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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7215
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Verfasst am: 18.Apr 2006 10:59 Titel: Verbraucherzentralen kritisierten Fluggesellschaften |
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Die Verbraucherzentralen haben mehreren deutschen Fluggesellschaften vorgeworfen, die Rechte ihrer Passagiere nicht ernstzunehmen.
Laut EU-Recht haben Verbraucher beim Ausfall von Flügen, Verspätungen oder Überbuchungen seit Anfang des Jahres ein Recht auf Entschädigung. Nach Angaben der Verbraucherzentralen haben sich Fluggesellschaften in mehr als 300 Fällen geweigert, mit Schlichtungsstellen für solche Streitfälle zusammenzuarbeiten.
Eine Sprecherin der Verbraucherzentralen sagte, das neue europaweit geltende Fluggast-Recht sei zwar gut, werde aber in Deutschland praktisch nicht angewendet.
Quelle: MDR INFO |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7215
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Verfasst am: 9.Jun 2008 9:25 Titel: |
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Als Entschädigung für Überbuchungen müssen europäische Airlines auf Flügen von oder in die Europäische Union seit dem Jahr 2005 laut EU-Verordnung eine festgelegte Summen an die Passagiere zahlen, die zurückbleiben.
Bei einer Flugdistanz bis 1500 Kilometer werden 250 Euro fällig, bis 3500 Kilometer sind es bereits 400 Euro, und auf Langstrecken muss die Fluggesellschaft jedem stehen gelassenen Passagier 600 Euro zahlen.
Im Internet tauschen Vielflieger bereits Informationen darüber aus, auf welchen Strecken man auf Überbuchungen hoffen kann.
Manche Passagiere tüfteln sogar Strategien aus, wie sie es schaffen können, von der Economy Class in die Business Class hochgestuft zu werden oder an eine Umbuchung für einen späteren Flug zu gelangen, um dann eine Entschädigung der Fluggesellschaft einzustreichen. → [mehr] |
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