im Voraus. Wer mehr verbraucht, zahlt nach. Wer aber weniger verbraucht, bekommt nichts zurück. Und im Falle einer Insolvenz sind die vorausgezahlten Gelder ebenfalls weg.
Quelle: AFP/DMA |
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